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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
274 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
13.12.12, 15:07
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 446/2012 Az.: 6501-sk Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.10.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 15.11.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 04.12.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Finanz- und Personalausschuss 05.03.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: 28.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage betrifft den städtischen Haushalt 2013 und hat Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Erftstadt (ggf. auf ein mögliches Haushaltssicherungskonzept bzw. einen ggf. möglichen Nothaushalt der Stadt Erftstadt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2013 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige Straßen, Gartenbau, Friedhöfe sowie Straßenreinigung wird zugestimmt. Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 7.417.000,00 € 8.637.000,00 € -1.220.000,00 € 5.181.386,00 € -283.986,00 € -983.986,00 € 1.156.300,00 € 1.200.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 2.845.000,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 695.800,00 € 1.545.800,00 € -850.000,00 € 926.715,00 € 408.235,00 € -391.765,00 € 174.700,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 750.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 149.000,00 € Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 643.000,00 € 1.293.000,00 € -650.000,00 € 662.448,00 € 306.252,00 € -693.748,00 € 133.000,00 € 750.000,00 € 0,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Straßenreinigung“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf -2- 982.000,00 € 862.000,00 € 120.000,00 € 179.106,00 € 6.894,00 € 6.894,00 € 60.000,00 € 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „EB Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan zum 31.12.2013 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 9.737.800,00 € 12.337.800,00 € -2.600.000,00 € 6.829.655,00 € 437.395,00 € -2.062.605,00 € 1.524.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 2.700.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 2.994.000,00 € Begründung: Allgemeine Rahmenbedingungen Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO NW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben der Haushaltsplanung unter dem Aspekt eines möglicherweise greifenden Haushaltssicherungskonzeptes respektive dem alternativ ggf. greifenden Nothaushaltskonzept erarbeitet; ohne behördliche Restriktionen kommen die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Straßen zu gleichen Maßnahmenkatalogen bzw. Ergebnissen. Alle Wirtschaftspläne berücksichtigen laufende Erkenntnisse sowie Planwerte und Ergebnisse der Prüfungen aus Vorjahren. Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse (Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse), die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2003 um weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf diesem reduzierten Niveau beibehalten worden. Weitere Kürzungen wurden in der Folge mit TEUR 125 bei verschieden Kostenpositionen und mit TEUR 125 pauschal im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Ein Inflationsausgleich für Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt worden. Weitere Kürzungen sind unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards – (seit Jahren) nicht zu kompensieren; die Schaffung zusätzlicher Einnahmen / Erträge ist nicht bzw. nur marginal möglich. Wie aus der Plangewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt sich im Planjahr 2012 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (ein Verlust) in Höhe von insgesamt 2.600 TEUR. -3- Erträge ergeben sich aus folgenden betrieblichen Einnahmepositionen: Auflösungen empfangener Gebühren bzw. Sonderposten (z. B. aus Ablöseverträgen, Grabgebühren, Investitionszuschüssen etc.) und aktivierter Eigenleistungen (Personalkosten für Investitionen), ggf. innerer Personal- und Sachkostenverrechnungen sowie sonstigen Einnahmen. In den Betriebszweigen Straßenreinigung (Teilbereich: Sommerreinigung) und Friedhöfe sind außerdem Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen berücksichtigt. Der Bereich Straßenreinigung „Winterdienst“ wird ab 01.01.2013 über die Grundsteuer verrechnet; Erträge des Teilbereichs „Winterdienst“ (als Anteil aus dem Grundsteueraufkommen) sind in Höhe der kalkulierten bzw. erwarteten Gebühren eingestellt. Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür Soll-/Habenzinsen in Höhe des jeweiligen Tagesgeldzinssatzes verrechnet. Mehrere heute noch nicht exakt planbare Positionen könnten das negative Ergebnis signifikant verringern: Einerseits laufen heute Prüfungen, den städtischen Grundstücksbestand betreffend Grünflächen zu reduzieren bzw. teilweise als Bauland auszuweisen. Dieser Ansatz hätte ein Ertragspotential von bis zu TEUR 1.500 über mehrere Jahre. Für das Planjahr 2013 könnte die Zustimmung des Rates zur Vorlage V 429/2012 (betreffend das Flurstück Liblar, 8/1533 tlw.) das Ergebnis im Eigenbetrieb um ca. TEUR 506 verbessern und den städtischen Verlustausgleich reduzieren. Ein weiterer Aspekt ist die mögliche Einführung einer Gewässerumlage über die Grundsteuerarten A und B. Im Wirtschaftsplan des Jahres 2013 sind als Abgabe an den Erftverband TEUR 725 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt (also vor definitiven Entscheidungen) hätte die Einbeziehung beider Positionen in den Wirtschaftsplan jedoch (neben ergebnistechnischen Auswirkungen) auch gravierende Auswirkungen auf die geplante Liquidität. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2012 (mit einem Planergebnis von minus TEUR 4.295) hat sich eine wesentliche Änderung ergeben: Die nachträgliche Bildung von Pensionsrückstellungen für Beamte spätestens zum Bilanzstichtag 31.12.2012 ist abgeschlossen; der Aufwand „Pensionsrückstellungen“ normalisiert sich im Planjahr. Bezüglich des Personalaufwands i. H. v. 1.285.400 € sind für 2013 mögliche StellenplanÄnderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B. Versorgungskasse, Zusatzversorgung usw.) berücksichtigt. Zeitweise anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen (z. B. für Erziehungsurlaub) können – aller Voraussicht nach - aufgefangen werden. Tarifvertragliche Sozialaufwendungen für Zusatzversorgung, Altersteilzeit und Unterstützung werden in Höhe von 59.600,-- € geschätzt. Anzumerken ist, dass nach dem Auslaufen des Altersteilzeitgesetzes keine neuen AltersteilzeitVereinbarungen getroffen worden sind. Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen des Planjahres 2013 resultieren hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten sowie Zinsaufwendungen. Ebenso finden Abschreibungen, innere Personalkostenverrechnungen und möglicherweise angestrebte Einsparungen hinsichtlich eines möglicherweise greifenden Haushaltsicherungskonzepts bzw. eines Nothaushaltes Berücksichtigung. Grundlage hierfür sind eigene Kostenschätzungen aufgrund geplanter Kostenentwicklungen der Vorjahre unter Berücksichtigung von Angaben anderer Kostenträger (z.B. Stadtwerke, Erftverband und RWE). Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2013 analog der Plan- / Istwerte der Vorjahre in allen Betriebszweigen fortgeschrieben worden. Den beiden Gebührenhaushalten „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung Allgemein (mit Sommerreinigung und Winterdienst)“ werden jedoch bereits ab dem Jahresabschluss 2011 keine Zuschüsse mehr zugewiesen; die „freigewordenen Beträge“ werden auf die verbleibenden Betriebszweige „Straßen“ und „Gartenbau“ verteilt. Ziel ist es, in den Gebührenhaushalten tatsächliche Kosten zu zeigen bzw. zukünftig dauerhaft zu verrechnen. Die für diese Umschichtungen notwendigen neuen „Schlüssel“ sind betriebsintern ausgearbeitet und werden (nach regelmäßiger Überprüfung) angewendet; dies betrifft auch die „Ausgabeschlüssel“ (Verwaltungskostenumlage und interne -4- Mieten). Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes durch eine andere Zuschuss- bzw. Kostenverteilung nicht beeinflusst wird. Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2010 – 2013 Die Eigenkapitalentwicklung des gesamten Eigenbetriebes stellt sich im Zeitablauf wie folgt dar: Kapital am 31.12.2010 gemäß testiertem Jahresabschluss: Korrekturen aufgrund von Nachbewertungen (z. B. Grundstücke) Ergebnis gemäß testiertem Jahresabschluss 2011: erwartetes Ergebnis gemäß Prognose 2012: erwartetes Kapital am 31.12.2012 + 4.543 TEUR + 9 TEUR - 2.061 TEUR - 3.800 TEUR - 1.309 TEUR tlw. Verlustausgleich 2012 in Höhe des negativen Kapitals (Planwert) geplantes Ergebnis 2013 gemäß vorliegendem Wirtschaftsplan: erwartetes Kapital am 31.12.2013 – verlustausgleichsfähig + 1.309 TEUR - 2.600 TEUR - 2.600 TEUR Kalkulationen in den Gebührenhaushalten Die buchhalterischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung Allgemein“ (bestehend aus Sommerreinigung und Winterdienst) werden jährlich fortgeschrieben; Preisanpassungen in den Bereichen „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung – Sommerreinigung“ unterliegen jedoch den Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt Erftstadt. Kreditaufnahmen / Liquidität im Eigenbetrieb Straßen a) langfristige Kredite Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, wäre eine Neukreditaufnahme in Höhe von ca. TEUR 2.000 bis TEUR 2.500 erforderlich; gemäß Restriktionen der GemHVO für Gemeinden im Nothaushalt sind für das Planjahr 2013 Kreditaufnahmen nach folgender Berechnung vorgesehen: - geplante Darlehensaufnahmen 2011 auf Basis „Prioritätenliste“ - genehmigte Darlehenaufnahmen 2011 durch Kreisaufsicht - Darlehensaufnahmen 2012 (geplant und notwendig) - Ansatz Darlehensaufnahmen 2013 2.471.000 € 2.241.200 € 2.471.220 € 1.524.000 € Ohne die Aufnahme von Darlehen für die Jahre 2012 und 2013 i. H. v. ca. TEUR 4.000 ist die Liquidität betreffend investive Maßnahmen im Eigenbetrieb nicht gewährleistet; eine Reduzierung der Darlehensaufnahme um TEUR 100 hätte eine ergebnistechnische Verbesserung von ca. TEUR 4 bis TEUR 5 p. a. zur Folge. b) Kassenkredite Der im Laufe des Jahres 2012 zusätzlich in Anspruch genommene Kassenkredit i. H. v. ca. TEUR 1.500 wird aller Voraussicht nach nur teilweise zurückgeführt; der Rückführungsbetrag beläuft sich rechnerisch auf TEUR 437. Der Bestand „Kassenkredite“ verbleibt auf hohem Niveau bei ca. minus 2.062 TEUR. c) Einnahmen aus Erschließungskosten (nach BauGB bzw. KAG) -5- Mehr- oder Mindereinnahmen wirken sich direkt auf die disponierbare Liquidität aus; aufgrund von Erfahrungen aus Vorjahren ist der Ansatz im Wirtschaftsjahr 2013 vorsichtig geschätzt. (Dr. Rips) -6-