Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
118 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
21.11.17, 12:32
Aktualisiert
21.11.17, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
2:
2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten
Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 810 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt eine 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die
förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im Bereich L 204 –
Ortseingang Nord gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren. Die
Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser
Satzung ist als Anlage beigefügt.
Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen.
Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine
Dauer von 15 Jahren beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja