Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
09.11.12, 06:18
Aktualisiert
09.11.12, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 390/2012
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.10.2012
gez. Wirtz
08.11.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
22.11.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht über die Wasserbohrungen im Bereich E.-Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die in Erftstadt-Gymnich durchgeführte Erkundungsbohrung dient zur Erforschung des
Untergrundes und der Grundwasserverhältnisse des Standortes (Baugrunderkundung für einen
später evtl. zu planenden Tiefbrunnen der Fa. Refresco). Die Entfernung zum nächsten
bewohnten Gebäude beträgt ca. 160 m, zum Siedlungsbereich ca. 300 m.
Sie erfolgt bis in eine Tiefe von 300 m unter NN (395 m unter OK Gelände) (Probeentnahmestelle
zwischen 240 und 300 m unter NN (335 und 395 unter OK Gelände)) und erfasst den
Grundwasserleiter-Horizont 8 (300 m unter NN).
Der Grundwasserstrom in dieser Tiefe wird aus der Eifel gespeist und ist unabhängig von dem durch die Sümpfungsmassnahmen der Braunkohletagebaue Hambach und Gartzweiler
abgesenkten - Grundwasserbereich. Aus diesem Grunde ist - auch bei einem späteren
Tiefbrunnen - eine Auswirkung auf die oberflächennahe Wasserhaltung der landwirtschaftlichen
Flächen nicht zu erwarten.
Der Bereich der Erkundungsbohrung liegt in der geplanten Wasserschutzzone der Brunnengalerie
des Wasserwerks Erftstadt-Dirmerzheim/Kierdorf, über das u.a. große Teile der Stadt Erftstadt mit
Trinkwasser versorgt werden. Auswirkungen auf eine Beeinträchtigung der Landwirtschaft und
privater Haushalte über das hinaus, was bei einer Festsetzung der Wasserschutzzone
Dirmerzheim erfolgt, sind nicht zu erwarten.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in Gymnich durchgeführten Bohrung um eine reine
Erkundungsbohrung handelt. Erst das Ergebnis dieser Bohrung wird dann darüber entscheiden,
ob die beauftragte Firma für diesen Bereich einen bergrechtlichen Antrag zur Einrichtung eines
Tiefbrunnens stellt.
Im Rahmen dieses Antrags, der dann auch den zuständigen städtischen Fachausschüssen
vorgelegt wird, erfolgt dann auch eine Stellungnahme der Stadt Erftstadt zu dem geplanten
Vorhaben.
(Dr. Rips)
-2-