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Beschlussvorlage (ABK)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
636 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19

Inhalt der Datei

Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erftstadt 6. Fortschreibung für die Jahre 2013 - 2018 gem. § 53(1) Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) Aufgestellt durch die Stadtwerke Erftstadt Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013-2018 Inhaltsverzeichnis 1 RECHTSGRUNDLAGE UND ALLGEMEINES............................................ 4 2 ANGABEN ZU DEM ENTWÄSSERUNGSGEBIET DER STADT ERFTSTADT ................................................................................................ 5 2.1 Lage und Ausdehnung ....................................................................................... 5 2.2 Topografie ........................................................................................................... 6 2.3 Bebauung ............................................................................................................. 6 2.4 Entwässerungssysteme ....................................................................................... 7 2.5 Vorfluter .............................................................................................................. 9 2.6 Niederschlagswasserbeseitigung Allgemein ................................................... 11 2.6.1 Niederschlagswasserbeseitigung (geplant) ..................................................... 11 2.6.2 Niederschlagswasserbeseitigung im Mischwassersystem (geplant)............... 12 2.6.3 Niederschlagswasserbeseitigung im Trennsystem ......................................... 12 2.7 3 Ausgewiesene Erweiterungsflächen ................................................................ 12 RÜCKBLICK AUF DAS ABK 2007 – 2012 ............................................... 13 3.1 Die Schwerpunkte ............................................................................................. 13 3.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde) ................................................... 13 3.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen .................................................. 13 3.1.3 Hausanschluss dicht nach § 61a LWG ........................................................... 14 3.1.4 Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ................... 14 3.2 Neuaufstellung der Netzanzeige ...................................................................... 15 3.3 Beseitigung von Gruben und Kleinkläranlagen ............................................ 15 3.4 Erschlossene Baugebiete innerhalb der Laufzeit des ABKs ......................... 16 4 FORTSCHREIBUNG DES ABK FÜR DEN ZEITRAUM 2013 - 2018 ........ 18 4.1 Die Schwerpunkte ............................................................................................. 18 4.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde) ................................................... 18 4.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen .................................................. 19 4.1.3 Hausanschluss dicht nach § 61a LWG ........................................................... 19 4.1.4 Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ................... 19 4.2 Beseitigung / Modernisierung von Gruben und Kleinkläranlagen .............. 20 4.3 Immissionsorientiere Nachweise und deren Umsetzungen........................... 20 2 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013-2018 4.4 Übernahme Regenbecken durch den Erftverband nach § 54 LWG............ 20 4.5 Maßnahmen des Erftverbandes aus dem ABK 2008 - 2013 ......................... 20 5. AUSSICHTEN FÜR DAS ABK ÜBER DEN ZEITRAUM 2018 HINAUS ... 21 6. ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................. 22 Anlage 5: Maßnahmen des ABK 5 für die Jahre 2007 - 2012 .................................. 23 Anlage 6: Maßnahmen des ABK 6 für die Jahre 2013 - 2018 und darüber hinaus 26 3 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 1 Rechtsgrundlage und Allgemeines Gemäß § 53 (1, 1a und 1b) Landeswassergesetz (LWG) vom 30.05.2005 „… legen die Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten … der erforderlichen Maßnahmen vor (Abwasserbeseitigungskonzept). Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ist jeweils im Abstand von sechs Jahren, nach den vorherigen Landeswassergesetzen alle fünf Jahre, erneut vorzulegen.“ Die Stadtwerke Erftstadt als Eigenbetrieb der Stadt Erftstadt nehmen die öffentliche Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Erftstadt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der am 17.12.2001 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Satzung wahr. Entsprechend wird das Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Erftstadt von den Stadtwerken Erftstadt aufgestellt, vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossen und durch die Stadtwerke Erftstadt der Bezirksregierung Köln angezeigt. Mit Datum vom 30.09.2009 haben die Stadtwerke Erftstadt der Bezirksregierung Köln die 5. Fortschreibung zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt und mit Schreiben vom 19.02.2010 genehmigt bekommen. Dieses Konzept wurde aufgestellt für den Zeitraum 2007 – 2012. Somit ist im Jahr 2012 ein neues ABK aufzustellen und der zuständigen Behörde vorzulegen, damit ab 2013 wieder ein gültiges ABK vorliegt. 4 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 2 Angaben zu dem Entwässerungsgebiet der Stadt Erftstadt 2.1 Lage und Ausdehnung Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Erftstadt mit den Ortslagen: • • • • • • • • • • • • • • • • Scheuren Borr Niederberg Friesheim Erp Ahrem Lechenich Herrig Konradsheim Dirmerzheim Gymnich Bliesheim Liblar Blessem Köttingen Kierdorf Abb. 1: Übersicht Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen Das in der Kölner Bucht gelegene Entwässerungsgebiet hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 13 km und eine Ost-West-Ausdehnung von ca. 8 km. Für den zugrunde gelegten Entwicklungshorizont 2020 beträgt die Einzugsgebietsfläche rd. AE,k = 1.444 ha (Ist-Zustand 2008 rd. AE, k = 1.248 ha). 5 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 2.2 Topografie Entsprechend der Lage in der Kölner Bucht weist das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen überwiegend geringe Geländeneigungen im Bereich der Neigungsgruppe 1 gemäß DWA-A 118 auf. Stärker geneigt (Neigungsgruppe 2 gemäß DWA-A118) sind die Flächen im Bereich der Villehanglage im Süden von Liblar und der östliche Teil der Ortslage Bliesheim. 2.3 Bebauung Im Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen dominiert Wohnbebauung. Daneben gibt es mehrere Gewerbegebiete: • Ortslage Friesheim: Gewerbegebiet Wildweg im Südosten von Friesheim • Ortslage Lechenich: Gewerbegebiet östlich des Bonner Rings • Ortslage Liblar: Gewerbeflächen östlich der Straße Am Vogelsang und Gewerbegebiet Behrensstraße im Norden von Liblar • Ortslage Köttingen: Gewerbeflächen entlang der Klosengartenstraße im Süden von Köttingen und Gelände der May-Werke im Westen von Köttingen • Ortslage Gymnich: Gewerbegebiet an der Justus-von-Liebig-Straße im Süden von Gymnich • Ortslage Kierdorf: Gewerbeflächen am Schildgensweg im Norden von Kierdorf 6 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 2.4 Entwässerungssysteme Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird überwiegend im Mischsystem entwässert. Daneben gibt es im Bestand nachstehende Trennsysteme mit Direkteinleitung des Niederschlagswassers in einen Vorfluter: • Ortslage Liblar: Bereich westlich der Bliesheimer Straße (Netzteil FT 29a, FT 29b, FT 29c, FT 29d), Einleitung Regenwasser in den Liblarer Mühlengraben • Ortslage Blessem: Gesamter östlicher Bereich von Blessem (Netzteil FT 34a, FT 34b, FT 36, FT 36.1), Einleitung Regenwasser direkt bzw. über Ablaufgraben in die Erft • Ortslage Gymnich: Bereich östlich der Gymnicher Hauptstraße/Dirmerzheimer Straße (Netzteil FT 22a, FT 22b), Einleitung Regenwasser direkt bzw. über Gymnicher Flutgraben in die Kleine Erft. Auch die seit den 1990er Jahren erschlossenen Neubaugebiete haben überwiegend nur einen Schmutzwasseranschluss an die Kläranlage erhalten. Das Niederschlagswasser wird hier überwiegend in einer separaten Regenwasserkanalisation gefasst und einem zentralen Sickerbecken zugeleitet. Schließlich gibt es noch einzelne Flächen nur mit Schmutzwasseranschluss, bei denen das Niederschlagswasser ortsnah auf den Grundstücken beseitigt wird. Für die größeren prognostizierten Erweiterungsflächen ist im Sinne des § 51a LWG überwiegend nur ein Schmutzwasseranschluss und die ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen. Das Verhältnis Mischwasseranschluss zu Schmutzwasseranschluss/Trennsystem beträgt für den Prognosehorizont 2020 77 % zu 23 % (bezogen auf Einzugsgebietsfläche AE,k). Das Entwässerungsnetz der Stadt Erftstadt besteht aus zwei Hauptentwässerungssträngen, einem östlichen und einem westlichen Strang. Die Trennlinie zwischen den beiden Entwässerungssträngen bildet die BAB A61. 7 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Abb. 2: Übersicht Hauptentwässerungsstränge Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen Den beiden Entwässerungssträngen sind die Ortslagen wie folgt zugeordnet: östlicher Strang Bliesheim Liblar Blessem Köttingen Kierdorf westlicher Strang Scheuren Borr Niederberg Friesheim Erp Ahrem Lechenich Herrig Konradsheim Dirmerzheim Gymnich 8 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Im Bestand gibt es im Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen 23 Mischwasserentlastungsanlagen, davon 21 Regenüberlaufbecken (RÜB) und 2 Regenüberläufe (RÜ). Darüber hinaus gibt es im Bestand drei Regenklärbecken zur Behandlung der Niederschlagsabflüsse vor der Einleitung in den Untergrund bzw. in ein Fließgewässer. Abb. 3: Übersicht Mischwasserentlastungsanlagen Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen Die detaillierte Fließsystemdarstellung kann den Plänen des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes entnommen werden. 2.5 Vorfluter Hauptvorfluter für das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen ist die Erft. Die Mischwasserentlastungsanlagen entlasten zum Teil direkt in die Erft oder über den Umweg von Nebengewässer in Form von natürlichen oder künstlichen Gewässern. Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Vorfluter der Mischwasserentlastungsanlagen. 9 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Ortslage Entlastungsbauwerk Vorfluter Borr Niederberg Friesheim Ahrem Erp RÜB/SK 23 Borrer Fließ RÜB/SK 11 Rotbach RÜB 13 Rotbach RÜB 15 Rotbach RÜB 14 Erpa RÜB 16 Rotbach Lechenich RÜB/SK 17.1 Lechenicher Mühlengraben RÜB/SK 17 Rotbach Konradsheim RÜB/SK 18 Lechenicher Mühlengraben RÜB/SK 22 Kleine Erft Gymnich RÜB 21 Kleine Erft Dirmerzheim RÜB 19 Lechenicher Mühlengraben RÜB/SK 101 Erft Bliesheim RÜ 5 Erft RÜB/SK 3 Erft RÜB/SK 4.1 Erft Liblar RÜB 4 Erft RÜB 5 Vorflutgraben, Liblarer Mühlengraben Blessem RÜ 13 Erft Köttingen RÜB/SK 6 Vorflutgraben, Liblarer Mühlengraben RÜB/SK 8 Erftmühlenbach Kierdorf RÜB/SK 9 Erftmühlenbach Kläranlage RÜB 10/20 Liblarer Mühlengraben Tab. 1: Vorfluter der Mischwasserentlastungsanlagen 10 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 2.6 Niederschlagswasserbeseitigung Allgemein 2.6.1 Niederschlagswasserbeseitigung (geplant) Der § 51a LWG fordert: Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Oberstes Gebot der Regenwasserbewirtschaftung sollte zur Erhaltung und Anreicherung des Grundwasserleiters die Versickerung sein. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens in Erftstadt wird bei Neuerschließungen gutachterlich geprüft, wobei im Stadtgebiet aufgrund der Bodenbeschaffenheit die Versickerung oftmals möglich ist. Aus Verfahrensgründen und unter Berücksichtigung der einheitlichen Verfahrensweise wird in Erftstadt vorwiegend in Neubaugebieten die Verlegung von Trennsystemen mit zentraler Versickerung bevorzugt. Das klassische Ableiten von Regenwasser in Gewässer gestaltet sich durch das Fehlen von ortsnahen Vorflutern als problematisch. Bei den Stadtwerken Erftstadt werden zwei Arten von Anlagen gebaut: Versickerungsmulden und –becken. Die Mulde wird maximal mit einem Wasserstand von 0,40m beschickt. Dies hat zur Folge, dass die Versickerungseinrichtung nicht eingezäunt werden muss. Dafür wird aber ein nicht unerheblicher Teil an Fläche im Baugebiet in Anspruch genommen. Sollte die benötige Fläche für eine Muldenversickerung nicht zur Verfügung stehen, so wird das Becken mit einer Einstauhöhe größer 0,40m berechnet und mit einem Zaun umschlossen. Bei beiden Arten der Ableitung in den Untergrund erfolgt die Einleitung über eine mindestens 20cm starke belebte Bodenzone. Die anstehenden Böden sind soweit versickerungsfähig, so dass nur in wenigen Fällen eine zusätzliche Rigole unter der Bodenzone angeordnet werden muss. Daher wird vor der Planung ein Bodengutachten erstellt sowie Versickerungsversuche vor Ort durchgeführt. Vor der Versickerungseinrichtung wird ein Schlammfang mit Absetzraum zum Rückhalt von Grobstoffen angeordnet. Ergeben sich aus der Nutzung von Flächen (Gewerbegebiete, stark befahrene Verkehrswege etc.) die Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung nach Trennerlass, erfolgt diese über Behandlungsanlagen, deren Auslegung sich nach dem Umfang der zu behandelnden Flächen richtet. 11 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 2.6.2 Niederschlagswasserbeseitigung im Mischwassersystem (geplant) Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird überwiegend im Mischsystem entwässert. Kommt es zu einer Bebauung innerhalb des MW-Einzugsgebietes, so werden diese Baulücken auch an das Mischwassersystem angeschlossen. Die erstmalige Bebauung erfolgt zwar nach dem 01.01.1996, das Gesamtsystem wurde jedoch vor diesem Stichdatum genehmigt. 2.6.3 Niederschlagswasserbeseitigung im Trennsystem Wie schon in Kap. 2.6.1 dargelegt, wird das Niederschlagswasser im Trennsystem zu einem zentralen Becken abgeleitet. Die Niederschlagswasserbehandlung erfolgt über die belebte Bodenschicht und wird dann dem Untergrund im Baugebiet zugeführt. Somit kommt man den Anforderungen des § 51a LWG nach. 2.7 Ausgewiesene Erweiterungsflächen Im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sind alle zurzeit möglichen Erweiterungsflächen ausgewiesen. Zu jedem Gebiet wird auf die geplante Niederschlagsentwässerung eingegangen. Innerhalb der Laufzeit des ABKs kann keine Aussage getroffen werden, welche dieser Erweiterungsflächen entwickelt werden. Der Zeitpunkt ergibt sich aus verschiedenen, von dem Netzbetreiber nicht beeinflussbaren Faktoren. Es muss daher an dieser Stelle auf die Nennung von geplanten Erweiterungsflächen verzichtet werden. Die erschlossenen Flächen innerhalb des ABK-Zeitraumes werden in der Fortschreibung dann benannt. 12 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 3 Rückblick auf das ABK 2007 – 2012 Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen des 5. ABK (2007 – 2012) ist als Anlage 5 beigefügt. 3.1 Die Schwerpunkte Das 5. ABK war geprägt durch vier Schwerpunktbereiche: 1. die Sanierung schadhafter Kanäle nach SüwVKan (2. Runde) der Zustandsklassen 1 bis 3, die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung erfordern; 2. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung; 3. Hausanschluss dicht nach § 61a LWG; 4. Maßnahmen aus dem NWBK; 3.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde) Die zeitliche Festsetzung der vorgegebenen Bauabschnitte aus dem ABK wurden alle eingehalten. Wie auch in den Jahren zuvor wurden die Arbeiten durch unterirdische Sanierungstechniken durchgeführt. Nur an wenigen Stellen mussten die Schäden in offener Bauweise behoben werden. 3.