Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
710 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
24.11.17, 11:00
Aktualisiert
24.11.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:54 Uhr
Am Dienstag, 14.11.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Reuter, Karl
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger
Falkenberg, Josef
Falkenberg, Herbert
Hilger, Franz-Josef
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Schmidt, Bruno
Bannert, Roland (vertritt Renn-Rosenbaum, Jutta)
Caspers, Markus
Dederichs, Winfried
Esser, Ralf
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Gemeindeinspektorin
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Kurth, Alina
Mühlstroh, Ute
Züll, Andrea als Schriftführerin
Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Jutta Renn-Rosenbaum.
Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung
werden nicht erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnert der Ausschussvorsitzende an den am
20.10.2017 verstorbenen Herrn Josef Krämer und bittet um eine Gedenkminute für
das frühere Ausschussmitglied.
Anschließend nimmt er die offizielle Einführung des neu bestellten sachkundigen
Bürgers Herrn Ralf Esser vor und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die hierzu erstellte separate
Niederschrift ist als Anlage beigefügt.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung:
ERWEITERUNGEN
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1.2: 2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich
Akazienstraße;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 732 /X.L. Z.2 Punkt 9:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 803 /X.L. Z.1 -
ABSETZUNGEN
A)
Öffentlicher Teil
TOP 3
Bauen im Außenbereich
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
B)
Nichtöffentlicher Teil
TOP 2.2
Grundstücksangelegenheiten
Veräußerung des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 9
Nr. 131
- Vorlage 838 /X.L. –
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Seite
Punkt 1:
Bauleitplanung
7
1.1
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen,
Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im
Wiesengrund;
Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung und erneuten
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2
BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 733 /X.L. Z.2 -
7
1.2
2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf,
Teilbereich Akazienstraße;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2
Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss
gem. § 10 BauGB
- Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2-
7
1.3
55. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim,
Altes Pastorat;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 830 /X.L. -
13
Punkt 2:
2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im
vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 810 /X.L. -
14
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 3
Punkt 3:
Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der
Bezirksregierung Köln
- Vorlage 795 /X.L. -
14
Punkt 4:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
17
4.1
Bewilligung Einzelantrag 2017
- Vorlage 846 /X.L. -
17
4.2
Maßnahmenprogramm 2018
- Vorlage 844 /X.L. -
17
4.3
Entwicklung Sportzentrum Nettersheim
einschließlich Schallschutz
- Vorlage 641 /X.L. Z.1 -
17
4.4
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule
Zingsheim zum Generationenplatz
- Vorlage 611 /X.L. Z.1 -
18
4.5
Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen
- Vorlage 845 /X.L. -
18
4.6
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.1 -
19
Punkt 5:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. Z.2 -
19
Punkt 6:
Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für
Private und den öffentlichen Bereich
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 842 /X.L. -
19
Punkt 7:
Städtebauliches Konzept Nettersheim
20
7.1
Teilbereich Begegnungsstätte
- Vorlage 781 /X.L. -
20
7.2
Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße
- Vorlage 780 /X.L. -
21
Punkt 8:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 803 /X.L. und Z.2 -
22
Punkt 9:
Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße
- Vorlage 843 /X.L. -
23
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 4
Punkt10:
Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier: Brückenbauwerk
- Vorlage 832 /X.L. -
23
Punkt11:
Erschließungsmaßnahmen
24
11.1
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim,
Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
- Vorlage 802 /X.L. -
24
11.2
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht
Morgen"
- Vorlage 804 /X.L. -
25
11.3
Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes
Pastorat"
- Vorlage 805 /X.L. -
25
Punkt12:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in
Frohngau
- Vorlage 806 /X.L. -
26
Punkt13:
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 784 /X.L. -
26
Punkt14:
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 796 /X.L. -
27
Punkt15:
Beschaffung Abfallbehälter 2018
- Vorlage 797 /X.L. -
28
Punkt16:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. -
28
Punkt17:
Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim
hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis
- Vorlage 841 /X.L. -
29
Punkt18:
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017
- Vorlage 801 /X.L. -
29
Punkt19:
Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet
- Vorlage 839 /X.L. -
30
Punkt20:
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018
- Vorlage 827 /X.L. -
31
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 5
Punkt21:
Kindergartenbedarfsplanung
- Vorlage 776 /X.L. Z.1 -
31
Punkt22:
Mitteilungen und Informationen
32
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 6
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bauleitplanung
Punkt 1.1:
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen,
Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2
BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10
BauGB
- Vorlage 733 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung
sowie erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§
3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5,
Marmagen, Jahnstraße, Im Wiesengrund, Steinfelder Weg werden die Abwägungen
entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage vorgenommen sowie die vorgeschlagenen
Beschlüsse gefasst.
b) Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F
5, Marmagen, wird gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.2:
einstimmig ja
2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich
Akazienstraße;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 7
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.07.2017 wird dahingehend geändert, dass eine
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 (vorher: Nr. 187)
in einer Größe von rd. 350 qm in den Geltungsbereich des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, mit aufgenommen wird. Der Beschluss zur
Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB
gefasst.
2. Es wird darüber hinaus beschlossen, zur Durchführung des Verfahrens § 13b
BauGB (beschleunigtes Verfahren) anzuwenden.
3. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Kommunen im
Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3
und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Teilbereich „Akazienstraße“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 b) BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen
vorgenommen
und
die
empfohlenen
Beschlüsse
gefasst.
Lfd.Nr.
Betroffener
Bürger/Be-hörde,
Träger
öffentlicher
Belange
Vorgebrachte
Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Gemeinde
Beschluss
1
Gemeinde
Schreiben
29.09.2017
Dahlem,
vom
Die Planung gilt als mit der Gemeinde
Dahlem abgestimmt.
Kenntnis nehmen
2
LVR-Dezernat
Gebäudeund
Liegenschaftsmanage
ment, Köln, Schreiben
vom 29.09.2017
Es liegt keine Betroffenheit bezogen
auf die Liegenschaften des LVR vor.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege,
Bonn.
Kenntnis nehmen
3
DB Immobilien, Köln,
Schreiben
vom
02.10.2017
e-regio,
Euskirchen,
Schreiben
vom
09.10.2017
Keine Anregungen und Bedenken.
Kenntnis nehmen
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben
vom 09.10.2017
Luftbilder aus den Jahren 1939 –
1945
und
andere
historische
Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln
im beantragten Bereich. Daher ist
eine Überprüfung des beantragten
Bereichs
auf
Kampfmittel
nicht
erforderlich.
Eine
Garantie
auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl
nicht
gewährt
werden.
Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind
die Bauarbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde
oder
eine
Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen
Belastungen
wie
4
5
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 8
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite
das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Abwägung der Gemeinde:
Unter Nr. 7.2 der Begründung wurde
bereits
ein
Hinweis
zur
Kampfmittelbeseitigung
aufgenommen,
so
dass
die
Stellungnahme
zur
Kenntnis
zu
nehmen ist.
