Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
136 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Bertholt-Brecht-Str. 7
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
gez. Dr. Risthaus
20.11.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 08.011.2012
Rat
Betrifft:
Datum
20.11.2012
BM / Dezernent
F 472/2012
11.12.2012
Anfrage bzgl. Sanierung der Carl-Schurz Sporthalle
Sehr geehrter Herr Wegner,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.
2.
3.
4.
Bei den Arbeiten in der Dreifachhalle handelt es sich um eine umfassende
Sanierungsmaßnahme, die zahlreiche Gewerke umfasst. Bisher wurden in diesem
Zusammenhang 23 Firmen beauftragt. Vor Ausführungsbeginn wurde ein Bauzeitenplan
erstellt, der Ausführungsfristen für die verschiedenen, in der Regel voneinander abhängigen
Gewerke vorsieht. Nach diesem Plan sollten alle Arbeiten zum Ende der Herbstferien
abgeschlossen sein. Bei der Auftragsvergabe wurden die Firmen verpflichtet, ihre Arbeiten in
dem im Bauzeitenplan vorgesehenen Zeitraum auszuführen.
Bei jeder Baumaßnahme im Bestand ist mit nicht planbaren, zusätzlichen Arbeiten zu
rechnen. Im vorliegenden Fall mussten z.B. Bauteile auf eine Asbestbelastung überprüft
werden, an Unterzügen waren Betonsanierungen erforderlich und nach Öffnung der Decken
ergab sich ein erhöhter Aufwand für Brandschutzmaßnahmen. Durch diese Maßnahmen und
andere Arbeiten ergaben sich zeitliche Verzögerungen, die durch den im Bauzeitenplan
vorgesehenen Puffer nicht aufgefangen werden konnten.
Zusätzliche Arbeiten und Zeitverzögerungen bei Sanierungsmaßnahmen können auf ein
unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden, wenn zuvor das Gebäude mit erheblichem
zeitlichen und finanziellen Aufwand untersucht wird. Dabei müssen auch Decken abgehangen
und Bauteile geöffnet werden. Dadurch wird die Baumaßnahme nicht unerheblich verteuert.
Die Untersuchungen schränken die Nutzbarkeit des Gebäudes erheblich ein. Daher muss ein
gewisses Restrisiko in Bezug auf zusätzliche Arbeiten und Verzögerungen im Bauablauf bei
Sanierungsmaßnahmen in Kauf genommen werden.
Malusregelungen verlagern ein erhebliches Risiko auf die ausführenden Firmen und verteuern
eine Baumaßnahme. Ergeben sich Bauzeitenverzögerungen durch zusätzliche Arbeiten bei
einzelnen Gewerken, sind Malusregelungen bei nachfolgenden Gewerken nur noch schwer
durchsetzbar. Der Stadt entstehen durch geringe Verzögerungen im Bauablauf in der Regel
auch keine finanziellen Nachteile. Daher halte ich die Vereinbarung von Malusregelungen
nicht für angebracht.
(Dr. Rips)
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