Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 770-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5273 - Bad
Münstereifel, Linnerijstraße 25
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 770-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Nachdem das Einvernehmen zur Anlegung eines Sportplatzes und eines Pausenhofes in der letzten Sitzung des Ausschusses abgelehnt wurde, sind modifizierte Unterlagen vorgelegt worden.
Demnach soll das Sportfeld (ursprünglich 60x40 m) auf die Maße 60x36 m reduziert werden, zudem soll es um ca. 2 m in südliche Richtung versetzt werden. Das Sportfeld soll parallel zum Pausenhof ausgerichtet werden.
Hierdurch würde die Anzahl der zu fällenden Bäume reduziert. Für die gefällten Bäume soll ein
vollumfänglicher Ausgleich stattfinden.
Die geänderte Planunterlage ist beigefügt. Gegen das Vorhaben bestehen aus städtebaulicher
Sicht keine Bedenken, das Einvernehmen kann erteilt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die gesetzlichen Bestimmungen des BauGB und der BauO NW sind zu beachten.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
1. Der Eingriff in den Baumbestand ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren, hierfür ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen.
2. Durch eine schalltechnische Untersuchung ist der Nachweis zu erbringen, dass benachbarte
Wohngebiete nicht beeinträchtigt werden.