Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.05.2012
- Der Bürgermeister Az: 24-40-00
Nr. der Ratsdrucksache: 804-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2012
Rat
03.07.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der
Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 804-IX
1. Sachverhalt:
Das zwischenzeitlich verabschiedete Haushaltsicherungskonzept 2013 - 2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 - sieht eine Anhebung der Vergnügungssteuer in Spielhallen vor.
Die Steuer beträgt bei der Aufstellung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder
ähnlichen Unternehmen 10 % des Einspielergebnisses. Zukünftig soll der Steuersatz 14 % betragen.
Mit dem beigefügten Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung wird dieser
Beschlussfassung Rechnung getragen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes bei Geldspielgeräten stellt eine wirtschaftliche Belastung von Spielhallenbetreibern dar. Bei einer Betriebsaufgabe würde der Ertrag aus dieser Steuer
(25.000,00 €/pa.) entfallen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad
Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt
Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002 wird in der Fassung des als Anlage zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.