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Beschlussvorlage (Haushaltsentwurf 2013 des Rhein-Erft-Kreises)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
24.11.12, 06:09
Aktualisiert
24.11.12, 06:09
Beschlussvorlage (Haushaltsentwurf 2013 des Rhein-Erft-Kreises)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 486/2012 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 15.11.2012 gez. Heil Amtsleiter RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - Termin 04.12.2012 BM / Dezernent 20.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Haushaltsentwurf 2013 des Rhein-Erft-Kreises Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Das Schreiben des Rhein-Erft-Kreises zur Herstellung des Benehmens nach § 55 Absatz 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 sowie die dazu gehörige Stellungnahme der kreisangehörigen Städte werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit dem Umlagengenehmigungsgesetz hat der Gesetzgeber in § 55 KrO NRW ein geändertes Verfahren zur Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Höhe der Kreisumlage bestimmt. Dieses Verfahren wird nun erstmals beim Kreis angewandt. Im Hinblick auf die Änderungen in der KrO NRW wird auf die beiden beigefügten Anlagen verwiesen. (Dr. Rips)