Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
200 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-318
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Gerlach
06.11.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 18.10.2012
Rat
Betrifft:
Datum
Frau Gerlach
17.10.2012
BM / Dezernent
F 427/2012
11.12.2012
Anfrage bzgl. Kooperation der beiden Gymnasien in Erftstadt in der Oberstufe
Zu 1. und 2. Im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung der
Erftstädter Schullandschaft, insbesondere der weiterführenden Schulen, ist inzwischen
mehrfach eine Kooperation der beiden städtischen Gymnasien thematisiert worden. Die
Einrichtung des gebundenen Ganztags am Ville-Gymnasium, der häufige
Schulleitungswechsel am Lechenicher Gymnasium im Zeitraum 2008 bis 2010 sowie der
von beiden Schulen zu bewältigende doppelte Abiturjahrgang (erster G8- u. letzter G9Jahrgang mit Abitur in 2013) haben eine Rückstellung weiterer Überlegungen bis zum
Ende des Schuljahres 2012/2013 erforderlich gemacht. Dies ist auch im Schulausschuss
einvernehmlich beraten worden.
Zu Beginn des laufenden Schuljahres wurde mit beiden Schulleitungen erneut ein
diesbezügliches Gespräch geführt. Beide Schulleitungen zeigen nach wie vor Interesse an
einer Kooperation. Eine gemeinsame Stellungnahme der beiden GymnasialSchulleitungen hinsichtlich der Umsetzung einer engeren Zusammenarbeit habe ich
beigefügt.
Außerdem wurde mit den Schulleitungen erörtert, welche Rahmenbedingungen verändert
werden müssten, um eine Kooperation auf den Weg bringen zu können. Neben den allein
von den Schulen zu bewältigenden pädagogischen, organisatorischen sowie personellen
Maßnahmen und Veränderungen fallen dem Schulträger insbesondere die Koordination
der Anfangs- und Endzeiten der Schulen in den Schulzentren und somit der Wegfall der
Schulzeitstaffelung, der damit verbundene Schülertransport sowie ein Shuttle-Transport
zwischen den beiden Gymnasien zu.
Eine diesbezügliche Anfrage bei der REVG ergab, dass aufgrund der somit entstehenden
Notwendigkeit die Schulzentren zum gleichen Zeitpunkt mit Schülerinnen und Schülern zu
versorgen, deutlich mehr Fahrzeuge vorgehalten werden müssten, die am gesamten
übrigen Betriebstag so nicht mehr gebraucht würden. Es wird von jährlichen Mehrkosten
in Höhe von 600.000 bis 700.000 Euro ausgegangen. Ein möglicher Pendelverkehr
zwischen den beiden Gymnasien an z.B. 3 Tagen (3 Fahrtenpaare) würde zusätzliche
Kosten von ca. 17.500 Euro jährlich verursachen.
Es ist noch zu prüfen, inwieweit die Haushaltssituation der Stadt Erftstadt die Übernahme
solch umfangreicher Zusatzkosten erlauben wird. Ob sich durch diese Maßnahme der
gewünschte Erfolg – nämlich die Abwanderung von Schülerinnen und Schülern an
Gymnasien außerhalb Erftstadts zu stoppen - einstellen wird, ist allerdings fraglich, zumal
es sich bei der Annahme eines erweiterten Leistungskursangebotes durch die
Schülerinnen und Schüler um einen Prozess handeln wird, dessen Erfolg sich nur
perspektivisch einstellen kann.
Bezüglich Ihrer Fragen 3. bis 6. habe ich Ihnen als Anlage eine Auflistung der Grund- und
Leistungskurse der städtischen Gymnasien sowie das Kursangebot des EuropaGymnasiums Kerpen und der Gesamtschule Weilerswist beigefügt.
(Dr. Rips)
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