Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
636 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserbeseitigungskonzept
der
Stadt Erftstadt
6. Fortschreibung
für die Jahre 2013 - 2018
gem. § 53(1) Wassergesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG)
Aufgestellt durch die Stadtwerke Erftstadt
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013-2018
Inhaltsverzeichnis
1
RECHTSGRUNDLAGE UND ALLGEMEINES............................................ 4
2
ANGABEN ZU DEM ENTWÄSSERUNGSGEBIET DER STADT
ERFTSTADT ................................................................................................ 5
2.1
Lage und Ausdehnung ....................................................................................... 5
2.2
Topografie ........................................................................................................... 6
2.3
Bebauung ............................................................................................................. 6
2.4
Entwässerungssysteme ....................................................................................... 7
2.5
Vorfluter .............................................................................................................. 9
2.6
Niederschlagswasserbeseitigung Allgemein ................................................... 11
2.6.1 Niederschlagswasserbeseitigung (geplant) ..................................................... 11
2.6.2 Niederschlagswasserbeseitigung im Mischwassersystem (geplant)............... 12
2.6.3 Niederschlagswasserbeseitigung im Trennsystem ......................................... 12
2.7
3
Ausgewiesene Erweiterungsflächen ................................................................ 12
RÜCKBLICK AUF DAS ABK 2007 – 2012 ............................................... 13
3.1
Die Schwerpunkte ............................................................................................. 13
3.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde) ................................................... 13
3.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen .................................................. 13
3.1.3 Hausanschluss dicht nach § 61a LWG ........................................................... 14
3.1.4 Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ................... 14
3.2
Neuaufstellung der Netzanzeige ...................................................................... 15
3.3
Beseitigung von Gruben und Kleinkläranlagen ............................................ 15
3.4
Erschlossene Baugebiete innerhalb der Laufzeit des ABKs ......................... 16
4
FORTSCHREIBUNG DES ABK FÜR DEN ZEITRAUM 2013 - 2018 ........ 18
4.1
Die Schwerpunkte ............................................................................................. 18
4.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde) ................................................... 18
4.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen .................................................. 19
4.1.3 Hausanschluss dicht nach § 61a LWG ........................................................... 19
4.1.4 Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ................... 19
4.2
Beseitigung / Modernisierung von Gruben und Kleinkläranlagen .............. 20
4.3
Immissionsorientiere Nachweise und deren Umsetzungen........................... 20
2
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013-2018
4.4
Übernahme Regenbecken durch den Erftverband nach § 54 LWG............ 20
4.5
Maßnahmen des Erftverbandes aus dem ABK 2008 - 2013 ......................... 20
5. AUSSICHTEN FÜR DAS ABK ÜBER DEN ZEITRAUM 2018 HINAUS ... 21
6. ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................. 22
Anlage 5: Maßnahmen des ABK 5 für die Jahre 2007 - 2012 .................................. 23
Anlage 6: Maßnahmen des ABK 6 für die Jahre 2013 - 2018 und darüber hinaus 26
3
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
1
Rechtsgrundlage und Allgemeines
Gemäß § 53 (1, 1a und 1b) Landeswassergesetz (LWG) vom 30.05.2005 „… legen die
Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten … der
erforderlichen Maßnahmen vor (Abwasserbeseitigungskonzept).
Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ist jeweils im Abstand von sechs Jahren, nach
den vorherigen Landeswassergesetzen alle fünf Jahre, erneut vorzulegen.“
Die Stadtwerke Erftstadt als Eigenbetrieb der Stadt Erftstadt nehmen die öffentliche
Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Erftstadt nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften und der am 17.12.2001 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Satzung
wahr.
Entsprechend wird das Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Erftstadt von den
Stadtwerken Erftstadt aufgestellt, vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossen und durch die
Stadtwerke Erftstadt der Bezirksregierung Köln angezeigt.
Mit Datum vom 30.09.2009 haben die Stadtwerke Erftstadt der Bezirksregierung Köln
die 5. Fortschreibung zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt und mit Schreiben
vom 19.02.2010 genehmigt bekommen.
Dieses Konzept wurde aufgestellt für den Zeitraum 2007 – 2012. Somit ist im Jahr 2012
ein neues ABK aufzustellen und der zuständigen Behörde vorzulegen, damit ab 2013
wieder ein gültiges ABK vorliegt.
4
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
2
Angaben zu dem Entwässerungsgebiet der Stadt Erftstadt
2.1
Lage und Ausdehnung
Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen erstreckt sich über das gesamte
Stadtgebiet der Stadt Erftstadt mit den Ortslagen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Scheuren
Borr
Niederberg
Friesheim
Erp
Ahrem
Lechenich
Herrig
Konradsheim
Dirmerzheim
Gymnich
Bliesheim
Liblar
Blessem
Köttingen
Kierdorf
Abb. 1: Übersicht Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen
Das in der Kölner Bucht gelegene Entwässerungsgebiet hat eine Nord-Süd-Ausdehnung
von ca. 13 km und eine Ost-West-Ausdehnung von ca. 8 km.
Für den zugrunde gelegten Entwicklungshorizont 2020 beträgt die Einzugsgebietsfläche
rd. AE,k = 1.444 ha (Ist-Zustand 2008 rd. AE, k = 1.248 ha).
5
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
2.2
Topografie
Entsprechend der Lage in der Kölner Bucht weist das Einzugsgebiet der Kläranlage
Erftstadt-Köttingen überwiegend geringe Geländeneigungen im Bereich der
Neigungsgruppe 1 gemäß DWA-A 118 auf. Stärker geneigt (Neigungsgruppe 2 gemäß
DWA-A118) sind die Flächen im Bereich der Villehanglage im Süden von Liblar und
der östliche Teil der Ortslage Bliesheim.
2.3
Bebauung
Im Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen dominiert Wohnbebauung.
Daneben gibt es mehrere Gewerbegebiete:
•
Ortslage Friesheim: Gewerbegebiet Wildweg im Südosten von Friesheim
•
Ortslage Lechenich: Gewerbegebiet östlich des Bonner Rings
•
Ortslage Liblar: Gewerbeflächen östlich der Straße Am Vogelsang und
Gewerbegebiet Behrensstraße im Norden von Liblar
•
Ortslage Köttingen: Gewerbeflächen entlang der Klosengartenstraße im Süden von
Köttingen und Gelände der May-Werke im Westen von Köttingen
•
Ortslage Gymnich: Gewerbegebiet an der Justus-von-Liebig-Straße im Süden von
Gymnich
•
Ortslage Kierdorf: Gewerbeflächen am Schildgensweg im Norden von Kierdorf
6
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
2.4
Entwässerungssysteme
Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird überwiegend im
Mischsystem entwässert.
