Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
08.11.12, 15:17
Aktualisiert
09.11.12, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 397/2012
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 09.10.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
22.11.2012
BM / Dezernent
09.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Nikolausstraße/ E.Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,32 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) und (h) der
Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) zugestimmt.
Begründung:
Der Baumbestand innerhalb der Nikolausstraße in Gymnich ist im Rahmen einer Regelkontrolle
überprüft worden. Bei dieser visuellen Kontrolle deuteten an einer Robinie verschiedene
Anzeichen auf eine eingeschränkte Verkehrssicherheit hin, so dass eine genauere Untersuchung
mittels Diagnosehammer und Sondierstab erfolgte.
Diese Untersuchung verdeutlichte, dass eine umfangreiche und tiefgehende Fäule am Stammfuß
bzw. im Wurzelstock vorliegt. Es ist davon auszugehen, dass die Standfestigkeit des Baumes
wesentlich herabgesetzt und somit aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen eine kurzfristige
Fällung erforderlich ist.
Die Fällung soll in Zusammenhang mit weiteren baumpflegerischen Maßnahmen und einer bereits
vom Ausschuss für Stadtentwicklung zugestimmten Fällung (V 336/2012) durchgeführt werden.
(Dr. Rips)
-2-