Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
15.11.12, 15:06
Aktualisiert
15.11.12, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 435/2012
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 24.10.2012
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
27.11.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
04.12.2012
vorberatend
Rat
11.12.2012
beschließend
Betrifft:
07.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Jahresabschluss zum 31.12.2010
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt
Erftstadt zum 31.12.2010 zur Kenntnis. Das weitere Verfahren richtet sich nach Vorlage V
408/2012.
2. Der Rat beschließt über die Behandlung des Jahresüberschusses gemäß § 96 Absatz 1
Satz 2 GO NRW. Der Jahresüberschuss in Höhe von 104.510,36 wird der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
Begründung:
Aufgrund der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt
sind einzelne Bilanzposten korrigiert worden. Der korrigierte Jahresabschluss des Jahres 2010
wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des weiteren Verfahrens (Feststellung des
Jahresabschlusses sowie Entlastung des Bürgermeisters) wird auf die Vorlage V 408/2012
verwiesen, die vom Rechnungsprüfungsamt erstellt worden ist.
Aus Kostengründen wurde auf den Druck der Teilergebnis- sowie Teilfinanzrechnungen verzichtet.
Den Fraktionen wird jedoch eine CD zur Verfügung gestellt, die sämtliche Teilrechnungen der
einzelnen Produkte enthält.
(Dr. Rips)
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