Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
274 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
13.12.12, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 446/2012
Az.: 6501-sk
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.10.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
15.11.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
04.12.2012
vorberatend
Rat
11.12.2012
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
05.03.2013
vorberatend
Rat
12.03.2013
beschließend
Betrifft:
28.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage betrifft den städtischen Haushalt 2013 und hat Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Erftstadt
(ggf. auf ein mögliches Haushaltssicherungskonzept bzw. einen ggf. möglichen Nothaushalt der Stadt Erftstadt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2013 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige
Straßen, Gartenbau, Friedhöfe sowie Straßenreinigung wird zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
7.417.000,00 €
8.637.000,00 €
-1.220.000,00 €
5.181.386,00 €
-283.986,00 €
-983.986,00 €
1.156.300,00 €
1.200.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
2.845.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
695.800,00 €
1.545.800,00 €
-850.000,00 €
926.715,00 €
408.235,00 €
-391.765,00 €
174.700,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
750.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
149.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
643.000,00 €
1.293.000,00 €
-650.000,00 €
662.448,00 €
306.252,00 €
-693.748,00 €
133.000,00 €
750.000,00 €
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ Straßenreinigung“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
-2-
982.000,00 €
862.000,00 €
120.000,00 €
179.106,00 €
6.894,00 €
6.894,00 €
60.000,00 €
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „EB Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
9.737.800,00 €
12.337.800,00 €
-2.600.000,00 €
6.829.655,00 €
437.395,00 €
-2.062.605,00 €
1.524.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
2.700.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
2.994.000,00 €
Begründung:
Allgemeine Rahmenbedingungen
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO NW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung durch
den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen.
Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben
der
Haushaltsplanung
unter
dem
Aspekt
eines
möglicherweise
greifenden
Haushaltssicherungskonzeptes respektive dem alternativ ggf. greifenden Nothaushaltskonzept
erarbeitet; ohne behördliche Restriktionen kommen die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes
Straßen zu gleichen Maßnahmenkatalogen bzw. Ergebnissen. Alle Wirtschaftspläne
berücksichtigen laufende Erkenntnisse sowie Planwerte und Ergebnisse der Prüfungen aus
Vorjahren.
Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse (Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und
Tilgungszuschüsse), die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese
Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2003 um
weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf diesem reduzierten Niveau beibehalten worden.
Weitere Kürzungen wurden in der Folge mit TEUR 125 bei verschieden Kostenpositionen und mit
TEUR 125 pauschal im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Ein Inflationsausgleich für
Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt worden. Weitere Kürzungen sind unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards – (seit Jahren) nicht zu
kompensieren; die Schaffung zusätzlicher Einnahmen / Erträge ist nicht bzw. nur marginal
möglich.
Wie aus der Plangewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt
sich im Planjahr 2012 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (ein Verlust) in Höhe
von insgesamt 2.600 TEUR.
-3-
Erträge ergeben sich aus folgenden betrieblichen Einnahmepositionen: Auflösungen empfangener
Gebühren bzw. Sonderposten (z. B. aus Ablöseverträgen, Grabgebühren, Investitionszuschüssen
etc.) und aktivierter Eigenleistungen (Personalkosten für Investitionen), ggf. innerer Personal- und
Sachkostenverrechnungen sowie sonstigen Einnahmen. In den Betriebszweigen Straßenreinigung
(Teilbereich: Sommerreinigung) und Friedhöfe sind außerdem Umsatzerlöse aus
Gebühreneinnahmen berücksichtigt. Der Bereich Straßenreinigung „Winterdienst“ wird ab
01.01.2013 über die Grundsteuer verrechnet; Erträge des Teilbereichs „Winterdienst“ (als Anteil
aus dem Grundsteueraufkommen) sind in Höhe der kalkulierten bzw. erwarteten Gebühren
eingestellt. Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als
ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür Soll-/Habenzinsen in Höhe des jeweiligen
Tagesgeldzinssatzes verrechnet.
Mehrere heute noch nicht exakt planbare Positionen könnten das negative Ergebnis signifikant
verringern: Einerseits laufen heute Prüfungen, den städtischen Grundstücksbestand betreffend
Grünflächen zu reduzieren bzw. teilweise als Bauland auszuweisen. Dieser Ansatz hätte ein
Ertragspotential von bis zu TEUR 1.500 über mehrere Jahre. Für das Planjahr 2013 könnte die
Zustimmung des Rates zur Vorlage V 429/2012 (betreffend das Flurstück Liblar, 8/1533 tlw.) das
Ergebnis im Eigenbetrieb um ca. TEUR 506 verbessern und den städtischen Verlustausgleich
reduzieren. Ein weiterer Aspekt ist die mögliche Einführung einer Gewässerumlage über die
Grundsteuerarten A und B. Im Wirtschaftsplan des Jahres 2013 sind als Abgabe an den
Erftverband TEUR 725 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt (also vor definitiven Entscheidungen) hätte
die Einbeziehung beider Positionen in den Wirtschaftsplan jedoch (neben ergebnistechnischen
Auswirkungen) auch gravierende Auswirkungen auf die geplante Liquidität. Gegenüber dem
Wirtschaftsplan 2012 (mit einem Planergebnis von minus TEUR 4.295) hat sich eine wesentliche
Änderung ergeben: Die nachträgliche Bildung von Pensionsrückstellungen für Beamte spätestens
zum Bilanzstichtag 31.12.2012 ist abgeschlossen; der Aufwand „Pensionsrückstellungen“
normalisiert sich im Planjahr.
Bezüglich des Personalaufwands i. H. v. 1.285.400 € sind für 2013 mögliche StellenplanÄnderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B.
Versorgungskasse, Zusatzversorgung usw.) berücksichtigt. Zeitweise anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen (z. B. für Erziehungsurlaub) können – aller
Voraussicht nach - aufgefangen werden. Tarifvertragliche Sozialaufwendungen für
Zusatzversorgung, Altersteilzeit und Unterstützung werden in Höhe von 59.600,-- € geschätzt.
Anzumerken ist, dass nach dem Auslaufen des Altersteilzeitgesetzes keine neuen AltersteilzeitVereinbarungen getroffen worden sind.
Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen des Planjahres 2013 resultieren hauptsächlich aus
Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten sowie Zinsaufwendungen. Ebenso finden
Abschreibungen, innere Personalkostenverrechnungen und möglicherweise angestrebte
Einsparungen hinsichtlich eines möglicherweise greifenden Haushaltsicherungskonzepts bzw.
eines Nothaushaltes Berücksichtigung. Grundlage hierfür sind eigene Kostenschätzungen
aufgrund geplanter Kostenentwicklungen der Vorjahre unter Berücksichtigung von Angaben
anderer Kostenträger (z.B. Stadtwerke, Erftverband und RWE).
Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige
Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2013 analog
der Plan- / Istwerte der Vorjahre in allen Betriebszweigen fortgeschrieben worden. Den beiden
Gebührenhaushalten „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung Allgemein (mit Sommerreinigung und
Winterdienst)“ werden jedoch bereits ab dem Jahresabschluss 2011 keine Zuschüsse mehr
zugewiesen; die „freigewordenen Beträge“ werden auf die verbleibenden Betriebszweige
„Straßen“ und „Gartenbau“ verteilt. Ziel ist es, in den Gebührenhaushalten tatsächliche Kosten zu
zeigen bzw. zukünftig dauerhaft zu verrechnen. Die für diese Umschichtungen notwendigen neuen
„Schlüssel“ sind betriebsintern ausgearbeitet und werden (nach regelmäßiger Überprüfung)
angewendet; dies betrifft auch die „Ausgabeschlüssel“ (Verwaltungskostenumlage und interne
-4-
Mieten). Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes durch eine andere
Zuschuss- bzw. Kostenverteilung nicht beeinflusst wird.
Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2010 – 2013
Die Eigenkapitalentwicklung des gesamten Eigenbetriebes stellt sich im Zeitablauf wie folgt dar:
Kapital am 31.12.2010 gemäß testiertem Jahresabschluss:
Korrekturen aufgrund von Nachbewertungen (z. B. Grundstücke)
Ergebnis gemäß testiertem Jahresabschluss 2011:
erwartetes Ergebnis gemäß Prognose 2012:
erwartetes Kapital am 31.12.2012
+ 4.543 TEUR
+
9 TEUR
- 2.061 TEUR
- 3.800 TEUR
- 1.309 TEUR
tlw. Verlustausgleich 2012 in Höhe des negativen Kapitals (Planwert)
geplantes Ergebnis 2013 gemäß vorliegendem Wirtschaftsplan:
erwartetes Kapital am 31.12.2013 – verlustausgleichsfähig
+ 1.309 TEUR
- 2.600 TEUR
- 2.600 TEUR
Kalkulationen in den Gebührenhaushalten
Die buchhalterischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte „Friedhöfe“ und
„Straßenreinigung Allgemein“ (bestehend aus Sommerreinigung und Winterdienst) werden jährlich
fortgeschrieben; Preisanpassungen in den Bereichen „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung –
Sommerreinigung“ unterliegen jedoch den Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt
Erftstadt.
Kreditaufnahmen / Liquidität im Eigenbetrieb Straßen
a) langfristige Kredite
Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, wäre eine Neukreditaufnahme
in Höhe von ca. TEUR 2.000 bis TEUR 2.500 erforderlich; gemäß Restriktionen der GemHVO für
Gemeinden im Nothaushalt sind für das Planjahr 2013 Kreditaufnahmen nach folgender
Berechnung vorgesehen:
- geplante Darlehensaufnahmen 2011 auf Basis „Prioritätenliste“
- genehmigte Darlehenaufnahmen 2011 durch Kreisaufsicht
- Darlehensaufnahmen 2012 (geplant und notwendig)
- Ansatz Darlehensaufnahmen 2013
2.471.000 €
2.241.200 €
2.471.220 €
1.524.000 €
Ohne die Aufnahme von Darlehen für die Jahre 2012 und 2013 i. H. v. ca. TEUR 4.000 ist die
Liquidität betreffend investive Maßnahmen im Eigenbetrieb nicht gewährleistet; eine
Reduzierung der Darlehensaufnahme um TEUR 100 hätte eine ergebnistechnische Verbesserung
von ca. TEUR 4 bis TEUR 5 p. a. zur Folge.
b) Kassenkredite
Der im Laufe des Jahres 2012 zusätzlich in Anspruch genommene Kassenkredit i. H. v. ca. TEUR
1.500 wird aller Voraussicht nach nur teilweise zurückgeführt; der Rückführungsbetrag beläuft sich
rechnerisch auf TEUR 437. Der Bestand „Kassenkredite“ verbleibt auf hohem Niveau bei ca.
minus 2.062 TEUR.
c) Einnahmen aus Erschließungskosten (nach BauGB bzw. KAG)
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Mehr- oder Mindereinnahmen wirken sich direkt auf die disponierbare Liquidität aus; aufgrund von
Erfahrungen aus Vorjahren ist der Ansatz im Wirtschaftsjahr 2013 vorsichtig geschätzt.
(Dr. Rips)
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