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Anfrage (Anfrage bzgl. Gründe für den Verzicht auf einen Kindergartenplatz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
137 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Jugend, Familie und Soziales Holzdamm 10 0 22 35 / 409-218 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Herr Brost 19.09.2012 gez. Brost 29.10.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 01.10.2012 Rat Betrifft: gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent F 383/2012 1. Ergänzung 11.12.2012 Anfrage bzgl. Gründe für den Verzicht auf einen Kindergartenplatz Sehr geehrter Herr Bohlen, in Ihrem Schreiben vom 23.10.2012 definieren Sie die Aufgaben des zuständigen Fachamtes aus Ihrer Sicht. Dazu sei angemerkt, dass nach § 70 SGB VIII die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen werden. Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des Rates und des Jugendhilfeausschusses geführt. In allen einschlägigen Beratungen des JHA wurde die Bedeutung der frühkindlichen Bildung hervorgehoben. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Beschlusslage, die Gründe für den Nichtbesuch eines Kindergartens zu erforschen und diese schichtspezifisch auszuwerten. Auch sind Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, nicht automatisch von frühkindlicher Bildung ausgeschlossen. Wir kennen zwar das Recht auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren, demnächst ab einem Jahr, haben aber keine Kindergartenpflicht. Dies vorweg gestellt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: 1. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Sie wurden zu keinem Zeitpunkt im Jugendamt statistisch erfasst. Global lässt sich aber auf Grund der letztjährigen Erfahrungen feststellen, dass annähernd alle Kinder, die einen Rechtsanspruch hatten, diesen auch genutzt haben. Dem hineinwachsenden Jahrgang der im Laufe eines Kindergartenjahres drei Jahre alt werdenden Kinder konnten aber nur zu einem geringen Anteil Plätze zur Verfügung gestellt werden. Ein Indiz für die relativ hohe Erreichensquote der Kinder ist auch das Ergebnis der Sprachstandserhebungen. Seit Einführung im Jahr 2007 wurde deutlich, dass alle Vierjährigen eine Kita in Erftstadt besuchen. 2. Die Erfahrung der letzten 25 Jahre zeigt eine kontinuierliche Steigerung der Inanspruchnahme der Kindertagestätten. Während seinerzeit nur für jedes zweite Kind zwischen drei und sechs Jahre ein Kindergartenplatz zur Verfügung stand, wuchs die Zahl durch eine Landesgesetzgebung auf 75 %. Bereits vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahre 1999 ging die hiesige Jugendhilfeplanung von einer 90 %igen und nachher 95 %igen Deckungsquote aus. Es wurde also in Kauf genommen, dass 10 bzw. 5 % der Kinder keine Kita besuchten. Mit dem Rechtsanspruch wurde die Planungsgrundlage verändert. Da jedes 3-jährige Kind einen auch unterjährigen Anspruch auf einen Kitaplatz hat, wurde auch der hineinwachsende Jahrgang zur Hälfte berücksichtigt. Die Planung hielt 100 % für 3,5 Jahrgänge für bedarfsdeckend. Im Anmeldeverfahren, das für die städtischen Kindergärten zentral im Jugendamt durchgeführt wird, wurde in den letzten Jahren immer deutlicher, dass mehr und mehr Eltern unmittelbar mit Beendigung des dritten Lebensjahres für ihr Kind einen Kindergartenplatz haben möchten. 3. Der Verwaltung sind die Gründe im einzelnen nicht bekannt. Aus den persönlichen Gesprächen im Anmeldeverfahren und den Rückkopplungen mit den freien Trägern kann aber der Schluss gezogen werden, dass die Angebotssituation erheblichen Einfluss auf die Inanspruchnahme hat. Viele Eltern bevorzugen ihren wohnortnahen oder einen bestimmten Kindergarten. Sie präferieren eine bestimmte religiöse Grundrichtung oder eine spezifische Pädagogik. Stehen in der Wunschkita keine freien Plätze zur Verfügung, warten manche Eltern, so sie nicht unbedingt auf eine Fremdbetreuung ihres Kindes angewiesen sind, noch ein Jahr. 4. Obwohl in Erftstadt keine spezifische Untersuchung durchgeführt wurde, steht zu vermuten, dass bildungsfernere Schichten sich eher mit fehlender Infrastruktur arrangieren. Eltern, die spezifische Kindergärten bevorzugen und möglicherweise mit der Aufnahme noch ein Jahr warten, gehören in der Regel der bildungsnahen Schicht an. (Dr. Rips) -2-