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Beschlusstext (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
124 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
17.06.16, 16:31
Aktualisiert
17.06.16, 16:31
Beschlusstext (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss)

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Beschluss aus der 8. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.06.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 5: Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Satzungsbeschluss - Vorlage 257 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Marmagen“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja