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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Nikolausstraße/ E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
08.11.12, 15:17
Aktualisiert
09.11.12, 13:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 397/2012 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 09.10.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 22.11.2012 BM / Dezernent 09.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Nikolausstraße/ E.Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,32 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) und (h) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) zugestimmt. Begründung: Der Baumbestand innerhalb der Nikolausstraße in Gymnich ist im Rahmen einer Regelkontrolle überprüft worden. Bei dieser visuellen Kontrolle deuteten an einer Robinie verschiedene Anzeichen auf eine eingeschränkte Verkehrssicherheit hin, so dass eine genauere Untersuchung mittels Diagnosehammer und Sondierstab erfolgte. Diese Untersuchung verdeutlichte, dass eine umfangreiche und tiefgehende Fäule am Stammfuß bzw. im Wurzelstock vorliegt. Es ist davon auszugehen, dass die Standfestigkeit des Baumes wesentlich herabgesetzt und somit aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen eine kurzfristige Fällung erforderlich ist. Die Fällung soll in Zusammenhang mit weiteren baumpflegerischen Maßnahmen und einer bereits vom Ausschuss für Stadtentwicklung zugestimmten Fällung (V 336/2012) durchgeführt werden. (Dr. Rips) -2-