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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 3-B, Marmagen, Peter-Milz-Straße; Anbau eines Carports auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 204)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
04.03.16, 12:36
Aktualisiert
04.03.16, 12:36
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 3-B, Marmagen, Peter-Milz-Straße;
Anbau eines Carports auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 204)

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Beschluss aus der 7. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 01.03.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 1: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 3-B, Marmagen, Peter-Milz-Straße; Anbau eines Carports auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 204 - Vorlage 383 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 3-B, Marmagen, in Bezug auf die Errichtung eines Carports außerhalb der überbaubaren Flächen auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 6 Nr. 204 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja