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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Hallenbad/ E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
08.11.12, 15:17
Aktualisiert
09.11.12, 13:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 464/2012 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 05.11.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 22.11.2012 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 09.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Hallenbad/ E.Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel in Höhe von ca. 750 € müssen im Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke bereitgestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von insgesamt 3 Schnurbäumen (Sophora japonica, StU 1,68 m, 1,84 m und 1,33 m) wird laut § 6 Abs. 1 (e) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Zwischen dem städt. Hallenbad im Einkaufszentrum (EKZ) und dem Neubau der Lidl-Filiale steht eine Baumreihe, die aus insgesamt fünf Schnurbäumen (Sophora japonica) besteht. Aufgrund des geringen Abstandes der Bäume zum Hallenbad sind diese bisher in regelmäßigen Abständen einseitig zurückgeschnitten worden. Diese Rückschnitte waren i.d.R. zur Herstellung eines ausreichenden Dach- und Fassadenabstandes erforderlich. Der Neubau des Lidl-Marktes führte jedoch dazu, dass drei Bäumen nur noch ein eingeschränkter Raum zur Verfügung steht und somit insbesondere das weitere Konenwachstum seitlich stark begrenzt ist. Die Gebäudefassaden und –dächer wären nur durch regelmäßige und kostenintensive Kroneneinkürzungen freizuhalten, welches die Bäume in ihrem Aufbau und in ihrem Erscheinungsbild beeinträchtigen würde. Die Bäume haben nicht die Möglichkeit ihre natürliche Form und Größe zu entwickeln. Aus fachlicher und insbesondere auch aus wirtschaftlicher Sicht ist daher einer Fällung der drei Schnurbäume zuzustimmen. Die zwei weiteren Bäume innerhalb der Reihe sollen dauerhaft erhalten werden. In Vertretung (Erner) -2-