Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
08.09.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
13.12.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 236/2011
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.06.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
12.12.2012
Datum Freigabe -100-
Termin
08.09.2011
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Umwandlung der Straße "Zur alten Burg" in E.-Lechenich von einer
Tempo 30 Zone in eine verkehrberuhigte Zone
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Antragsteller möchten, das die Stadt eine weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahme im
Neubaugebiet „Solarsiedlung Lechenich“ installiert. Ich gehe davon aus, dass mit der im Antrag
genannten „verkehrsberuhigten Straße“ die Anlieger den Wunsch äußern, die Straße „Zur alten
Burg“ mit den Verkehrszeichen 325/326 StVO (Verkehrsberuhigter Bereich) auszuschildern.
Zur Zeit liegt die Straße „Zur alten Burg“ innerhalb einer Tempo 30-Zone. Sie wurde als
Wohnsammelstraße im Trennprinzip (Querschnitt mit Fahrbahn und beidseitige separate von der
Fahrbahn mit Bordsteinen abgetrennten Gehweganlagen) ausgebaut. Eine Weiterführung der
Straße zur Erschließung eines weiteren Wohngebietes in nördliche Richtung ist zu einem späteren
Zeitpunkt nach dem Flächennutzungsplan möglich. Die von der Straße „Zur alten Burg“
abgehenden Stichstraßen wurden als Mischverkehrsflächen ausgebaut. Hier konnten
entsprechende „Verkehrsberuhigte Bereiche“ eingerichtet werden (ausgeschildert mit den
Verkehrszeichen 325/326 StVO). Diese Ausweisung ist in der Straße „Zur alten Burg“ wegen der
Ausbauform nicht zulässig.
Da es sich bei der Straße „Zur alten Burg“ um keine Durchgangsstraße handelt und die
Verkehrsmenge dementsprechend relativ niedrig ist, halte ich zur Zeit in dieser Straße keine
weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für notwendig.
(Dr. Rips)