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen Im Berichtszeitraum wurden folgende Sanierungen durchgeführt: • Liblar, Ordnungsnummer 1.13.12 An dieser Stelle war laut Ergebnis der GEP-Berechnung die Installation von Rückhaltevolumen ausgewiesen worden. Die vorhandene Dükerung der Abwasserleitungen unter der B265n verkomplizierte die Suche nach einem Standort. Im Rahmen des immissionsorientieren Nachweises wurde festgestellt, dass zukünftig die Einleitungsmenge aus dem RÜB sowie die stoffliche Fracht erheblich reduziert werden müsste. Es wurde daher eine kombinierte Maßnahme aus Umbau des RÜBs und einem nachgeschalteten Retentionsbodenfilters mit einer Speicherlamelle projektiert. Der Start der Bauarbeiten an dem RÜB 5 war für das Jahr 2010/2011 geplant. Auf Grund der aufwändigen Genehmigung in Verbindung mit der Neuaufstellung der 13 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Netzanzeige nach §58 Abs. 1 LWG hat sich das Genehmigungsverfahren erheblich verzögert. Der Baubeginn konnte daher erst im Februar 2012 erfolgen. • Friesheim, Ordnungsnummer 1.24.06 Die Maßnahme konnte in Verbindung mit dem Straßenneubau im Jahr 2011/2012 vorzeitig umgesetzt werden. • Dirmerzheim, Ordnungsnummer 1.28.05-1.28.07 Auf Grund der erheblichen zeitlichen Verzögerung der Ordnungsnummer 1.13.12 wurden alle Maßnahmen zeitlich nach hinten verschoben. 3.1.3 Hausanschluss dicht nach § 61a LWG Die Stadtwerke haben ihren festgelegten Untersuchungsbereich innerhalb des ABK Zeitraums abgearbeitet. Auf Grund der gesetzlichen Möglichkeit zur Verlängerung der Untersuchungsfrist der Hausanschlussleitungen, hat die Stadt Erftstadt eine Fristensatzung im Jahr 2011 erlassen. Aber auf Grund der geplanten gesetzlichen Veränderungen des Landeswassergesetzes wurde diese Satzung im Jahr 2012 vorläufig außer Kraft gesetzt. Die nun vorliegende geänderte Rechtslage ist hinsichtlich der Pflichten und Tragweite noch nicht abschließend zu beurteilen. Die Stadtwerke werden entsprechend den Vorgaben der neuen Gesetzgebung das Thema begleiten. 3.1.4 Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Durch die Erstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes (NWBK) wurden an drei Stellen im Stadtgebiet Maßnahmen angezeigt und in die Maßnahmenliste aufgenommen. Die geplanten Maßnahmen wurden aber noch nicht umgesetzt, da hier auf den Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Dezentrale Niederschlagswasserbehandlung in Trennsystemen – Umsetzung des Trennerlasses“ vom Land NRW gewartet wurde. Die Maßnahme 1.18.09 Gymnich: Brüggener Straße beschreibt den Straßenabschnitt der K23 innerhalb des Stadtgebietes. Die K23 ist in der Zuständigkeit des Rhein-ErftKreises. Daher wurde mit diesem Kontakt aufgenommen. Es haben erste Gespräche zwischen den Stadtwerken Erftstadt und dem Rhein-Erft-Kreis stattgefunden. Der Rhein-Erft-Kreis plant die planerischen Arbeiten an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Die Maßnahme 1.16.09 Blessem: Frauenthaler Straße wurde im Jahr 2012 angegangen. Hierzu wurde durch eine Kanalinspektion ermittelt, an welchen Kanal die Straßeneinläufe angeschlossen sind. Dabei hat sich herausgestellt, dass der größte Teil der Anschlüsse an den Mischwasserkanal angeschlossen sind. Die verbliebenen 6 14 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Straßeneinläufe sollen mit einem Filtersystem ausgestattet bzw. durch einen Systemeinlauf ersetzt werden. Die Maßnahme 1.13.13 Liblar: Heinrich-Lübke-Straße wurde auch im Jahr 2012 angegangen. Anfänglich wurde überlegt, alle Straßeneinläufe mit Filtersystemen auszustatten. Aber auf Grund der großen Anzahl der Einläufe, der vielen Bäume auf der Fläche und dem daraus resultierenden hohen Wartungsaufwand wurde diese Überlegung schnell verworfen. In einem Vororttermin mit dem Rhein-Erft-Kreis wurden noch weitere Möglichkeiten diskutiert. Geplant ist nun, im Rahmen einer Diplomarbeit die weiteren Möglichkeiten näher zu untersuchen und zu bewerten. Die Diplomarbeit soll Ende 2012 beginnen und im Frühjahr 2013 zum Abschluss gebracht werden. Das Ergebnis wird dann mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. 3.2 Neuaufstellung der Netzanzeige Die Stadtwerke Erftstadt haben in Zusammenarbeit mit dem Erftverband die Netzanzeige auf den aktuellen Stand bringen lassen. Die alte Netzanzeige stammte noch aus dem Jahr 2000. In der Zwischenzeit wurden für sämtliche Stadtteile die Generalentwässerungspläne neu erstellt und alle geplanten Abwasserbehandlungsanlagen errichtet. Aus den immissionsorientieren Nachweisen nach BWK-M3 lagen uns auch einige ausgewiesene Maßnahmen vor. Für die Umsetzung wird eine Anpassung der Netzanzeige benötigt. Zusätzlich plante der Erftverband eine Veränderung der Einleitmenge in die Kläranlage. Mit dem Datum 09.06.2011 wurde die neue Netzanzeige der Bezirksregierung Köln vorgelegt und am 14.09.2011 genehmigt. 3.3 Beseitigung von Gruben und Kleinkläranlagen In dem Betrachtungszeitraum wurden vier Grundstücke im Außenbereich liegend an den Kanal angeschlossen. Eine weitere Erhöhung des Anschlussgrades ist zurzeit nicht absehbar. Auch in diesem Zeitabschnitt wurden einige Kleinkläranlagen durch den privaten Betreiber erneuert und damit an den aktuellen Stand der Technik angepasst. 