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Beschlussvorlage (Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen nach der Kommunalwahl 2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
15.11.12, 15:06
Aktualisiert
15.11.12, 15:06
Beschlussvorlage (Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen nach der Kommunalwahl 2014) Beschlussvorlage (Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen nach der Kommunalwahl 2014) Beschlussvorlage (Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen nach der Kommunalwahl 2014) Beschlussvorlage (Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen nach der Kommunalwahl 2014) Beschlussvorlage (Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen nach der Kommunalwahl 2014)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 459/2012 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 02.11.2012 gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Hauptausschuss Betrifft: - 20 - Termin 27.11.2012 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 13.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen nach der Kommunalwahl 2014 Finanzielle Auswirkungen: Jährliche Einsparung bis zu ca. 28.200 €/jährlich Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 die Verwaltung beauftragt, bzgl. der Verkleinerung des Rates in der neuen Ratsperiode dem Hauptausschuss Vorschläge zur Aufteilung der Wahlbezirke vorzustellen, die eine Verkleinerung des Rates bis zu 3 Wahlbezirken vorsehen. Nach Berechnungen des Ratsbüros würde die Verkleinerung des Rates je Ratsmitglied mindestens eine jährliche Kostenersparnis von ca. 4.700 € erbringen. Bei der im Jahre 2014 stattfindenden Kommunalwahl gelten ausnahmsweise und einmalig gesonderte Fristen, da die Kommunalwahl zukünftig im Mai/Juni gemeinsam mit der Europawahl stattfinden wird. Zu den Fristen zur Verkleinerung des Rates hatte ich in der Ratssitzung am 02.10.2012 ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes vom 02.08.2012 verteilt. In dieser Mitteilung hatte der Städte- und Gemeindebund eine falsche Frist angegeben, die mit Rundschreiben 374/2012 berichtigt wurde. Dies bedeutet, dass die Räte Satzungen zur Verkleinerung ihrer Anzahl gemäß § 3 KWahlG bis spätestens 21.03.2013 erlassen können. Ich bitte um Beachtung dieses geänderten Termins Die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlbezirke richtet sich nach der Einordnung der Gemeinden in Größenklassen. Maßgeblich ist die vom IT.NRW halbjährlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl. IT.NRW hat soeben die aktuelle Bevölkerungszahl (Stand 30.06.2012) veröffentlicht. Danach hat Erftstadt 50.499 Einwohner. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dieser Zahl. Bei einer Bevölkerungszahl von über 50.000, aber nicht über 100.000 Einwohnern beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen 50, davon 25 in Wahlbezirken. Bei einer Bevölkerungszahl bis 50.000 beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen 44, davon 22 in Wahlbezirken. Die Gemeinden können die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen durch Satzung (bis spätestens 21.03.2013) um 2,4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Auf der Basis der Bevölkerungszahl von 50.499 ergibt sich bei 22 unterstellten Wahlbezirken folgende Berechnung: Die durchschnittliche Einwohnerzahl beträgt 2.295 Einwohner je Wahlbezirk. Die Größe der einzelnen Wahlbezirke (nicht Stimmbezirke), darf nicht mehr als 25% nach oben oder unten von der durchschnittlichen Einwohnerzahl abweichen. Dies bedeutet eine Obergrenze von 2.869 Einwohnern und eine Untergrenze von 1.721 Einwohnern je Wahlbezirk. Eine alternative Betrachtungsweise bei einer Verkleinerung auf 23 Wahlbezirke ergibt eine Obergrenze von 2.745 Einwohnern und eine Untergrenze von 1.647 Einwohnern. Die Beibehaltung der derzeitigen Größe von 25 Wahlbezirken ergibt eine Obergrenze von 2.525 Einwohnern und eine Untergrenze von 1.515 Einwohnern. Anhand einer aktuellen Auswertung der KDVZ aus dem Einwohnerwesen (Stand 24.10.2012 und als Anlage wegen der Zuordnung der Straßen beigefügt) habe ich im Folgenden unter Beachtung der derzeitigen Wahlbezirkseinteilung die aktuellen Einwohnerzahlen dargestellt. Nummer Ortsteil Einwohner 01.0 02.0 03.0 04.1 04.2 05.0 06.0 Gymnich Gymnich Kierdorf Kierdorf Köttingen Köttingen Blessem 2.217 2.114 2.392 766 1.490 2.196 1.820 -2- Zusammenfassung der Stimmbezirke Summe Einwohner 2.217 2.114 2.392 04.1 + 04.2 2.256 2.196 1.820 07.0 08.0 09.0 10.0 11.0 12.0 13.0 14.0 15.1 15.2 15.3 16.0 17.0 18.0 19.0 20.1 20.2 21.0 22.1 22.2 23.0 24.0 25.0 Liblar Liblar Liblar Liblar Liblar Liblar Bliesheim Bliesheim Friesheim Niederberg Borr Friesheim Erp Lechenich Lechenich Lechenich Herrig Lechenich Lechenich Ahrem Lechenich Lechenich Dirmerzheim 2.322 1.819 2.308 2.090 2.270 1.577 1.601 1.625 1.330 555 397 1.530 2.486 1.801 1.610 1.531 464 2.021 804 1.046 1.509 1.812 2.053 2.322 1.819 2.308 2.090 2.270 1.577 1.601 1.625 15.1 +15.2 +15.3 2.282 1.530 2.486 1.801 1.610 20.1 +20.2 1.995 2.021 22.1 + 22.2 1.850 1.509 1.812 2.053 Neben der Berücksichtigung der Ober- und Untergrenzen ist bei der Einteilung des Wahlgebietes darauf zu achten, dass die räumlichen und örtlichen Zusammenhänge gewahrt bleiben. Bei der Auswertung der obigen Tabelle bleibt festzustellen, dass folgende Wahlbezirke bei Verkleinerung des Rates die Mindestgröße nicht mehr erreichen und dort zwingender Handlungsbedarf besteht: Wahlbezirk 12 (Liblar), Wahlbezirk 13 (Bliesheim), Wahlbezirk 14 (Bliesheim), Wahlbezirk 16 (Friesheim), Wahlbezirk 19 (Lechenich) und Wahlbezirk 23 (Lechenich). Nachfolgend möchte ich Ihnen Möglichkeiten (wobei die Reihenfolge beliebig ist) zur Zusammenlegung von Wahlbezirken aufzeigen, die den Grundsatz der Wahrung der räumlichen und örtlichen Zusammenhänge berücksichtigt. Variante 1 Der Wahlbezirk 14 (Bliesheim) wird mit Straßen aus dem Wahlbezirk 13 (Bliesheim) vergrößert. Der verbleibende Teil des Wahlbezirkes 13 (Bliesheim) wird mit dem Wahlbezirk12 (Liblar) zu einem Wahlbezirk (mit 2 Stimmbezirken) zusammengelegt. Variante 2 In Lechenich erreichen die Wahlbezirke 19 und 23 nicht die geforderte Mindestgröße, der Wahlbezirk 18 in Lechenich liegt nur unwesentlich darüber. Da diese 3 Wahlbezirke -3- räumliche Berührungspunkte haben, bietet sich hier eine Zusammenfassung der 3 Wahlbezirke zu 2 Wahlbezirken an. Variante 3 Beim Wahlbezirk 16 (Friesheim) besteht Handlungsbedarf, da die Mindesteinwohnerzahl deutlich unterschritten wird. Hier bietet es sich an, diesem den Stimmbezirk 22.2 (Ahrem) zuzuordnen. Der Stimmbezirk 22.1 (Lechenich) ist auf angrenzende Wahlbezirke von Lechenich aufzuteilen (20.1 und 23.) Variante 4 (Alternative zu Variante 3) Der Wahlbezirk 16 (Friesheim) ist um Straßen des Stimmbezirkes 15.1 (Friesheim) zu vergrößern. Der Stimmbezirk 22.2 (Ahrem) wird dem Wahlbezirk 15 zugeordnet. Der Stimmbezirk 22.1 (Lechenich) ist auf angrenzende Wahlbezirke von Lechenich aufzuteilen (20.1 und 23.) Bei der Variante 4 würde der Ortsteil Friesheim im Gegensatz zur Variante 3 einen eigenständigen Wahlbezirk (16) behalten. Variante 5: Der Wahlbezirk 20 (Lechenich) wird aufgelöst mit der Folge, dass der Stimmbezirk 20.2 (Herrig) entweder dem Wahlbezirk 21 (Lechenich), dem Wahlbezirk 25 (Dirmerzheim) oder dem Wahlbezirk 2 (Gymnich) zugewiesen wird. Der Stimmbezirk 20.1 wäre auf die angrenzenden Wahlbezirke in Lechenich aufzuteilen. Variante 6: Der Wahlbezirk 9 (Liblar) wird aufgelöst mit der Folge, dass die Straßen aufgeteilt und den Wahlbezirken 7, 8 und 11 (alle Liblar) sowie ggf. dem Wahlbezirk 6 (Blessem) zugeteilt werden. Die Ausführungen zeigen, dass eine veränderte Wahlbezirkseinteilung des Stadtgebietes unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben möglich ist und räumliche Zusammenhänge erhalten bleiben. Die mit dieser Vorlage vorgenommene Darstellung zur möglichen Verkleinerung des Rates ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes (siehe Seite 43 des Haushaltsplanes 2012) Die konkrete Wahlbezirkseinteilung sowie die jeweilige exakte Straßenzuordnung obliegt gesetzlich dem Wahlausschuss, der für 2013 zu terminieren ist. Als Anlage beigefügt ist ein aktuelles Straßenverzeichnis sowie zur Orientierung eine Karte unter Berücksichtigung der derzeitigen Wahlbezirkseinteilung im DIN A 3 Format. -4- Eine Beschlussfassung zur Verkleinerung des Rates ist spätestens in der Ratssitzung am 12.03.2013 zu treffen. Sie kann jedoch, bei entsprechender Empfehlung durch den Hauptausschuss, auch in der Ratssitzung am 11.12.2012 erfolgen. (Dr. Rips) -5-