Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
267 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 433/2012
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 22.10.2012
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
14.11.2012
24.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen bei der städtischen
Auftragsvergabe
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der unten aufgeführte Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit Datum vom 05. September 2011 hat der Bürgermeister folgende Verfügung erlassen:
„Inklusion wird zu einem zentralen Begriff in den nächsten Jahren werden. Auch mir ist dies ein
besonderes Anliegen. Inklusion muss auf den unterschiedlichsten Ebenen und in den
unterschiedlichsten Bereichen umgesetzt werden. Dies wird nicht kurz-, muss aber mittelfristig zu
schaffen sein.
Der Sozialausschuss der Stadt hat sich auf Initiative des Behindertenbeirats bereits mehrfach mit
dem Thema beschäftigt. Dabei war die Berücksichtigung von Behindertenwerkstätten bei der
städtischen Auftragsvergabe ein wichtiger Baustein.
Um dieses Thema stärker und mit Nachdruck im täglichen Verwaltungshandeln umzusetzen, bitte
ich alle Dienststellen, die folgende Verfügung ab sofort umzusetzen.
Ihre Wirksamkeit werde ich nach einem Jahr, zum 31.08.2012 überprüfen.
1. Die Stadt Erftstadt (einschl. Eigenbetriebe) wendet bei ihren Auftragsvergaben den
ministerialen
Runderlass
vom
22.03.2011
(beigefügt)
zur
Berücksichtigung
von
Werkstätten für behinderte Menschen an. Diese Werkstätten und/oder Betriebe sind daher
bei allen freihändigen Vergaben / beschränkten Ausschreibungen (EU-Vergaben:
Verhandlungsverfahren / nicht offene Verfahren)
ab 2.000 € Auftragswert bei der
Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Maßgabe des Erlasses zu berücksichtigen.
Hinsichtlich Ziffer 2.4.3 letzter Satz des Runderlasses (Abschlag 15%) behalte ich mir bei
Angeboten von Werkstätten, deren Endpreise oberhalb der Vergleichsangebote liegen,
eine Einzelfallentscheidung vor.
2. Bei Vergaben unterhalb von 2.000 € bitte ich im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Einbezug
der Werkstätten sinnvoll ist.
3. Das Ergebnis bei Vergaben oberhalb von 2.000 € ist auf dem jeweiligen Auftrag
(Durchschrift) bzw. Vergabevermerk – z.B. in der Unterschriftenleiste – wie folgt zu
dokumentieren:
…….
AL
Sachb.
Auftrag an W.f.b.M.
hiermit erteilt
nicht möglich,
- Kopie an -51-
weil………………………..
………………………………
W.f.b.M. = Werkstatt für behinderte Menschen
4. -51- erhält von jedem erteilten Auftrag an o.g. Werkstätten / Betriebe umgehend eine
Durchschrift zur Berichterstattung im Behindertenbeirat.
5. Einen Überblick über die Werkstätten und deren Leistungsangebote erhalten Sie über
folgenden Link www.werkstätten-im-netz.de .“
Anfang September 2012 wurden alle städtischen Dienststellen mit der Bitte um Mitteilung ihrer
Erfahrungen gebeten. Folgende Erfahrungen können mit diesem Bericht geschildert werden:
Das Schulverwaltungsamt teilt mit, dass auf eine Angebotsanfrage für die Installation von
Augenduschen in den weiterführenden Schulen die WIR gGmbH auch nach telefonischer
Nachfrage kein Angebot eingereicht hat. Bei der Beschaffung von Mobiliar für die Schulen wird
aus Gründen der Kompatibilität bei Firmen gekauft deren Mobiliar bereits an der Schule
vorhanden ist. Im EDV-Bereich sind die meisten Schulen an Wartungsverträge gebunden,
ansonsten werden die individuellen Schulnetze von Firmen vor Ort administriert, damit u. a. eine
kurze Zugriffszeit gewährleistet werden kann.
Die VHS teilt mit, dass für das Programmheft 1/2012 die Werkstätten in Brühl und Bergheim
angefragt wurden. Doch leider war der Auftrag vom Umfang her zu groß gewesen.
Die Feuerwehr berichtet, dass in einem konkreten Fall Kontakt zu einer Behindertenwerkstatt im
Bereich Nürnberg bestand, die Piassava-Besen für die Reinigung von Verkehrsflächen liefern
wollte. Leider konnte das Angebot nicht angenommen werden, da aus der Erfahrung diese Besen
nicht den Qualitätsanforderungen der Feuerwehr entsprechen. Einen weiteren Bedarf für Artikel
aus dem Bereich der Behindertenwerkstätten sieht man derzeit nicht.
Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet, dass nur kleine Druckaufträge anstehen, die in der
Hausdruckerei erledigt werden. In 2003 wurde der Flyer zu dem neuen Internetprojekt
Frauenportal „Internetta“ von einer Werkstatt für behinderte Menschen erstellt.
-2-
Nach Angaben der Stadtwerke fallen dort leider keine Arbeiten an, die an Behindertenwerkstätten
hätten vergeben werden können. Es gibt fast ausschließlich Aufträge aus dem Baugewerbe,
Lieferung von Baumaterial o.ä. Man ist aber bemüht, größere Aufträge möglicherweise zu splitten
und so die Werkstätten mit einzubinden.
Die Abteilung Bodenbevorratung berichtet, dass für die Mäharbeiten in der 22. KW folgende
Behindertenwerkstätten angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes bis zum 15.06.2012
gebeten wurden:
WIR gGmbh, Hürth, diese teilte am 11.06.2012 mit, dass kein Angebot abgegeben werden
könnte,
NEW (Nordeifelwerkstätten), von dieser wurde kein Angebot abgegeben,
Reha-Betriebe Erftland, auch von hier wurde kein Angebot abgegeben.
Das Amt für Jugend und Soziales erhielt auf Anfrage vom 29.02.2012 ein Angebot der RehaBetriebe Erftland für einen Müllcontainer-Unterstand für die Kita Herrig in Höhe von 2.515 € zzgl.
Frachtkosten plus Montagekosten für die Städt. Dienste. Wegen des Nothaushaltes wurde bisher
von der Realisierung dieser wünschenswerten, aber teuren Maßnahme abgesehen.
Auf Anfrage vom 26.03.2012 erhielt das Amt ein Angebot der Reha-Betriebe Erftland für einen
Tisch mit zwei Bänken für das Außengelände der Kita Willy-Brandt-Str. in Höhe von 2.536 € zzgl.
Frachtkosten. Man hat sich aus Kostengründen für eine Teakholz-Garnitur (mit zusätzlich 2
Sesseln) zum Preis für 1490 € bei einer anderen Firma entschieden.
Am 13.09.2011 wurde bei sbk Köln wegen Bindearbeiten von Fachzeitschriften angefragt.
Leider sind dort nur Bindearbeiten bis 2 cm Breite möglich, 12 Zeitschriften eines Jahrgangs sind
jedoch mindestens 6 cm breit.
Für Schreinerarbeiten in verschiedenen Kindergärten hat sich die zuständige Kollegin im letzten
Quartal 2011 telefonisch mit Behindertenwerkstätten in Verbindung gesetzt mit folgendem
Ergebnis:
Die Firma wir-ggmbh verarbeitet kein Holz, sondern stellt nur Personal zur Verfügung für
Schränke- und Küchenabbau oder-aufbau.
Die Firma Nordeifelwerkstaetten stellt nur Paletten und Saunen her.
Die Firma alexianer konnte im letzten Halbjahr 2011 keine Aufträge mehr annehmen, da sie
bereits auf Monate ausgebucht war.
Die Firmen reha-betriebe und sbk.-koeln konnten an den Küchenausschreibungen nicht
teilnehmen, da sie keine Elektrogeräte anbieten konnten. Angefertigte Wickelkommoden mit
wasserabweisender Spezialabschlussplatte, sowie Spezialmöbel für die U-3 Kinder konnten
ebenfalls nicht nach den Vorgaben des Amtes angeboten werden.
In 2012 wurde für die Kita Liblar II bisher nur ein Schubkastenschrank mit Sichtfenster für 850,00
Euro bei der Fa. König bestellt , da sich in diesem Gruppenraum auch noch andere Möbel der Fa.
König befinden, um ein einheitliches Gesamtbild zu bekommen.
Das Ordnungsamt schildert, dass für einen Möbelkauf bei der WIR gGmbH mit Schreiben vom
28.09.2011 angefragt wurde. Es erfolgte eine telefonische Rücksprache mit der Firma am
10.10.2011: Das Möbellager in Hürth sei in Gründungsphase, zurzeit könne die angefragte
Leistung selbst nicht angeboten werden; man werde aber bei den Kollegen in den Euskirchener
Werkstätten nachhören und dann ggf. ein Angebot mit Leistungen des Kooperationspartners
einreichen. Danach erfolgt aber keine Rückmeldung mehr, weshalb der Auftrag am 24.11.2011 an
einen konventionellen Anbieter vergeben wurde. Per E-Mail vom 28.11.2011 reicht die WIR
gGmbH schließlich ein Angebot ein, welches nun aber nicht mehr berücksichtigt werden konnte.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Anfragen städtischer Dienststellen und die Angebote der
Behindertenwerkstätten nicht zusammen passten. Schwierig wird es, wenn auf Anfrage die
Werkstätten kein Angebot abgeben können oder sich gar nicht erst melden.
Das unbefriedigende Ergebnis wird aber nicht dazu führen, die Werkstätten zu übersehen. Die
Verfügung gilt weiterhin und die einzelnen Dienststellen werden vom Amt für Jugend und Soziales
in unregelmäßigen Abständen an die Auftragsvergabe an Behindertenwerkstätten erinnert.
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Ebenso werden neuere Erkenntnisse des Amtes bezüglich der Angebotspalette der Werkstätten
an die anderen Dienststellen kommuniziert.
(Erner)
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