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Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.05.2012 - Der Bürgermeister Az: 24-40-00 Nr. der Ratsdrucksache: 804-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2012 Rat 03.07.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 804-IX 1. Sachverhalt: Das zwischenzeitlich verabschiedete Haushaltsicherungskonzept 2013 - 2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 - sieht eine Anhebung der Vergnügungssteuer in Spielhallen vor. Die Steuer beträgt bei der Aufstellung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 10 % des Einspielergebnisses. Zukünftig soll der Steuersatz 14 % betragen. Mit dem beigefügten Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung wird dieser Beschlussfassung Rechnung getragen. 2. Rechtliche Würdigung Keine 3. Finanzielle Auswirkungen Die Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes bei Geldspielgeräten stellt eine wirtschaftliche Belastung von Spielhallenbetreibern dar. Bei einer Betriebsaufgabe würde der Ertrag aus dieser Steuer (25.000,00 €/pa.) entfallen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002 Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002 wird in der Fassung des als Anlage zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.