Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
21.11.17, 12:32
Aktualisiert
27.11.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
8:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 803 /X.L. -
Der Bürgermeister verweist auf die mit der Zusatzvorlage bereitgestellte Expertise
eines Fachbüros, in der die Entwicklungsperspektiven für Wohnen und Leben im Alter
in Nettersheim ausgearbeitet seien. Es bestehe bei älteren Bevölkerungsgruppen
deutliche Nachfrage nach Wohnformen mit entsprechender Betreuung. Im Pflegeplan
des Kreises Euskirchen sei festgestellt, dass in Nettersheim Bedarf für eine
Kapazitätserweiterung in Form einer weiteren Seniorenresidenz sowie im Bereich
Betreutes Wohnen / Wohnen zu Zweit bestehe. Viele ältere Menschen würden alleine
oder zu zweit in großen Ein- oder Mehrfamilienhäusern leben, führt der Bürgermeister
aus. Diese suchten vermehrt nach barrierefreiem Wohnraum. Daher benötige die
Gemeinde ein entsprechendes Angebot. Es gebe aktuell mehrere Interessenten für die
Realisierung eines solchen Objektes, daher seien die Verhandlungen nun einzuleiten.
Auf Nachfrage von Herrn Hilger bzgl. einer möglichen Hochwasserproblematik an dem
geplanten Standort teilt der Bürgermeister mit, dass es direkt am Genfbach die Fläche
des ehemaligen Kurgartens gebe, die tiefer liege als der geplante Objektstandort.
Damit sei ausreichend Retentionsfläche vorhanden und eine Hochwasserproblematik
für den in Rede stehenden Bereich zur Ansiedlung dieses neuen Wohnkonzeptes nicht
gegeben. Bezüglich des Hinweises von Herrn Hilger auf den früheren Investor, der
damals abgesprungen sei, erklärt der Bürgermeister, dass dies aus nachvollziehbaren,
gesundheitlichen Gründen erfolgt sei. Bei dem jetzigen geplanten Projekt gebe es
einerseits
den
Investor
und
andererseits
den
späteren
Betreiber
der
Einrichtung/Wohnanlage. Seitens der Verwaltung habe man sich ein im Bau
befindliches Objekt eines der Interessenten angesehen. Dies sei mehr als
überzeugend gewesen. Gerne könne man auch einen Besichtigungstermin des
Ausschusses organisieren.
Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass es sich hier um eine Investition in
Höhe von ca. 10 Millionen Euro handele. Er fragt, was die Gemeinde noch tun könne,
außer das Grundstück zu veräußern.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass man Einfluss auf die planerische Entwicklung
nehmen könne. Auszuarbeitende Konzepte u. weitere Untersuchungen seien für die
Gemeinde wichtig, z.B. die Anzahl der Interessenten aus der Gemeinde und die Anzahl
derjenigen von außerhalb, die dann zukünftig ihren Wohnsitz in Nettersheim hätten,
usw. Dem Investor sei klar, dass er einiges an Planungskonzeptunterlagen liefern
müsse. Für die weitere Planung benötige er allerdings auch ein Signal der Gemeinde,
dass bei Erfüllung aller Auflagen er letztendlich den Zuschlag erhalten werde.
Auf die Nachfrage von Herrn Mayer erläutert der Bürgermeister, dass die Aufstellung
eines Bebauungsplanes nicht nötig sei und sich die Bebauung nach § 34 BauGB
richten werde. Da die Gemeinde Eigentümer der Fläche sei, könnten zudem alle
notwendigen und gewünschten Festsetzungen/Auflagen vertraglich geregelt werden.
Ausschussmitglied Pospig betont, dass die Gemeinde sich keine Gedanken bzgl. des
Bedarfs einer solchen Einrichtung machen müsse. Bevor sich ein Investor konkret für
ein solches Projekt bewerbe, habe er die Bedarfslage bereits im Vorfeld geprüft.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, mit potenziellen Investoren/Bauträgern Verhandlungen zur
Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau von Mehrfamilienhäusern für
„Wohnen zu Zweit“ im Bereich Rosenthalstraße/Klosterstraße in Nettersheim zu führen
mit dem Ziele, dass zeitnah durch diese eine Gesamtkonzeption der beabsichtigten
Vorhaben vorgelegt wird, welche u.a. planerische Details darstellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
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