Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
236 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
21.11.17, 12:32
Aktualisiert
21.11.17, 12:32
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Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
3:
Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung
Köln
- Vorlage 795 /X.L. -
Bürgermeister Pracht führt aus, dass auf Einladung der Bezirksregierung Köln kürzlich
dort ein erstes Informationsgespräch unter Beteiligung des Kreises Euskirchen
stattgefunden habe. Ausgehend von der Neufassung des Landesentwicklungsplanes
solle nun der Regionalplan in den Regierungsbezirken ebenfalls neu aufgestellt
werden. Dafür sei eine Zeit von vier bis fünf Jahren vorgesehen.
Durch Beschluss Mitte des Jahres habe man festgelegt, gleichzeitig die Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Im Gespräch wurde seitens der Eifelgemeinde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
noch Änderungen im LEP wünschenswert seien, da viele Anregungen und Bedenken
seinerzeit vorgetragen wurden, die nicht berücksichtigt wurden, insbesondere die
Siedlungsentwicklung in den Dörfern. Damit gehe – so der Bürgermeister - seiner
Meinung nach eine andere Ausgangssituation einher. Ging man seinerzeit von einem
Rückgang der Einwohnerzahlen aus, stehe dies der aktuellen Entwicklung entgegen.
Um den größeren Dörfern weitere Entwicklungschancen zu ermöglichen, habe man
deshalb vorgetragen, neben der bereits bestehenden Festsetzung als „allgemeiner
Siedlungsbereich“ für die Ortschaften Nettersheim und Marmagen nunmehr auch die
dritt- und viertgrößten Orte Zingsheim und Tondorf mit dieser Festsetzung
vorzusehen.
Für die bauliche Entwicklung in den kleineren Dörfern sehe die Bezirksregierung Köln
derzeit nur einen Erweiterungsrahmen von 5 % vor. Hier sei seitens der Gemeinde
eine Erhöhung auf 10 % gefordert worden. Vor dem Hintergrund, dass z. B. in
Frohngau aktuell fünf bis sechs Baugrundstücke gesucht würden oder auch z.B. in
Roderath die Baulandnachfrage steige, müssten auch hier Entwicklungschancen dieser
Ortslagen ermöglicht werden.
Der Regionalplan sei aber insbesondere auch für das Gewerbegebiet, das nur noch
eine verfügbare Fläche von 10 – 15 ha aufweise, von Bedeutung. Hier sei aufgezeigt
worden, dass bis zur vorhandenen Gastrasse entlang der A 1 durch Waldumwandlung
weitere Gewerbegebietsflächen ausgewiesen werden könnten. Zusätzlich solle das
bereits seit längerem vorgesehene interkommunale Gewerbegebiet am Ende der A 1
bei Tondorf weiterhin im Regionalplan festgesetzt werden.
Die Thematik werde in den nächsten Jahren sicherlich aktuell bleiben. Im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes solle versucht werden, ggf. über eine
Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln, die Planung zu forcieren und somit die
Entwicklung der Gemeinde voranzubringen.
Herr Hilger erklärt, dass in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe bzgl. einer
Forderung der Gemeinde zur Erhöhung des baulichen Entwicklungspotentials von 5 %
auf 10 %. Es sei unklar, auf welchen Grundwert sich dieser Prozentsatz beziehe.
Derzeit stünden 120 Baugrundstücke für die Orte Zingsheim, Marmagen und
Nettersheim zur Verfügung. Es stelle sich die Frage, ob man noch weitere
Entwicklungspotentiale fordern oder es dabei belasse solle.
In den kleineren Dörfern mit z. B. 300 Einwohnern gehe man von rd. 80 – 100
Haushalten aus, so Bürgermeister Pracht. Bei 10 % Entwicklung bedeute dies 30
Haushalte gerechnet ab heute. In vier bis fünf Jahren werde der Regionalplan jedoch
erst Rechtkraft erlangen, d. h. 2022/2023. Die Laufzeit des Regionalplanes werde ca.