Daneben gibt es im Bestand nachstehende Trennsysteme mit Direkteinleitung des
Niederschlagswassers in einen Vorfluter:
•
Ortslage Liblar: Bereich westlich der Bliesheimer Straße (Netzteil FT 29a, FT
29b, FT 29c, FT 29d), Einleitung Regenwasser in den Liblarer Mühlengraben
•
Ortslage Blessem: Gesamter östlicher Bereich von Blessem (Netzteil FT 34a, FT
34b, FT 36, FT 36.1), Einleitung Regenwasser direkt bzw. über Ablaufgraben in
die Erft
•
Ortslage Gymnich: Bereich östlich der Gymnicher Hauptstraße/Dirmerzheimer
Straße (Netzteil FT 22a, FT 22b), Einleitung Regenwasser direkt bzw. über
Gymnicher Flutgraben in die Kleine Erft.
Auch die seit den 1990er Jahren erschlossenen Neubaugebiete haben überwiegend nur
einen Schmutzwasseranschluss an die Kläranlage erhalten. Das Niederschlagswasser
wird hier überwiegend in einer separaten Regenwasserkanalisation gefasst und einem
zentralen Sickerbecken zugeleitet. Schließlich gibt es noch einzelne Flächen nur mit
Schmutzwasseranschluss, bei denen das Niederschlagswasser ortsnah auf den
Grundstücken beseitigt wird.
Für die größeren prognostizierten Erweiterungsflächen ist im Sinne des § 51a LWG
überwiegend nur ein Schmutzwasseranschluss und die ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen.
Das Verhältnis Mischwasseranschluss zu Schmutzwasseranschluss/Trennsystem beträgt
für den Prognosehorizont 2020 77 % zu 23 % (bezogen auf Einzugsgebietsfläche AE,k).
Das Entwässerungsnetz der Stadt Erftstadt besteht aus zwei Hauptentwässerungssträngen, einem östlichen und einem westlichen Strang. Die Trennlinie zwischen den
beiden Entwässerungssträngen bildet die BAB A61.
7
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Abb. 2: Übersicht Hauptentwässerungsstränge Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen
Den beiden Entwässerungssträngen sind die Ortslagen wie folgt zugeordnet:
östlicher Strang
Bliesheim
Liblar
Blessem
Köttingen
Kierdorf
westlicher Strang
Scheuren
Borr
Niederberg
Friesheim
Erp
Ahrem
Lechenich
Herrig
Konradsheim
Dirmerzheim
Gymnich
8
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Im Bestand gibt es im Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen 23 Mischwasserentlastungsanlagen, davon 21 Regenüberlaufbecken (RÜB) und 2 Regenüberläufe (RÜ).
Darüber hinaus gibt es im Bestand drei Regenklärbecken zur Behandlung der
Niederschlagsabflüsse vor der Einleitung in den Untergrund bzw. in ein Fließgewässer.
Abb. 3: Übersicht Mischwasserentlastungsanlagen Einzugsgebiet KA Erftstadt-Köttingen
Die detaillierte Fließsystemdarstellung kann den Plänen des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes entnommen werden.
2.5
Vorfluter
Hauptvorfluter für das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen ist die Erft.
Die Mischwasserentlastungsanlagen entlasten zum Teil direkt in die Erft oder über den
Umweg von Nebengewässer in Form von natürlichen oder künstlichen Gewässern.
Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Vorfluter der
Mischwasserentlastungsanlagen.
9
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Ortslage
Entlastungsbauwerk
Vorfluter
Borr
Niederberg
Friesheim
Ahrem
Erp
RÜB/SK 23
Borrer Fließ
RÜB/SK 11
Rotbach
RÜB 13
Rotbach
RÜB 15
Rotbach
RÜB 14
Erpa
RÜB 16
Rotbach
Lechenich
RÜB/SK 17.1
Lechenicher Mühlengraben
RÜB/SK 17
Rotbach
Konradsheim
RÜB/SK 18
Lechenicher Mühlengraben
RÜB/SK 22
Kleine Erft
Gymnich
RÜB 21
Kleine Erft
Dirmerzheim
RÜB 19
Lechenicher Mühlengraben
RÜB/SK 101
Erft
Bliesheim
RÜ 5
Erft
RÜB/SK 3
Erft
RÜB/SK 4.1
Erft
Liblar
RÜB 4
Erft
RÜB 5
Vorflutgraben, Liblarer Mühlengraben
Blessem
RÜ 13
Erft
Köttingen
RÜB/SK 6
Vorflutgraben, Liblarer Mühlengraben
RÜB/SK 8
Erftmühlenbach
Kierdorf
RÜB/SK 9
Erftmühlenbach
Kläranlage
RÜB 10/20
Liblarer Mühlengraben
Tab. 1: Vorfluter der Mischwasserentlastungsanlagen
10
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
2.6
Niederschlagswasserbeseitigung Allgemein
2.6.1 Niederschlagswasserbeseitigung (geplant)
Der § 51a LWG fordert:
Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut,
befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist zu versickern,
zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine
Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls
der Allgemeinheit möglich ist.
Oberstes Gebot der Regenwasserbewirtschaftung sollte zur Erhaltung und Anreicherung
des Grundwasserleiters die Versickerung sein. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens
in Erftstadt wird bei Neuerschließungen gutachterlich geprüft, wobei im Stadtgebiet
aufgrund der Bodenbeschaffenheit die Versickerung oftmals möglich ist. Aus
Verfahrensgründen und unter Berücksichtigung der einheitlichen Verfahrensweise wird
in Erftstadt vorwiegend in Neubaugebieten die Verlegung von Trennsystemen mit
zentraler Versickerung bevorzugt. Das klassische Ableiten von Regenwasser in
Gewässer gestaltet sich durch das Fehlen von ortsnahen Vorflutern als problematisch.
Bei den Stadtwerken Erftstadt werden zwei Arten von Anlagen gebaut: Versickerungsmulden und –becken. Die Mulde wird maximal mit einem Wasserstand von 0,40m
beschickt. Dies hat zur Folge, dass die Versickerungseinrichtung nicht eingezäunt
werden muss. Dafür wird aber ein nicht unerheblicher Teil an Fläche im Baugebiet in
Anspruch genommen. Sollte die benötige Fläche für eine Muldenversickerung nicht zur
Verfügung stehen, so wird das Becken mit einer Einstauhöhe größer 0,40m berechnet
und mit einem Zaun umschlossen.
Bei beiden Arten der Ableitung in den Untergrund erfolgt die Einleitung über eine
mindestens 20cm starke belebte Bodenzone. Die anstehenden Böden sind soweit
versickerungsfähig, so dass nur in wenigen Fällen eine zusätzliche Rigole unter der
Bodenzone angeordnet werden muss. Daher wird vor der Planung ein Bodengutachten
erstellt sowie Versickerungsversuche vor Ort durchgeführt. Vor der Versickerungseinrichtung wird ein Schlammfang mit Absetzraum zum Rückhalt von Grobstoffen
angeordnet.
Ergeben sich aus der Nutzung von Flächen (Gewerbegebiete, stark befahrene
Verkehrswege etc.) die Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung nach Trennerlass,
erfolgt diese über Behandlungsanlagen, deren Auslegung sich nach dem Umfang der zu
behandelnden Flächen richtet.
11
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
2.6.2 Niederschlagswasserbeseitigung im Mischwassersystem (geplant)
Das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen wird überwiegend im
Mischsystem entwässert.
Kommt es zu einer Bebauung innerhalb des MW-Einzugsgebietes, so werden diese
Baulücken auch an das Mischwassersystem angeschlossen. Die erstmalige Bebauung
erfolgt zwar nach dem 01.01.1996, das Gesamtsystem wurde jedoch vor diesem
Stichdatum genehmigt.
2.6.3 Niederschlagswasserbeseitigung im Trennsystem
Wie schon in Kap. 2.6.1 dargelegt, wird das Niederschlagswasser im Trennsystem zu
einem zentralen Becken abgeleitet. Die Niederschlagswasserbehandlung erfolgt über die
belebte Bodenschicht und wird dann dem Untergrund im Baugebiet zugeführt. Somit
kommt man den Anforderungen des § 51a LWG nach.
2.7
Ausgewiesene Erweiterungsflächen
Im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sind alle zurzeit möglichen Erweiterungsflächen ausgewiesen. Zu jedem Gebiet wird auf die geplante Niederschlagsentwässerung eingegangen.
Innerhalb der Laufzeit des ABKs kann keine Aussage getroffen werden, welche dieser
Erweiterungsflächen entwickelt werden. Der Zeitpunkt ergibt sich aus verschiedenen,
von dem Netzbetreiber nicht beeinflussbaren Faktoren.
Es muss daher an dieser Stelle auf die Nennung von geplanten Erweiterungsflächen
verzichtet werden. Die erschlossenen Flächen innerhalb des ABK-Zeitraumes werden in
der Fortschreibung dann benannt.
12
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
3
Rückblick auf das ABK 2007 – 2012
Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen des 5. ABK (2007 – 2012) ist als Anlage 5
beigefügt.
3.1
Die Schwerpunkte
Das 5. ABK war geprägt durch vier Schwerpunktbereiche:
1. die Sanierung schadhafter Kanäle nach SüwVKan (2. Runde) der Zustandsklassen 1 bis 3, die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung
erfordern;
2. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung;
3. Hausanschluss dicht nach § 61a LWG;
4. Maßnahmen aus dem NWBK;
3.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde)
Die zeitliche Festsetzung der vorgegebenen Bauabschnitte aus dem ABK wurden alle
eingehalten. Wie auch in den Jahren zuvor wurden die Arbeiten durch unterirdische
Sanierungstechniken durchgeführt. Nur an wenigen Stellen mussten die Schäden in
offener Bauweise behoben werden.
3.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen
Im Berichtszeitraum wurden folgende Sanierungen durchgeführt:
•
Liblar, Ordnungsnummer 1.13.12
An dieser Stelle war laut Ergebnis der GEP-Berechnung die Installation von
Rückhaltevolumen ausgewiesen worden. Die vorhandene Dükerung der
Abwasserleitungen unter der B265n verkomplizierte die Suche nach einem Standort.
Im Rahmen des immissionsorientieren Nachweises wurde festgestellt, dass
zukünftig die Einleitungsmenge aus dem RÜB sowie die stoffliche Fracht erheblich
reduziert werden müsste. Es wurde daher eine kombinierte Maßnahme aus Umbau
des RÜBs und einem nachgeschalteten Retentionsbodenfilters mit einer
Speicherlamelle projektiert.
Der Start der Bauarbeiten an dem RÜB 5 war für das Jahr 2010/2011 geplant. Auf
Grund der aufwändigen Genehmigung in Verbindung mit der Neuaufstellung der
13
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Netzanzeige nach §58 Abs. 1 LWG hat sich das Genehmigungsverfahren erheblich
verzögert. Der Baubeginn konnte daher erst im Februar 2012 erfolgen.
•
Friesheim, Ordnungsnummer 1.24.06
Die Maßnahme konnte in Verbindung mit dem Straßenneubau im Jahr 2011/2012
vorzeitig umgesetzt werden.
•
Dirmerzheim, Ordnungsnummer 1.28.05-1.28.07
Auf Grund der erheblichen zeitlichen Verzögerung der Ordnungsnummer 1.13.12
wurden alle Maßnahmen zeitlich nach hinten verschoben.
3.1.3 Hausanschluss dicht nach § 61a LWG
Die Stadtwerke haben ihren festgelegten Untersuchungsbereich innerhalb des ABK
Zeitraums abgearbeitet.
Auf Grund der gesetzlichen Möglichkeit zur Verlängerung der Untersuchungsfrist der
Hausanschlussleitungen, hat die Stadt Erftstadt eine Fristensatzung im Jahr 2011
erlassen. Aber auf Grund der geplanten gesetzlichen Veränderungen des Landeswassergesetzes wurde diese Satzung im Jahr 2012 vorläufig außer Kraft gesetzt. Die nun
vorliegende geänderte Rechtslage ist hinsichtlich der Pflichten und Tragweite noch
nicht abschließend zu beurteilen. Die Stadtwerke werden entsprechend den Vorgaben
der neuen Gesetzgebung das Thema begleiten.
3.1.4 Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
Durch die Erstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes (NWBK) wurden
an drei Stellen im Stadtgebiet Maßnahmen angezeigt und in die Maßnahmenliste
aufgenommen. Die geplanten Maßnahmen wurden aber noch nicht umgesetzt, da hier
auf den Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Dezentrale Niederschlagswasserbehandlung in Trennsystemen – Umsetzung des Trennerlasses“ vom Land NRW
gewartet wurde.
Die Maßnahme 1.18.09 Gymnich: Brüggener Straße beschreibt den Straßenabschnitt
der K23 innerhalb des Stadtgebietes. Die K23 ist in der Zuständigkeit des Rhein-ErftKreises. Daher wurde mit diesem Kontakt aufgenommen. Es haben erste Gespräche
zwischen den Stadtwerken Erftstadt und dem Rhein-Erft-Kreis stattgefunden. Der
Rhein-Erft-Kreis plant die planerischen Arbeiten an ein Ingenieurbüro zu vergeben.
Die Maßnahme 1.16.09 Blessem: Frauenthaler Straße wurde im Jahr 2012 angegangen.
Hierzu wurde durch eine Kanalinspektion ermittelt, an welchen Kanal die
Straßeneinläufe angeschlossen sind. Dabei hat sich herausgestellt, dass der größte Teil
der Anschlüsse an den Mischwasserkanal angeschlossen sind. Die verbliebenen 6
14
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Straßeneinläufe sollen mit einem Filtersystem ausgestattet bzw. durch einen
Systemeinlauf ersetzt werden.
Die Maßnahme 1.13.13 Liblar: Heinrich-Lübke-Straße wurde auch im Jahr 2012
angegangen. Anfänglich wurde überlegt, alle Straßeneinläufe mit Filtersystemen
auszustatten. Aber auf Grund der großen Anzahl der Einläufe, der vielen Bäume auf der
Fläche und dem daraus resultierenden hohen Wartungsaufwand wurde diese
Überlegung schnell verworfen. In einem Vororttermin mit dem Rhein-Erft-Kreis
wurden noch weitere Möglichkeiten diskutiert.
Geplant ist nun, im Rahmen einer Diplomarbeit die weiteren Möglichkeiten näher zu
untersuchen und zu bewerten. Die Diplomarbeit soll Ende 2012 beginnen und im
Frühjahr 2013 zum Abschluss gebracht werden. Das Ergebnis wird dann mit dem
Rhein-Erft-Kreis abgestimmt.
3.2
Neuaufstellung der Netzanzeige
Die Stadtwerke Erftstadt haben in Zusammenarbeit mit dem Erftverband die
Netzanzeige auf den aktuellen Stand bringen lassen. Die alte Netzanzeige stammte noch
aus dem Jahr 2000. In der Zwischenzeit wurden für sämtliche Stadtteile die
Generalentwässerungspläne neu erstellt und alle geplanten Abwasserbehandlungsanlagen errichtet. Aus den immissionsorientieren Nachweisen nach BWK-M3 lagen uns
auch einige ausgewiesene Maßnahmen vor. Für die Umsetzung wird eine Anpassung
der Netzanzeige benötigt. Zusätzlich plante der Erftverband eine Veränderung der
Einleitmenge in die Kläranlage. Mit dem Datum 09.06.2011 wurde die neue
Netzanzeige der Bezirksregierung Köln vorgelegt und am 14.09.2011 genehmigt.
3.3
Beseitigung von Gruben und Kleinkläranlagen
In dem Betrachtungszeitraum wurden vier Grundstücke im Außenbereich liegend an
den Kanal angeschlossen. Eine weitere Erhöhung des Anschlussgrades ist zurzeit nicht
absehbar.
Auch in diesem Zeitabschnitt wurden einige Kleinkläranlagen durch den privaten
Betreiber erneuert und damit an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
15
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
3.4
Erschlossene Baugebiete innerhalb der Laufzeit des ABKs
Im Berichtszeitraum wurden folgende Baugebiete erschlossen:
•
BP 140 Wirtschaftspark
Für den Wirtschaftspark ist nun mit dem 3.BA die vollständige Infrastruktur erstellt
worden. Von den möglichen Baugrundstücken ist aber derzeit nur ein kleiner Teil
bebaut.
•
BP 141 Gewerbegebiet Lechenich Süd
Mit dem 3.BA des Wirtschaftparks wurde das angrenzende Baugebiet BP 141 mit
erschlossen. Auch für diesen Abschnitt sind die befestigten Flächen in die Kategorie
IIb nach Trennerlass einzugruppieren. Daher wird das Niederschlagswasser in den
angrenzenden BP 140 abgeleitet und in dem dortigen Regenklärbecken behandelt.
Das Schmutzwasser wird in den BP140 abgeleitet und fließt dann gemeinsam weiter
zur zentralen Kläranlage Köttingen.
•
BP 160 A Villehang, Liblar
Auf Grund der großen Nachfrage nach neuen Baugrundstücken in Liblar wurde ein
Teilbereich der Erweiterungsfläche 27.1 entwickelt. Hierzu wurde der östliche
Bereich im Trennsystem erschlossen. Das anfallende Niederschlagswasser wird in
einem Versickerungsbecken behandelt und dem Untergrund zugeführt.
•
BP 145 Blessem Süd-Ost
Das Baugebiet ist komplett entwickelt worden. Das anfallende Niederschlagswasser
wird in einem Versickerungsbecken behandelt und dem Untergrund zugeführt.
•
BP 158 Konradsheim
Das Baugebiet ist komplett entwickelt worden. Das anfallende Niederschlagswasser
wird in einem Versickerungsbecken behandelt und dem Untergrund zugeführt.
•
BP 80 II. BA, Friesheim
Das Baugebiet ist komplett entwickelt worden. Das anfallende Niederschlagswasser
wird in Regenklärbecken geleitet. Das ausgewiesene Behandlungsvolumen wird in
den nachfolgenden Mischwasserkanal gepumpt. Das darüber hinaus anfallende
Niederschlagswasser wird in einem nachgeschalteten Versickerungsbecken
behandelt und dem Untergrund zugeführt.
16
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Fazit
Die in dem 5. ABK (2007 – 2012) festgesetzten Maßnahmen konnten zum größten Teil
realisiert werden.
Im Bereich der Kanalsanierung wurden alle gesetzten Ziele erreicht.
Auf Grund der Großbaumaßnahme am RÜB 5 wurden bis auf die Sanierung im
Niederweg alle geplanten Maßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Die gesetzliche Änderung am § 61a LWG hat die geplanten Maßnahmen aus dem ABK
nicht verzögert. Die Stadtwerke Erftstadt haben fristgerecht die Hausanschlüsse im
öffentlichen Bereich in den vorgegebenen Stadtteilen inspizieren lassen, und die
defekten Anschlüsse wurden zeitnah saniert. Die Überwachung der privaten
Hausanschlussleitungen wird dagegen derzeit ausgesetzt. Mit der Vorlage einer
gesetzlichen Konkretisierung werden die Stadtwerke die privaten Hausanschlussnehmer
informieren und entsprechend begleiten.
In dem Schwerpunkt "Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept"
konnten die geplanten Maßnahmen nicht zum Abschluss gebracht werden.
17
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
4
Fortschreibung des ABK für den Zeitraum 2013 - 2018
Die Liste der vorgesehenen Maßnahmen des ABK (2013 – 2018) ist als Anlage 6
beigefügt.
4.1
Die Schwerpunkte
Das ABK 2013 bis 2018 ist geprägt durch vier Schwerpunktsbereiche:
1. die Sanierung schadhafter Kanäle der Zustandsklassen 1 bis 3 nach SüwVKan
(2. Runde), die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung
erfordern;
2. hydraulische Sanierung von Kanälen laut GEP-Neuberechnung;
3. Hausanschluss dicht nach § 61a LWG;
4. Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept;
Im 5. ABK wurde bei dem Punkt 5. "Aussichten für das ABK über den Zeitraum 2012
hinaus“ unter Punkt 4 "Maßnahmen aus dem BWK-M3 Nachweis" aufgeführt. Nach
Abschluss der Arbeiten an dem immissionsorientieren Nachweisen wurden drei
Maßnahmen ermittelt. Eine Maßnahme wird derzeit am RÜB 5, die zweite durch den
Erftverband am RÜB 6 umgesetzt. Die verbliebene dritte Maßnahme muss noch darüber
hinaus geprüft werden.
Da die Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes noch nicht
abgeschlossen sind, bleibt dieser Punkt weiterhin als Schwerpunktthema bestehen.
4.1.1 Kanalsanierung nach SüwVKan (2. Runde)
Die Kanalsanierung wird wie in den vergangenen Jahren nach dem gleichen
festgelegten Zeitplan abgearbeitet.
Die Arbeiten zur unterirdischen Sanierung werden bei den Stadtwerken Erftstadt immer
für zwei Jahre vergeben. Daher sind die Arbeiten für das Jahr 2013 schon im Pakt
2012/2013 enthalten. Daher ist die Maßnahme 1.24.04 für 2013 schon mit „im Bau“
vermerkt.
18
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
4.1.2 Kanalsanierung aus hydraulischen Gründen
Die hydraulische Kanalnetzberechnung hat an einigen Stellen im Stadtgebiet einen
Sanierungsbedarf ausgewiesen.
Von den ausgewiesenen Maßnahmen konnten an zwei Stellen die
Berechnungsergebnisse schon vorher örtlich sichtbar bestätigt werden. Dies ist zum
einen die Radmacher Straße in Blessem, zum zweiten der Bereich der Köttinger Straße
in Liblar. Der Bereich in Blessem ist schon im Jahr 2006 saniert worden, der Bereich
Liblar wird zurzeit im Rahmen der Errichtung des Retentionsbodenfilters mit
Speicherlamelle am RÜB 5 saniert.
Für alle Stadtteile wurde eine Netzkalibrierung durchgeführt und die Befestigungsgrade
dementsprechend angepasst. Die noch verbliebenen Maßnahmen haben in der
Berechnung eine Überflutungsgefahr ausgewiesen, die aber in der Wirklichkeit nicht
solche Ausmaße angenommen haben.
Die Maßnahmen werden daher in der Investitionsübersicht als Merker mit vorläufigen
Baukosten eingetragen, die Umsetzung der Maßnahme wird aber weit in die Zukunft
verschoben.
4.1.3 Hausanschluss dicht nach § 61a LWG
Auf Grund der geplanten Anpassung des § 61a LWG kann zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussage getroffen werden, in welchen Umfang die privaten Hausanschlüsse zukünftig
geprüft werden müssen. Die neue geplante gesetzliche Regelung wird daher erst in der
nächsten Fortschreibung berücksichtigt.
4.1.4 Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
Auf der Grundlage des neu erstellten NWBKs wurden drei Maßnahmen ausgewiesen:
•
Blessem: Frauenthaler Straße
•
Gymnich: Brüggener Straße
•
Liblar: Heinrich-Lübke-Straße
Die dafür geplanten Maßnahmen sind dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept zu
entnehmen.
19
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
4.2 Beseitigung / Modernisierung von Gruben und Kleinkläranlagen
Auch in dieser Laufzeit sollen die noch verbliebenen Altanlagen an den Stand der
Technik angepasst werden und zu einer vollbiologischen Anlage um- bzw. aufgerüstet
werden.
4.3 Immissionsorientiere Nachweise und deren Umsetzungen
Die ausgewiesene Maßnahme am RÜB 5 wird im Berichtszeitraum umgesetzt. Die
Maßnahme am RÜB 6 wird durch den Erftverband umgesetzt. Für die restlichen
Nachweise fehlt noch die Bestätigung durch die Bezirksregierung Köln. Es ist daher
abzuwarten, wie das Genehmigungsverfahren ausgeht.
4.4
Übernahme Regenbecken durch den Erftverband nach § 54 LWG
Mit dem ABK 2008-2013 des Erftverbandes verlangt dieser die Übertragung der
restlichen Regenbecken. Die Stadt Erftstadt möchte den weiteren Betrieb und Besitz bei
den Stadtwerken Erftstadt belassen. Ein Gerichtsverfahren soll die rechtliche
Übertragung prüfen.
Bis zum Ende dieses Verfahrens werden die Regenbecken im Eigentum der Stadt
Erftstadt verbleiben. Die Maßnahme "Übertragung der Anlagen" fehlt daher im
Maßnahmenkatalog.
4.5
Maßnahmen des Erftverbandes aus dem ABK 2008 - 2013
In der Anlage 4.2 sind die gemäß § 53(1a) LWG vom Erftverband durchzuführenden
Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt ausgewiesen.
20
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
5.
Aussichten für das ABK über den Zeitraum 2018 hinaus
Das nachfolgende ABK wird durch die gleichen Schwerpunktsbereiche geprägt sein:
1. die Sanierung schadhafter Kanäle der Zustandsklassen 1 bis 3 nach SüwVKan
(2. Runde), die eine umgehende oder kurzfristige Schadensbeseitigung
erfordern;
2. Hausanschluss dicht nach § 61a LWG;
21
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
6.
Zusammenfassung
Mit der vorliegenden 6. Fortschreibung wird das ABK der Stadt Erftstadt für den
Abschnitt 2013 bis 2018 (1. Zeitstufe) konkretisiert.
In diesem Zeitraum sollen weiterhin die zu sanierenden Kanalhaltungen aus der Zweitbefahrung nach SüwVKan abgearbeitet werden. Es darf davon ausgegangen werden,
dass bei der Wiederbefahrung keine größeren Schäden festgestellt werden.
Das weitere Vorgehen mit dem Schwerpunktthema „Hausanschluss dicht“ auf den
privaten Grundstücken wird sich erst nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes
herausstellen. Die Stadtwerke Erftstadt werden davon unbeirrt an ihren Vorgaben
festhalten und jährlich ortsweise die öffentlichen Hausanschlussleitungen auf
Dichtigkeit prüfen lassen und die festgestellten Schäden kurzfristig sanieren lassen. Die
geplanten Stadtteile für diesen Zeitabschnitt sind der Maßnahmenliste zu entnehmen.
Die notwendigen Maßnahmen aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept in der
Frauenthaler Straße und in der Heinrich-Lübke-Straße sollen in diesem Zeitabschnitt
zum Abschluss gebracht werden. Auf Grund der komplexen Entwässerungssituation in
der Brüggener Straße werden alle Anstrengungen unternommen, dass diese Maßnahme
fristgerecht umgesetzt wird.
Die hydraulische Sanierung erfolgt zurzeit konzentriert in Liblar am Regenüberlaufbecken 5. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist der Entwässerungskomfort wieder
hergestellt. Darüber hinaus planen die Stadtwerke keine weiteren hydraulischen
Maßnahmen umzusetzen. Sollte die Stadt Erftstadt in diesen Bereichen eine
Straßenerneuerung planen, so werden die Stadtwerke Erftstadt die anstehende Sanierung
umsetzen.
Erftstadt, den 24.10.2012
22
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Anlage 5: Maßnahmen des ABK 5 für die Jahre 2007 - 2012
Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2007 bis 2012 und darüber hinaus
Maßnahme
Ordnungsnummer
1.13.01.4
1.13.02.3
1.13.04
1.13.05
1.13.06
1.13.07
1.13.08
1.13.09
1.13.10
1.13.11
1.13.12
1.13.13
1.14.06
1.14.07
1.14.08
1.14.09
1.15.05
1.15.06
1.15.07
1.16.07
1.16.08
1.16.09
Kosten in Tausend Euro (T€)
Gesamt- 2013 GesamtArt der
kosten
kosten
UmsetzungsBaubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12
Bezeichnung
Maßnahme zustand
Liblar (SKL 3: I.BA)
A3
0
2007 150
150
150
Liblar (SKL 3: II.BA)
A3
0
2007
31
31
31
Hydr. Sanierung Schlunkweg
A2
1
2008
520
520
520
Hydr. Sanierung Tannenweg
A2
4
2013
0
500
500
Hydr. Sanierung Danzigerstraße
A2
4
2013
0
200
200
Hydr. Sanierung Carl-Schurz-Straße A2
4
2016
0
120
120
Hydr. Sanierung Barbarastraße
A2
4
2017
0
320
320
Hydr. Sanierung Spürkergarten
A2
4
2017
0
520
520
Hydr. Sanierung Dechant Lindenweg A2
4
2018
0
100
100
Hydr. Sanierung Martin Buberstraße A2
4
2018
0
120
120
RRB18 + RBF
A2
4
2009
1000 1500 500
3000
3000
aus NWBK: Heirich-Lübke-Straße
A9
4
2010
50
50
50
Bliesheim (SKL 1-3)
A3
4
2012
28
28
28
hydraulische Sanierung
A2
4
2014
0
400
400
Sanierung RÜ5
A2
4
2013
0
80
80
Erschließung FT24.1+24.2
A1
4
2012
0
400
400
Hausanschluss dicht
A3
4
2012
65
65
65
Köttingen (SKL 1-3)
A3
4
2009
28
28
28
Sanierung Triftweg
A3
4
2010
330
330
330
BP145 Blessem Süd-Ost
A1
4
2008
550
550
550
Blessem (SKL 1-3)
A3
4
2011
20
20
20
aus NWBK: Frauenthaler Straße
A9
4
2010
30
50
50
23
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Maßnahme
Ordnungsnummer
1.17.04
1.17.05
1.17.06
1.17.07
1.17.08
1.18.08
1.18.09
1.20.02
1.21.10.2
1.21.10.3
1.21.10.4
1.21.10.5
1.21.10.6
1.21.11
1.21.12
1.22.02
1.22.03
1.23.02
1.24.02
1.24.03
1.24.04
1.24.05
1.24.06
Kosten in Tausend Euro (T€)
Bezeichnung
Hausanschluss dicht
Kierdorf (SKL 1-3)
Kierdorf San. Hausanschlüsse
Kierdorf hydr. Sanierung
Drosselbauwerk Wiesenstraße RÜB
9
Gymnich RRB20
aus NWBK: Brüggener Straße
Konradsheim (SKL 1-3)
Lechenich (SKL 2: II.BA)
Lechenich (SKL 3: I.BA)
Lechenich (SKL 3: II.BA)
Lechenich (SKL 3: I.BA)
Lechenich (SKL 3: II.BA)
Lechenich Sanierung Kanal
Erschließung FT16.1
Ahrem (SKL 1-3)
Ahrem: Erschließung
Herrig (SKL 1-3)
BP80 B mit RKB
Hausanschluss dicht
Friesheim (SKL 1-3)
San. Hausanschlüsse
hydr. Sanierung Niederweg
Gesamt- 2013 GesamtArt der
kosten
kosten
UmsetzungsBaubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12
Maßnahme zustand
A3
4
2011
60
60
60
A3
4
2008
20
20
20
A3
4
2011
50
50
100
100
200
A2
4
2018
0
430
430
A2
A2
A9
A3
A3
A3
A3
A3
A3
A3
A1
A3
A1
A3
A1
A3
A3
A3
A2
4
4
4
4
0
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
2013
2018
2010
2012
2007
2008
2008
2009
2009
2009
2013
2012
2018
2012
2008
2009
2007
2010
2010
75
3
77
119
158
244
200
670
400
200
100
9
20
60
458
60
30
50
250
50
50
0
0
50
3
77
119
158
244
200
1370
0
9
0
20
518
60
30
150
250
80
500
450
250
100
80
500
50
3
77
119
158
244
200
1370
450
9
250
20
518
60
30
250
250
24
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Maßnahme
Ordnungsnummer
1.24.07
1.24.08
1.24.09
1.24.10
1.24.11
1.24.12
1.25.02
1.26.02
1.26.06
1.26.07
1.27.03
1.27.04
1.27.05
1.27.06
1.27.07
1.27.08
1.28.01
1.28.02
1.28.04
1.28.05
1.28.06
1.28.07
Kosten in Tausend Euro (T€)
Gesamt- 2013 GesamtArt der
kosten
kosten
UmsetzungsBaubeginn 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr 1-6 2018 Jahr 1-12
Bezeichnung
Maßnahme zustand
hydr. San. Von-Dorste-Hülshoff-Str.
A2
4
2014
0
130
130
hydr. San. Mathias-Curt-Straße
A2
4
2015
0
30
30
hydr. Sanierung Franz-Stryk-Str.
A2
4
2015
0
300
300
hydr. Sanierung Wilhelmstraße
A2
4
2015
0
120
120
hydr. Sanierung Hans Kander Platz
A2
4
2014
0
220
220
hydr. Sanierung Ulmenstraße
A2
4
2014
0
150
150
Niederberg (SKL 1-3)
A1
4
2013
0
30
30
Borr (SKL 1-3)
A3
4
2011
6
6
6
Scheuren (SKL 1-3)
A3
4
2012
3
3
3
Borr Sanierung Kanal
A3
4
2018
0
130
130
hydr. Sanierung Luxemburger Straße A2
4
2017
0 1300
1300
Hausanschluss dicht
A3
4
2008
60
60
60
Erp (SKL 1-3)
A3
4
2006
0
0
San. Hausanschlüsse
A3
4
2009
25
50
75
75
hydr. Sanierung Wahlengasse
A2
4
2018
0
260
260
hydr. Sanierung Siefenweg
A2
4
2018
0
150
150
Hausanschluss dicht
A3
4
2010
50
50
50
Dirmerzheim (SKL 1-3)
A3
4
2008
18
18
18
Dirmerzheim San. Hausanschlüsse
A3
4
2011
50
50
100
50
150
hydr. Sanierung Baumstraße
A2
4
2011
330
330
330
hydr. Sanierung Brückenstraße
A2
4
2012
420
420
420
hydr. Sanierung Kampstraße
A2
4
2013
0
70
70
Tab. 9: Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2007 bis 2012
25
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Anlage 6: Maßnahmen des ABK 6 für die Jahre 2013 - 2018 und darüber hinaus
Kosten in Tausend Euro (T€)
Art der
Maßnahme
Umsetzungszustand
Gesamt- 2019
Baukosten
beginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025
Ordnungsnummer
Bezeichnung
1.13.01.4
Liblar (SKL 3: I.BA)
3
0
2007
0
0
1.13.02.3
Liblar (SKL 1-3: II.BA)
3
0
2007
0
0
1.13.04
Hydr. Sanierung Schlunkweg
2
0
2008
0
0
1.13.05
Hydr. Sanierung Tannenweg
2
2
2023
0
500
1.13.06
Hydr. Sanierung Danzigerstraße
2
2
2023
0
200
1.13.07
Hydr. Sanierung Carl-Schurz-Straße
2
2
2026
0
120
1.13.08
Hydr. Sanierung Barbarastraße
2
2
2027
0
320
1.13.09
Hydr. Sanierung Spürkergarten
2
2
2027
0
520
1.13.10
Hydr. Sanierung Dechant Lindenweg
2
2
2028
0
100
1.13.11
Hydr. Sanierung Martin Buberstraße
2
2
2028
0
120
1.13.12
RRB18 + RBF
2
1
2012
100
100
0
1.13.13
aus NWBK: Heirich-Lübke-Straße
9
2
2013
120
120
0
1.13.14
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 1.BA
3
4
2026
0
350
1.13.15
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 2.BA
3
4
2028
0
350
1.13.16
Hausanschluss dicht (TV) 1.BA
3
4
2017
50
0
1.13.17
Hausanschluss dicht (TV) 2.BA
3
4
2018
50
0
1.13.18
Hausanschluss dicht (TV) 3.BA
3
4
2019
0
50
1.13.19
Hausanschluss dicht (San.) 1.BA
3
4
2018
70
0
1.13.20
Hausanschluss dicht (San.) 2.BA
3
4
2019
0
70
1.13.21
Hausanschluss dicht (San.) 3.BA
3
4
2020
0
70
1.14.06
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
2
2018
350
0
50
50
70
350
26
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Kosten in Tausend Euro (T€)
Ordnungsnummer
Bezeichnung
1.14.07
Gesamt- 2019
Baukosten
Umsetzungsbeginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025
zustand
Art der
Maßnahme
2
3
2013
0
0
1.14.07.1
Hydr. Sanierung
Hydr. Sanierung Am Wachberg /
Merowinger Straße
2
4
2030
0
120
1.14.07.2
Hydr. Sanierung Steinackerweg
2
4
2030
0
130
1.14.07.3
Hydr. Sanierung Merowinger Straße
2
4
2030
0
120
1.14.07.4
Hydr. Sanierung Heerstraße
2
4
2030
0
120
1.14.07.5
Hydr. Sanierung Kallenhofstraße
2
4
2030
0
150
1.14.07.6
Hydr. Sanierung Vorgebirgsstraße
2
4
2030
0
130
1.14.07.7
Hydr. Sanierung Lange Heide
2
4
2030
0
130
1.14.07.8
Hydr. Sanierung Rochusstraße
2
4
2030
0
160
1.14.08
Sanierung RÜ5
2
2
2013
80
1.14.09
Erschließung FT24.1+FT24.2
1
2
2014
0
1.14.11
Hausanschluss dicht (TV)
3
4
2013
1.14.12
Hausanschluss dicht (San.)
3
4
2014
1.15.05
Hausanschluss dicht (TV)
3
0
2011
1.15.06
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
2
2016
1.15.07
Sanierung Triftweg
3
0
1.15.08
Hausanschluss dicht (San.)
3
1.16.07
BP145 Blessem Süd-Ost
1.16.08
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
1.16.09
80
0
450
0
50
50
0
75
75
0
0
0
350
0
2010
0
0
0
2011
0
0
1
0
2008
3
2
2016
aus NWBK: Frauenthaler Straße
9
2
2013
1.16.10
Hausanschluss dicht (TV)
3
0
1.16.11
Hausanschluss dicht (San.)