15 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 3.4 Erschlossene Baugebiete innerhalb der Laufzeit des ABKs Im Berichtszeitraum wurden folgende Baugebiete erschlossen: • BP 140 Wirtschaftspark Für den Wirtschaftspark ist nun mit dem 3.BA die vollständige Infrastruktur erstellt worden. Von den möglichen Baugrundstücken ist aber derzeit nur ein kleiner Teil bebaut. • BP 141 Gewerbegebiet Lechenich Süd Mit dem 3.BA des Wirtschaftparks wurde das angrenzende Baugebiet BP 141 mit erschlossen. Auch für diesen Abschnitt sind die befestigten Flächen in die Kategorie IIb nach Trennerlass einzugruppieren. Daher wird das Niederschlagswasser in den angrenzenden BP 140 abgeleitet und in dem dortigen Regenklärbecken behandelt. Das Schmutzwasser wird in den BP140 abgeleitet und fließt dann gemeinsam weiter zur zentralen Kläranlage Köttingen. • BP 160 A Villehang, Liblar Auf Grund der großen Nachfrage nach neuen Baugrundstücken in Liblar wurde ein Teilbereich der Erweiterungsfläche 27.1 entwickelt. Hierzu wurde der östliche Bereich im Trennsystem erschlossen. Das anfallende Niederschlagswasser wird in einem Versickerungsbecken behandelt und dem Untergrund zugeführt. • BP 145 Blessem Süd-Ost Das Baugebiet ist komplett entwickelt worden. Das anfallende Niederschlagswasser wird in einem Versickerungsbecken behandelt und dem Untergrund zugeführt. • BP 158 Konradsheim Das Baugebiet ist komplett entwickelt worden. Das anfallende Niederschlagswasser wird in einem Versickerungsbecken behandelt und dem Untergrund zugeführt. • BP 80 II. BA, Friesheim Das Baugebiet ist komplett entwickelt worden. Das anfallende Niederschlagswasser wird in Regenklärbecken geleitet. Das ausgewiesene Behandlungsvolumen wird in den nachfolgenden Mischwasserkanal gepumpt. Das darüber hinaus anfallende Niederschlagswasser wird in einem nachgeschalteten Versickerungsbecken behandelt und dem Untergrund zugeführt. 16 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Fazit Die in dem 5. ABK (2007 – 2012) festgesetzten Maßnahmen konnten zum größten Teil realisiert werden. Im Bereich der Kanalsanierung wurden alle gesetzten Ziele erreicht. Auf Grund der Großbaumaßnahme am RÜB 5 wurden bis auf die Sanierung im Niederweg alle geplanten Maßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die gesetzliche Änderung am § 61a LWG hat die geplanten Maßnahmen aus dem ABK nicht verzögert. Die Stadtwerke Erftstadt haben fristgerecht die Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich in den vorgegebenen Stadtteilen inspizieren lassen, und die defekten Anschlüsse wurden zeitnah saniert. Die Überwachung der privaten Hausanschlussleitungen wird dagegen derzeit ausgesetzt. Mit der Vorlage einer gesetzlichen Konkretisierung werden die Stadtwerke die privaten Hausanschlussnehmer informieren und entsprechend begleiten. In dem Schwerpunkt "Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept" konnten die geplanten Maßnahmen nicht zum Abschluss gebracht werden. 17 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 4 Fortschreibung des ABK für den Zeitraum 2013 - 2018 Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen des ABK (2013 – 2018) ist als Anlage 6 beigefügt. 4.1 Die Schwerpunkte Das ABK 2013 bis 2018 ist geprägt durch vier Schwerpunktsbereiche: 1. die Sanierung schadhafter Kanäle der Zustandsklassen 1 bis 3 nach SüwVKan (2. Runde), die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung erfordern; 2. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung; 3. Hausanschluss dicht nach § 61a LWG; 4. Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept; Im 5. ABK wurde bei dem Punkt 5. "Aussichten für das ABK über den Zeitraum 2012 hinaus“ unter Punkt 4 "Maßnahmen aus dem BWK-M3 Nachweis" aufgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten an dem immissionsorientieren Nachweisen wurden drei Maßnahmen ermittelt. Eine Maßnahme wird derzeit am RÜB 5, die zweite durch den Erftverband am RÜB 6 umgesetzt. Die verbliebene dritte Maßnahme muss noch darüber hinaus geprüft werden. Da die Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes noch nicht abgeschlossen sind, bleibt dieser Punkt weiterhin als Schwerpunktthema bestehen. 4.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde) Die Kanalsanierung wird wie in den vergangenen Jahren nach dem gleichen festgelegten Zeitplan abgearbeitet. Die Arbeiten zur unterirdischen Sanierung werden bei den Stadtwerken Erftstadt immer für zwei Jahre vergeben. Daher sind die Arbeiten für das Jahr 2013 schon im Pakt 2012/2013 enthalten. Daher ist die Maßnahme 1.24.04 für 2013 schon mit „im Bau“ vermerkt. 18 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 4.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen Die hydraulische Kanalnetzberechnung hat an einigen Stellen im Stadtgebiet einen Sanierungsbedarf ausgewiesen. Von den ausgewiesenen Maßnahmen konnten an zwei Stellen die Berechnungsergebnisse schon vorher örtlich sichtbar bestätigt werden. Dies ist zum einen die Radmacher Straße in Blessem, zum zweiten der Bereich der Köttinger Straße in Liblar. Der Bereich in Blessem ist schon im Jahr 2006 saniert worden, der Bereich Liblar wird zurzeit im Rahmen der Errichtung des Retentionsbodenfilters mit Speicherlamelle am RÜB 5 saniert. Für alle Stadtteile wurde eine Netzkalibrierung durchgeführt und die Befestigungsgrade dementsprechend angepasst. Die noch verbliebenen Maßnahmen haben in der Berechnung eine Überflutungsgefahr ausgewiesen, die aber in der Wirklichkeit nicht solche Ausmaße angenommen haben. Die Maßnahmen werden daher in der Investitionsübersicht als Merker mit vorläufigen Baukosten eingetragen, die Umsetzung der Maßnahme wird aber weit in die Zukunft verschoben. 4.1.3 Hausanschluss dicht nach § 61a LWG Auf Grund der geplanten Anpassung des § 61a LWG kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, in welchen Umfang die privaten Hausanschlüsse zukünftig geprüft werden müssen. Die neue geplante gesetzliche Regelung wird daher erst in der nächsten Fortschreibung berücksichtigt. 