10 – 15 Jahre betragen, so dass die Siedlungsentwicklung bis 2033 bzw. 2037
kalkuliert werde. Er rät dringend dazu, darauf hinzuwirken, dass es für die Gemeinde
keine Sperrklausel für den Zentralort und die übrigen Orte geben sollte. Wie z. B. bei
einer regen Baulandnachfrage in Roderath müsse auch künftig jungen Menschen, die
dort aufgewachsen sind, die Möglichkeit gegeben werden, ihr Eigenheim in ihrem
Heimatort zu errichten. Es gebe in Roderath zwar noch viele freie Baugrundstücke in
privater Hand, die jedoch nicht zur Bebauung zur Verfügung stünden, da in
Anbetracht der derzeitigen Zinsmarktlage keine Bereitschaft zum Verkauf bestehe.
Anmerkung der Verwaltung zur Berechnung der baulichen Entwicklungspotenziale mit einem
Satz von 10 % bis zum Jahr 2037:
Grundlage für die Berechnung der Haushalte ist die Anzahl der Wasserhausanschlüsse in den Ortschaften,
Stand: 31.12.2016. Am Beispiel Buir, Engelgau, Frohngau und Roderath würde sich ein bauliches
Entwicklungspotential wie folgt ergeben:
-
Buir: 83 Haushalte
Engelgau: 234 Haushalte
Frohngau: 182 Haushalte
Roderath: 68 Haushalte
8 zusätzliche Baugrundstücke
23 zusätzliche Baugrundstücke
18 zusätzliche Baugrundstücke
7 zusätzliche Baugrundstücke
Die Baulandnachfrage zeige deutlich, dass nicht nur Bürger der Gemeinde, sondern
auch Auswärtige am Grunderwerb in der Gemeinde Nettersheim interessiert seien. Die
Stadt Köln erkenne für sich, dass Wohnbereiche im Stadtgebiet nicht mehr realisierbar
seien und habe deshalb signalisiert, im Umkreis von 50 km ab Hauptbahnhof, d. h. bis
Stadt Euskirchen Wohnraum zu suchen. Dies zeige, dass durch den demografischen
Wandel der ländliche Raum mehr zur Wohnraumvorsorge eintreten müsse. Stelle sich
der Umkreis von 50 km ab Südbahnhof Köln dar, würde auch die Gemeinde
Nettersheim in diesen Wohnversorgungsbereich fallen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
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Ausschussmitglied Mayer hält bzgl. des baulichen Entwicklungspotentials für die
kleineren Ortslagen die anvisierte Erhöhung auf 10 % für richtig, zumal als
Berechnungsgrundlage die zukünftige Einwohnerzahl zum Stichtag des Inkrafttretens
des Regionalplans gelte.
Herr Josef Falkenberg vertritt die Auffassung, dass man möglichst viel
Entwicklungspotential für die Orte schaffen sollte. Zingsheim und Tondorf als
„allgemeine Siedlungsbereiche“ festzusetzen, sei aufgrund der optimalen Lage zu
empfehlen und auch der Erhöhung der baulichen Entwicklung für die kleineren Orte
von 5 auf 10 % werde seitens der CDU-Fraktion zugestimmt. Dies sei der zukünftigen
Entwicklung und der Attraktivität der Orte sehr dienlich.
Herr Hilger erklärt nochmals, dass seitens der UNA-Fraktion in der heutigen Sitzung
noch keine Abstimmung zur Beschlussfassung stattfinden werde, sondern voraussichtlich erst in der kommenden Ratssitzung.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der
Bezirksregierung Köln
a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete
Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein
entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen,
b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen
Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der
Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen,
c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den
Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen,
d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“
auszuweisen,
e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden
10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der
Festsetzungen im LEP zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Mitglieder der UNA-Fraktion
Abstimmung nicht teilgenommen.)
haben
an
der
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017
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