3
0
450
350
0
0
350
0
30
0
2012
0
0
2012
0
0
350
30
27
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Kosten in Tausend Euro (T€)
Ordnungsnummer
Bezeichnung
1.17.04
Hausanschluss dicht (TV)
1.17.05
1.17.06
1.17.07
Gesamt- 2019
Baukosten
Umsetzungsbeginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025
zustand
Art der
Maßnahme
3
0
2011
0
0
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
2
2014
Hausanschluss dicht (San.)
3
0
2011
350
0
0
0
2
3
1.17.07.1
hydr. Sanierung
hydr. San. Rodderweg + Drieschstraße
+ Auf dem Deutschen
2013
0
0
2
4
2024
0
450
1.17.07.2
hydr. San. Roggendorfer Weg
2
4
2024
0
190
1.17.08
Drosselbauwerk Wiesenstraße RÜB 9
2
2
2015
80
0
1.18.08
Gymnich RRB20
2
2
2024
0
500
1.18.09
aus NWBK: Brüggener Straße
9
2
2013
150
0
350
80
150
1.18.10
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 1.BA
3
4
2022
0
350
1.18.11
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3) 2.BA
3
4
2024
0
350
1.18.12
Hausanschluss dicht (TV) 1.BA
3
4
2015
50
0
1.18.13
Hausanschluss dicht (TV) 2.BA
3
4
2016
50
50
0
1.18.14
Hausanschluss dicht (San.) 1.BA
3
4
2016
70
70
0
1.18.15
Hausanschluss dicht (San.) 2.BA
3
4
2017
70
0
1.18.16
Erschließung FT22c
1
4
2013
450
0
1.20.02
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
2
2020
0
350
1.20.03
Hydr. Sanierung Frenzenstraße
2
4
2014
300
300
0
1.20.04
Hausanschluss dicht (TV)
3
4
2014
50
50
0
1.20.05
Hausanschluss dicht (San.)
3
4
2014
75
75
0
1.21.10.2
Lechenich (SKL 2: II.BA)
3
0
2007
0
0
1.21.10.3
Lechenich (SKL 3: I.BA)
3
0
2008
0
0
1.21.10.4
Lechenich (SKL 3: II.BA)
3
0
2008
0
0
50
70
450
28
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Kosten in Tausend Euro (T€)
Ordnungsnummer
Bezeichnung
Art der
Maßnahme
Umsetzungszustand
Gesamt- 2019
Baukosten
beginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025
1.21.10.5
Lechenich (SKL 3: I.BA)
3
0
2009
0
1.21.10.6
Lechenich (SKL 3: II.BA)
3
0
2012
0
1.21.11
Lechenich Sanierung Kanal
3
0
2009
0
1.21.12
Erschließung FT16.1
1
3
2013
0
1.21.13
Hausanschluss dicht (TV) 1.BA
3
4
2020
50
1.21.14
Hausanschluss dicht (TV) 2.BA
3
4
2021
50
1.21.15
Hausanschluss dicht (TV) 3.BA
3
4
2022
50
1.21.16
Hausanschluss dicht (San.) 1.BA
3
4
2021
75
1.21.17
Hausanschluss dicht (San.) 2.BA
3
4
2022
75
1.21.18
Hausanschluss dicht (San.) 3.BA
3
4
2023
75
1.22.02
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
2
2020
350
1.22.03
Ahrem: Erschließung
1
3
2013
0
1.22.04
Hausanschluss dicht (TV)
3
4
2014
50
50
1.22.05
Hausanschluss dicht (San.)
3
4
2014
75
75
1.23.02
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
2
2020
1.23.03
Hausanschluss dicht (TV)
3
4
2014
50
50
0
1.23.04
Hausanschluss dicht (San.)
3
4
2014
75
75
0
1.24.02
BP80 B mit RKB
1
0
2008
0
1.24.03
Hausanschluss dicht (TV)
3
0
2009
0
1.24.04
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
1
2012
0
1.24.05
Hausanschluss dicht (San.)
3
0
2010
0
1.24.06
hydr. Sanierung Niederweg
2
0
2011
0
0
0
350
29
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Kosten in Tausend Euro (T€)
Ordnungsnummer
Bezeichnung
Art der
Maßnahme
Umsetzungszustand
Gesamt- 2019
Baukosten
beginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025
1.24.07
hydr. San. Von-Dorste-Hülshoff-Str.
2
2
2024
130
1.24.08
hydr. San. Mathias-Curt-Straße
2
2
2024
300
1.24.09
hydr. Sanierung Franz-Stryk-Str.
2
2
2024
300
1.24.10
hydr. Sanierung Wilhelmstraße
2
2
2024
120
1.24.11
hydr. Sanierung Hans Kander Platz
2
2
2024
220
1.24.12
hydr. Sanierung Ulmenstraße
2
2
2024
1.25.02
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
1
2
2013
1.25.03
Hausanschluss dicht (TV)
3
4
2016
1.25.04
Hausanschluss dicht (San.)
3
4
1.26.06
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
1.26.07
hydr. Sanierung
1.26.08
150
350
350
0
50
50
0
2017
75
75
0
2
2016
350
350
0
3
3
2013
0
Hausanschluss dicht (TV)
3
0
2012
0
1.26.09
Hausanschluss dicht (San.)
3
0
2012
0
1.27.03
hydr. Sanierung Luxemburger Straße
2
2
2024
0
1.27.04
Hausanschluss dicht (TV)
3
0
2008
0
1.27.05
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
1
2012
0
1.27.06
Hausanschluss dicht (San.)
3
0
2009
0
1.27.07
hydr. Sanierung Wahlengasse
2
2
2024
260
1.27.08
hydr. Sanierung Siefenweg
2
2
2024
150
1.28.01
Hausanschluss dicht (TV)
3
0
2010
0
1.28.02
SüwVKan 2. Runde (SKL 1-3)
3
2
2014
1.28.04
Hausanschluss dicht (San.)
3
0
2011
350
350
0
0
30
Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung 2013 - 2018
Kosten in Tausend Euro (T€)
Ordnungsnummer
Bezeichnung
Art der
Maßnahme
Umsetzungszustand
Gesamt- 2019
Baukosten
beginn 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 1-6 2025
1.28.05
hydr. Sanierung Baumstraße
2
2
2024
330
1.28.06
hydr. Sanierung Brückenstraße
2
2
2024
420
1.28.07
hydr. Sanierung Kampstraße
2
2
2024
70
Umsetzungszustand: 0: Durchgeführt || 1: Im Bau || 2: Realisierung verschoben || 3: Gestrichen || 4: Neue Maßnahme
Tab. 10: Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2013 bis 2018 und darüber hinaus
31