6
Kreis-EnergieVersorgung Schleiden,
Kall, Schreiben vom
10.10.2017
Keine Bedenken
7
Geologischer
NRW,
Schreiben
10.10.2017
Das Plangebiet befindet sich über
verkarstungsfähigem
Kalkund
Kalkmergelstein
(Givet
der
Eifelkalkmulden/Devon).
Bei
der
Baugrunduntersuchung
und
bei
Gründungsarbeiten
sind
folgende
Aspekte zu berücksichtigen:
Dienst
Krefeld,
vom
Kenntnis nehmen
Kenntnis nehmen
1. Unterirdische
Hohlräume
sind
nicht auszuschließen.
2. Die den Kluftgrundwasserleiter
schützenden Deckschichten sind
innerhalb
des
Plangebiets
unterschiedlich mächtig.
3. Der Kluftgrundwasserleiter ist
sehr verschmutzungsempfindlich.
Bei den Bohr- und Bauarbeiten
sind
Verunreinigungen
des
FKarstkluftgrundwasserleiters
auszuschließen
(Grundwasserschutz).
Bei
Bohrarbeitten
im
Karstgrundwasserleiter
kommt
nur Trinkwasser als Spülmittel in
Frage.
Baugrundeigenschaften
Baugrunduntersuchung
Ich
empfehle,
die
Baugrundeigenschaften, insbesondere
hinsichtlich der Tragfähigkeit und des
Setzungsverhaltens,
objektbezogen
zu untersuchungen und zu bewerten.
8
Bezirksregierung
Arnsberg, Dortmund,
Abwägung der Gemeinde:
Betroffen von dieser 2. Änderung ist
lediglich das Grundstück Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Dem
Eigentümer ist zu empfehlen, die
vorgetragenen
Aspekte
des
Geologischen Dienstes im Rahmen
seiner weiteren Baumaßnahmen zu
berücksichtigen.
Aus bergbehördlicher Sicht werden
keine Bedenken oder Anregungen
Dem
Eigentümer
des
Grundstückes Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237
sind die vorgetragenen
Aspekte des Geologischen
Dienstes
NRW
zur
Beachtung vorzulegen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 9
Schreiben
12.10.2017
vom
9
IHK
Schreiben
20.10.2017
Aachen,
vom
10
Kreis Euskirchen, Abt.
Kreisentwicklung und
vorgetragen. Hinweis:
Die o. g. Planfläche liegt über dem
auf
Branstein
und
Eisenerz
verliehenen, inzwischen erloschenen
Bergwerksfeld „Engelgau“, dessen
letzte Eigentümerin nach meinen
Erkenntnissen nicht mehr erreichbar
ist.
In den hier vorhandenen Unterlagen
ist im Bereich der Änderungsfläche
kein Bergbau aus der Vergangenheit
dokumentiert.
Bearbeitungshinweis:
Diese Stellungnahme wurde bezüglich
der bergbaulichen Verhältnisse auf
Grundlage
des
aktuellen
Kenntnisstandes
erarbeitet.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat die
zugrunde liegenden Daten mit der zur
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben
erforderlichen Sorgfalt erhoben und
zusammengestellt.
Die
fortschreitende
Auswertung
und
Überprüfung
der
vorhandenen
Unterlagen sowie neue Erkenntnisse
können zur Folge haben, dass es im
Zeitverlauf
zu
abweichenden
Informationsgrundlagen
auch
in
Bezug auf den
heir geprüften
Vorhabens- oder Planbereich kommt.
Eine Gewähr für die Richtikeit,
Vollständigkeit und Genauigkeit der
Daten
kann
insoweit
nicht
übernommen werden. Soweit Sie als
berechtigte öffentliche Stelle Zugang
zur
Behördenversion
des
Fachinformationssystems
„Gefährdungspotentiale
des
Untergrundes in NRW“ (FIS GDU)
besitzen, haben Sie hierdurch die
Möglichkeit, den jeweils aktuellen
Stand der hiesigen Erkenntnis zur
bergbaulichen
Situation
zu
überprüfen. Details über die Zugangsund Informationsmöglichkeiten dieses
Auskunftssystems finden Sie auf der
Homepage
der
Bezirksregierung
Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe
des Suchbegriffs „Behördenversion
GDU“.
Abwägung der Gemeinde:
Betroffen von dieser 2. Änderung ist
lediglich das Grundstück Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Es wird
vorgeschlagen, den Eigentümer über
die den Hinweis der Bezirksregierung
Arnsberg zu unterrichten.
Keine Bedenken
Der
Eigentümer
des
Grundstückes Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237 ist
über den Hinweis der
Bezirksregierung Arnsberg
zu unterrichten.
Kenntnis nehmen.
Ich bitte, die nachfolgnede Anregung
und
Stellungnahme
zu
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 10
Planung,
Schreiben
vom 27.10.2017
berücksichtigen:
Untere Bodenschutzbehörde:
Unter
Berücksichtigung
der
festgelegten ökologischen Ausgleichsund
Ersatzmaßnahmen,
bestehen
gegen die mit der Realisierung des
Vorhabens einhergehende zusätzliche
Versiegelung
aus
bodenschutzrechtlicher Sicht keine
Bedenken.
Abwägung der Gemeinde:
Es wird empfohlen, den Umfang der
ergänzenden
ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens mit
der Unteren Naturschutzbehörde des
Kreises Euskirchen abzustimmen und
diese
auf
dem
Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237
vorzunehmen.
Die
textliche
Festsetzung sowie die Begründung
sind entsprechend zu ergänzen.
In
die
textliche
Festsetzung sowie in die
Begründung ist ergänzend
aufzunehmen, dass der
Umfang der ergänzenden
ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im
Rahmen
des
Baugenehmigungsverfahre
ns
mit
der
Unteren
Naturschutzbehörde
abzustimmen und diese
auf
dem
Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur
4 Nr. 237 vorzunehmen
ist.
Kenntnis nehmen.
11
Wasserverband EifelRur, Düren, Schreiben
vom 30.10.2017
Es werden keine Bedenken geäußert.
12
LVR-Amt
für
Bodendenkmalpflege,
Bonn, Schreiben vom
06.11.2017
Auf Basis der derzeit für das
Plangebiet verfügbaren Unterlagen
sind keine Konflikte zwischen der
Planung
und
den
öffentlichen
Interessen
des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand an
Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher
ist diesbezüglich nur eine Prognose
möglich.
Ich
verweise
daher
auf
die
Betimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW
(Meldepflichtund
Veränderungsverbot
bei
der
Endeckung von Bodendenkmälern)
und bitte Sie, folgendne Hinweis in
die
Planungsunterlagen
aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende
archäologische Funde und Befunde
sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0,
Fax: 02425/9039-199,
unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und Fundstelle sind
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 11
zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Abwägung der Gemeinde:
In die Begründung zur 1. Änderung
des Einfachen Bebauungsplanes T 1,
Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“
wurde unter Nr. 7.3 bereits ein
entsprechender
Hinweis
aufgenommen. Es wird angeregt,
diesen
auch
in
die
textlichen
Festsetzungen aufzunehmen.
13
PLEdoc GmbH, Essen,
Schreiben
vom
06.11.2017
In
die
textlichen
Festsetzungen wird der
Hinweis
wie
folgt
aufgenommen:
„Bei Bodenbewegungen
auftretende
archäologische Funde und
Befunde sind der
Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder
dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle
Nideggen,
Zehnthofstraße 45,
52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199,
unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVRAmtes für
Bodendenkmalpflege für
den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.“
Achtung: Eine Ausdehnung oder
Erweiterung des Projektbereichs
bedarf immer einer erneuten
Abstimmung mit uns.
Von uns verwaltete
Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber sind von
der geplanten Maßnahme nicht
betroffen:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH,
Essen
• Ferngas Nordbayern GmbH
(FGN), Schwaig bei Nürnberg
• Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
• Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellscha
ft mbH (METG), Essen
• Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellscha
ft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
• GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellsch
aft deutscher
Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG,
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 12
Straelen (hier Solotrassen in
Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)
• Viatel GmbH, Frankfurt
Diese
Auskunft
bezieht
sich
ausschließlich
auf
die
Versorgungsanlagen
der
hier
aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte
zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber
sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen
bzw.
Konzerngesellschaften
oder
Regionalcentern
gesondert
einzuholen.
Kenntnis nehmen.
Abwägung der Gemeinde:
Es
wird
vorgeschlagen,
die
Stellungnahme
zur
Kenntnis
zu
nehmen, da Leitungstrassen im
Projektbereich der PLEdoc GmbH
nicht betroffen sind.
14
15
Gemeinde
Blankenheim,
Schreiben
vom
06.11.2017
Landwirtschaftskammer NRW, Düren
Belange der Gemeinde Blankenheim
sind nicht betroffen.
Kenntnis nehmen.
Es werden keine Bedenken
vorgetragen.
Kenntnis nehmen
4. Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 2. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wird gefasst.
5. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplanes ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.3:
einstimmig ja
55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 830 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen,
a) den Flächennutzungsplan der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim,
Teilbereich „Altes Pastorat“, dahingehend zu ändern, das bisher ausgewiesene
„Gemischte Bauflächen“ (M) künftig als „Wohnbauflächen“ (W) festgesetzt
werden. Der Betroffene Bereich ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Aufstellungsbeschluss zu dieser 55.
Änderung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 13
b) Der Aufstellungsbeschluss zu dieser 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Ort Zingsheim, Teilbereich „Altes Pastorat“ ist ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten
Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 810 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt eine 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die
förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im Bereich L 204 –
Ortseingang Nord gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren. Die
Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser
Satzung ist als Anlage beigefügt.
Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen.
Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine
Dauer von 15 Jahren beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung
Köln
- Vorlage 795 /X.L. -
Bürgermeister Pracht führt aus, dass auf Einladung der Bezirksregierung Köln kürzlich
dort ein erstes Informationsgespräch unter Beteiligung des Kreises Euskirchen
stattgefunden habe. Ausgehend von der Neufassung des Landesentwicklungsplanes
solle nun der Regionalplan in den Regierungsbezirken ebenfalls neu aufgestellt
werden. Dafür sei eine Zeit von vier bis fünf Jahren vorgesehen.
Durch Beschluss Mitte des Jahres habe man festgelegt, gleichzeitig die Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Im Gespräch wurde seitens der Eifelgemeinde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
noch Änderungen im LEP wünschenswert seien, da viele Anregungen und Bedenken
seinerzeit vorgetragen wurden, die nicht berücksichtigt wurden, insbesondere die
Siedlungsentwicklung in den Dörfern. Damit gehe – so der Bürgermeister - seiner
Meinung nach eine andere Ausgangssituation einher. Ging man seinerzeit von einem
Rückgang der Einwohnerzahlen aus, stehe dies der aktuellen Entwicklung entgegen.
Um den größeren Dörfern weitere Entwicklungschancen zu ermöglichen, habe man
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 14
deshalb vorgetragen, neben der bereits bestehenden Festsetzung als „allgemeiner
Siedlungsbereich“ für die Ortschaften Nettersheim und Marmagen nunmehr auch die
dritt- und viertgrößten Orte Zingsheim und Tondorf mit dieser Festsetzung
vorzusehen.
Für die bauliche Entwicklung in den kleineren Dörfern sehe die Bezirksregierung Köln
derzeit nur einen Erweiterungsrahmen von 5 % vor. Hier sei seitens der Gemeinde
eine Erhöhung auf 10 % gefordert worden. Vor dem Hintergrund, dass z. B. in
Frohngau aktuell fünf bis sechs Baugrundstücke gesucht würden oder auch z.B. in
Roderath die Baulandnachfrage steige, müssten auch hier Entwicklungschancen dieser
Ortslagen ermöglicht werden.
Der Regionalplan sei aber insbesondere auch für das Gewerbegebiet, das nur noch
eine verfügbare Fläche von 10 – 15 ha aufweise, von Bedeutung. Hier sei aufgezeigt
worden, dass bis zur vorhandenen Gastrasse entlang der A 1 durch Waldumwandlung
weitere Gewerbegebietsflächen ausgewiesen werden könnten. Zusätzlich solle das
bereits seit längerem vorgesehene interkommunale Gewerbegebiet am Ende der A 1
bei Tondorf weiterhin im Regionalplan festgesetzt werden.
Die Thematik werde in den nächsten Jahren sicherlich aktuell bleiben. Im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes solle versucht werden, ggf. über eine
Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln, die Planung zu forcieren und somit die
Entwicklung der Gemeinde voranzubringen.
Herr Hilger erklärt, dass in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe bzgl. einer
Forderung der Gemeinde zur Erhöhung des baulichen Entwicklungspotentials von 5 %
auf 10 %. Es sei unklar, auf welchen Grundwert sich dieser Prozentsatz beziehe.
Derzeit stünden 120 Baugrundstücke für die Orte Zingsheim, Marmagen und
Nettersheim zur Verfügung. Es stelle sich die Frage, ob man noch weitere
Entwicklungspotentiale fordern oder es dabei belasse solle.
In den kleineren Dörfern mit z. B. 300 Einwohnern gehe man von rd. 80 – 100
Haushalten aus, so Bürgermeister Pracht. Bei 10 % Entwicklung bedeute dies 30
Haushalte gerechnet ab heute. In vier bis fünf Jahren werde der Regionalplan jedoch
erst Rechtkraft erlangen, d. h. 2022/2023. Die Laufzeit des Regionalplanes werde ca.
