Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
01.11.12, 15:16
Aktualisiert
01.11.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 414/2012
Az.: 81 22-12
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 18.10.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
13.11.2012
vorberatend
Rat
11.12.2012
beschließend
Betrifft:
29.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Abwasserbeseitigungskonzept - 6. Fortschreibung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Veranschlagung der Mittel erfolgt in den jeweiligen Wirtschaftsplänen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt wird in der
vorliegenden Form beschlossen.
Begründung:
Gemäß §53 LWG sind die Kommunen verpflichtet, den übergeordneten Behörden eine
verbindliche Planung über die durchzuführenden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung
vorzulegen.
Die Stadtwerke haben hierzu erstmals im Jahr 1984 ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt,
welches seither bereits fünf mal (1988, 1991,1995, 2001, 2007) fortgeschrieben wurde. Um der
gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wird das Konzept nunmehr für sechs Jahre bis 2018
fortgeschrieben.
In
den
Ursprüngen
beinhaltete
das
Abwasserbeseitigungskonzept
vorwiegend
Kanalisationsmaßnahmen bzw. Erweiterungen des Netzes. Die folgenden Fortschreibungen
wurden dann zunehmend hinsichtlich Netzbetrieb ausgerichtet, wobei die Kanalsanierung mit den
Jahren an Bedeutung gewann. Zum Netzbetrieb gehört ebenso die Hydraulik (Auslastung) der
Kanäle und auch der Bauwerke z.B. RÜB (Regenüberlaufbecken), RRB (Regenrückhaltebecken).
Speziell im Rahmen des Vollzuges der Selbstüberwachungsverordnung Kanal, traten Schäden in
der Kanalisation zutage, die innerhalb des Zeitraumes einer „Fortschreibung“ nicht zu sanieren
waren. Lag in den ersten Fortschreibungen noch der Schwerpunkt auf der Beseitigung des
häuslichen Abwassers, so wird zwischenzeitlich der Fokus auf die Beseitigung des
Niederschlagswassers
gelegt.
Daher
ist
seinerzeit
auch
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept verpflichtend quasi im ABK integriert worden.
das
Die Betriebsleitung hat in den zurückliegenden Jahren alle Vorgaben zur gesetzeskonformen und
ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung eingehalten. Mit der Einhaltung der Regelungen zur
SüwV-Kan sowie der Erstellung der Generalentwässerungspläne hat sie die „Schwachpunkte“ im
Netz gefunden und mit dem steten Blick auf die Kosten und mit Augenmaß kontinuierlich Abhilfe
geschaffen. Einen derartigen Prozess kann man eigentlich nie als abgeschlossen bezeichnen, weil
bei einer solchen Netzgröße immer wieder Notwendigkeiten zur Ertüchtigung entstehen. Sie
lassen sich allerdings nur eingeschränkt in ein mittelfristiges Konzept einbinden. Insofern darf man
die nun vorliegende 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes als unspektakulär
bezeichnen. Sie beinhaltet keine, über die normalen Aufwendungen zum Netzbetrieb
hinausgehenden, größeren Investitionen.
Dennoch verweist die Betriebsleitung ausdrücklich darauf, dass die Auswertungen der
Generalentwässerungspläne Bedarf zur Ertüchtigung des Kanalnetzes aus hydraulischer Sicht
ausweisen. Allerdings zeigen sich die jeweiligen „Schwachpunkte“ aktuell nur in abgeschwächter
Form in der Praxis. Es wäre aber fatal, die Augen vor den veränderten klimatischen Bedingungen
und den hiermit einhergehenden Einflüssen auf das Kanalnetz zu verschließen. Diese
klimatischen Veränderungen führen zu zwei Effekten- in den Sommermonaten werden die Kanäle
bei Trockenwetter zu groß sein (Geruchsbildung) und bei Starkniederschlägen zu klein.
Um für diese Problematik ein Konzept zu erstellen bedarf es jedoch der längerfristigen
Beobachtung der sich einstellenden Abflussverhältnisse. Es bestünde andernfalls die Gefahr, mit
der „Abstellung“ eines Problems, ein weiteres an anderer Stelle hervor zu rufen. Hier werden
vielleicht zur siebten Fortschreibung entsprechend belastbare Erkenntnisse vorliegen.
Ansonsten strebt die Betriebsleitung, möglichst betriebswirtschaftlich optimiert, eine sukzessive
Netzerneuerung an. Hier bedient sie sich der Möglichkeiten von Alterungsmodellen und
Einbindung der Buchhaltung im Hinblick auf z.B. Restbuchwerte usw. Die Erkenntnisse aus diesen
Modellen haben allerdings aktuell noch nicht die Verlässlichkeit, als dass sie für die Einbindung in
das verbindliche ABK geeignet wären.
Die weiteren Einzelheiten können den beigefügten Erläuterungen zur Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt entnommen werden.
(Dr. Rips)
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