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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Wasserbohrungen im Bereich E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
09.11.12, 06:18
Aktualisiert
09.11.12, 06:18
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 390/2012 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.10.2012 gez. Wirtz 08.11.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 22.11.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bericht über die Wasserbohrungen im Bereich E.-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die in Erftstadt-Gymnich durchgeführte Erkundungsbohrung dient zur Erforschung des Untergrundes und der Grundwasserverhältnisse des Standortes (Baugrunderkundung für einen später evtl. zu planenden Tiefbrunnen der Fa. Refresco). Die Entfernung zum nächsten bewohnten Gebäude beträgt ca. 160 m, zum Siedlungsbereich ca. 300 m. Sie erfolgt bis in eine Tiefe von 300 m unter NN (395 m unter OK Gelände) (Probeentnahmestelle zwischen 240 und 300 m unter NN (335 und 395 unter OK Gelände)) und erfasst den Grundwasserleiter-Horizont 8 (300 m unter NN). Der Grundwasserstrom in dieser Tiefe wird aus der Eifel gespeist und ist unabhängig von dem durch die Sümpfungsmassnahmen der Braunkohletagebaue Hambach und Gartzweiler abgesenkten - Grundwasserbereich. Aus diesem Grunde ist - auch bei einem späteren Tiefbrunnen - eine Auswirkung auf die oberflächennahe Wasserhaltung der landwirtschaftlichen Flächen nicht zu erwarten. Der Bereich der Erkundungsbohrung liegt in der geplanten Wasserschutzzone der Brunnengalerie des Wasserwerks Erftstadt-Dirmerzheim/Kierdorf, über das u.a. große Teile der Stadt Erftstadt mit Trinkwasser versorgt werden. Auswirkungen auf eine Beeinträchtigung der Landwirtschaft und privater Haushalte über das hinaus, was bei einer Festsetzung der Wasserschutzzone Dirmerzheim erfolgt, sind nicht zu erwarten. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in Gymnich durchgeführten Bohrung um eine reine Erkundungsbohrung handelt. Erst das Ergebnis dieser Bohrung wird dann darüber entscheiden, ob die beauftragte Firma für diesen Bereich einen bergrechtlichen Antrag zur Einrichtung eines Tiefbrunnens stellt. Im Rahmen dieses Antrags, der dann auch den zuständigen städtischen Fachausschüssen vorgelegt wird, erfolgt dann auch eine Stellungnahme der Stadt Erftstadt zu dem geplanten Vorhaben. (Dr. Rips) -2-