Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
21.05.12, 18:24
Aktualisiert
21.05.12, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq
Bad Münstereifel, den 21.05.2012
Nr. der Ratsdrucksache: 807-IX
Eilbeschluss gem. § 60, Abs. 1, Satz 1 GO NW
Zur Genehmigung an den
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
22.05.2012
Rat
05.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Dringlichkeit:
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel - Kerngebiet"
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.4.2011 einen Aufstellungsbeschluss
zur Änderung der Bebauungspläne im Bereich Kölner Str. / Bendenweg gefasst. Hierdurch sollen
Spielstättenansiedlungen in Größen, die die Stadtstruktur und –entwicklung stören bzw. entsprechende Häufungen vermieden werden.
Im Weiteren wurden die vorliegenden Spielstättenanträge für Objekte an der Kölner Str.
- für die Hausnummer 55 (Bereich ehem. Opel Dresen) eine Spielhalle mit sechs Konzessionen
und
- für die Hausnummer 172 eine Spielhalle mit drei Konzessionen
zurück gestellt.
Der Antrag für die Hausnummer 55 ist durch die erlassene Veränderungssperre für den betreffenden Bebauungsplan Nr. 80 (veröffentlicht am 22.7.2011), vorerst weiter gehindert.
Der Antrag für die Hausnummer 172 ist auf Antrag der Stadt durch den Bescheid des Kreises
Euskirchen bis zum 24.5.2012 zurückgestellt. Hierfür ist eine weitere Zurückstellung über eine
Veränderungssperre, die auf dem Aufstellungsbeschluss für die beschlossene Bebauungsplanänderung beruht, sinnvoll. Dadurch kann das Vorhaben den beabsichtigten steuernden Regelungen unterworfen werden.
Seite 2 von Ratsdrucksache 807-IX
Im Herbst letzten Jahres wurde deutlich, dass Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit anderen
Bundesländern den Glücksspielstaatsvertrag ändern wird und darin auch Verschärfungen für
Spielstättenansiedlungen aufnehmen. Hierbei soll u. a. die Entstehung von Glücksspiel- und Wettsucht verhindert und Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen sowie der
Jugendschutz gewährleistet werden (§1). Als Begründung wird hierzu bei den Erläuterungen (S.
41) ausgeführt: „sämtliche vorliegende Studien belegen, dass das Suchtpotential bei Geldspielgeräten unter allen Glücksspielen am höchsten ist“. „Nach einer Darstellung der UNI Hamburg sollen
56% der Einnahmen des gewerblichen Automatenspiels über Spielverluste Süchtiger generiert
werden.“
Gemäß § 24 bedürfen, nach Rechtskraft dieses Vertrages, Errichtung und Betrieb von Spielhallen
unabhängig von sonstigen Genehmigungen einer Erlaubnis nach diesem Vertrag. Dabei werden
Abstände zwischen Spielhallen – voraussichtlich 350 m – vorgeschrieben und ein Verbot von mehreren Spielhallen in einem baulichen Verbund erlassen.
Diese Regelungen auf Landesebene machen aus derzeitiger Sicht ein Spielhallenkonzept seitens
der Stadt Bad Münstereifel überflüssig.
Durch die Auflösung des Landtags mit Neuwahl und Konstituierung haben sich die Gesetzgebungen und damit auch die Regelungen für Spielstätten verzögert. Von daher wird eine weitere Zurückstellung des Antrages für drei Spielstättenkonzessionen im Gebäude Kölner Str. 172 erforderlich um die Genehmigung vor den neuen Regelungen zu verhindern. Das Objekt Kölner Str. 172
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“. Für diesen wurde eine Änderung „zum Ausschluss von Vergnügungsstätten“ am 29.4.2011 veröffentlicht.
Auf dieser Basis kann nun eine Veränderungssperre für den entsprechenden Teilbereich des Bebauungsplanes beschlossen und im Amtsblatt der Woche 21 vom 24.05.2012 veröffentlicht werden, um die Genehmigung der Spielhalle in der beantragten Form zu verhindern.
Wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, können im Einvernehmen mit der Gemeinde von
der Bauaufsicht Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden.
2. Rechtliche Würdigung
Eine Veränderungssperre kann auf Grundlage des § 14 BauGB als Satzung erlassen werden.
Eilbeschluss:
Der als Anlage beigefügte Entwurf der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans
Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“ wird als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen. Darüber hinaus wird er beauftragt, die Zurückstellung des Spielstättenantrages Kölner Straße 172 um ein halbes Jahr verlängern zu lassen.
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
PR
Mitgezeichnet:
10.2
AL
Dez
___________________
Bürgermeister
Seite 3 von Ratsdrucksache 807-IX
Genehmigung des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
7. Beschluss:
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Der o.a. Eilbeschluss wird genehmigt.