Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
13.12.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 220/2011
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 17.05.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
06.07.2011
BM / Dezernent
12.12.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Berrenrather Straße in
Erftstadt-Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung eines mehrstämmigen Bergahorns (Acer pseudoplatanus, StU 0,88 m, 0,78 m, 0,84 m
und 1,26 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt geschützte Baum
steht auf einer städt. Grünfläche an der Berrenrather Straße in Erftstadt-Kierdorf. Es handelt sich
um einen mehrstämmigen Bergahorn, von dem bereits zwei Stämmlinge nahezu vollständig
abgestorben sind.
Die Fläche befindet sich innerhalb von bebauten Privatgrundstücken, welche bis unmittelbar an
den Baum angrenzen. Ausschlaggebend für die Abgängigkeit des Ahorns ist eine erhebliche
Überfüllung des Baumumfeldes mit Bodenaushub sowie die Lagerung von diversen
Baumaterialien in Stammnähe.
Gehölze reagieren auf derartige Bodenverdichtungen empfindlich, da hierdurch der notwendige
Gasaustausch verhindert wird, Mikroorganismen absterben und nur noch eine verringerte
Nährstoffumwandlung erfolgen kann. Welcher der Anlieger für die Verdichtung verantwortlich ist,
lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen.
Aufgrund der gegebenen Gefahr für einen angrenzenden Privatgärten, auf dem sich
Kinderspielgeräte befinden, ist der Baum zu fällen. Ein Erhalt der noch nicht abgestorbenen
Stämmlinge ist aus fachlicher Sicht nicht empfehlenswert, da diese (aufgrund massiver
Stammschäden) auch in naher Zukunft beseitigt werden müssten.
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