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Beschlusstext (2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
118 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
21.11.17, 12:32
Aktualisiert
21.11.17, 12:32
Beschlusstext (2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2: 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 810 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt eine 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im Bereich L 204 – Ortseingang Nord gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist als Anlage beigefügt. Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen. Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja