Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
15.11.12, 15:06
Aktualisiert
15.11.12, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 459/2012
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 02.11.2012
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
27.11.2012
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
13.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen nach der Kommunalwahl 2014
Finanzielle Auswirkungen:
Jährliche Einsparung bis zu ca. 28.200 €/jährlich
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 die Verwaltung
beauftragt, bzgl. der Verkleinerung des Rates in der neuen Ratsperiode dem
Hauptausschuss Vorschläge zur Aufteilung der Wahlbezirke vorzustellen, die eine
Verkleinerung des Rates bis zu 3 Wahlbezirken vorsehen.
Nach Berechnungen des Ratsbüros würde die Verkleinerung des Rates je Ratsmitglied
mindestens eine jährliche Kostenersparnis von ca. 4.700 € erbringen.
Bei der im Jahre 2014 stattfindenden Kommunalwahl gelten ausnahmsweise und einmalig
gesonderte Fristen, da die Kommunalwahl zukünftig im Mai/Juni gemeinsam mit der
Europawahl stattfinden wird.
Zu den Fristen zur Verkleinerung des Rates hatte ich in der Ratssitzung am 02.10.2012
ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes vom 02.08.2012 verteilt. In dieser
Mitteilung hatte der Städte- und Gemeindebund eine falsche Frist angegeben, die mit
Rundschreiben 374/2012 berichtigt wurde.
Dies bedeutet, dass die Räte Satzungen zur Verkleinerung ihrer Anzahl gemäß
§ 3 KWahlG bis spätestens 21.03.2013 erlassen können.
Ich bitte um Beachtung dieses geänderten Termins
Die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlbezirke richtet sich
nach der Einordnung der Gemeinden in Größenklassen. Maßgeblich ist die vom IT.NRW
halbjährlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl.
IT.NRW hat soeben die aktuelle Bevölkerungszahl (Stand 30.06.2012) veröffentlicht.
Danach hat Erftstadt 50.499 Einwohner. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf
dieser Zahl.
Bei einer Bevölkerungszahl von über 50.000, aber nicht über 100.000 Einwohnern beträgt
die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen 50, davon 25 in Wahlbezirken. Bei einer
Bevölkerungszahl bis 50.000 beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen 44, davon
22 in Wahlbezirken.
Die Gemeinden können die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen durch Satzung (bis
spätestens 21.03.2013) um 2,4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern.
Auf der Basis der Bevölkerungszahl von 50.499 ergibt sich bei 22 unterstellten
Wahlbezirken folgende Berechnung:
Die durchschnittliche Einwohnerzahl beträgt 2.295 Einwohner je Wahlbezirk. Die Größe
der einzelnen Wahlbezirke (nicht Stimmbezirke), darf nicht mehr als 25% nach oben oder
unten von der durchschnittlichen Einwohnerzahl abweichen.
Dies bedeutet eine Obergrenze von 2.869 Einwohnern und eine Untergrenze von 1.721
Einwohnern je Wahlbezirk.
Eine alternative Betrachtungsweise bei einer Verkleinerung auf 23 Wahlbezirke ergibt
eine Obergrenze von 2.745 Einwohnern und eine Untergrenze von 1.647 Einwohnern.
Die Beibehaltung der derzeitigen Größe von 25 Wahlbezirken ergibt eine Obergrenze von
2.525 Einwohnern und eine Untergrenze von 1.515 Einwohnern.
Anhand einer aktuellen Auswertung der KDVZ aus dem Einwohnerwesen (Stand
24.10.2012 und als Anlage wegen der Zuordnung der Straßen beigefügt) habe ich im
Folgenden unter Beachtung der derzeitigen Wahlbezirkseinteilung die aktuellen
Einwohnerzahlen dargestellt.
Nummer
Ortsteil
Einwohner
01.0
02.0
03.0
04.1
04.2
05.0
06.0
Gymnich
Gymnich
Kierdorf
Kierdorf
Köttingen
Köttingen
Blessem
2.217
2.114
2.392
766
1.490
2.196
1.820
-2-
Zusammenfassung
der Stimmbezirke
Summe
Einwohner
2.217
2.114
2.392
04.1 + 04.2
2.256
2.196
1.820
07.0
08.0
09.0
10.0
11.0
12.0
13.0
14.0
15.1
15.2
15.3
16.0
17.0
18.0
19.0
20.1
20.2
21.0
22.1
22.2
23.0
24.0
25.0
Liblar
Liblar
Liblar
Liblar
Liblar
Liblar
Bliesheim
Bliesheim
Friesheim
Niederberg
Borr
Friesheim
Erp
Lechenich
Lechenich
Lechenich
Herrig
Lechenich
Lechenich
Ahrem
Lechenich
Lechenich
Dirmerzheim
2.322
1.819
2.308
2.090
2.270
1.577
1.601
1.625
1.330
555
397
1.530
2.486
1.801
1.610
1.531
464
2.021
804
1.046
1.509
1.812
2.053
2.322
1.819
2.308
2.090
2.270
1.577
1.601
1.625
15.1 +15.2 +15.3
2.282
1.530
2.486
1.801
1.610
20.1 +20.2
1.995
2.021
22.1 + 22.2
1.850
1.509
1.812
2.053
Neben der Berücksichtigung der Ober- und Untergrenzen ist bei der Einteilung des
Wahlgebietes darauf zu achten, dass die räumlichen und örtlichen Zusammenhänge
gewahrt bleiben.
Bei der Auswertung der obigen Tabelle bleibt festzustellen, dass folgende Wahlbezirke bei
Verkleinerung des Rates die Mindestgröße nicht mehr erreichen und dort zwingender
Handlungsbedarf besteht:
Wahlbezirk 12 (Liblar), Wahlbezirk 13 (Bliesheim), Wahlbezirk 14 (Bliesheim), Wahlbezirk
16 (Friesheim), Wahlbezirk 19 (Lechenich) und Wahlbezirk 23 (Lechenich).
Nachfolgend möchte ich Ihnen Möglichkeiten (wobei die Reihenfolge beliebig ist) zur
Zusammenlegung von Wahlbezirken aufzeigen, die den Grundsatz der Wahrung der
räumlichen und örtlichen Zusammenhänge berücksichtigt.
Variante 1
Der Wahlbezirk 14 (Bliesheim) wird mit Straßen aus dem Wahlbezirk 13 (Bliesheim)
vergrößert. Der verbleibende Teil des Wahlbezirkes 13 (Bliesheim) wird mit dem
Wahlbezirk12 (Liblar) zu einem Wahlbezirk (mit 2 Stimmbezirken) zusammengelegt.
Variante 2
In Lechenich erreichen die Wahlbezirke 19 und 23 nicht die geforderte Mindestgröße, der
Wahlbezirk 18 in Lechenich liegt nur unwesentlich darüber. Da diese 3 Wahlbezirke
-3-
räumliche Berührungspunkte haben, bietet sich hier eine Zusammenfassung der 3
Wahlbezirke zu 2 Wahlbezirken an.
Variante 3
Beim Wahlbezirk 16 (Friesheim) besteht Handlungsbedarf, da die Mindesteinwohnerzahl
deutlich unterschritten wird. Hier bietet es sich an, diesem den Stimmbezirk 22.2 (Ahrem)
zuzuordnen. Der Stimmbezirk 22.1 (Lechenich) ist auf angrenzende Wahlbezirke von
Lechenich aufzuteilen (20.1 und 23.)
Variante 4 (Alternative zu Variante 3)
Der Wahlbezirk 16 (Friesheim) ist um Straßen des Stimmbezirkes 15.1 (Friesheim) zu
vergrößern. Der Stimmbezirk 22.2 (Ahrem) wird dem Wahlbezirk 15 zugeordnet.
Der Stimmbezirk 22.1 (Lechenich) ist auf angrenzende Wahlbezirke von Lechenich
aufzuteilen (20.1 und 23.)
Bei der Variante 4 würde der Ortsteil Friesheim im Gegensatz zur Variante 3 einen
eigenständigen Wahlbezirk (16) behalten.
Variante 5:
Der Wahlbezirk 20 (Lechenich) wird aufgelöst mit der Folge, dass der Stimmbezirk 20.2
(Herrig) entweder dem Wahlbezirk 21 (Lechenich), dem Wahlbezirk 25 (Dirmerzheim)
oder dem Wahlbezirk 2 (Gymnich) zugewiesen wird. Der Stimmbezirk 20.1 wäre auf die
angrenzenden Wahlbezirke in Lechenich aufzuteilen.
Variante 6:
Der Wahlbezirk 9 (Liblar) wird aufgelöst mit der Folge, dass die Straßen aufgeteilt und den
Wahlbezirken 7, 8 und 11 (alle Liblar) sowie ggf. dem Wahlbezirk 6 (Blessem) zugeteilt
werden.
Die Ausführungen zeigen, dass eine veränderte Wahlbezirkseinteilung des Stadtgebietes
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben möglich ist und räumliche
Zusammenhänge erhalten bleiben.
Die mit dieser Vorlage vorgenommene Darstellung zur möglichen Verkleinerung des
Rates ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes (siehe Seite 43 des
Haushaltsplanes 2012)
Die konkrete Wahlbezirkseinteilung sowie die jeweilige exakte Straßenzuordnung obliegt
gesetzlich dem Wahlausschuss, der für 2013 zu terminieren ist.
Als Anlage beigefügt ist ein aktuelles Straßenverzeichnis sowie zur Orientierung eine
Karte unter Berücksichtigung der derzeitigen Wahlbezirkseinteilung im DIN A 3 Format.
-4-
Eine Beschlussfassung zur Verkleinerung des Rates ist spätestens in der Ratssitzung am
12.03.2013 zu treffen. Sie kann jedoch, bei entsprechender Empfehlung durch den
Hauptausschuss, auch in der Ratssitzung am 11.12.2012 erfolgen.
(Dr. Rips)
-5-