10 – 15 Jahre betragen, so dass die Siedlungsentwicklung bis 2033 bzw. 2037
kalkuliert werde. Er rät dringend dazu, darauf hinzuwirken, dass es für die Gemeinde
keine Sperrklausel für den Zentralort und die übrigen Orte geben sollte. Wie z. B. bei
einer regen Baulandnachfrage in Roderath müsse auch künftig jungen Menschen, die
dort aufgewachsen sind, die Möglichkeit gegeben werden, ihr Eigenheim in ihrem
Heimatort zu errichten. Es gebe in Roderath zwar noch viele freie Baugrundstücke in
privater Hand, die jedoch nicht zur Bebauung zur Verfügung stünden, da in
Anbetracht der derzeitigen Zinsmarktlage keine Bereitschaft zum Verkauf bestehe.
Anmerkung der Verwaltung zur Berechnung der baulichen Entwicklungspotenziale mit einem
Satz von 10 % bis zum Jahr 2037:
Grundlage für die Berechnung der Haushalte ist die Anzahl der Wasserhausanschlüsse in den Ortschaften,
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 15
Stand: 31.12.2016. Am Beispiel Buir, Engelgau, Frohngau und Roderath würde sich ein bauliches
Entwicklungspotential wie folgt ergeben:
-
Buir: 83 Haushalte
Engelgau: 234 Haushalte
Frohngau: 182 Haushalte
Roderath: 68 Haushalte
8 zusätzliche Baugrundstücke
23 zusätzliche Baugrundstücke
18 zusätzliche Baugrundstücke
7 zusätzliche Baugrundstücke
Die Baulandnachfrage zeige deutlich, dass nicht nur Bürger der Gemeinde, sondern
auch Auswärtige am Grunderwerb in der Gemeinde Nettersheim interessiert seien. Die
Stadt Köln erkenne für sich, dass Wohnbereiche im Stadtgebiet nicht mehr realisierbar
seien und habe deshalb signalisiert, im Umkreis von 50 km ab Hauptbahnhof, d. h. bis
Stadt Euskirchen Wohnraum zu suchen. Dies zeige, dass durch den demografischen
Wandel der ländliche Raum mehr zur Wohnraumvorsorge eintreten müsse. Stelle sich
der Umkreis von 50 km ab Südbahnhof Köln dar, würde auch die Gemeinde
Nettersheim in diesen Wohnversorgungsbereich fallen.
Ausschussmitglied Mayer hält bzgl. des baulichen Entwicklungspotentials für die
kleineren Ortslagen die anvisierte Erhöhung auf 10 % für richtig, zumal als
Berechnungsgrundlage die zukünftige Einwohnerzahl zum Stichtag des Inkrafttretens
des Regionalplans gelte.
Herr Josef Falkenberg vertritt die Auffassung, dass man möglichst viel
Entwicklungspotential für die Orte schaffen sollte. Zingsheim und Tondorf als
„allgemeine Siedlungsbereiche“ festzusetzen, sei aufgrund der optimalen Lage zu
empfehlen und auch der Erhöhung der baulichen Entwicklung für die kleineren Orte
von 5 auf 10 % werde seitens der CDU-Fraktion zugestimmt. Dies sei der zukünftigen
Entwicklung und der Attraktivität der Orte sehr dienlich.
Herr Hilger erklärt nochmals, dass seitens der UNA-Fraktion in der heutigen Sitzung
noch keine Abstimmung zur Beschlussfassung stattfinden werde, sondern voraussichtlich erst in der kommenden Ratssitzung.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der
Bezirksregierung Köln
a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete
Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein
entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen,
b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen
Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der
Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen,
c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den
Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen,
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
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d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“
auszuweisen,
e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden
10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der
Festsetzungen im LEP zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Mitglieder der UNA-Fraktion
Abstimmung nicht teilgenommen.)
haben
an
der
Punkt 4:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
Punkt 4.1:
Bewilligung Einzelantrag 2017
- Vorlage 846 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2017 im
Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) entsprechende
Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2018 ff. vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 4.2:
einstimmig ja
Maßnahmenprogramm 2018
- Vorlage 844 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten
Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der
Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen.
Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im
Haushaltsplan 2018 ff. zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 4.3:
einstimmig ja
Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich
Schallschutz
- Vorlage 641 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
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Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung des Sportzentrums in Nettersheim die im
Rahmen
der
Städtebauförderung
(Interkommunales
Entwicklungskonzept
Blankenheim-Nettersheim, Einzelantrag 2017) beantragten und zwischenzeitlich
bewilligten Maßnahmen in Kooperation mit dem TC Nettersheim und der SG
Sportfreunde 69 umzusetzen.
Notwendige
Auftragsvergaben
Vergabeverfahren zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 4.4:
sind
im
Rahmen
der
vorgeschriebenen
einstimmig ja
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 611 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bauabschnitt (Spielfläche zwischen Grundschule
und Turn-/ehemaliger Schwimmhalle) des Generationenplatzes unter Beteiligung aller
Akteure (Schulleitung, Eltern, Schüler, Förderverein, Ortsvertreter, Nutzer)
umzusetzen und die notwendigen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 4.5:
einstimmig ja
Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen
- Vorlage 845 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Optimierung des Eiffelplatzes in Marmagen ein
Entwicklungs- und Gestaltungskonzept (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung)
unter Beteiligung aller Akteure zu erarbeiten, damit auf dieser Grundlage im Rahmen
des
Interkommunalen
Entwicklungskonzeptes
Blankenheim-Nettersheim
ein
Förderantrag (Städtebauförderung) gestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
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Punkt 4.6:
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1
Pfalzstraße 7, Zingsheim
2
Pfalzstraße
Zingsheim
3
Webergasse
2,
Marmagen
Urgasse 10, Marmagen
Überarbeitung und Anstrich
von
Fenstern
sowie
der
Einzäunung
Überarbeitung von Fenstern
mit Neuanstrich sowie Anstrich
der Fachwerkfassade
Instandsetzung der Stützmauer
4
13,
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Reinigung, Ausbesserung und
Anstrich der Fassadenflächen
Fördersumme,
€
1.645,70 €
820,00 €
3.702,44 €
1.850,00 €
7378,00 €
3.000,00 €
6.217,86 €
3.000,00 €
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen
Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der Fassade am Objekt
Kleingasse 30, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 6.051,18 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private
und den öffentlichen Bereich
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 842 /X.L. -
Der Bürgermeister berichtet, dass neben den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim nun auch für die übrigen Orte
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 19
bis Ende des Jahres ein Entwicklungskonzept vorgelegt werden soll. Hier würden die
Grundlagen festgelegt für Fördermöglichkeiten für den privaten und öffentlichen
Bereich.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den Dorfentwicklungsprozess im Jahr 2018 weiter
fortzuführen und mit den Dorfgemeinschaften Förderanträge für die Leitprojekte
vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 7:
Städtebauliches Konzept Nettersheim
Punkt 7.1:
Teilbereich Begegnungsstätte
- Vorlage 781 /X.L. -
Der Bürgermeister erläutert, dass die Begegnungsstätte und das angrenzende Umfeld
bezüglich zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten untersucht werden solle. Die Kosten der
Erstellung eines solchen Nutzungskonzeptes durch ein Fachbüro seien aus dem
Städtebauprogramm finanzierbar.
