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Anfrage (Anfrage bzgl. Kooperation der beiden Gymnasien in Erftstadt in der Oberstufe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
200 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport Holzdamm 10 0 22 35 / 409-318 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Gerlach 06.11.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 18.10.2012 Rat Betrifft: Datum Frau Gerlach 17.10.2012 BM / Dezernent F 427/2012 11.12.2012 Anfrage bzgl. Kooperation der beiden Gymnasien in Erftstadt in der Oberstufe Zu 1. und 2. Im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung der Erftstädter Schullandschaft, insbesondere der weiterführenden Schulen, ist inzwischen mehrfach eine Kooperation der beiden städtischen Gymnasien thematisiert worden. Die Einrichtung des gebundenen Ganztags am Ville-Gymnasium, der häufige Schulleitungswechsel am Lechenicher Gymnasium im Zeitraum 2008 bis 2010 sowie der von beiden Schulen zu bewältigende doppelte Abiturjahrgang (erster G8- u. letzter G9Jahrgang mit Abitur in 2013) haben eine Rückstellung weiterer Überlegungen bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 erforderlich gemacht. Dies ist auch im Schulausschuss einvernehmlich beraten worden. Zu Beginn des laufenden Schuljahres wurde mit beiden Schulleitungen erneut ein diesbezügliches Gespräch geführt. Beide Schulleitungen zeigen nach wie vor Interesse an einer Kooperation. Eine gemeinsame Stellungnahme der beiden GymnasialSchulleitungen hinsichtlich der Umsetzung einer engeren Zusammenarbeit habe ich beigefügt. Außerdem wurde mit den Schulleitungen erörtert, welche Rahmenbedingungen verändert werden müssten, um eine Kooperation auf den Weg bringen zu können. Neben den allein von den Schulen zu bewältigenden pädagogischen, organisatorischen sowie personellen Maßnahmen und Veränderungen fallen dem Schulträger insbesondere die Koordination der Anfangs- und Endzeiten der Schulen in den Schulzentren und somit der Wegfall der Schulzeitstaffelung, der damit verbundene Schülertransport sowie ein Shuttle-Transport zwischen den beiden Gymnasien zu. Eine diesbezügliche Anfrage bei der REVG ergab, dass aufgrund der somit entstehenden Notwendigkeit die Schulzentren zum gleichen Zeitpunkt mit Schülerinnen und Schülern zu versorgen, deutlich mehr Fahrzeuge vorgehalten werden müssten, die am gesamten übrigen Betriebstag so nicht mehr gebraucht würden. Es wird von jährlichen Mehrkosten in Höhe von 600.000 bis 700.000 Euro ausgegangen. Ein möglicher Pendelverkehr zwischen den beiden Gymnasien an z.B. 3 Tagen (3 Fahrtenpaare) würde zusätzliche Kosten von ca. 17.500 Euro jährlich verursachen. Es ist noch zu prüfen, inwieweit die Haushaltssituation der Stadt Erftstadt die Übernahme solch umfangreicher Zusatzkosten erlauben wird. Ob sich durch diese Maßnahme der gewünschte Erfolg – nämlich die Abwanderung von Schülerinnen und Schülern an Gymnasien außerhalb Erftstadts zu stoppen - einstellen wird, ist allerdings fraglich, zumal es sich bei der Annahme eines erweiterten Leistungskursangebotes durch die Schülerinnen und Schüler um einen Prozess handeln wird, dessen Erfolg sich nur perspektivisch einstellen kann. Bezüglich Ihrer Fragen 3. bis 6. habe ich Ihnen als Anlage eine Auflistung der Grund- und Leistungskurse der städtischen Gymnasien sowie das Kursangebot des EuropaGymnasiums Kerpen und der Gesamtschule Weilerswist beigefügt. (Dr. Rips) -2-