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Anfrage (Anfrage bzgl. Sanierung der Carl-Schurz Sporthalle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
136 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Bertholt-Brecht-Str. 7 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus gez. Dr. Risthaus 20.11.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 08.011.2012 Rat Betrifft: Datum 20.11.2012 BM / Dezernent F 472/2012 11.12.2012 Anfrage bzgl. Sanierung der Carl-Schurz Sporthalle Sehr geehrter Herr Wegner, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. 2. 3. 4. Bei den Arbeiten in der Dreifachhalle handelt es sich um eine umfassende Sanierungsmaßnahme, die zahlreiche Gewerke umfasst. Bisher wurden in diesem Zusammenhang 23 Firmen beauftragt. Vor Ausführungsbeginn wurde ein Bauzeitenplan erstellt, der Ausführungsfristen für die verschiedenen, in der Regel voneinander abhängigen Gewerke vorsieht. Nach diesem Plan sollten alle Arbeiten zum Ende der Herbstferien abgeschlossen sein. Bei der Auftragsvergabe wurden die Firmen verpflichtet, ihre Arbeiten in dem im Bauzeitenplan vorgesehenen Zeitraum auszuführen. Bei jeder Baumaßnahme im Bestand ist mit nicht planbaren, zusätzlichen Arbeiten zu rechnen. Im vorliegenden Fall mussten z.B. Bauteile auf eine Asbestbelastung überprüft werden, an Unterzügen waren Betonsanierungen erforderlich und nach Öffnung der Decken ergab sich ein erhöhter Aufwand für Brandschutzmaßnahmen. Durch diese Maßnahmen und andere Arbeiten ergaben sich zeitliche Verzögerungen, die durch den im Bauzeitenplan vorgesehenen Puffer nicht aufgefangen werden konnten. Zusätzliche Arbeiten und Zeitverzögerungen bei Sanierungsmaßnahmen können auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden, wenn zuvor das Gebäude mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand untersucht wird. Dabei müssen auch Decken abgehangen und Bauteile geöffnet werden. Dadurch wird die Baumaßnahme nicht unerheblich verteuert. Die Untersuchungen schränken die Nutzbarkeit des Gebäudes erheblich ein. Daher muss ein gewisses Restrisiko in Bezug auf zusätzliche Arbeiten und Verzögerungen im Bauablauf bei Sanierungsmaßnahmen in Kauf genommen werden. Malusregelungen verlagern ein erhebliches Risiko auf die ausführenden Firmen und verteuern eine Baumaßnahme. Ergeben sich Bauzeitenverzögerungen durch zusätzliche Arbeiten bei einzelnen Gewerken, sind Malusregelungen bei nachfolgenden Gewerken nur noch schwer durchsetzbar. Der Stadt entstehen durch geringe Verzögerungen im Bauablauf in der Regel auch keine finanziellen Nachteile. Daher halte ich die Vereinbarung von Malusregelungen nicht für angebracht. (Dr. Rips) -2-