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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2010 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
04.06.12, 18:18
Aktualisiert
04.06.12, 18:18
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2010
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2010
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.05.2012 - Der Bürgermeister Az: 22-16-15 S/Mü Nr. der Ratsdrucksache: 805-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 05.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2010 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 805-IX 1. Sachverhalt: Als Tischvorlage wird der ungeprüfte Entwurf des Jahresabschlusses 2010 vorgelegt. Resultierend aus den verspätet vorgelegten doppischen Jahresabschlüssen 2007 – 2009 konnte auch der Jahresabschluss 2010 dem Rat nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zugeleitet werden. Unmittelbar nach Feststellung des Jahresabschlusses 2009 durch den Rat am 13.12.2011 wurden neben den Arbeiten zum Haushaltsplan 2012 mit den Arbeiten zum Jahresabschluss 2010 begonnen, sodass der Entwurf in drei Monaten prüfbereit fertig gestellt war. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Jahresabschluss nach § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Die abschließende Prüfung ist für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 21.06.2012 terminiert. Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch den Rat zu fassen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.