Ausschussmitglied Hilger weist auf die zahlreichen derzeitigen Nutzer der
Begegnungsstätte hin, die in einem zukünftigen Nutzungskonzept weiterhin
Berücksichtigung finden sollten. Er bittet darum, eine Aufstellung der aktuellen
Mieter/Nutzer der Niederschrift beizufügen.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass derzeit alle Räumlichkeiten bis auf den Keller
belegt seien und regelmäßig genutzt würden. Selbstverständlich müssten auch
zukünftig für die jetzigen Nutzer Räumlichkeiten in gemeindlichen Einrichtungen in
Nettersheim bereitgestellt werden.
Die Räumlichkeiten in der Begegnungsstätte werden zurzeit wie folgt genutzt:
Wohnung (Hausmeister), Grafikbüro, Logopädiepraxis, Proberaum eines Musikvereins
Herr Hilger bezieht sich auf die ebenfalls in der Vorlage genannte Grünfläche im
hinteren Bereich der Begegnungsstätte. Er weist darauf hin, dass diese bei
Veranstaltungen der Biologischen Station stets mit genutzt würde. Es sei vorteilhaft,
diese Grünfläche als Stück Natur in der Dorfmitte zu haben und er hoffe, dass diese
Möglichkeit zukünftig auch erhalten bleibe. Unstrittig sei, dass der Anblick der
Begrenzungsmauer zur Neustraße hin, einer Verbesserung bedürfe.
Bürgermeister Pracht bestätigt, dass solche Grünoasen im Ort Berücksichtigung finden
müssten. Was die angesprochene Stützmauer angehe, so bestehe wahrscheinlich
schon bald Handlungsbedarf hinsichtlich des baulichen Zustandes.
Der Bürgermeister empfiehlt, wie in der Vorlage vorgeschlagen, ein entsprechendes
Planungskonzept durch ein Fachbüro unter Einbeziehung der aktuellen Nutzungen
erstellen zu lassen und nach Erstellung über dieses Konzept weiter zu beraten.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
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Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für den Teilbereich der Begegnungsstätte einschließlich Umfeld der
Steinfelder Straße in Nettersheim ein städtebauliches Konzept durch ein Fachbüro zu
erstellen, welches mögliche zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7.2:
einstimmig ja
Städtebauliches Konzept Nettersheim
hier: Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße
- Vorlage 780 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass das Plangebiet innerhalb des Bebauungsplanes G 2
Nettersheim liege, der in den 70er Jahren erstellt worden sei. Dieses enthalte u.a.
auch
ein
ausgewiesenes
Sonderbaugebiet
mit
Schulzentrum
und
Familienzentrum/Kindergarten. Daran angrenzend befänden sich Turn- und
Schwimmhalle sowie Jugendgästehaus, die mit in die Gesamtkonzeption einbezogen
werden sollen. Untersucht werden solle neben den zukünftigen Nutzungs- u.
Gestaltungsmöglichkeiten auch Lösungsmöglichkeiten zur Parksituation. Bezüglich der
Verkehrsführung sei zu überlegen, ob die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches im Umfeld der Turn- und Schwimmhalle u. des Jugendgästehauses sinnvoll
sei. Weiterhin sei zu prüfen, ob die Schulstraße (frühere Mittelstraße) zukünftig
weiterhin Durchgangsstraße bleibe oder eine von beiden Seiten befahrbare Stichstraße
werde. Einige Anwohner der Schulstraße/Mittelstraße seien heute als Zuhörer
anwesend.
Mit den Anwohnern werde man alle Punkte in einem Ortstermin Anfang Januar
besprechen, zu dem schriftlich eingeladen werde.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass dieser
Planungsbereich G2 als Standort für die Einrichtung einer weiteren Pflegeeinrichtung
und der Einrichtungen zum betreuten Wohnen für die aktuellen Interessenten
aufgrund der Hanglage nicht in Frage komme. Hier werde unter dem Aspekt der
Barrierefreiheit ein Standort in der Ebene bevorzugt.
Seitens einer Zuhörerin wird mitgeteilt, dass eine Änderung der Verkehrsführung in
der früheren Mittelstraße zu einer Art Stichstraße auch dringender Wunsch der
Anlieger sei.
Auf Nachfrage eines weiteren Zuhörers informiert der Bürgermeister, dass es im
Annex Veränderungen im Bereich der derzeitigen Toilettenanlagen geben werde. Diese
Räumlichkeiten sollten nach entsprechendem Umbau zukünftig durch die
Tanzoffensive
Nettersheim
genutzt
werden.
Eine
Unterbringung
von
Kindergartengruppen
im
Schulzentrum
sei
aufgrund
von
Auflagen
des
Landesjugendamtes nicht möglich. Dieses fordere die Betreuung der Kinder in einem
zusammenhängenden Gebäude und nicht die Aufteilung über verschiedene
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 21
Immobilien. Hier sei eine Aufstockung des Kindergartengebäudes geplant. Als
Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme werde eine Betreuung
durch Tagesmütter angestrebt. Eine entsprechende Ausschreibung sei bereits im
Gemeindeblatt veröffentlicht worden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für den
Teilbereich des Baugebietes G 2 – Nettersheim – durch ein Fachbüro mögliche
zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten und diese frühzeitig mit
angrenzenden Anliegern und Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und
abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 803 /X.L. und Z.1 -
Der Bürgermeister verweist auf die mit der Zusatzvorlage bereitgestellte Expertise
eines Fachbüros, in der die Entwicklungsperspektiven für Wohnen und Leben im Alter
in Nettersheim ausgearbeitet seien. Es bestehe bei älteren Bevölkerungsgruppen
deutliche Nachfrage nach Wohnformen mit entsprechender Betreuung. Im Pflegeplan
des Kreises Euskirchen sei festgestellt, dass in Nettersheim Bedarf für eine
Kapazitätserweiterung in Form einer weiteren Seniorenresidenz sowie im Bereich
Betreutes Wohnen / Wohnen zu Zweit bestehe. Viele ältere Menschen würden alleine
oder zu zweit in großen Ein- oder Mehrfamilienhäusern leben, führt der Bürgermeister
aus. Diese suchten vermehrt nach barrierefreiem Wohnraum. Daher benötige die
Gemeinde ein entsprechendes Angebot. Es gebe aktuell mehrere Interessenten für die
Realisierung eines solchen Objektes, daher seien die Verhandlungen nun einzuleiten.
