Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
08.09.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
13.12.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 240/2011
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.06.2011
gez. Böcking
12.12.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
08.09.2011
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen im Bereich der Carl-Schurz-Straße,
zwischen Bahnhofstraße und Köttinger Straße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Carl-Schurz-Straße wurde im Teilabschnitt zwischen der Köttinger Straße und der
Bahnhofstraße nach den Beschlüssen der zuständigen Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Straßenverkehrsrechtlich wurde sie mit einer 20 kmZonengeschwindigkeit ausgewiesen. Als bauliche Elemente wurden regelmäßig angeordnete
Baumtore geschaffen bei denen die Baumpflanzungen mit Holzpollern zur Fahrbahn hin
abgesichert wurden. Innerhalb dieser Baumtore sind die Begegnungsfälle Lkw/Pkw sowie
Pkw/Pkw nicht möglich.
Insgesamt hat sich Umgestaltung des Straßenraumes sehr positiv auf das Verhalten aller
Verkehrsteilnehmer ausgewirkt. Die meisten Kraftfahrer halten sich nach meinen Beobachtungen
an die herabgesetzte zulässige Geschwindigkeit. Die Fußgänger können aufgrund der langsamen
Geschwindigkeiten auch relativ ungefährdet die Fahrbahn überqueren.
Die Einführung des „verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches“ (Tempo 20, vorgegebene Parkverbotszone) beinhaltet auch, das nur zum Be-und Entladen gehalten werden darf. Ein „längeres“
oder „dauerhaftes“ Parken von Fahrzeugen würde den Durchgangsverkehr erheblich behindern
und zu einer größeren Belastung für die Anlieger und alle Verkehrsteilnehmer führen. Die
Einzeichnung von Parkplatzflächen halte ich deshalb für eine ungeeignete Maßnahme.
(Dr. Rips)
-2-