Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
120 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage 804-X
Entwurf
4. Satzung vom (Datum)
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der
Stadt Bad Münstereifel (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2002
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der aktuell gültigen Fassung - und der §§ 1 bis 3 und § 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW
610) – in der aktuell gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am (Datum) folgende 4. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom
17.12.2002 beschlossen:
§1
§ 8 Absatz 2 Ziffer 1 erhält folgende neue Fassung:
„Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 4 a) bei
Apparaten mit Gewinnmöglichkeit
Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit
14 v.H. des Einspielergebnisses
35,00 Euro“
§2
Diese Satzung tritt am 1. August 2012 in Kraft.
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