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Beschlusstext (55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
130 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
21.11.17, 12:32
Aktualisiert
21.11.17, 12:32
Beschlusstext (55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1.3: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 830 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, a) den Flächennutzungsplan der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Teilbereich „Altes Pastorat“, dahingehend zu ändern, das bisher ausgewiesene „Gemischte Bauflächen“ (M) künftig als „Wohnbauflächen“ (W) festgesetzt werden. Der Betroffene Bereich ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Aufstellungsbeschluss zu dieser 55. Änderung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. b) Der Aufstellungsbeschluss zu dieser 55. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ort Zingsheim, Teilbereich „Altes Pastorat“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja