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Beschlusstext (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
122 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
01.07.16, 13:03
Aktualisiert
01.07.16, 13:03
Beschlusstext (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss)

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Beschluss aus der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.06.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt : Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Satzungsbeschluss - Vorlage 257 /X.L. Z.3 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Marmagen“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist der Vorlage 257, Z2/X.L. als Anlage beigefügt. Es beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja