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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen; Grundstücke Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
17.06.16, 16:31
Aktualisiert
17.06.16, 16:31
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen;
Grundstücke Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 8. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.06.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 1.2: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen; Grundstücke Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247 - Vorlage 430 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard, für die Errichtung eines offenen Geräteschuppens/Unterstandes für Schafe außerhalb der überbaubaren Flächen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247 zuzustimmen und zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist seitens des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Marmagen Flur 9 Nr. 247 die schriftliche Zustimmung zum Befreiungsantrag vorzulegen. In die Stellungnahme der Gemeinde zum Bauvorhaben ist die Auflage aufzunehmen, dass eine Beteiligung aller benachbarten Grundstückseigentümer durch den Kreis Euskirchen als Baugenehmigungsbehörde zu veranlassen ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja bei 2 Enthaltungen