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Beschlussvorlage (BP Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße; Vorstellung der Vorentwurfsplanung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
08.11.12, 15:17
Aktualisiert
08.11.12, 15:17
Beschlussvorlage (BP Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße;
Vorstellung der Vorentwurfsplanung) Beschlussvorlage (BP Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße;
Vorstellung der Vorentwurfsplanung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 468/2012 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 06.11.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 22.11.2012 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 07.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend BP Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße; Vorstellung der Vorentwurfsplanung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, vorgestellten städtebaulichen Vorentwürfe werden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 (V 76/2011) den Bebauungsplan Nr. 163, E. – Lechenich, Erper Straße, zur Aufstellung beschlossen (s. Auch Anlageplan). In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12.06.2012 wurde beschlossen, die Planung auf der Grundlage einer Wohnbebauung fortzuführen (s. A 156/2012). Hierzu hat die Grundstückseigentümerin der beiden südlichen Grundstücke das Stadtplanungsbüro Zimmermann beauftragt, zwei städtebauliche Planungsvarianten auszuarbeiten, wobei das nördlich angrenzende Grundstück der Telekom AG in die Planung einbezogen wurde. Diese werden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 22.11.2012 von Herrn Zimmermann vorgestellt. Auf Grundlage der beiden vom Planungsbüro Zimmermann erarbeiteten städtebaulichen Vorentwürfe sollte nunmehr der nächste Verfahrensschritt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. (Dr. Rips) -2-