Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
122 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
01.07.16, 13:03
Aktualisiert
01.07.16, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.06.2016
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt 25:
Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes
in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss
- Vorlage 257 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes „Marmagen“ im vereinfachten Verfahren gem. §
142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Es beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von
15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja