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Beschlussvorlage (Anfrage bzgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5164 - Bad Münstereifel - Ginsterweg hier: bauliche Entwicklung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
147 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Anfrage bzgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5164 - Bad Münstereifel - Ginsterweg
hier: bauliche Entwicklung) Beschlussvorlage (Anfrage bzgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5164 - Bad Münstereifel - Ginsterweg
hier: bauliche Entwicklung)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.05.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 808-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage bzgl. des Grundstücks Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5164 - Bad Münstereifel – Ginsterweg hier: bauliche Entwicklung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 808-IX 1. Sachverhalt: Es besteht Interesse an einer Wohnbebauung auf dem v.g. Grundstück am Ginsterweg. Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer Bautiefe entlang des Weges in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, mit dem rückwärtigen Bereich in einer Wohnbaufläche und ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zu zuordnen. Die Erschließung ist derzeit nicht sichergestellt. Der Ginsterweg ist vor dem Grundstück unbefestigt und in diesem Bereich mit einer Wendeanlage auszubauen. Für die Wasserversorgung ist eine Verlängerung der Wasserleitung um ca. 50 m erforderlich. Die Abwasserbeseitigung und die Straßenentwässerung sind über eine Trasse über private Grundstücke in die Otterbach sicherzustellen. Diese Trasse ist dinglich abzusichern. Es ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich. Die planungsrechtliche Grundlage zur Bebauung ist durch die Aufstellung einer Satzung zu schaffen. Das benachbarte Flurstück 2027 müsste in den Satzungsbereich mit einbezogen werden. Aus städtebaulicher Sicht ist die angestrebte Entwicklung vertretbar. Die Verfahren zur Aufstellung einer Satzung sind einzuleiten. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen sind vom Antragsteller zu übernehmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baumöglichkeiten für Familien zur Verfügung gestellt. 7. Beschlussvorschlag: Gegen die angestrebte bauliche Entwicklung bestehen keine Bedenken. Entsprechende Entwurfsunterlagen sind dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.