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Beschlusstext (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
236 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
21.11.17, 12:32
Aktualisiert
21.11.17, 12:32
Beschlusstext (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ) Beschlusstext (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ) Beschlusstext (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln )

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 14. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 14.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3: Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln - Vorlage 795 /X.L. - Bürgermeister Pracht führt aus, dass auf Einladung der Bezirksregierung Köln kürzlich dort ein erstes Informationsgespräch unter Beteiligung des Kreises Euskirchen stattgefunden habe. Ausgehend von der Neufassung des Landesentwicklungsplanes solle nun der Regionalplan in den Regierungsbezirken ebenfalls neu aufgestellt werden. Dafür sei eine Zeit von vier bis fünf Jahren vorgesehen. Durch Beschluss Mitte des Jahres habe man festgelegt, gleichzeitig die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Im Gespräch wurde seitens der Eifelgemeinde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch Änderungen im LEP wünschenswert seien, da viele Anregungen und Bedenken seinerzeit vorgetragen wurden, die nicht berücksichtigt wurden, insbesondere die Siedlungsentwicklung in den Dörfern. Damit gehe – so der Bürgermeister - seiner Meinung nach eine andere Ausgangssituation einher. Ging man seinerzeit von einem Rückgang der Einwohnerzahlen aus, stehe dies der aktuellen Entwicklung entgegen. Um den größeren Dörfern weitere Entwicklungschancen zu ermöglichen, habe man deshalb vorgetragen, neben der bereits bestehenden Festsetzung als „allgemeiner Siedlungsbereich“ für die Ortschaften Nettersheim und Marmagen nunmehr auch die dritt- und viertgrößten Orte Zingsheim und Tondorf mit dieser Festsetzung vorzusehen. Für die bauliche Entwicklung in den kleineren Dörfern sehe die Bezirksregierung Köln derzeit nur einen Erweiterungsrahmen von 5 % vor. Hier sei seitens der Gemeinde eine Erhöhung auf 10 % gefordert worden. Vor dem Hintergrund, dass z. B. in Frohngau aktuell fünf bis sechs Baugrundstücke gesucht würden oder auch z.B. in Roderath die Baulandnachfrage steige, müssten auch hier Entwicklungschancen dieser Ortslagen ermöglicht werden. Der Regionalplan sei aber insbesondere auch für das Gewerbegebiet, das nur noch eine verfügbare Fläche von 10 – 15 ha aufweise, von Bedeutung. Hier sei aufgezeigt worden, dass bis zur vorhandenen Gastrasse entlang der A 1 durch Waldumwandlung weitere Gewerbegebietsflächen ausgewiesen werden könnten. Zusätzlich solle das bereits seit längerem vorgesehene interkommunale Gewerbegebiet am Ende der A 1 bei Tondorf weiterhin im Regionalplan festgesetzt werden. Die Thematik werde in den nächsten Jahren sicherlich aktuell bleiben. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes solle versucht werden, ggf. über eine Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln, die Planung zu forcieren und somit die Entwicklung der Gemeinde voranzubringen. Herr Hilger erklärt, dass in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe bzgl. einer Forderung der Gemeinde zur Erhöhung des baulichen Entwicklungspotentials von 5 % auf 10 %. Es sei unklar, auf welchen Grundwert sich dieser Prozentsatz beziehe. Derzeit stünden 120 Baugrundstücke für die Orte Zingsheim, Marmagen und Nettersheim zur Verfügung. Es stelle sich die Frage, ob man noch weitere Entwicklungspotentiale fordern oder es dabei belasse solle. In den kleineren Dörfern mit z. B. 300 Einwohnern gehe man von rd. 80 – 100 Haushalten aus, so Bürgermeister Pracht. Bei 10 % Entwicklung bedeute dies 30 Haushalte gerechnet ab heute. In vier bis fünf Jahren werde der Regionalplan jedoch erst Rechtkraft erlangen, d. h. 2022/2023. Die Laufzeit des Regionalplanes werde ca. 10 – 15 Jahre betragen, so dass die Siedlungsentwicklung bis 2033 bzw. 2037 kalkuliert werde. Er rät dringend dazu, darauf hinzuwirken, dass es für die Gemeinde keine Sperrklausel für den Zentralort und die übrigen Orte geben sollte. Wie z. B. bei einer regen Baulandnachfrage in Roderath müsse auch künftig jungen Menschen, die dort aufgewachsen sind, die Möglichkeit gegeben werden, ihr Eigenheim in ihrem Heimatort zu errichten. Es gebe in Roderath zwar noch viele freie Baugrundstücke in privater Hand, die jedoch nicht zur Bebauung zur Verfügung stünden, da in Anbetracht der derzeitigen Zinsmarktlage keine Bereitschaft zum Verkauf bestehe. Anmerkung der Verwaltung zur Berechnung der baulichen Entwicklungspotenziale mit einem Satz von 10 % bis zum Jahr 2037: Grundlage für die Berechnung der Haushalte ist die Anzahl der Wasserhausanschlüsse in den Ortschaften, Stand: 31.12.2016. Am Beispiel Buir, Engelgau, Frohngau und Roderath würde sich ein bauliches Entwicklungspotential wie folgt ergeben: - Buir: 83 Haushalte Engelgau: 234 Haushalte Frohngau: 182 Haushalte Roderath: 68 Haushalte     8 zusätzliche Baugrundstücke 23 zusätzliche Baugrundstücke 18 zusätzliche Baugrundstücke 7 zusätzliche Baugrundstücke Die Baulandnachfrage zeige deutlich, dass nicht nur Bürger der Gemeinde, sondern auch Auswärtige am Grunderwerb in der Gemeinde Nettersheim interessiert seien. Die Stadt Köln erkenne für sich, dass Wohnbereiche im Stadtgebiet nicht mehr realisierbar seien und habe deshalb signalisiert, im Umkreis von 50 km ab Hauptbahnhof, d. h. bis Stadt Euskirchen Wohnraum zu suchen. Dies zeige, dass durch den demografischen Wandel der ländliche Raum mehr zur Wohnraumvorsorge eintreten müsse. Stelle sich der Umkreis von 50 km ab Südbahnhof Köln dar, würde auch die Gemeinde Nettersheim in diesen Wohnversorgungsbereich fallen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 2 Ausschussmitglied Mayer hält bzgl. des baulichen Entwicklungspotentials für die kleineren Ortslagen die anvisierte Erhöhung auf 10 % für richtig, zumal als Berechnungsgrundlage die zukünftige Einwohnerzahl zum Stichtag des Inkrafttretens des Regionalplans gelte. Herr Josef Falkenberg vertritt die Auffassung, dass man möglichst viel Entwicklungspotential für die Orte schaffen sollte. Zingsheim und Tondorf als „allgemeine Siedlungsbereiche“ festzusetzen, sei aufgrund der optimalen Lage zu empfehlen und auch der Erhöhung der baulichen Entwicklung für die kleineren Orte von 5 auf 10 % werde seitens der CDU-Fraktion zugestimmt. Dies sei der zukünftigen Entwicklung und der Attraktivität der Orte sehr dienlich. Herr Hilger erklärt nochmals, dass seitens der UNA-Fraktion in der heutigen Sitzung noch keine Abstimmung zur Beschlussfassung stattfinden werde, sondern voraussichtlich erst in der kommenden Ratssitzung. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen, b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen, c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen, d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen, e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden 10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der Festsetzungen im LEP zu erreichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Mitglieder der UNA-Fraktion Abstimmung nicht teilgenommen.) haben an der Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2017 Seite 3