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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
17.06.16, 16:31
Aktualisiert
17.06.16, 16:31
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219)

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Beschluss aus der 8. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.06.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt : Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219 - Vorlage 458 /X.L. Z.1 - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg, bezüglich der Gestaltung eines Nebengebäudes mit einem Flachdach auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219, zuzustimmen und zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja