Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
17.06.16, 16:31
Aktualisiert
17.06.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 8. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.06.2016
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt 1.2:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6,
Marmagen;
Grundstücke Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247
- Vorlage 430 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard, für die Errichtung eines offenen
Geräteschuppens/Unterstandes für Schafe außerhalb der überbaubaren Flächen auf
den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247 zuzustimmen und
zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) zu erteilen. Vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist seitens des
Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Marmagen Flur 9 Nr. 247 die schriftliche
Zustimmung zum Befreiungsantrag vorzulegen. In die Stellungnahme der Gemeinde
zum Bauvorhaben ist die Auflage aufzunehmen, dass eine Beteiligung aller
benachbarten
Grundstückseigentümer
durch
den
Kreis
Euskirchen
als
Baugenehmigungsbehörde zu veranlassen ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja bei 2 Enthaltungen