Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Carla Neisse-Hommelsheim
Siegfried-von-Westerburg-Str. 13
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Feuerwehr
Holzdamm 10
Herr Klösgen
0 22 35 / 409-150
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Klösgen
26.11.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 18.10.2012
Rat
Betrifft:
Datum
15.10.2012
BM / Dezernent
F 424/2012
11.12.2012
Anfrage bzgl. Rettungsdienst Erftstadt
Sehr geehrte Frau Neisse-Hommelsheim,
sehr geehrter Herr Schmitz,
zu den in Ihrer gemeinsamen Anfrage vom 18.10.2012 gestellten Fragen möchte ich hiermit gerne
Stellung beziehen.
Zu 1. Der besagte Notarzt verfügt selbstverständlich, wie alle im Rhein-Erft-Kreis und der Stadt
Erftstadt eingesetzten Notärzte, über die Voll-Approbation als Arzt und im Besonderen über den
Fachkundenachweis Rettungsdienst, welcher zum Einsatz als Notarzt in der Bundesrepublik
Deutschland und somit auch in Nordrhein-Westfalen, qualifiziert.
Zu 2. Richtig ist, dass bei unklaren Kreislaufdepressionen oder lebensbedrohlichen Zuständen
durch den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises und selbstverständlich auch der Stadt Erftstadt,
die zur Verfügung stehenden medizinischen Monitoreinheiten angeschlossen werden.
Dies gilt grundsätzlich und Ausnahmen hiervon bleiben vorbehalten. Diese werden jedoch
regelhaft durch den medizinischen Einsatzleiter, normalerweise den im Einsatz befindlichen
Notarzt, vorgegeben.
Das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal, ebenfalls hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, hat in fachlichen Dingen den Anweisungen des Einsatzleiters Folge zu leisten.
Bezüglich der konkreten Frage nach dem medizinischen Monitoring während des Einsatzes,
werde ich bei laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen diese abwarten und keine Details nach
aussen geben um das Verfahren nicht zu gefährden, oder auf unangebrachte Weise zu
beeinflussen.
Dies ist auch eine Vorgabe des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes im Rhein-Erft-Kreis.
Zu 3. In Bezug auf den medizinischen Einsatz wurde die Einsatzstelle durch den Notarzt an die
Polizei übergeben. Da hier auch der Einsatz der Feuerwehr zur gewaltsamen Öffnung der
Wohnung erforderlich war, wurde die Einsatzstelle bezüglich der erforderlichen
Wohnungssicherung vom Einsatzleiter der Feuerwehr an die Polizei übergeben.
Zu 4. Bezüglich der fehlenden Reaktion des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes im Rhein-ErftKreis, muss ich in Absprache mit diesem nochmals auf die laufenden Ermittlungen in diesem
Verfahren und auf das im Kreis sowie in der Stadt Erftstadt übliche Procedere bei der
Öffentlichkeitsarbeit verweisen, welche regelhaft nach Rücksprache und im Konsens gebündelt
wird, sodass weder falsche, noch persönlich gefärbte Aussagen das öffentliche Bild der Ereignisse
prägen können.
In diesem Falle haben der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Erftstadt in der Form reagiert, dass die
Sachlage geprüft und somit belastbare Aussagen zeitnah und regelmässig über den zuständigen
Ordnungsdezernenten des Rhein-Erft-Kreises, Herrn Martin Schmitz, zu Protokoll gegeben
wurden.
Zu 5. Ein Anlass zu weiteren Pressemitteilungen oder erläuternden Kommentaren durch die Stadt
Erftstadt war nicht gegeben und wäre o.g. Zielsetzung nicht zuträglich gewesen.
Ich hoffe heirmit zur Klärung des Sachverhaltes und Ihrer Fragen hierzu abschliessend
beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Rips)
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