4.1.4 Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Auf der Grundlage des neu erstellten NWBKs wurden drei Maßnahmen ausgewiesen: • Blessem: Frauenthaler Straße • Gymnich: Brüggener Straße • Liblar: Heinrich-Lübke-Straße Die dafür geplanten Maßnahmen sind dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept zu entnehmen. 19 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 4.2 Beseitigung / Modernisierung von Gruben und Kleinkläranlagen Auch in dieser Laufzeit sollen die noch verbliebenen Altanlagen an den Stand der Technik angepasst werden und zu einer vollbiologischen Anlage um- bzw. aufgerüstet werden. 4.3 Immissionsorientiere Nachweise und deren Umsetzungen Die ausgewiesene Maßnahme am RÜB 5 wird im Berichtszeitraum umgesetzt. Die Maßnahme am RÜB 6 wird durch den Erftverband umgesetzt. Für die restlichen Nachweise fehlt noch die Bestätigung durch die Bezirksregierung Köln. Es ist daher abzuwarten, wie das Genehmigungsverfahren ausgeht. 4.4 Übernahme Regenbecken durch den Erftverband nach § 54 LWG Mit dem ABK 2008-2013 des Erftverbandes verlangt dieser die Übertragung der restlichen Regenbecken. Die Stadt Erftstadt möchte den weiteren Betrieb und Besitz bei den Stadtwerken Erftstadt belassen. Ein Gerichtsverfahren soll die rechtliche Übertragung prüfen. Bis zum Ende dieses Verfahrens werden die Regenbecken im Eigentum der Stadt Erftstadt verbleiben. Die Maßnahme "Übertragung der Anlagen" fehlt daher im Maßnahmenkatalog. 4.5 Maßnahmen des Erftverbandes aus dem ABK 2008 - 2013 In der Anlage 4.2 sind die gemäß § 53(1a) LWG vom Erftverband durchzuführenden Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt ausgewiesen. 20 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 5. Aussichten für das ABK über den Zeitraum 2018 hinaus Das nachfolgende ABK wird durch die gleichen Schwerpunktsbereiche geprägt sein: 1. die Sanierung schadhafter Kanäle der Zustandsklassen 1 bis 3 nach SüwVKan (2. Runde), die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung erfordern; 2. Hausanschluss dicht nach § 61a LWG; 21 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 6. Zusammenfassung Mit der vorliegenden 6. Fortschreibung wird das ABK der Stadt Erftstadt für den Abschnitt 2013 bis 2018 (1. Zeitstufe) konkretisiert. In diesem Zeitraum sollen weiterhin die zu sanierenden Kanalhaltungen aus der Zweitbefahrung nach SüwVKan abgearbeitet werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass bei der Wiederbefahrung keine größeren Schäden festgestellt werden. Das weitere Vorgehen mit dem Schwerpunktthema „Hausanschluss dicht“ auf den privaten Grundstücken wird sich erst nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes herausstellen. Die Stadtwerke Erftstadt werden davon unbeirrt an ihren Vorgaben festhalten und jährlich ortsweise die öffentlichen Hausanschlussleitungen auf Dichtigkeit prüfen lassen und die festgestellten Schäden kurzfristig sanieren lassen. Die geplanten Stadtteile für diesen Zeitabschnitt sind der Maßnahmenliste zu entnehmen. Die notwendigen Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept in der Frauenthaler Straße und in der Heinrich-Lübke-Straße sollen in diesem Zeitabschnitt zum Abschluss gebracht werden. Auf Grund der komplexen Entwässerungssituation in der Brüggener Straße werden alle Anstrengungen unternommen, dass diese Maßnahme fristgerecht umgesetzt wird. Die hydraulische Sanierung erfolgt zurzeit konzentriert in Liblar am Regenüberlaufbecken 5. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist der Entwässerungskomfort wieder hergestellt. Darüber hinaus planen die Stadtwerke keine weiteren hydraulischen Maßnahmen umzusetzen. Sollte die Stadt Erftstadt in diesen Bereichen eine Straßenerneuerung planen, so werden die Stadtwerke Erftstadt die anstehende Sanierung umsetzen. Erftstadt, den 24.10.2012 22 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Anlage 5: Maßnahmen des ABK 5 für die Jahre 2007 - 2012 Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2007 bis 2012 und darüber hinaus Maßnahme Ordnungsnummer 1.13.01.4 1.13.02.3 1.13.04 1.13.05 1.13.06 1.13.07 1.13.08 1.13.09 1.13.10 1.13.11 1.13.12 1.13.13 1.14.06 1.14.07 1.14.08 1.14.09 1.15.05 1.15.06 1.15.07 1.16.07 1.16.08 1.16.09 Kosten in Tausend Euro (T€) Gesamt- 2013 GesamtArt der kosten kosten UmsetzungsBaubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12 Bezeichnung Maßnahme zustand Liblar (SKL 3: I.BA) A3 0 2007 150 150 150 Liblar (SKL 3: II.BA) A3 0 2007 31 31 31 Hydr. Sanierung Schlunkweg A2 1 2008 520 520 520 Hydr. Sanierung Tannenweg A2 4 2013 0 500 500 Hydr. Sanierung Danzigerstraße A2 4 2013 0 200 200 Hydr. Sanierung Carl-Schurz-Straße A2 4 2016 0 120 120 Hydr. Sanierung Barbarastraße A2 4 2017 0 320 320 Hydr. Sanierung Spürkergarten A2 4 2017 0 520 520 Hydr. Sanierung Dechant Lindenweg A2 4 2018 0 100 100 Hydr. Sanierung Martin Buberstraße A2 4 2018 0 120 120 RRB18 + RBF A2 4 2009 1000 1500 500 3000 3000 aus NWBK: Heirich-Lübke-Straße A9 4 2010 50 50 50 Bliesheim (SKL 1-3) A3 4 2012 28 28 28 hydraulische Sanierung A2 4 2014 0 400 400 Sanierung RÜ5 A2 4 2013 0 80 80 Erschließung FT24.1+24.2 A1 4 2012 0 400 400 Hausanschluss dicht A3 4 2012 65 65 65 Köttingen (SKL 1-3) A3 4 2009 28 28 28 Sanierung Triftweg A3 4 2010 330 330 330 BP145 Blessem Süd-Ost A1 4 2008 550 550 550 Blessem (SKL 1-3) A3 4 2011 20 20 20 aus NWBK: Frauenthaler Straße A9 4 2010 30 50 50 23 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Maßnahme Ordnungsnummer 1.17.04 1.17.05 1.17.06 1.17.07 1.17.08 1.18.08 1.18.09 1.20.02 1.21.10.2 1.21.10.3 1.21.10.4 1.21.10.5 1.21.10.6 1.21.11 1.21.12 1.22.02 1.22.03 1.23.02 1.24.02 1.24.03 1.24.04 1.24.05 1.24.06 Kosten in Tausend Euro (T€) Bezeichnung Hausanschluss dicht Kierdorf (SKL 1-3) Kierdorf San. Hausanschlüsse Kierdorf hydr. Sanierung Drosselbauwerk Wiesenstraße RÜB 9 Gymnich RRB20 aus NWBK: Brüggener Straße Konradsheim (SKL 1-3) Lechenich (SKL 2: II.BA) Lechenich (SKL 3: I.BA) Lechenich (SKL 3: II.BA) Lechenich (SKL 3: I.BA) Lechenich (SKL 3: II.BA) Lechenich Sanierung Kanal Erschließung FT16.1 Ahrem (SKL 1-3) Ahrem: Erschließung Herrig (SKL 1-3) BP80 B mit RKB Hausanschluss dicht Friesheim (SKL 1-3) San. Hausanschlüsse hydr. Sanierung Niederweg Gesamt- 2013 GesamtArt der kosten kosten UmsetzungsBaubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12 Maßnahme zustand A3 4 2011 60 60 60 A3 4 2008 20 20 20 A3 4 2011 50 50 100 100 200 A2 4 2018 0 430 430 A2 A2 A9 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A1 A3 A1 A3 A1 A3 A3 A3 A2 4 4 4 4 0 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2013 2018 2010 2012 2007 2008 2008 2009 2009 2009 2013 2012 2018 2012 2008 2009 2007 2010 2010 75 3 77 119 158 244 200 670 400 200 100 9 20 60 458 60 30 50 250 50 50 0 0 50 3 77 119 158 244 200 1370 0 9 0 20 518 60 30 150 250 80 500 450 250 100 80 500 50 3 77 119 158 244 200 1370 450 9 250 20 518 60 30 250 250 24 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Maßnahme Ordnungsnummer 1.24.07 1.24.08 1.24.09 1.24.10 1.24.11 1.24.12 1.25.02 1.26.02 1.26.06 1.26.07 1.27.03 1.27.04 1.27.05 1.27.06 1.27.07 1.27.08 1.28.01 1.28.02 1.28.04 1.28.05 1.28.06 1.28.07 Kosten in Tausend Euro (T€) Gesamt- 2013 GesamtArt der kosten kosten UmsetzungsBaubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12 Bezeichnung Maßnahme zustand hydr. San. Von-Dorste-Hülshoff-Str. A2 4 2014 0 130 130 hydr. San. Mathias-Curt-Straße A2 4 2015 0 30 30 hydr. Sanierung Franz-Stryk-Str. A2 4 2015 0 300 300 hydr. Sanierung Wilhelmstraße A2 4 2015 0 120 120 hydr. Sanierung Hans Kander Platz A2 4 2014 0 220 220 hydr. Sanierung Ulmenstraße A2 4 2014 0 150 150 Niederberg (SKL 1-3) A1 4 2013 0 30 30 Borr (SKL 1-3) A3 4 2011 6 6 6 Scheuren (SKL 1-3) A3 4 2012 3 3 3 Borr Sanierung Kanal A3 4 2018 0 130 130 hydr. Sanierung Luxemburger Straße A2 4 2017 0 1300 1300 Hausanschluss dicht A3 4 2008 60 60 60 Erp (SKL 1-3) A3 4 2006 0 0 San. Hausanschlüsse A3 4 2009 25 50 75 75 hydr. Sanierung Wahlengasse A2 4 2018 0 260 260 hydr. Sanierung Siefenweg A2 4 2018 0 150 150 Hausanschluss dicht A3 4 2010 50 50 50 Dirmerzheim (SKL 1-3) A3 4 2008 18 18 18 Dirmerzheim San. Hausanschlüsse A3 4 2011 50 50 100 50 150 hydr. Sanierung Baumstraße A2 4 2011 330 330 330 hydr. Sanierung Brückenstraße A2 4 2012 420 420 420 hydr. Sanierung Kampstraße A2 4 2013 0 70 70 Tab. 9: Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2007 bis 2012 25 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Anlage 6: Maßnahmen des ABK 6 für die Jahre 2013 - 2018 und darüber hinaus Kosten in Tausend Euro (T€) Art der Maßnahme Umsetzungszustand Gesamt- 2019 Baukosten beginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025 Ordnungsnummer Bezeichnung 1.13.01.4 Liblar (SKL 3: I.BA) 3 0 2007 0 0 1.13.02.3 Liblar (SKL 1-3: II.BA) 3 0 2007 0 0 1.13.04 Hydr. Sanierung Schlunkweg 2 0 2008 0 0 1.13.05 Hydr. Sanierung Tannenweg 2 2 2023 0 500 1.13.06 Hydr. Sanierung Danzigerstraße 2 2 2023 0 200 1.13.07 Hydr. Sanierung Carl-Schurz-Straße 2 2 2026 0 120 1.13.08 Hydr. Sanierung Barbarastraße 2 2 2027 0 320 1.13.09 Hydr. Sanierung Spürkergarten 2 2 2027 0 520 1.13.10 Hydr. Sanierung Dechant Lindenweg 2 2 2028 0 100 1.13.11 Hydr. Sanierung Martin Buberstraße 2 2 2028 0 120 1.13.12 RRB18 + RBF 2 1 2012 100 100 0 1.13.13 aus NWBK: Heirich-Lübke-Straße 9 2 2013 120 120 0 1.13.14 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 1.BA 3 4 2026 0 350 1.13.15 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 2.BA 3 4 2028 0 350 1.13.16 Hausanschluss dicht (TV) 1.BA 3 4 2017 50 0 1.13.17 Hausanschluss dicht (TV) 2.BA 3 4 2018 50 0 1.13.18 Hausanschluss dicht (TV) 3.BA 3 4 2019 0 50 1.13.19 Hausanschluss dicht (San.) 1.BA 3 4 2018 70 0 1.13.20 Hausanschluss dicht (San.) 2.BA 3 4 2019 0 70 1.13.21 Hausanschluss dicht (San.) 3.BA 3 4 2020 0 70 1.14.06 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 2 2018 350 0 50 50 70 350 26 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Kosten in Tausend Euro (T€) Ordnungsnummer Bezeichnung 1.14.07 Gesamt- 2019 Baukosten Umsetzungsbeginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025 zustand Art der Maßnahme 2 3 2013 0 0 1.14.07.1 Hydr. Sanierung Hydr. Sanierung Am Wachberg / Merowinger Straße 2 4 2030 0 120 1.14.07.2 Hydr. Sanierung Steinackerweg 2 4 2030 0 130 1.14.07.3 Hydr. Sanierung Merowinger Straße 2 4 2030 0 120 1.14.07.4 Hydr. Sanierung Heerstraße 2 4 2030 0 120 1.14.07.5 Hydr. Sanierung Kallenhofstraße 2 4 2030 0 150 1.14.07.6 Hydr. Sanierung Vorgebirgsstraße 2 4 2030 0 130 1.14.07.7 Hydr. Sanierung Lange Heide 2 4 2030 0 130 1.14.07.8 Hydr. Sanierung Rochusstraße 2 4 2030 0 160 1.14.08 Sanierung RÜ5 2 2 2013 80 1.14.09 Erschließung FT24.1+FT24.2 1 2 2014 0 1.14.11 Hausanschluss dicht (TV) 3 4 2013 1.14.12 Hausanschluss dicht (San.) 3 4 2014 1.15.05 Hausanschluss dicht (TV) 3 0 2011 1.15.06 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 2 2016 1.15.07 Sanierung Triftweg 3 0 1.15.08 Hausanschluss dicht (San.) 3 1.16.07 BP145 Blessem Süd-Ost 1.16.08 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 1.16.09 80 0 450 0 50 50 0 75 75 0 0 0 350 0 2010 0 0 0 2011 0 0 1 0 2008 3 2 2016 aus NWBK: Frauenthaler Straße 9 2 2013 1.16.10 Hausanschluss dicht (TV) 3 0 1.16.11 Hausanschluss dicht (San.) 3 0 450 350 0 0 350 0 30 0 2012 0 0 2012 0 0 350 30 27 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Kosten in Tausend Euro (T€) Ordnungsnummer Bezeichnung 1.17.04 Hausanschluss dicht (TV) 1.17.05 1.17.06 1.17.07 Gesamt- 2019 Baukosten Umsetzungsbeginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025 zustand Art der Maßnahme 3 0 2011 0 0 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 2 2014 Hausanschluss dicht (San.) 3 0 2011 350 0 0 0 2 3 1.17.07.1 hydr. Sanierung hydr. San. Rodderweg + Drieschstraße + Auf dem Deutschen 2013 0 0 2 4 2024 0 450 1.17.07.2 hydr. San. Roggendorfer Weg 2 4 2024 0 190 1.17.08 Drosselbauwerk Wiesenstraße RÜB 9 2 2 2015 80 0 1.18.08 Gymnich RRB20 2 2 2024 0 500 1.18.09 aus NWBK: Brüggener Straße 9 2 2013 150 0 350 80 150 1.18.10 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 1.BA 3 4 2022 0 350 1.18.11 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 2.BA 3 4 2024 0 350 1.18.12 Hausanschluss dicht (TV) 1.BA 3 4 2015 50 0 1.18.13 Hausanschluss dicht (TV) 2.BA 3 4 2016 50 50 0 1.18.14 Hausanschluss dicht (San.) 1.BA 3 4 2016 70 70 0 1.18.15 Hausanschluss dicht (San.) 2.BA 3 4 2017 70 0 1.18.16 Erschließung FT22c 1 4 2013 450 0 1.20.02 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 2 2020 0 350 1.20.03 Hydr. Sanierung Frenzenstraße 2 4 2014 300 300 0 1.20.04 Hausanschluss dicht (TV) 3 4 2014 50 50 0 1.20.05 Hausanschluss dicht (San.) 3 4 2014 75 75 0 1.21.10.2 Lechenich (SKL 2: II.BA) 3 0 2007 0 0 1.21.10.3 Lechenich (SKL 3: I.BA) 3 0 2008 0 0 1.21.10.4 Lechenich (SKL 3: II.BA) 3 0 2008 0 0 50 70 450 28 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Kosten in Tausend Euro (T€) Ordnungsnummer Bezeichnung Art der Maßnahme Umsetzungszustand Gesamt- 2019 Baukosten beginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025 1.21.10.5 Lechenich (SKL 3: I.BA) 3 0 2009 0 1.21.10.6 Lechenich (SKL 3: II.BA) 3 0 2012 0 1.21.11 Lechenich Sanierung Kanal 3 0 2009 0 1.21.12 Erschließung FT16.1 1 3 2013 0 1.21.13 Hausanschluss dicht (TV) 1.BA 3 4 2020 50 1.21.14 Hausanschluss dicht (TV) 2.BA 3 4 2021 50 1.21.15 Hausanschluss dicht (TV) 3.BA 3 4 2022 50 1.21.16 Hausanschluss dicht (San.) 1.BA 3 4 2021 75 1.21.17 Hausanschluss dicht (San.) 2.BA 3 4 2022 75 1.21.18 Hausanschluss dicht (San.) 3.BA 3 4 2023 75 1.22.02 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 2 2020 350 1.22.03 Ahrem: Erschließung 1 3 2013 0 1.22.04 Hausanschluss dicht (TV) 3 4 2014 50 50 1.22.05 Hausanschluss dicht (San.) 3 4 2014 75 75 1.23.02 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 2 2020 1.23.03 Hausanschluss dicht (TV) 3 4 2014 50 50 0 1.23.04 Hausanschluss dicht (San.) 3 4 2014 75 75 0 1.24.02 BP80 B mit RKB 1 0 2008 0 1.24.03 Hausanschluss dicht (TV) 3 0 2009 0 1.24.04 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 1 2012 0 1.24.05 Hausanschluss dicht (San.) 3 0 2010 0 1.24.06 hydr. Sanierung Niederweg 2 0 2011 0 0 0 350 29 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Kosten in Tausend Euro (T€) Ordnungsnummer Bezeichnung Art der Maßnahme Umsetzungszustand Gesamt- 2019 Baukosten beginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025 1.24.07 hydr. San. Von-Dorste-Hülshoff-Str. 2 2 2024 130 1.24.08 hydr. San. Mathias-Curt-Straße 2 2 2024 300 1.24.09 hydr. Sanierung Franz-Stryk-Str. 2 2 2024 300 1.24.10 hydr. Sanierung Wilhelmstraße 2 2 2024 120 1.24.11 hydr. Sanierung Hans Kander Platz 2 2 2024 220 1.24.12 hydr. Sanierung Ulmenstraße 2 2 2024 1.25.02 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 1 2 2013 1.25.03 Hausanschluss dicht (TV) 3 4 2016 1.25.04 Hausanschluss dicht (San.) 3 4 1.26.06 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 1.26.07 hydr. Sanierung 1.26.08 150 350 350 0 50 50 0 2017 75 75 0 2 2016 350 350 0 3 3 2013 0 Hausanschluss dicht (TV) 3 0 2012 0 1.26.09 Hausanschluss dicht (San.) 3 0 2012 0 1.27.03 hydr. Sanierung Luxemburger Straße 2 2 2024 0 1.27.04 Hausanschluss dicht (TV) 3 0 2008 0 1.27.05 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 1 2012 0 1.27.06 Hausanschluss dicht (San.) 3 0 2009 0 1.27.07 hydr. Sanierung Wahlengasse 2 2 2024 260 1.27.08 hydr. Sanierung Siefenweg 2 2 2024 150 1.28.01 Hausanschluss dicht (TV) 3 0 2010 0 1.28.02 SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 3 2 2014 1.28.04 Hausanschluss dicht (San.) 3 0 2011 350 350 0 0 30 Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018 Kosten in Tausend Euro (T€) Ordnungsnummer Bezeichnung Art der Maßnahme Umsetzungszustand Gesamt- 2019 Baukosten beginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025 1.28.05 hydr. Sanierung Baumstraße 2 2 2024 330 1.28.06 hydr. Sanierung Brückenstraße 2 2 2024 420 1.28.07 hydr. Sanierung Kampstraße 2 2 2024 70 Umsetzungszustand: 0: Durchgeführt || 1: Im Bau || 2: Realisierung verschoben || 3: Gestrichen || 4: Neue Maßnahme Tab. 10: Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2013 bis 2018 und darüber hinaus 31