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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept - 6. Fortschreibung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
01.11.12, 15:16
Aktualisiert
01.11.12, 15:16
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept - 6. Fortschreibung) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept - 6. Fortschreibung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 414/2012 Az.: 81 22-12 Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 18.10.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 13.11.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Betrifft: 29.10.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Abwasserbeseitigungskonzept - 6. Fortschreibung Finanzielle Auswirkungen: Die Veranschlagung der Mittel erfolgt in den jeweiligen Wirtschaftsplänen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt wird in der vorliegenden Form beschlossen. Begründung: Gemäß §53 LWG sind die Kommunen verpflichtet, den übergeordneten Behörden eine verbindliche Planung über die durchzuführenden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung vorzulegen. Die Stadtwerke haben hierzu erstmals im Jahr 1984 ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt, welches seither bereits fünf mal (1988, 1991,1995, 2001, 2007) fortgeschrieben wurde. Um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wird das Konzept nunmehr für sechs Jahre bis 2018 fortgeschrieben. In den Ursprüngen beinhaltete das Abwasserbeseitigungskonzept vorwiegend Kanalisationsmaßnahmen bzw. Erweiterungen des Netzes. Die folgenden Fortschreibungen wurden dann zunehmend hinsichtlich Netzbetrieb ausgerichtet, wobei die Kanalsanierung mit den Jahren an Bedeutung gewann. Zum Netzbetrieb gehört ebenso die Hydraulik (Auslastung) der Kanäle und auch der Bauwerke z.B. RÜB (Regenüberlaufbecken), RRB (Regenrückhaltebecken). Speziell im Rahmen des Vollzuges der Selbstüberwachungsverordnung Kanal, traten Schäden in der Kanalisation zutage, die innerhalb des Zeitraumes einer „Fortschreibung“ nicht zu sanieren waren. Lag in den ersten Fortschreibungen noch der Schwerpunkt auf der Beseitigung des häuslichen Abwassers, so wird zwischenzeitlich der Fokus auf die Beseitigung des Niederschlagswassers gelegt. Daher ist seinerzeit auch Niederschlagswasserbeseitigungskonzept verpflichtend quasi im ABK integriert worden. das Die Betriebsleitung hat in den zurückliegenden Jahren alle Vorgaben zur gesetzeskonformen und ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung eingehalten. Mit der Einhaltung der Regelungen zur SüwV-Kan sowie der Erstellung der Generalentwässerungspläne hat sie die „Schwachpunkte“ im Netz gefunden und mit dem steten Blick auf die Kosten und mit Augenmaß kontinuierlich Abhilfe geschaffen. Einen derartigen Prozess kann man eigentlich nie als abgeschlossen bezeichnen, weil bei einer solchen Netzgröße immer wieder Notwendigkeiten zur Ertüchtigung entstehen. Sie lassen sich allerdings nur eingeschränkt in ein mittelfristiges Konzept einbinden. Insofern darf man die nun vorliegende 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes als unspektakulär bezeichnen. Sie beinhaltet keine, über die normalen Aufwendungen zum Netzbetrieb hinausgehenden, größeren Investitionen. Dennoch verweist die Betriebsleitung ausdrücklich darauf, dass die Auswertungen der Generalentwässerungspläne Bedarf zur Ertüchtigung des Kanalnetzes aus hydraulischer Sicht ausweisen. Allerdings zeigen sich die jeweiligen „Schwachpunkte“ aktuell nur in abgeschwächter Form in der Praxis. Es wäre aber fatal, die Augen vor den veränderten klimatischen Bedingungen und den hiermit einhergehenden Einflüssen auf das Kanalnetz zu verschließen. Diese klimatischen Veränderungen führen zu zwei Effekten- in den Sommermonaten werden die Kanäle bei Trockenwetter zu groß sein (Geruchsbildung) und bei Starkniederschlägen zu klein. Um für diese Problematik ein Konzept zu erstellen bedarf es jedoch der längerfristigen Beobachtung der sich einstellenden Abflussverhältnisse. Es bestünde andernfalls die Gefahr, mit der „Abstellung“ eines Problems, ein weiteres an anderer Stelle hervor zu rufen. Hier werden vielleicht zur siebten Fortschreibung entsprechend belastbare Erkenntnisse vorliegen. Ansonsten strebt die Betriebsleitung, möglichst betriebswirtschaftlich optimiert, eine sukzessive Netzerneuerung an. Hier bedient sie sich der Möglichkeiten von Alterungsmodellen und Einbindung der Buchhaltung im Hinblick auf z.B. Restbuchwerte usw. Die Erkenntnisse aus diesen Modellen haben allerdings aktuell noch nicht die Verlässlichkeit, als dass sie für die Einbindung in das verbindliche ABK geeignet wären. Die weiteren Einzelheiten können den beigefügten Erläuterungen zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt entnommen werden. (Dr. Rips) -2-