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Öffentliche Niederschrift (Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
710 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
24.11.17, 11:00
Aktualisiert
24.11.17, 11:00

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:54 Uhr Am Dienstag, 14.11.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender Reuter, Karl sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger Falkenberg, Josef Falkenberg, Herbert Hilger, Franz-Josef Kurth, Guido Mayer, Gerhard Pospig, Dirk Poth, Edwin Schmidt, Bruno Bannert, Roland (vertritt Renn-Rosenbaum, Jutta) Caspers, Markus Dederichs, Winfried Esser, Ralf Außerdem sind anwesend Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Gemeindeinspektorin Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Kurth, Alina Mühlstroh, Ute Züll, Andrea als Schriftführerin Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Jutta Renn-Rosenbaum. Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnert der Ausschussvorsitzende an den am 20.10.2017 verstorbenen Herrn Josef Krämer und bittet um eine Gedenkminute für das frühere Ausschussmitglied. Anschließend nimmt er die offizielle Einführung des neu bestellten sachkundigen Bürgers Herrn Ralf Esser vor und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die hierzu erstellte separate Niederschrift ist als Anlage beigefügt. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung: ERWEITERUNGEN A) Öffentlicher Teil Punkt 1.2: 2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 732 /X.L. Z.2 Punkt 9: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim - Vorlage 803 /X.L. Z.1 - ABSETZUNGEN A) Öffentlicher Teil TOP 3 Bauen im Außenbereich Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.2 - B) Nichtöffentlicher Teil TOP 2.2 Grundstücksangelegenheiten Veräußerung des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 131 - Vorlage 838 /X.L. – Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Seite Punkt 1: Bauleitplanung 7 1.1 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 733 /X.L. Z.2 - 7 1.2 2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2- 7 1.3 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 830 /X.L. - 13 Punkt 2: 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 810 /X.L. - 14 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 3 Punkt 3: Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln - Vorlage 795 /X.L. - 14 Punkt 4: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 17 4.1 Bewilligung Einzelantrag 2017 - Vorlage 846 /X.L. - 17 4.2 Maßnahmenprogramm 2018 - Vorlage 844 /X.L. - 17 4.3 Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz - Vorlage 641 /X.L. Z.1 - 17 4.4 Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 611 /X.L. Z.1 - 18 4.5 Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen - Vorlage 845 /X.L. - 18 4.6 Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.1 - 19 Punkt 5: Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 615 /X.L. Z.2 - 19 Punkt 6: Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private und den öffentlichen Bereich hier: Sachstandsbericht - Vorlage 842 /X.L. - 19 Punkt 7: Städtebauliches Konzept Nettersheim 20 7.1 Teilbereich Begegnungsstätte - Vorlage 781 /X.L. - 20 7.2 Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße - Vorlage 780 /X.L. - 21 Punkt 8: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim - Vorlage 803 /X.L. und Z.2 - 22 Punkt 9: Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße - Vorlage 843 /X.L. - 23 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 4 Punkt10: Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Brückenbauwerk - Vorlage 832 /X.L. - 23 Punkt11: Erschließungsmaßnahmen 24 11.1 Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Vorlage 802 /X.L. - 24 11.2 Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" - Vorlage 804 /X.L. - 25 11.3 Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat" - Vorlage 805 /X.L. - 25 Punkt12: Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 806 /X.L. - 26 Punkt13: Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 784 /X.L. - 26 Punkt14: Entwicklung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 796 /X.L. - 27 Punkt15: Beschaffung Abfallbehälter 2018 - Vorlage 797 /X.L. - 28 Punkt16: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 763 /X.L. - 28 Punkt17: Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis - Vorlage 841 /X.L. - 29 Punkt18: Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 - Vorlage 801 /X.L. - 29 Punkt19: Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet - Vorlage 839 /X.L. - 30 Punkt20: Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018 - Vorlage 827 /X.L. - 31 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 5 Punkt21: Kindergartenbedarfsplanung - Vorlage 776 /X.L. Z.1 - 31 Punkt22: Mitteilungen und Informationen 32 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 6 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Bauleitplanung Punkt 1.1: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 733 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung sowie erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße, Im Wiesengrund, Steinfelder Weg werden die Abwägungen entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage vorgenommen sowie die vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst. b) Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, wird gefasst. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.2: einstimmig ja 2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2 - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 7 1. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.07.2017 wird dahingehend geändert, dass eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 (vorher: Nr. 187) in einer Größe von rd. 350 qm in den Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, mit aufgenommen wird. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. 2. Es wird darüber hinaus beschlossen, zur Durchführung des Verfahrens § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren) anzuwenden. 3. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Kommunen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Teilbereich „Akazienstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b) BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen vorgenommen und die empfohlenen Beschlüsse gefasst. Lfd.Nr. Betroffener Bürger/Be-hörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Gemeinde Beschluss 1 Gemeinde Schreiben 29.09.2017 Dahlem, vom Die Planung gilt als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt. Kenntnis nehmen 2 LVR-Dezernat Gebäudeund Liegenschaftsmanage ment, Köln, Schreiben vom 29.09.2017 Es liegt keine Betroffenheit bezogen auf die Liegenschaften des LVR vor. Diese Stellungnahme gilt nicht für das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn. Kenntnis nehmen 3 DB Immobilien, Köln, Schreiben vom 02.10.2017 e-regio, Euskirchen, Schreiben vom 09.10.2017 Keine Anregungen und Bedenken. Kenntnis nehmen Keine Bedenken Kenntnis nehmen Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 09.10.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie 4 5 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 8 Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Abwägung der Gemeinde: Unter Nr. 7.2 der Begründung wurde bereits ein Hinweis zur Kampfmittelbeseitigung aufgenommen, so dass die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen ist. 6 Kreis-EnergieVersorgung Schleiden, Kall, Schreiben vom 10.10.2017 Keine Bedenken 7 Geologischer NRW, Schreiben 10.10.2017 Das Plangebiet befindet sich über verkarstungsfähigem Kalkund Kalkmergelstein (Givet der Eifelkalkmulden/Devon). Bei der Baugrunduntersuchung und bei Gründungsarbeiten sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Dienst Krefeld, vom Kenntnis nehmen Kenntnis nehmen 1. Unterirdische Hohlräume sind nicht auszuschließen. 2. Die den Kluftgrundwasserleiter schützenden Deckschichten sind innerhalb des Plangebiets unterschiedlich mächtig. 3. Der Kluftgrundwasserleiter ist sehr verschmutzungsempfindlich. Bei den Bohr- und Bauarbeiten sind Verunreinigungen des FKarstkluftgrundwasserleiters auszuschließen (Grundwasserschutz). Bei Bohrarbeitten im Karstgrundwasserleiter kommt nur Trinkwasser als Spülmittel in Frage. Baugrundeigenschaften Baugrunduntersuchung Ich empfehle, die Baugrundeigenschaften, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Setzungsverhaltens, objektbezogen zu untersuchungen und zu bewerten. 8 Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, Abwägung der Gemeinde: Betroffen von dieser 2. Änderung ist lediglich das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Dem Eigentümer ist zu empfehlen, die vorgetragenen Aspekte des Geologischen Dienstes im Rahmen seiner weiteren Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Aus bergbehördlicher Sicht werden keine Bedenken oder Anregungen Dem Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 sind die vorgetragenen Aspekte des Geologischen Dienstes NRW zur Beachtung vorzulegen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 9 Schreiben 12.10.2017 vom 9 IHK Schreiben 20.10.2017 Aachen, vom 10 Kreis Euskirchen, Abt. Kreisentwicklung und vorgetragen. Hinweis: Die o. g. Planfläche liegt über dem auf Branstein und Eisenerz verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Engelgau“, dessen letzte Eigentümerin nach meinen Erkenntnissen nicht mehr erreichbar ist. In den hier vorhandenen Unterlagen ist im Bereich der Änderungsfläche kein Bergbau aus der Vergangenheit dokumentiert. Bearbeitungshinweis: Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den heir geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtikeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems „Gefährdungspotentiale des Untergrundes in NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnis zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über die Zugangsund Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“. Abwägung der Gemeinde: Betroffen von dieser 2. Änderung ist lediglich das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Es wird vorgeschlagen, den Eigentümer über die den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg zu unterrichten. Keine Bedenken Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 ist über den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg zu unterrichten. Kenntnis nehmen. Ich bitte, die nachfolgnede Anregung und Stellungnahme zu Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 10 Planung, Schreiben vom 27.10.2017 berücksichtigen: Untere Bodenschutzbehörde: Unter Berücksichtigung der festgelegten ökologischen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen, bestehen gegen die mit der Realisierung des Vorhabens einhergehende zusätzliche Versiegelung aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Abwägung der Gemeinde: Es wird empfohlen, den Umfang der ergänzenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abzustimmen und diese auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 vorzunehmen. Die textliche Festsetzung sowie die Begründung sind entsprechend zu ergänzen. In die textliche Festsetzung sowie in die Begründung ist ergänzend aufzunehmen, dass der Umfang der ergänzenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahre ns mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und diese auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 vorzunehmen ist. Kenntnis nehmen. 11 Wasserverband EifelRur, Düren, Schreiben vom 30.10.2017 Es werden keine Bedenken geäußert. 12 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, Schreiben vom 06.11.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Betimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflichtund Veränderungsverbot bei der Endeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgendne Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 11 zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Abwägung der Gemeinde: In die Begründung zur 1. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wurde unter Nr. 7.3 bereits ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Es wird angeregt, diesen auch in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. 13 PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 06.11.2017 In die textlichen Festsetzungen wird der Hinweis wie folgt aufgenommen: „Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellscha ft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellscha ft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellsch aft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 12  Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) • Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Kenntnis nehmen. Abwägung der Gemeinde: Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen, da Leitungstrassen im Projektbereich der PLEdoc GmbH nicht betroffen sind. 14 15 Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 06.11.2017 Landwirtschaftskammer NRW, Düren Belange der Gemeinde Blankenheim sind nicht betroffen. Kenntnis nehmen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Kenntnis nehmen 4. Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 2. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wird gefasst. 5. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.3: einstimmig ja 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 830 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, a) den Flächennutzungsplan der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Teilbereich „Altes Pastorat“, dahingehend zu ändern, das bisher ausgewiesene „Gemischte Bauflächen“ (M) künftig als „Wohnbauflächen“ (W) festgesetzt werden. Der Betroffene Bereich ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Aufstellungsbeschluss zu dieser 55. Änderung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 13 b) Der Aufstellungsbeschluss zu dieser 55. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ort Zingsheim, Teilbereich „Altes Pastorat“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 810 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt eine 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im Bereich L 204 – Ortseingang Nord gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist als Anlage beigefügt. Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen. Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln - Vorlage 795 /X.L. - Bürgermeister Pracht führt aus, dass auf Einladung der Bezirksregierung Köln kürzlich dort ein erstes Informationsgespräch unter Beteiligung des Kreises Euskirchen stattgefunden habe. Ausgehend von der Neufassung des Landesentwicklungsplanes solle nun der Regionalplan in den Regierungsbezirken ebenfalls neu aufgestellt werden. Dafür sei eine Zeit von vier bis fünf Jahren vorgesehen. Durch Beschluss Mitte des Jahres habe man festgelegt, gleichzeitig die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Im Gespräch wurde seitens der Eifelgemeinde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch Änderungen im LEP wünschenswert seien, da viele Anregungen und Bedenken seinerzeit vorgetragen wurden, die nicht berücksichtigt wurden, insbesondere die Siedlungsentwicklung in den Dörfern. Damit gehe – so der Bürgermeister - seiner Meinung nach eine andere Ausgangssituation einher. Ging man seinerzeit von einem Rückgang der Einwohnerzahlen aus, stehe dies der aktuellen Entwicklung entgegen. Um den größeren Dörfern weitere Entwicklungschancen zu ermöglichen, habe man Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 14 deshalb vorgetragen, neben der bereits bestehenden Festsetzung als „allgemeiner Siedlungsbereich“ für die Ortschaften Nettersheim und Marmagen nunmehr auch die dritt- und viertgrößten Orte Zingsheim und Tondorf mit dieser Festsetzung vorzusehen. Für die bauliche Entwicklung in den kleineren Dörfern sehe die Bezirksregierung Köln derzeit nur einen Erweiterungsrahmen von 5 % vor. Hier sei seitens der Gemeinde eine Erhöhung auf 10 % gefordert worden. Vor dem Hintergrund, dass z. B. in Frohngau aktuell fünf bis sechs Baugrundstücke gesucht würden oder auch z.B. in Roderath die Baulandnachfrage steige, müssten auch hier Entwicklungschancen dieser Ortslagen ermöglicht werden. Der Regionalplan sei aber insbesondere auch für das Gewerbegebiet, das nur noch eine verfügbare Fläche von 10 – 15 ha aufweise, von Bedeutung. Hier sei aufgezeigt worden, dass bis zur vorhandenen Gastrasse entlang der A 1 durch Waldumwandlung weitere Gewerbegebietsflächen ausgewiesen werden könnten. Zusätzlich solle das bereits seit längerem vorgesehene interkommunale Gewerbegebiet am Ende der A 1 bei Tondorf weiterhin im Regionalplan festgesetzt werden. Die Thematik werde in den nächsten Jahren sicherlich aktuell bleiben. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes solle versucht werden, ggf. über eine Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln, die Planung zu forcieren und somit die Entwicklung der Gemeinde voranzubringen. Herr Hilger erklärt, dass in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe bzgl. einer Forderung der Gemeinde zur Erhöhung des baulichen Entwicklungspotentials von 5 % auf 10 %. Es sei unklar, auf welchen Grundwert sich dieser Prozentsatz beziehe. Derzeit stünden 120 Baugrundstücke für die Orte Zingsheim, Marmagen und Nettersheim zur Verfügung. Es stelle sich die Frage, ob man noch weitere Entwicklungspotentiale fordern oder es dabei belasse solle. In den kleineren Dörfern mit z. B. 300 Einwohnern gehe man von rd. 80 – 100 Haushalten aus, so Bürgermeister Pracht. Bei 10 % Entwicklung bedeute dies 30 Haushalte gerechnet ab heute. In vier bis fünf Jahren werde der Regionalplan jedoch erst Rechtkraft erlangen, d. h. 2022/2023. Die Laufzeit des Regionalplanes werde ca. 10 – 15 Jahre betragen, so dass die Siedlungsentwicklung bis 2033 bzw. 2037 kalkuliert werde. Er rät dringend dazu, darauf hinzuwirken, dass es für die Gemeinde keine Sperrklausel für den Zentralort und die übrigen Orte geben sollte. Wie z. B. bei einer regen Baulandnachfrage in Roderath müsse auch künftig jungen Menschen, die dort aufgewachsen sind, die Möglichkeit gegeben werden, ihr Eigenheim in ihrem Heimatort zu errichten. Es gebe in Roderath zwar noch viele freie Baugrundstücke in privater Hand, die jedoch nicht zur Bebauung zur Verfügung stünden, da in Anbetracht der derzeitigen Zinsmarktlage keine Bereitschaft zum Verkauf bestehe. Anmerkung der Verwaltung zur Berechnung der baulichen Entwicklungspotenziale mit einem Satz von 10 % bis zum Jahr 2037: Grundlage für die Berechnung der Haushalte ist die Anzahl der Wasserhausanschlüsse in den Ortschaften, Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 15 Stand: 31.12.2016. Am Beispiel Buir, Engelgau, Frohngau und Roderath würde sich ein bauliches Entwicklungspotential wie folgt ergeben: - Buir: 83 Haushalte Engelgau: 234 Haushalte Frohngau: 182 Haushalte Roderath: 68 Haushalte     8 zusätzliche Baugrundstücke 23 zusätzliche Baugrundstücke 18 zusätzliche Baugrundstücke 7 zusätzliche Baugrundstücke Die Baulandnachfrage zeige deutlich, dass nicht nur Bürger der Gemeinde, sondern auch Auswärtige am Grunderwerb