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Anfrage (Anfrage bzgl. Rettungsdienst Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Carla Neisse-Hommelsheim Siegfried-von-Westerburg-Str. 13 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Feuerwehr Holzdamm 10 Herr Klösgen 0 22 35 / 409-150 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Klösgen 26.11.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 18.10.2012 Rat Betrifft: Datum 15.10.2012 BM / Dezernent F 424/2012 11.12.2012 Anfrage bzgl. Rettungsdienst Erftstadt Sehr geehrte Frau Neisse-Hommelsheim, sehr geehrter Herr Schmitz, zu den in Ihrer gemeinsamen Anfrage vom 18.10.2012 gestellten Fragen möchte ich hiermit gerne Stellung beziehen. Zu 1. Der besagte Notarzt verfügt selbstverständlich, wie alle im Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Erftstadt eingesetzten Notärzte, über die Voll-Approbation als Arzt und im Besonderen über den Fachkundenachweis Rettungsdienst, welcher zum Einsatz als Notarzt in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch in Nordrhein-Westfalen, qualifiziert. Zu 2. Richtig ist, dass bei unklaren Kreislaufdepressionen oder lebensbedrohlichen Zuständen durch den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises und selbstverständlich auch der Stadt Erftstadt, die zur Verfügung stehenden medizinischen Monitoreinheiten angeschlossen werden. Dies gilt grundsätzlich und Ausnahmen hiervon bleiben vorbehalten. Diese werden jedoch regelhaft durch den medizinischen Einsatzleiter, normalerweise den im Einsatz befindlichen Notarzt, vorgegeben. Das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal, ebenfalls hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hat in fachlichen Dingen den Anweisungen des Einsatzleiters Folge zu leisten. Bezüglich der konkreten Frage nach dem medizinischen Monitoring während des Einsatzes, werde ich bei laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen diese abwarten und keine Details nach aussen geben um das Verfahren nicht zu gefährden, oder auf unangebrachte Weise zu beeinflussen. Dies ist auch eine Vorgabe des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes im Rhein-Erft-Kreis. Zu 3. In Bezug auf den medizinischen Einsatz wurde die Einsatzstelle durch den Notarzt an die Polizei übergeben. Da hier auch der Einsatz der Feuerwehr zur gewaltsamen Öffnung der Wohnung erforderlich war, wurde die Einsatzstelle bezüglich der erforderlichen Wohnungssicherung vom Einsatzleiter der Feuerwehr an die Polizei übergeben. Zu 4. Bezüglich der fehlenden Reaktion des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes im Rhein-ErftKreis, muss ich in Absprache mit diesem nochmals auf die laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren und auf das im Kreis sowie in der Stadt Erftstadt übliche Procedere bei der Öffentlichkeitsarbeit verweisen, welche regelhaft nach Rücksprache und im Konsens gebündelt wird, sodass weder falsche, noch persönlich gefärbte Aussagen das öffentliche Bild der Ereignisse prägen können. In diesem Falle haben der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Erftstadt in der Form reagiert, dass die Sachlage geprüft und somit belastbare Aussagen zeitnah und regelmässig über den zuständigen Ordnungsdezernenten des Rhein-Erft-Kreises, Herrn Martin Schmitz, zu Protokoll gegeben wurden. Zu 5. Ein Anlass zu weiteren Pressemitteilungen oder erläuternden Kommentaren durch die Stadt Erftstadt war nicht gegeben und wäre o.g. Zielsetzung nicht zuträglich gewesen. Ich hoffe heirmit zur Klärung des Sachverhaltes und Ihrer Fragen hierzu abschliessend beigetragen zu haben. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Rips) -2-