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Beschlusstext (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
21.11.17, 12:32
Aktualisiert
27.11.17, 13:00
Beschlusstext (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim) Beschlusstext (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 8: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim - Vorlage 803 /X.L. - Der Bürgermeister verweist auf die mit der Zusatzvorlage bereitgestellte Expertise eines Fachbüros, in der die Entwicklungsperspektiven für Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim ausgearbeitet seien. Es bestehe bei älteren Bevölkerungsgruppen deutliche Nachfrage nach Wohnformen mit entsprechender Betreuung. Im Pflegeplan des Kreises Euskirchen sei festgestellt, dass in Nettersheim Bedarf für eine Kapazitätserweiterung in Form einer weiteren Seniorenresidenz sowie im Bereich Betreutes Wohnen / Wohnen zu Zweit bestehe. Viele ältere Menschen würden alleine oder zu zweit in großen Ein- oder Mehrfamilienhäusern leben, führt der Bürgermeister aus. Diese suchten vermehrt nach barrierefreiem Wohnraum. Daher benötige die Gemeinde ein entsprechendes Angebot. Es gebe aktuell mehrere Interessenten für die Realisierung eines solchen Objektes, daher seien die Verhandlungen nun einzuleiten. Auf Nachfrage von Herrn Hilger bzgl. einer möglichen Hochwasserproblematik an dem geplanten Standort teilt der Bürgermeister mit, dass es direkt am Genfbach die Fläche des ehemaligen Kurgartens gebe, die tiefer liege als der geplante Objektstandort. Damit sei ausreichend Retentionsfläche vorhanden und eine Hochwasserproblematik für den in Rede stehenden Bereich zur Ansiedlung dieses neuen Wohnkonzeptes nicht gegeben. Bezüglich des Hinweises von Herrn Hilger auf den früheren Investor, der damals abgesprungen sei, erklärt der Bürgermeister, dass dies aus nachvollziehbaren, gesundheitlichen Gründen erfolgt sei. Bei dem jetzigen geplanten Projekt gebe es einerseits den Investor und andererseits den späteren Betreiber der Einrichtung/Wohnanlage. Seitens der Verwaltung habe man sich ein im Bau befindliches Objekt eines der Interessenten angesehen. Dies sei mehr als überzeugend gewesen. Gerne könne man auch einen Besichtigungstermin des Ausschusses organisieren. Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass es sich hier um eine Investition in Höhe von ca. 10 Millionen Euro handele. Er fragt, was die Gemeinde noch tun könne, außer das Grundstück zu veräußern. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass man Einfluss auf die planerische Entwicklung nehmen könne. Auszuarbeitende Konzepte u. weitere Untersuchungen seien für die Gemeinde wichtig, z.B. die Anzahl der Interessenten aus der Gemeinde und die Anzahl derjenigen von außerhalb, die dann zukünftig ihren Wohnsitz in Nettersheim hätten, usw. Dem Investor sei klar, dass er einiges an Planungskonzeptunterlagen liefern müsse. Für die weitere Planung benötige er allerdings auch ein Signal der Gemeinde, dass bei Erfüllung aller Auflagen er letztendlich den Zuschlag erhalten werde. Auf die Nachfrage von Herrn Mayer erläutert der Bürgermeister, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht nötig sei und sich die Bebauung nach § 34 BauGB richten werde. Da die Gemeinde Eigentümer der Fläche sei, könnten zudem alle notwendigen und gewünschten Festsetzungen/Auflagen vertraglich geregelt werden. Ausschussmitglied Pospig betont, dass die Gemeinde sich keine Gedanken bzgl. des Bedarfs einer solchen Einrichtung machen müsse. Bevor sich ein Investor konkret für ein solches Projekt bewerbe, habe er die Bedarfslage bereits im Vorfeld geprüft. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, mit potenziellen Investoren/Bauträgern Verhandlungen zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau von Mehrfamilienhäusern für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich Rosenthalstraße/Klosterstraße in Nettersheim zu führen mit dem Ziele, dass zeitnah durch diese eine Gesamtkonzeption der beabsichtigten Vorhaben vorgelegt wird, welche u.a. planerische Details darstellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 2