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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umwandlung der Straße "Zur alten Burg" in E.-Lechenich von einer Tempo 30 Zone in eine verkehrberuhigte Zone)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
08.09.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
13.12.12, 06:10
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umwandlung der Straße "Zur alten Burg" in E.-Lechenich von einer Tempo 30 Zone in eine verkehrberuhigte Zone)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 236/2011 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.06.2011 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 12.12.2012 Datum Freigabe -100- Termin 08.09.2011 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Umwandlung der Straße "Zur alten Burg" in E.-Lechenich von einer Tempo 30 Zone in eine verkehrberuhigte Zone Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Antragsteller möchten, das die Stadt eine weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahme im Neubaugebiet „Solarsiedlung Lechenich“ installiert. Ich gehe davon aus, dass mit der im Antrag genannten „verkehrsberuhigten Straße“ die Anlieger den Wunsch äußern, die Straße „Zur alten Burg“ mit den Verkehrszeichen 325/326 StVO (Verkehrsberuhigter Bereich) auszuschildern. Zur Zeit liegt die Straße „Zur alten Burg“ innerhalb einer Tempo 30-Zone. Sie wurde als Wohnsammelstraße im Trennprinzip (Querschnitt mit Fahrbahn und beidseitige separate von der Fahrbahn mit Bordsteinen abgetrennten Gehweganlagen) ausgebaut. Eine Weiterführung der Straße zur Erschließung eines weiteren Wohngebietes in nördliche Richtung ist zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Flächennutzungsplan möglich. Die von der Straße „Zur alten Burg“ abgehenden Stichstraßen wurden als Mischverkehrsflächen ausgebaut. Hier konnten entsprechende „Verkehrsberuhigte Bereiche“ eingerichtet werden (ausgeschildert mit den Verkehrszeichen 325/326 StVO). Diese Ausweisung ist in der Straße „Zur alten Burg“ wegen der Ausbauform nicht zulässig. Da es sich bei der Straße „Zur alten Burg“ um keine Durchgangsstraße handelt und die Verkehrsmenge dementsprechend relativ niedrig ist, halte ich zur Zeit in dieser Straße keine weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für notwendig. (Dr. Rips)