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Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
142 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
17.11.12, 06:07
Aktualisiert
17.11.12, 06:07
Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Dirmerzheim) Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Dirmerzheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 476/2012 Az.: 82.2-20-10 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 14.11.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Hauptausschuss Betrifft: - 20 - Termin 27.11.2012 BM / Dezernent 16.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Straßenbenennung in Erftstadt-Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Keine. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der „Tillmannshof“ und das dazugehörende ehemalige „Gesindehaus“, gelegen zwischen der Baumstraße und dem Tillmannsweg, in Erftstadt-Dirmerzheim erhalten die Bezeichnung „Tillmannshof“. Begründung: Der „Tillmannshof“ und das dazugehörende ehemalige „Gesindehaus“ haben bisher die Postanschrift Brückenstraße 1 und 3. Die Zuwegung erfolgt jedoch über die Baumstraße. Der „Tillmannshof“ soll im kommenden Jahr in eine Eigentumswohnanlage mit 12 Wohneinheiten umgebaut werden. In diesem Zusammenhang sind neue Hausnummern zu vergeben. Damit das Objekt besser auffindbar ist und eine unmissverständliche Zuordnung erfolgt, ist eine Neubenennung vorzunehmen. Die Bezeichnung „Tillmannshof“ ist allgemein bekannt und in der Denkmalliste der Stadt Erftstadt auch so registriert. Die Benennung ist mit dem zuständigen Ortsbürgermeister abgestimmt. Die Lage des Objektes ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. (Dr. Rips) -2-