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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
131 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
01.07.16, 13:03
Aktualisiert
01.07.16, 13:03
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschluss aus der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.06.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 18: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, 1. im Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ die Wegeführung an die topografischen Gegebenheiten anzupassen und dahingehend zu ändern, dass künftig eine Anbindung an den Teilbereich „Zur Klosterquelle“ ermöglicht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Der Teilbereich „Brotkiste“ ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. 2. Der Auftrag für die Planerstellung mit Begründung ist an ein Planungsbüro nach vorheriger Einholung eines entsprechenden Honorarangebotes zu vergeben. 3. Es wird darüber hinaus beschlossen, eine städtebauliche Entwicklung für einen Teilbereich zwischen „Brotkiste“ und „Zur Klosterquelle“ zu untersuchen und mit dem Eigentümer entsprechende Verhandlungen zu führen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja