Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
137 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Jugend, Familie und Soziales
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-218
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Herr Brost
19.09.2012
gez. Brost
29.10.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 01.10.2012
Rat
Betrifft:
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
F 383/2012 1.
Ergänzung
11.12.2012
Anfrage bzgl. Gründe für den Verzicht auf einen Kindergartenplatz
Sehr geehrter Herr Bohlen,
in Ihrem Schreiben vom 23.10.2012 definieren Sie die Aufgaben des zuständigen Fachamtes aus
Ihrer Sicht. Dazu sei angemerkt, dass nach § 70 SGB VIII die Aufgaben des Jugendamtes durch
den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen werden. Die
Geschäfte der laufenden Verwaltung werden im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des
Rates und des Jugendhilfeausschusses geführt. In allen einschlägigen Beratungen des JHA
wurde die Bedeutung der frühkindlichen Bildung hervorgehoben. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine
Beschlusslage, die Gründe für den Nichtbesuch eines Kindergartens zu erforschen und diese
schichtspezifisch auszuwerten. Auch sind Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, nicht
automatisch von frühkindlicher Bildung ausgeschlossen. Wir kennen zwar das Recht auf einen
Kindergartenplatz ab 3 Jahren, demnächst ab einem Jahr, haben aber keine Kindergartenpflicht.
Dies vorweg gestellt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Sie wurden zu keinem Zeitpunkt im Jugendamt statistisch
erfasst. Global lässt sich aber auf Grund der letztjährigen Erfahrungen feststellen, dass annähernd
alle Kinder, die einen Rechtsanspruch hatten, diesen auch genutzt haben. Dem hineinwachsenden
Jahrgang der im Laufe eines Kindergartenjahres drei Jahre alt werdenden Kinder konnten aber
nur zu einem geringen Anteil Plätze zur Verfügung gestellt werden. Ein Indiz für die relativ hohe
Erreichensquote der Kinder ist auch das Ergebnis der Sprachstandserhebungen. Seit Einführung
im Jahr 2007 wurde deutlich, dass alle Vierjährigen eine Kita in Erftstadt besuchen.
2. Die Erfahrung der letzten 25 Jahre zeigt eine kontinuierliche Steigerung der Inanspruchnahme
der Kindertagestätten. Während seinerzeit nur für jedes zweite Kind zwischen drei und sechs
Jahre ein Kindergartenplatz zur Verfügung stand, wuchs die Zahl durch eine Landesgesetzgebung
auf 75 %. Bereits vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahre 1999 ging die hiesige
Jugendhilfeplanung von einer 90 %igen und nachher 95 %igen Deckungsquote aus. Es wurde
also in Kauf genommen, dass 10 bzw. 5 % der Kinder keine Kita besuchten. Mit dem
Rechtsanspruch wurde die Planungsgrundlage verändert. Da jedes 3-jährige Kind einen auch
unterjährigen Anspruch auf einen Kitaplatz hat, wurde auch der hineinwachsende Jahrgang zur
Hälfte berücksichtigt. Die Planung hielt 100 % für 3,5 Jahrgänge für bedarfsdeckend.
Im Anmeldeverfahren, das für die städtischen Kindergärten zentral im Jugendamt durchgeführt
wird, wurde in den letzten Jahren immer deutlicher, dass mehr und mehr Eltern unmittelbar mit
Beendigung des dritten Lebensjahres für ihr Kind einen Kindergartenplatz haben möchten.
3. Der Verwaltung sind die Gründe im einzelnen nicht bekannt. Aus den persönlichen Gesprächen
im Anmeldeverfahren und den Rückkopplungen mit den freien Trägern kann aber der Schluss
gezogen werden, dass die Angebotssituation erheblichen Einfluss auf die Inanspruchnahme hat.
Viele Eltern bevorzugen ihren wohnortnahen oder einen bestimmten Kindergarten. Sie präferieren
eine bestimmte religiöse Grundrichtung oder eine spezifische Pädagogik. Stehen in der
Wunschkita keine freien Plätze zur Verfügung, warten manche Eltern, so sie nicht unbedingt auf
eine Fremdbetreuung ihres Kindes angewiesen sind, noch ein Jahr.
4. Obwohl in Erftstadt keine spezifische Untersuchung durchgeführt wurde, steht zu vermuten,
dass bildungsfernere Schichten sich eher mit fehlender Infrastruktur arrangieren. Eltern, die
spezifische Kindergärten bevorzugen und möglicherweise mit der Aufnahme noch ein Jahr warten,
gehören in der Regel der bildungsnahen Schicht an.
(Dr. Rips)
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