Auf Nachfrage von Herrn Hilger bzgl. einer möglichen Hochwasserproblematik an dem
geplanten Standort teilt der Bürgermeister mit, dass es direkt am Genfbach die Fläche
des ehemaligen Kurgartens gebe, die tiefer liege als der geplante Objektstandort.
Damit sei ausreichend Retentionsfläche vorhanden und eine Hochwasserproblematik
für den in Rede stehenden Bereich zur Ansiedlung dieses neuen Wohnkonzeptes nicht
gegeben. Bezüglich des Hinweises von Herrn Hilger auf den früheren Investor, der
damals abgesprungen sei, erklärt der Bürgermeister, dass dies aus nachvollziehbaren,
gesundheitlichen Gründen erfolgt sei. Bei dem jetzigen geplanten Projekt gebe es
einerseits
den
Investor
und
andererseits
den
späteren
Betreiber
der
Einrichtung/Wohnanlage. Seitens der Verwaltung habe man sich ein im Bau
befindliches Objekt eines der Interessenten angesehen. Dies sei mehr als
überzeugend gewesen. Gerne könne man auch einen Besichtigungstermin des
Ausschusses organisieren.
Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass es sich hier um eine Investition in
Höhe von ca. 10 Millionen Euro handele. Er fragt, was die Gemeinde noch tun könne,
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 22
außer das Grundstück zu veräußern.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass man Einfluss auf die planerische Entwicklung
nehmen könne. Auszuarbeitende Konzepte u. weitere Untersuchungen seien für die
Gemeinde wichtig, z.B. die Anzahl der Interessenten aus der Gemeinde und die Anzahl
derjenigen von außerhalb, die dann zukünftig ihren Wohnsitz in Nettersheim hätten,
usw. Dem Investor sei klar, dass er einiges an Planungskonzeptunterlagen liefern
müsse. Für die weitere Planung benötige er allerdings auch ein Signal der Gemeinde,
dass bei Erfüllung aller Auflagen er letztendlich den Zuschlag erhalten werde.
Auf die Nachfrage von Herrn Mayer erläutert der Bürgermeister, dass die Aufstellung
eines Bebauungsplanes nicht nötig sei und sich die Bebauung nach § 34 BauGB
richten werde. Da die Gemeinde Eigentümer der Fläche sei, könnten zudem alle
notwendigen und gewünschten Festsetzungen/Auflagen vertraglich geregelt werden.
Ausschussmitglied Pospig betont, dass die Gemeinde sich keine Gedanken bzgl. des
Bedarfs einer solchen Einrichtung machen müsse. Bevor sich ein Investor konkret für
ein solches Projekt bewerbe, habe er die Bedarfslage bereits im Vorfeld geprüft.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, mit potenziellen Investoren/Bauträgern Verhandlungen zur
Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau von Mehrfamilienhäusern für
„Wohnen zu Zweit“ im Bereich Rosenthalstraße/Klosterstraße in Nettersheim zu führen
mit dem Ziele, dass zeitnah durch diese eine Gesamtkonzeption der beabsichtigten
Vorhaben vorgelegt wird, welche u.a. planerische Details darstellt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße
- Vorlage 843 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf dem Spielplatz Genfbachstraße die in der Begründung zur
Vorlage
dargestellten
Verbesserungsmaßnahmen
bis
zum
Frühjahr
2018
durchzuführen und die hierfür notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren durchzuführen.
Weiterhin beschließt der Rat, zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel
im Haushaltsplan 2018 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier: Brückenbauwerk
- Vorlage 832 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 23
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf die früheren Aussagen beim Bau der Brücke.
Damals sei signalisiert worden, dass keine Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten
notwendig würden. Seiner Auffassung nach hätten die Planer wissen müssen, dass
Wartungsarbeiten notwendig seien und ein Brückenbuch zu führen sei. Auch wenn die
jetzt anstehenden Arbeiten über eine Fördermaßnahme abgewickelt werden könnten,
seien die zukünftigen Maßnahmen dann von der Gemeinde zu tragen. Er erkundigt
sich, ob sich ggf. die Deutsche Bahn hieran beteiligen würde.
Der Bürgermeister berichtet, dass u.a. Verschmutzungen u. das eingesetzte Tausalz
Anlass für die notwendigen Maßnahmen seien. Man habe hier jetzt reagiert und nutze
zukünftig ein anderes Material aus Mais. Da die Brücke im ersten Nutzungsjahr nicht
überdacht gewesen sei, seien an einigen Verzapfungsstellen Beanspruchungen durch
Verunreinigungen entstanden. Die anstehenden aufwendigeren Reinigungsarbeiten,
auch im Zusammenhang mit der fehlenden Überdachung, könnten jetzt über eine
Fördermaßnahme abgewickelt werden. Bei den damaligen Vertragsverhandlungen mit
Eisenbahnbundesamt und Deutscher Bahn hätten diese ausdrücklich verlangt, dass die
Unterhaltungskosten von der Gemeinde zu tragen seien. Das Brückenbuch habe nichts
mit der aktuellen Sachlage zu tun, sondern dieses müsse für eine Brücke immer
geführt werden, um die turnusmäßige Sichtkontrolle zu dokumentieren.
Ausschussmitglied Mayer vermutet, dass die Brücke bei jeder Zugunterquerung immer
in Schwingungen versetzt werde und die Verzapfungen sich hierbei lösen könnten. Er
regt an, dies überprüfen zu lassen.
Dieses Problem sehe er eher nicht, so der Bürgermeister, es seien allerdings an diesen
Stellen vor allem Verunreinigungen durch das fehlende Dach entstanden, die nun
einmalig gründlich gereinigt werden müssten. In den Folgenjahren sei davon
auszugehen, dass derartige umfassende Maßnahmen nicht mehr erforderlich seien.
Zu dem Einwand von Herrn Pospig hinsichtlich der Holzstufen, die gerade bei
Feuchtigkeit oft glatt seien, weist der Bürgermeister auf das in der Vorlage genannte
Maisgranulat hin, mit dem hier in Zukunft Abhilfe geschaffen werden solle.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage eines Wartungsangebotes einer Fachfirma
notwendige Wartungsarbeiten am Brückenbauwerk der Holzbrücke am Bahnhof
Nettersheim durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Erschließungsmaßnahmen
Punkt11.1: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
- Vorlage 802 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 24
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf
Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches
„Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
vergeben.
Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches
„Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der
Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt11.2: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"
- Vorlage 804 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das
Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im
Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu
berücksichtigen.
Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
das
einstimmig ja
Punkt11.3: Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat"
- Vorlage 805 /X.L. Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, mit der Erschließung des Baugebietes L 6-A Zingsheim (Altes
Pastorat) im Jahre 2018 zu beginnen und entsprechende Mittel im Haushaltsplan
sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 zu berücksichtigen.
Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Ingenieurleistungen an das
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
Seite 25
Punkt 12:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 806 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob nunmehr im Zuge der Ausbaumaßnahme
hinsichtlich der Nebenanlagen noch Beiträge durch die Anlieger zu zahlen seien.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Nebenanlagen teilweise durch
Fördermittel finanziert würden und keine Erschließungsbeiträge mehr zu zahlen seien.
In einer Bürgerversammlung Anfang des Jahres sei einvernehmlich abgestimmt
worden, dass zur Vermeidung von Erschließungsbeiträgen Eigenleistungen durch die
Anlieger erbracht werden müssten.
Ausschussmitglied Dederichs erkundigt sich, ob immer der Billigstbietende im Rahmen
der Ausschreibung zu einer solchen Baumaßnahme den Zuschlag erhalten müsse. Er
habe den Eindruck, dass nach den letzten Baumaßnahmen an dieser Straße der
Zustand sich stark verschlechtert habe.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich hier um eine Kreisstraße handele, so
dass die Ausschreibung und Auftragsvergabe über den Kreis Euskirchen erfolgen
werde. Die Submission finde in der kommenden Woche statt, so dass mit der
Maßnahme voraussichtlich im Frühjahr begonnen werde. Es müsse grundsätzlich das
wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten. Dies müsse nicht immer das
günstigste Angebot sein, wenn eine Vergabe an einen teureren Anbieter schlüssig
begründet werden könne. In den meisten Fällen sei das günstigste Angebot allerdings
auch das wirtschaftlichste.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom 21.11.2017
des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau - den Auftrag für die
Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst
bietende Firma zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 784 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger bittet darum, der Niederschrift eine Karte mit dem geplanten
Standort der Sendemasten beizufügen.
Der Niederschrift ist als Anlage eine Karte mit dem geplanten Standort des D1-Sendemastes auf dem
gemeindlichen Grundstück beigefügt. Bezüglich des zweiten Mastes auf der Privatfläche liegt derzeit keine
Information bzgl. des genauen Standortes vor.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob es vorab Untersuchungen/Messungen
gegeben habe und die Standorte abgesprochen worden seien.
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Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es keine intensiven Gespräche gegeben habe.
Man müsse darauf einwirken, dass die Standorte vom Landschaftsbild her passten.
Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass manche Anbieter vorhandene
Bauwerke zur Anbringung von Sendeanlagen nutzten, daher sei es sinnvoll, die jetzt
vorgeschlagenen Standorte nochmals zu hinterfragen.
Aufgrund der in dieser Region teilweise schlechten Netzanbindung solle man dem
Ansinnen generell aber positiv gegenübertreten, regt Herr Pospig an. Über die
Standorte könne man sicher noch reden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, der Errichtung von D1-Sendemasten durch die Deutsche Funkturm
GmbH innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zunächst nicht zuzustimmen und
über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen zu
verhandeln.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 796 /X.L. -
Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich, ob zwischenzeitlich nochmals ein
Kostenvergleich hinsichtlich der Beauftragung eines externen Dienstleisters
durchgeführt worden sei. Der Markt habe sich seit der damaligen Entscheidung für
eine Abfallentsorgung in Eigenregie verändert, daher sollte man dies seiner Meinung
nach nochmal überprüfen.
Bürgermeister Pracht führt aus, dass 10 Jahre seit der Neuorganisation der
Abfallentsorgung vergangen seien. Damals habe man damit ein Haushaltsdefizit in
Höhe von rd. 100.000 Euro ausgleichen und gleichzeitig auch Lösungen für andere
Bereiche bieten können, wie z.B. Grünabfuhr, wilder Müll, etc. Seit 15 Jahren sei keine
Gebührenanpassung notwendig gewesen. Weiterer Vorteil sei, dass bei eigener
Bearbeitung bis dato keine Umsatzsteuer anfalle.
Er schlage vor, einen Vergleich der Abfallgebühren mit den Nachbarkommunen
vorzunehmen. Vor einigen Jahren habe der Kreis eine Sammelausschreibung
durchgeführt. Hier könne man anfragen, ob die Werte zur Verfügung gestellt werden
könnten, um einen Vergleich mit der hiesigen Situation zu ermöglichen.
Der zugesagte Vergleich der Abfallgebühren wird voraussichtlich zur Haupt- und Finanzausschusssitzung
zur Verfügung gestellt.
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob evtl. Leasing statt eines Ankaufs eines
Neufahrzeuges in Frage komme und ob das Altfahrzeug verkauft werden soll.
Hierzu merkt der Bürgermeister an, dass Leasing in der Gesamtrechnung teurer und
bei der derzeitigen Zinslage ein Neukauf günstiger sei.
Wenn der Verkaufserlös eines solchen Altfahrzeugs mindestens noch ein bis zwei
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Abschreibungsjahre des neuen Fahrzeuges abdecke, empfehle sich, es zu veräußern,
erläutert der Bürgermeister.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur
kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet
Zingsheim auch im Jahr 2018 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November
einzurichten und entsprechende Mittel im Haushalt 2018 bereitzustellen.
Weiterhin
beschließt
der
Gemeinderat
im
Rahmen
der
vorgegebenen
Vergabeverfahren ein neues Abfallfahrzeug zu beschaffen. Zur Sicherstellung der
Finanzierung sind entsprechende Mittel im Haushalt 2018 zu veranschlagen.
Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen
2018 nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Beschaffung Abfallbehälter 2018
- Vorlage 797 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer regt an, bei der Neubeschaffung von Abfallbehältern auch
Wert auf die Qualität der Gefäße zu legen und nicht nur auf den Preis. Dies auch vor
dem Hintergrund, dass die Kosten der Erstbeschaffung der Müllgefäße sowie deren
Ersatzbeschaffung nach Defekt laut Satzung zulasten der Bürger gingen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Müllgefäßen im Jahr 2018 eine
beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten
Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes wie vorgesehen vorzunehmen und nimmt die Ausführungen
zum Stand der Bearbeitung zustimmend zur Kenntnis.
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Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim
hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis
- Vorlage 841 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Bemühungen im Sinne der Gewährleistung
der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde fortzuführen.
Darüber hinaus sind Bemühungen zur Erstellung eines Handlungskonzeptes, welches
der aktuellen Situation gerecht wird, zu unternehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017
- Vorlage 801 /X.L. -
Herr Hilger benennt zwei Punkte, die bereits früher schon angesprochen worden seien
und bittet diesbezüglich um Überprüfung. Einmal betreffe dies die Abstellung von
Pferdeanhängern auf dem Parkplatz gegenüber der Post in Nettersheim. Ursprünglich
hätten dort immer zwei Anhänger gestanden, zwischenzeitlich sei es nur noch einer,
der allerdings bereits halbwegs zugewachsen sei und dauerhaft notwendigen
Parkraum
blockiere.
Zweiter
Punkt
sei
die
Ausweisung
der
beiden
Behindertenparkplätze vor dem Bioladen. Einer davon sei einem konkreten
Berechtigten zugewiesen gewesen. Er bittet zu prüfen, ob diese Berechtigung aktuell
noch gegeben sei, da die Sachlage sich seines Wissens nach aufgrund eines
Todesfalles zwischenzeitlich anders darstelle.
Außerdem sei er am heutigen Tage von einem Engelgauer Bürger nochmals auf die
problematische Verkehrssituation am Schwalbenweg angesprochen worden. In der
Vorlage werde jetzt die versuchsweise Anbringung von mobilen Fahrbahnschwellen
empfohlen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Schwalbenweg tatsächlich oft als
Abkürzung genutzt werde und aufgrund der geraden Streckenführung auch sehr
schnell befahrbar sei. Durch die Ausweisung als Dorfgebiet werde der Weg auch von
der Landwirtschaft befahren, so dass eine Sperrung nicht möglich sei. In der
Verkehrsschau seien die mobilen Fahrbahnschwellen vorgeschlagen worden, um die
Strecke möglichst unattraktiv zu machen.
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass die Straße schon immer als
Abkürzung in und aus Richtung Roderath genutzt worden sei. Die Maßnahmen würden
vielleicht dazu beitragen, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Ausschilderung als
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Anliegerstraße bringe seiner Meinung nach ohne Kontrolle und Ahndung nicht den
erwünschten Erfolg.
Ausschussmitglied Caspers bezieht sich auf Punkt 9 der Vorlage hinsichtlich der
Problematik der Lärmbelastung durch Motorradverkehr in Holzmülheim. Als Anlieger
einer hiervon betroffenen Straße bedanke er sich an dieser Stelle für die Bemühungen
der Gemeinde. Geschwindigkeitsmessungen oder auch die
Präsenz des
Ordnungsamtsfahrzeugs hätten kurzfristig ein wenig Abhilfe geschafft. Langfristig
werde sich an der Problematik wie in der Vorlage beschrieben allerdings wohl leider
nichts ändern, was sehr bedauerlich für die betroffenen Anlieger sei.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zur Verbesserung der
Parksituation im Ortsteil Nettersheim zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet
- Vorlage 839 /X.L. -
Herr Pospig äußert sein Bedauern, dass es alleinig für den Ort Pesch derzeit noch
keine Alternativlösung zum AST-Verkehr gebe und bittet darum, auch für diese
Ortslage möglichst zeitnah Alternativen anzustreben.
Bürgermeister Pracht erläutert, dass im Gespräch mit dem Kreis Euskirchen und der
RVK eine Lösung angedacht sei, dass eine ganztägige Anbindung auf der Linie 820
erreicht werden soll. Dazu seien dann drei Fahrzeuge notwendig. Denkbar sei dabei
eine Kooperation mit der Stadt Bad Münstereifel, so dass der Bus in Bouderath dann
nicht wenden müsse und keine Aufenthaltszeiten entstehen würden, sondern die Fahrt
bis nach Bad Münstereifel fortgeführt werden könne. Die Einbindung des Ortes Pesch
werde schwierig, da sie von der Linie 821 tangiert sei. Ggf. könne die RVK ihr Angebot
ausdehnen. Das Konzept solle weiterhin berücksichtigen, dass Schüler mit
Unterrichtsschluss nach der 4. oder 5. Stunde ebenfalls den Bus nutzen können, dann
werde auch Pesch mit bedient und somit ein Vorteil erreicht. Er habe heute noch mit
dem zuständigen Leiter beim Kreis Euskirchen gesprochen und ihn gebeten, alles
daran zu setzen, dass Mitte nächsten Jahres die Planung zur Umsetzung komme.
Herr Mayer bemängelt die langen Fahrzeiten für Schüler. Bezogen auf die
Grundschulen, so Bürgermeister Pracht, treffe dies nicht zu. Hier betrage die Fahrzeit
max. ½ Stunde. Bei der Gesamtschule sei zu berücksichtigen, dass rd. 80 Orte
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angefahren werden müssten, um die Schüler aufzunehmen. Es sei aber vorgesehen,
die Schulbeginn- und –endzeiten nochmals zu untersuchen. Eine längere Fahrzeit als
eine Stunde bestehe jedoch nicht. Zwischenzeitlich sei ein Busbegleiter eingesetzt, der
die Fahrzeiten bzw. Wartezeiten aufnehme und entsprechend dokumentiere.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, die Konzeptüberlegungen weiter zu entwickeln und auf dieser
Grundlage zunächst zu untersuchen, dass eine gänzliche Bedienung im Stundentakt
aller Haltestellen sichergestellt wird. Für den Ort Pesch (Linie 821) ist eine gesonderte
Lösung zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018
- Vorlage 827 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen
Landschaftsparks
und
des
Jugendgästehaus
sowie
der
angegliederten
Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der
Haushaltssatzung 2018 die Maßnahmen und Programme darzustellen.
Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter,
wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen
Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie
bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und
Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden.
Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem
Bildungswerk zu vergüten.
Zur Stärkung und Entwicklung des Naturzentrums wurde ein Antrag auf Zuwendung
zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel gestellt.
Sobald eine Bewilligung erfolgt, soll ein entsprechender Mitarbeiter zur Umsetzung der
geförderten Maßnahme eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Kindergartenbedarfsplanung
- Vorlage 776 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister führt aus, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen insbesondere für
U3-Plätze gestiegen sei. Durch die in dieser Altersklasse geringeren Gruppenstärken
seien die vorhandenen Räumlichkeiten schnell belegt. Eine Betreuung durch
Tagesmütter biete den Vorteil, dass auch Räume außerhalb des Kindergartens genutzt
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werden könnten. Weiterhin könne der individuelle Betreuungswunsch
abgedeckt werden (z.B. nur drei statt fünf Tage in der Woche).
besser
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur
Einrichtung von 30 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung
Nettersheim
sowie
von
20
zusätzlichen
Betreuungsplätzen
in
der
Kindertageseinrichtung in Zingsheim zu. Die Finanzierung ist über das
Investitonsprogramm 2017 bis 2020 des Landes sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Herr Hilger bittet im Auftrag eines Bürgers um Information, wer für die Entfernung
eines nicht mehr genutzten Mastes auf einem Privatgrundstück zuständig sei.
Der Bürgermeister bittet darum, der Verwaltung den Namen mitzuteilen, um
entsprechende Kontakte herzustellen und Abhilfe zu schaffen.
gez. Reuter
gez. Züll
gez. Pracht
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Vorsitzender
Schriftführerin
Gesehen:
Der Bürgermeister
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