in der Gemeinde Nettersheim interessiert seien. Die Stadt Köln erkenne für sich, dass Wohnbereiche im Stadtgebiet nicht mehr realisierbar seien und habe deshalb signalisiert, im Umkreis von 50 km ab Hauptbahnhof, d. h. bis Stadt Euskirchen Wohnraum zu suchen. Dies zeige, dass durch den demografischen Wandel der ländliche Raum mehr zur Wohnraumvorsorge eintreten müsse. Stelle sich der Umkreis von 50 km ab Südbahnhof Köln dar, würde auch die Gemeinde Nettersheim in diesen Wohnversorgungsbereich fallen. Ausschussmitglied Mayer hält bzgl. des baulichen Entwicklungspotentials für die kleineren Ortslagen die anvisierte Erhöhung auf 10 % für richtig, zumal als Berechnungsgrundlage die zukünftige Einwohnerzahl zum Stichtag des Inkrafttretens des Regionalplans gelte. Herr Josef Falkenberg vertritt die Auffassung, dass man möglichst viel Entwicklungspotential für die Orte schaffen sollte. Zingsheim und Tondorf als „allgemeine Siedlungsbereiche“ festzusetzen, sei aufgrund der optimalen Lage zu empfehlen und auch der Erhöhung der baulichen Entwicklung für die kleineren Orte von 5 auf 10 % werde seitens der CDU-Fraktion zugestimmt. Dies sei der zukünftigen Entwicklung und der Attraktivität der Orte sehr dienlich. Herr Hilger erklärt nochmals, dass seitens der UNA-Fraktion in der heutigen Sitzung noch keine Abstimmung zur Beschlussfassung stattfinden werde, sondern voraussichtlich erst in der kommenden Ratssitzung. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen, b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen, c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen, Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 16 d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen, e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden 10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der Festsetzungen im LEP zu erreichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Mitglieder der UNA-Fraktion Abstimmung nicht teilgenommen.) haben an der Punkt 4: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim Punkt 4.1: Bewilligung Einzelantrag 2017 - Vorlage 846 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2017 im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2018 ff. vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4.2: einstimmig ja Maßnahmenprogramm 2018 - Vorlage 844 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 ff. zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4.3: einstimmig ja Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz - Vorlage 641 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 17 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung des Sportzentrums in Nettersheim die im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim, Einzelantrag 2017) beantragten und zwischenzeitlich bewilligten Maßnahmen in Kooperation mit dem TC Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 umzusetzen. Notwendige Auftragsvergaben Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 4.4: sind im Rahmen der vorgeschriebenen einstimmig ja Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 611 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bauabschnitt (Spielfläche zwischen Grundschule und Turn-/ehemaliger Schwimmhalle) des Generationenplatzes unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Schüler, Förderverein, Ortsvertreter, Nutzer) umzusetzen und die notwendigen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4.5: einstimmig ja Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen - Vorlage 845 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die Optimierung des Eiffelplatzes in Marmagen ein Entwicklungs- und Gestaltungskonzept (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) unter Beteiligung aller Akteure zu erarbeiten, damit auf dieser Grundlage im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim ein Förderantrag (Städtebauförderung) gestellt werden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 18 Punkt 4.6: Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1 Pfalzstraße 7, Zingsheim 2 Pfalzstraße Zingsheim 3 Webergasse 2, Marmagen Urgasse 10, Marmagen Überarbeitung und Anstrich von Fenstern sowie der Einzäunung Überarbeitung von Fenstern mit Neuanstrich sowie Anstrich der Fachwerkfassade Instandsetzung der Stützmauer 4 13, Abstimmungsergebnis: Punkt 5: Gesamtkosten der Maßnahme, € Reinigung, Ausbesserung und Anstrich der Fassadenflächen Fördersumme, € 1.645,70 € 820,00 € 3.702,44 € 1.850,00 € 7378,00 € 3.000,00 € 6.217,86 € 3.000,00 € einstimmig ja Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 615 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der Fassade am Objekt Kleingasse 30, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 6.051,18 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private und den öffentlichen Bereich hier: Sachstandsbericht - Vorlage 842 /X.L. - Der Bürgermeister berichtet, dass neben den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim nun auch für die übrigen Orte Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 19 bis Ende des Jahres ein Entwicklungskonzept vorgelegt werden soll. Hier würden die Grundlagen festgelegt für Fördermöglichkeiten für den privaten und öffentlichen Bereich. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den Dorfentwicklungsprozess im Jahr 2018 weiter fortzuführen und mit den Dorfgemeinschaften Förderanträge für die Leitprojekte vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 7: Städtebauliches Konzept Nettersheim Punkt 7.1: Teilbereich Begegnungsstätte - Vorlage 781 /X.L. - Der Bürgermeister erläutert, dass die Begegnungsstätte und das angrenzende Umfeld bezüglich zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten untersucht werden solle. Die Kosten der Erstellung eines solchen Nutzungskonzeptes durch ein Fachbüro seien aus dem Städtebauprogramm finanzierbar. Ausschussmitglied Hilger weist auf die zahlreichen derzeitigen Nutzer der Begegnungsstätte hin, die in einem zukünftigen Nutzungskonzept weiterhin Berücksichtigung finden sollten. Er bittet darum, eine Aufstellung der aktuellen Mieter/Nutzer der Niederschrift beizufügen. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass derzeit alle Räumlichkeiten bis auf den Keller belegt seien und regelmäßig genutzt würden. Selbstverständlich müssten auch zukünftig für die jetzigen Nutzer Räumlichkeiten in gemeindlichen Einrichtungen in Nettersheim bereitgestellt werden. Die Räumlichkeiten in der Begegnungsstätte werden zurzeit wie folgt genutzt: Wohnung (Hausmeister), Grafikbüro, Logopädiepraxis, Proberaum eines Musikvereins Herr Hilger bezieht sich auf die ebenfalls in der Vorlage genannte Grünfläche im hinteren Bereich der Begegnungsstätte. Er weist darauf hin, dass diese bei Veranstaltungen der Biologischen Station stets mit genutzt würde. Es sei vorteilhaft, diese Grünfläche als Stück Natur in der Dorfmitte zu haben und er hoffe, dass diese Möglichkeit zukünftig auch erhalten bleibe. Unstrittig sei, dass der Anblick der Begrenzungsmauer zur Neustraße hin, einer Verbesserung bedürfe. Bürgermeister Pracht bestätigt, dass solche Grünoasen im Ort Berücksichtigung finden müssten. Was die angesprochene Stützmauer angehe, so bestehe wahrscheinlich schon bald Handlungsbedarf hinsichtlich des baulichen Zustandes. Der Bürgermeister empfiehlt, wie in der Vorlage vorgeschlagen, ein entsprechendes Planungskonzept durch ein Fachbüro unter Einbeziehung der aktuellen Nutzungen erstellen zu lassen und nach Erstellung über dieses Konzept weiter zu beraten. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 20 Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für den Teilbereich der Begegnungsstätte einschließlich Umfeld der Steinfelder Straße in Nettersheim ein städtebauliches Konzept durch ein Fachbüro zu erstellen, welches mögliche zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt. Abstimmungsergebnis: Punkt 7.2: einstimmig ja Städtebauliches Konzept Nettersheim hier: Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße - Vorlage 780 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass das Plangebiet innerhalb des Bebauungsplanes G 2 Nettersheim liege, der in den 70er Jahren erstellt worden sei. Dieses enthalte u.a. auch ein ausgewiesenes Sonderbaugebiet mit Schulzentrum und Familienzentrum/Kindergarten. Daran angrenzend befänden sich Turn- und Schwimmhalle sowie Jugendgästehaus, die mit in die Gesamtkonzeption einbezogen werden sollen. Untersucht werden solle neben den zukünftigen Nutzungs- u. Gestaltungsmöglichkeiten auch Lösungsmöglichkeiten zur Parksituation. Bezüglich der Verkehrsführung sei zu überlegen, ob die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Umfeld der Turn- und Schwimmhalle u. des Jugendgästehauses sinnvoll sei. Weiterhin sei zu prüfen, ob die Schulstraße (frühere Mittelstraße) zukünftig weiterhin Durchgangsstraße bleibe oder eine von beiden Seiten befahrbare Stichstraße werde. Einige Anwohner der Schulstraße/Mittelstraße seien heute als Zuhörer anwesend. Mit den Anwohnern werde man alle Punkte in einem Ortstermin Anfang Januar besprechen, zu dem schriftlich eingeladen werde. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass dieser Planungsbereich G2 als Standort für die Einrichtung einer weiteren Pflegeeinrichtung und der Einrichtungen zum betreuten Wohnen für die aktuellen Interessenten aufgrund der Hanglage nicht in Frage komme. Hier werde unter dem Aspekt der Barrierefreiheit ein Standort in der Ebene bevorzugt. Seitens einer Zuhörerin wird mitgeteilt, dass eine Änderung der Verkehrsführung in der früheren Mittelstraße zu einer Art Stichstraße auch dringender Wunsch der Anlieger sei. Auf Nachfrage eines weiteren Zuhörers informiert der Bürgermeister, dass es im Annex Veränderungen im Bereich der derzeitigen Toilettenanlagen geben werde. Diese Räumlichkeiten sollten nach entsprechendem Umbau zukünftig durch die Tanzoffensive Nettersheim genutzt werden. Eine Unterbringung von Kindergartengruppen im Schulzentrum sei aufgrund von Auflagen des Landesjugendamtes nicht möglich. Dieses fordere die Betreuung der Kinder in einem zusammenhängenden Gebäude und nicht die Aufteilung über verschiedene Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 21 Immobilien. Hier sei eine Aufstockung des Kindergartengebäudes geplant. Als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme werde eine Betreuung durch Tagesmütter angestrebt. Eine entsprechende Ausschreibung sei bereits im Gemeindeblatt veröffentlicht worden. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für den Teilbereich des Baugebietes G 2 – Nettersheim – durch ein Fachbüro mögliche zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten und diese frühzeitig mit angrenzenden Anliegern und Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim - Vorlage 803 /X.L. und Z.1 - Der Bürgermeister verweist auf die mit der Zusatzvorlage bereitgestellte Expertise eines Fachbüros, in der die Entwicklungsperspektiven für Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim ausgearbeitet seien. Es bestehe bei älteren Bevölkerungsgruppen deutliche Nachfrage nach Wohnformen mit entsprechender Betreuung. Im Pflegeplan des Kreises Euskirchen sei festgestellt, dass in Nettersheim Bedarf für eine Kapazitätserweiterung in Form einer weiteren Seniorenresidenz sowie im Bereich Betreutes Wohnen / Wohnen zu Zweit bestehe. Viele ältere Menschen würden alleine oder zu zweit in großen Ein- oder Mehrfamilienhäusern leben, führt der Bürgermeister aus. Diese suchten vermehrt nach barrierefreiem Wohnraum. Daher benötige die Gemeinde ein entsprechendes Angebot. Es gebe aktuell mehrere Interessenten für die Realisierung eines solchen Objektes, daher seien die Verhandlungen nun einzuleiten. Auf Nachfrage von Herrn Hilger bzgl. einer möglichen Hochwasserproblematik an dem geplanten Standort teilt der Bürgermeister mit, dass es direkt am Genfbach die Fläche des ehemaligen Kurgartens gebe, die tiefer liege als der geplante Objektstandort. Damit sei ausreichend Retentionsfläche vorhanden und eine Hochwasserproblematik für den in Rede stehenden Bereich zur Ansiedlung dieses neuen Wohnkonzeptes nicht gegeben. Bezüglich des Hinweises von Herrn Hilger auf den früheren Investor, der damals abgesprungen sei, erklärt der Bürgermeister, dass dies aus nachvollziehbaren, gesundheitlichen Gründen erfolgt sei. Bei dem jetzigen geplanten Projekt gebe es einerseits den Investor und andererseits den späteren Betreiber der Einrichtung/Wohnanlage. Seitens der Verwaltung habe man sich ein im Bau befindliches Objekt eines der Interessenten angesehen. Dies sei mehr als überzeugend gewesen. Gerne könne man auch einen Besichtigungstermin des Ausschusses organisieren. Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass es sich hier um eine Investition in Höhe von ca. 10 Millionen Euro handele. Er fragt, was die Gemeinde noch tun könne, Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 22 außer das Grundstück zu veräußern. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass man Einfluss auf die planerische Entwicklung nehmen könne. Auszuarbeitende Konzepte u. weitere Untersuchungen seien für die Gemeinde wichtig, z.B. die Anzahl der Interessenten aus der Gemeinde und die Anzahl derjenigen von außerhalb, die dann zukünftig ihren Wohnsitz in Nettersheim hätten, usw. Dem Investor sei klar, dass er einiges an Planungskonzeptunterlagen liefern müsse. Für die weitere Planung benötige er allerdings auch ein Signal der Gemeinde, dass bei Erfüllung aller Auflagen er letztendlich den Zuschlag erhalten werde. Auf die Nachfrage von Herrn Mayer erläutert der Bürgermeister, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht nötig sei und sich die Bebauung nach § 34 BauGB richten werde. Da die Gemeinde Eigentümer der Fläche sei, könnten zudem alle notwendigen und gewünschten Festsetzungen/Auflagen vertraglich geregelt werden. Ausschussmitglied Pospig betont, dass die Gemeinde sich keine Gedanken bzgl. des Bedarfs einer solchen Einrichtung machen müsse. Bevor sich ein Investor konkret für ein solches Projekt bewerbe, habe er die Bedarfslage bereits im Vorfeld geprüft. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, mit potenziellen Investoren/Bauträgern Verhandlungen zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau von Mehrfamilienhäusern für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich Rosenthalstraße/Klosterstraße in Nettersheim zu führen mit dem Ziele, dass zeitnah durch diese eine Gesamtkonzeption der beabsichtigten Vorhaben vorgelegt wird, welche u.a. planerische Details darstellt. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße - Vorlage 843 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf dem Spielplatz Genfbachstraße die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Verbesserungsmaßnahmen bis zum Frühjahr 2018 durchzuführen und die hierfür notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren durchzuführen. Weiterhin beschließt der Rat, zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Brückenbauwerk - Vorlage 832 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 23 Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf die früheren Aussagen beim Bau der Brücke. Damals sei signalisiert worden, dass keine Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten notwendig würden. Seiner Auffassung nach hätten die Planer wissen müssen, dass Wartungsarbeiten notwendig seien und ein Brückenbuch zu führen sei. Auch wenn die jetzt anstehenden Arbeiten über eine Fördermaßnahme abgewickelt werden könnten, seien die zukünftigen Maßnahmen dann von der Gemeinde zu tragen. Er erkundigt sich, ob sich ggf. die Deutsche Bahn hieran beteiligen würde. Der Bürgermeister berichtet, dass u.a. Verschmutzungen u. das eingesetzte Tausalz Anlass für die notwendigen Maßnahmen seien. Man habe hier jetzt reagiert und nutze zukünftig ein anderes Material aus Mais. Da die Brücke im ersten Nutzungsjahr nicht überdacht gewesen sei, seien an einigen Verzapfungsstellen Beanspruchungen durch Verunreinigungen entstanden. Die anstehenden aufwendigeren Reinigungsarbeiten, auch im Zusammenhang mit der fehlenden Überdachung, könnten jetzt über eine Fördermaßnahme abgewickelt werden. Bei den damaligen Vertragsverhandlungen mit Eisenbahnbundesamt und Deutscher Bahn hätten diese ausdrücklich verlangt, dass die Unterhaltungskosten von der Gemeinde zu tragen seien. Das Brückenbuch habe nichts mit der aktuellen Sachlage zu tun, sondern dieses müsse für eine Brücke immer geführt werden, um die turnusmäßige Sichtkontrolle zu dokumentieren. Ausschussmitglied Mayer vermutet, dass die Brücke bei jeder Zugunterquerung immer in Schwingungen versetzt werde und die Verzapfungen sich hierbei lösen könnten. Er regt an, dies überprüfen zu lassen. Dieses Problem sehe er eher nicht, so der Bürgermeister, es seien allerdings an diesen Stellen vor allem Verunreinigungen durch das fehlende Dach entstanden, die nun einmalig gründlich gereinigt werden müssten. In den Folgenjahren sei davon auszugehen, dass derartige umfassende Maßnahmen nicht mehr erforderlich seien. Zu dem Einwand von Herrn Pospig hinsichtlich der Holzstufen, die gerade bei Feuchtigkeit oft glatt seien, weist der Bürgermeister auf das in der Vorlage genannte Maisgranulat hin, mit dem hier in Zukunft Abhilfe geschaffen werden solle. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf der Grundlage eines Wartungsangebotes einer Fachfirma notwendige Wartungsarbeiten am Brückenbauwerk der Holzbrücke am Bahnhof Nettersheim durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Erschließungsmaßnahmen Punkt11.1: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Vorlage 802 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 24 Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches „Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt11.2: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" - Vorlage 804 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: das einstimmig ja Punkt11.3: Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat" - Vorlage 805 /X.L. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, mit der Erschließung des Baugebietes L 6-A Zingsheim (Altes Pastorat) im Jahre 2018 zu beginnen und entsprechende Mittel im Haushaltsplan sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 25 Punkt 12: Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 806 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob nunmehr im Zuge der Ausbaumaßnahme hinsichtlich der Nebenanlagen noch Beiträge durch die Anlieger zu zahlen seien. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Nebenanlagen teilweise durch Fördermittel finanziert würden und keine Erschließungsbeiträge mehr zu zahlen seien. In einer Bürgerversammlung Anfang des Jahres sei einvernehmlich abgestimmt worden, dass zur Vermeidung von Erschließungsbeiträgen Eigenleistungen durch die Anlieger erbracht werden müssten. Ausschussmitglied Dederichs erkundigt sich, ob immer der Billigstbietende im Rahmen der Ausschreibung zu einer solchen Baumaßnahme den Zuschlag erhalten müsse. Er habe den Eindruck, dass nach den letzten Baumaßnahmen an dieser Straße der Zustand sich stark verschlechtert habe. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich hier um eine Kreisstraße handele, so dass die Ausschreibung und Auftragsvergabe über den Kreis Euskirchen erfolgen werde. Die Submission finde in der kommenden Woche statt, so dass mit der Maßnahme voraussichtlich im Frühjahr begonnen werde. Es müsse grundsätzlich das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten. Dies müsse nicht immer das günstigste Angebot sein, wenn eine Vergabe an einen teureren Anbieter schlüssig begründet werden könne. In den meisten Fällen sei das günstigste Angebot allerdings auch das wirtschaftlichste. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom 21.11.2017 des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau - den Auftrag für die Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst bietende Firma zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 784 /X.L. - Ausschussmitglied Hilger bittet darum, der Niederschrift eine Karte mit dem geplanten Standort der Sendemasten beizufügen. Der Niederschrift ist als Anlage eine Karte mit dem geplanten Standort des D1-Sendemastes auf dem gemeindlichen Grundstück beigefügt. Bezüglich des zweiten Mastes auf der Privatfläche liegt derzeit keine Information bzgl. des genauen Standortes vor. Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob es vorab Untersuchungen/Messungen gegeben habe und die Standorte abgesprochen worden seien. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 26 Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es keine intensiven Gespräche gegeben habe. Man müsse darauf einwirken, dass die Standorte vom Landschaftsbild her passten. Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass manche Anbieter vorhandene Bauwerke zur Anbringung von Sendeanlagen nutzten, daher sei es sinnvoll, die jetzt vorgeschlagenen Standorte nochmals zu hinterfragen. Aufgrund der in dieser Region teilweise schlechten Netzanbindung solle man dem Ansinnen generell aber positiv gegenübertreten, regt Herr Pospig an. Über die Standorte könne man sicher noch reden. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, der Errichtung von D1-Sendemasten durch die Deutsche Funkturm GmbH innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zunächst nicht zuzustimmen und über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen zu verhandeln. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Entwicklung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 796 /X.L. - Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich, ob zwischenzeitlich nochmals ein Kostenvergleich hinsichtlich der Beauftragung eines externen Dienstleisters durchgeführt worden sei. Der Markt habe sich seit der damaligen Entscheidung für eine Abfallentsorgung in Eigenregie verändert, daher sollte man dies seiner Meinung nach nochmal überprüfen. Bürgermeister Pracht führt aus, dass 10 Jahre seit der Neuorganisation der Abfallentsorgung vergangen seien. Damals habe man damit ein Haushaltsdefizit in Höhe von rd. 100.000 Euro ausgleichen und gleichzeitig auch Lösungen für andere Bereiche bieten können, wie z.B. Grünabfuhr, wilder Müll, etc. Seit 15 Jahren sei keine Gebührenanpassung notwendig gewesen. Weiterer Vorteil sei, dass bei eigener Bearbeitung bis dato keine Umsatzsteuer anfalle. Er schlage vor, einen Vergleich der Abfallgebühren mit den Nachbarkommunen vorzunehmen. Vor einigen Jahren habe der Kreis eine Sammelausschreibung durchgeführt. Hier könne man anfragen, ob die Werte zur Verfügung gestellt werden könnten, um einen Vergleich mit der hiesigen Situation zu ermöglichen. Der zugesagte Vergleich der Abfallgebühren wird voraussichtlich zur Haupt- und Finanzausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob evtl. Leasing statt eines Ankaufs eines Neufahrzeuges in Frage komme und ob das Altfahrzeug verkauft werden soll. Hierzu merkt der Bürgermeister an, dass Leasing in der Gesamtrechnung teurer und bei der derzeitigen Zinslage ein Neukauf günstiger sei. Wenn der Verkaufserlös eines solchen Altfahrzeugs mindestens noch ein bis zwei Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 27 Abschreibungsjahre des neuen Fahrzeuges abdecke, empfehle sich, es zu veräußern, erläutert der Bürgermeister. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim auch im Jahr 2018 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November einzurichten und entsprechende Mittel im Haushalt 2018 bereitzustellen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat im Rahmen der vorgegebenen Vergabeverfahren ein neues Abfallfahrzeug zu beschaffen. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind entsprechende Mittel im Haushalt 2018 zu veranschlagen. Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen 2018 nicht erforderlich. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Beschaffung Abfallbehälter 2018 - Vorlage 797 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer regt an, bei der Neubeschaffung von Abfallbehältern auch Wert auf die Qualität der Gefäße zu legen und nicht nur auf den Preis. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Kosten der Erstbeschaffung der Müllgefäße sowie deren Ersatzbeschaffung nach Defekt laut Satzung zulasten der Bürger gingen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Müllgefäßen im Jahr 2018 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 763 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wie vorgesehen vorzunehmen und nimmt die Ausführungen zum Stand der Bearbeitung zustimmend zur Kenntnis. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 28 Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis - Vorlage 841 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Bemühungen im Sinne der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde fortzuführen. Darüber hinaus sind Bemühungen zur Erstellung eines Handlungskonzeptes, welches der aktuellen Situation gerecht wird, zu unternehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 - Vorlage 801 /X.L. - Herr Hilger benennt zwei Punkte, die bereits früher schon angesprochen worden seien und bittet diesbezüglich um Überprüfung. Einmal betreffe dies die Abstellung von Pferdeanhängern auf dem Parkplatz gegenüber der Post in Nettersheim. Ursprünglich hätten dort immer zwei Anhänger gestanden, zwischenzeitlich sei es nur noch einer, der allerdings bereits halbwegs zugewachsen sei und dauerhaft notwendigen Parkraum blockiere. Zweiter Punkt sei die Ausweisung der beiden Behindertenparkplätze vor dem Bioladen. Einer davon sei einem konkreten Berechtigten zugewiesen gewesen. Er bittet zu prüfen, ob diese Berechtigung aktuell noch gegeben sei, da die Sachlage sich seines Wissens nach aufgrund eines Todesfalles zwischenzeitlich anders darstelle. Außerdem sei er am heutigen Tage von einem Engelgauer Bürger nochmals auf die problematische Verkehrssituation am Schwalbenweg angesprochen worden. In der Vorlage werde jetzt die versuchsweise Anbringung von mobilen Fahrbahnschwellen empfohlen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Schwalbenweg tatsächlich oft als Abkürzung genutzt werde und aufgrund der geraden Streckenführung auch sehr schnell befahrbar sei. Durch die Ausweisung als Dorfgebiet werde der Weg auch von der Landwirtschaft befahren, so dass eine Sperrung nicht möglich sei. In der Verkehrsschau seien die mobilen Fahrbahnschwellen vorgeschlagen worden, um die Strecke möglichst unattraktiv zu machen. Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass die Straße schon immer als Abkürzung in und aus Richtung Roderath genutzt worden sei. Die Maßnahmen würden vielleicht dazu beitragen, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Ausschilderung als Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 29 Anliegerstraße bringe seiner Meinung nach ohne Kontrolle und Ahndung nicht den erwünschten Erfolg. Ausschussmitglied Caspers bezieht sich auf Punkt 9 der Vorlage hinsichtlich der Problematik der Lärmbelastung durch Motorradverkehr in Holzmülheim. Als Anlieger einer hiervon betroffenen Straße bedanke er sich an dieser Stelle für die Bemühungen der Gemeinde. Geschwindigkeitsmessungen oder auch die Präsenz des Ordnungsamtsfahrzeugs hätten kurzfristig ein wenig Abhilfe geschafft. Langfristig werde sich an der Problematik wie in der Vorlage beschrieben allerdings wohl leider nichts ändern, was sehr bedauerlich für die betroffenen Anlieger sei. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 StVO umzusetzen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zur Verbesserung der Parksituation im Ortsteil Nettersheim zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet - Vorlage 839 /X.L. - Herr Pospig äußert sein Bedauern, dass es alleinig für den Ort Pesch derzeit noch keine Alternativlösung zum AST-Verkehr gebe und bittet darum, auch für diese Ortslage möglichst zeitnah Alternativen anzustreben. Bürgermeister Pracht erläutert, dass im Gespräch mit dem Kreis Euskirchen und der RVK eine Lösung angedacht sei, dass eine ganztägige Anbindung auf der Linie 820 erreicht werden soll. Dazu seien dann drei Fahrzeuge notwendig. Denkbar sei dabei eine Kooperation mit der Stadt Bad Münstereifel, so dass der Bus in Bouderath dann nicht wenden müsse und keine Aufenthaltszeiten entstehen würden, sondern die Fahrt bis nach Bad Münstereifel fortgeführt werden könne. Die Einbindung des Ortes Pesch werde schwierig, da sie von der Linie 821 tangiert sei. Ggf. könne die RVK ihr Angebot ausdehnen. Das Konzept solle weiterhin berücksichtigen, dass Schüler mit Unterrichtsschluss nach der 4. oder 5. Stunde ebenfalls den Bus nutzen können, dann werde auch Pesch mit bedient und somit ein Vorteil erreicht. Er habe heute noch mit dem zuständigen Leiter beim Kreis Euskirchen gesprochen und ihn gebeten, alles daran zu setzen, dass Mitte nächsten Jahres die Planung zur Umsetzung komme. Herr Mayer bemängelt die langen Fahrzeiten für Schüler. Bezogen auf die Grundschulen, so Bürgermeister Pracht, treffe dies nicht zu. Hier betrage die Fahrzeit max. ½ Stunde. Bei der Gesamtschule sei zu berücksichtigen, dass rd. 80 Orte Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 30 angefahren werden müssten, um die Schüler aufzunehmen. Es sei aber vorgesehen, die Schulbeginn- und –endzeiten nochmals zu untersuchen. Eine längere Fahrzeit als eine Stunde bestehe jedoch nicht. Zwischenzeitlich sei ein Busbegleiter eingesetzt, der die Fahrzeiten bzw. Wartezeiten aufnehme und entsprechend dokumentiere. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, die Konzeptüberlegungen weiter zu entwickeln und auf dieser Grundlage zunächst zu untersuchen, dass eine gänzliche Bedienung im Stundentakt aller Haltestellen sichergestellt wird. Für den Ort Pesch (Linie 821) ist eine gesonderte Lösung zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018 - Vorlage 827 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen Landschaftsparks und des Jugendgästehaus sowie der angegliederten Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 die Maßnahmen und Programme darzustellen. Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter, wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden. Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem Bildungswerk zu vergüten. Zur Stärkung und Entwicklung des Naturzentrums wurde ein Antrag auf Zuwendung zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel gestellt. Sobald eine Bewilligung erfolgt, soll ein entsprechender Mitarbeiter zur Umsetzung der geförderten Maßnahme eingesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Kindergartenbedarfsplanung - Vorlage 776 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister führt aus, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen insbesondere für U3-Plätze gestiegen sei. Durch die in dieser Altersklasse geringeren Gruppenstärken seien die vorhandenen Räumlichkeiten schnell belegt. Eine Betreuung durch Tagesmütter biete den Vorteil, dass auch Räume außerhalb des Kindergartens genutzt Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 31 werden könnten. Weiterhin könne der individuelle Betreuungswunsch abgedeckt werden (z.B. nur drei statt fünf Tage in der Woche). besser Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Einrichtung von 30 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung Nettersheim sowie von 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung in Zingsheim zu. Die Finanzierung ist über das Investitonsprogramm 2017 bis 2020 des Landes sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Herr Hilger bittet im Auftrag eines Bürgers um Information, wer für die Entfernung eines nicht mehr genutzten Mastes auf einem Privatgrundstück zuständig sei. Der Bürgermeister bittet darum, der Verwaltung den Namen mitzuteilen, um entsprechende Kontakte herzustellen und Abhilfe zu schaffen. gez. Reuter gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführerin Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 32