Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
147 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.05.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 808-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage bzgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5164 - Bad Münstereifel
– Ginsterweg
hier: bauliche Entwicklung
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 808-IX
1. Sachverhalt:
Es besteht Interesse an einer Wohnbebauung auf dem v.g. Grundstück am Ginsterweg. Das
Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer Bautiefe entlang des Weges in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, mit dem rückwärtigen Bereich in einer Wohnbaufläche und ist dem
Außenbereich gem. § 35 BauGB zu zuordnen.
Die Erschließung ist derzeit nicht sichergestellt. Der Ginsterweg ist vor dem Grundstück unbefestigt und in diesem Bereich mit einer Wendeanlage auszubauen. Für die Wasserversorgung ist
eine Verlängerung der Wasserleitung um ca. 50 m erforderlich. Die Abwasserbeseitigung und die
Straßenentwässerung sind über eine Trasse über private Grundstücke in die Otterbach sicherzustellen. Diese Trasse ist dinglich abzusichern. Es ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages
erforderlich.
Die planungsrechtliche Grundlage zur Bebauung ist durch die Aufstellung einer Satzung zu schaffen. Das benachbarte Flurstück 2027 müsste in den Satzungsbereich mit einbezogen werden.
Aus städtebaulicher Sicht ist die angestrebte Entwicklung vertretbar.
Die Verfahren zur Aufstellung einer Satzung sind einzuleiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen sind vom Antragsteller zu übernehmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden Baumöglichkeiten für Familien zur Verfügung gestellt.
7. Beschlussvorschlag:
Gegen die angestrebte bauliche Entwicklung bestehen keine Bedenken. Entsprechende Entwurfsunterlagen sind dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.