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Beschlussvorlage (Einrichtung von alternativen Bestattungsformen auf Erftstädter Friedhöfen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Beschlussvorlage (Einrichtung von alternativen Bestattungsformen auf Erftstädter Friedhöfen) Beschlussvorlage (Einrichtung von alternativen Bestattungsformen auf Erftstädter Friedhöfen) Beschlussvorlage (Einrichtung von alternativen Bestattungsformen auf Erftstädter Friedhöfen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 442/2012 Az.: 6740-00 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 6520 - Datum: 25.10.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 15.11.2012 BM / Dezernent 29.10.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Einrichtung von alternativen Bestattungsformen auf Erftstädter Friedhöfen Finanzielle Auswirkungen: Mittel i.H.v. 40.000 € werden in den WPL 2013 eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Bestattungsformen gemäß den Vorschlägen des Büros PlanRat auf den Erftstädter Friedhöfen einzurichten. In einem 1. Schritt soll der Platanenhain auf dem Friedhof Liblar angelegt werden. Die Kosten von 40.000 € werden in den WPL 2013 eingestellt. 2. Auf die Einrichtung eines Bestattungswaldes neben dem Friedhof Kierdorf wird verzichtet, ebenso auf die Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof Bliesheim. Begründung: Zu 1. Wie ich schon mehrfach dargestellt habe, hat sich die Bestattungskultur sehr geändert. Dieser Umstand ist auf den Erftstädter Friedhöfen deutlich zu sehen. Gerade in den letzten drei Jahren sind sehr viele Freiflächen durch aufgegebene Grabstellen entstanden. Zudem werden vermehrt Urnengräber gekauft. Darüber hinaus wird häufig der Wunsch nach pflegefreien Gräbern an mich heran getragen. Auch ist eine Tendenz zur Abwanderung in sog. Friedwälder zu beobachten. Um die Konkurrenzfähigkeit der Erftstädter Friedhöfe zu erhalten und evtl. zu erhöhen, habe ich das Büro PlanRat mit der Entwicklung alternativer Bestattungsformen für sieben der insg. 14 Friedhöfe beauftragt. Dieses Konzept wurde in der Sitzung des BA Straßen am 11.09.2012 vorgestellt. Die für die einzelnen Friedhöfe erarbeiteten Vorschläge sind meiner Auffassung nach sehr gelungen. Die Gestaltungsvorschläge fügen sich harmonisch in das Gesamtbild des jeweiligen Friedhofs ein. Neben den herkömmlichen Bestattungsformen, die auf alle Fälle auch weiterhin angeboten werden sollen, haben die Bürger somit die Möglichkeit ein sog. pflegefreies Grab zu erwerben. Die vorgestellten Bestattungsformen können aus Kostengründen jedoch nicht auf allen Friedhöfen gleichzeitig umgesetzt werden Da auf dem Liblarer Friedhof die größte Anzahl an Bestattungen zu verzeichnen ist, möchte ich zunächst dort den vom Büro PlanRat vorgeschlagenen Platanenhain umsetzen. In diesem Platanenhain können 35 Erd – und 125 Urnengräber geschaffen werden. Dazu müssen 40.000,00 € in den WPL 2013 des Eigenbetriebs Straßen eingestellt werden. Die Kosten für die Pflege der Grabstellen, die von den Nutzungsberechtigten im Vorfeld gezahlt werden müssen, werden je nach Grabstelle 300,00 € für Urnengräber (15,00 €/Jahr) bzw. 900,00 € für Erdgräber (45,00 €/Jahr) für die gesamte Dauer der Ruhefrist betragen. Bei den Erdgräbern ist die Beseitigung von Absackungen inbegriffen. Die Berechnung der Preise für die Pflege erfolgte nach dem heutigen Stand. Zusätzlich können auf dem Friedhof Liblar pflegeleichte Gräber angeboten werden. Dabei haben die Angehörigen die Möglichkeit, einen Grabstein ihrer Wahl aufzustellen und die Kopfseite des Grabes (einen Streifen von ca. 30 cm Breite) individuell zu bepflanzen. Der Rest der Grabstelle besteht aus einer Rasenfläche, deren Pflege von den Nutzungsberechtigten bezahlt werden muss. Die Kosten für die Pflege der Rasenfläche betragen nach heutigem Stand ca. 500,00 € für die Dauer der 20–jährigen Ruhefrist (25,00 €/Jahr). In diesem Preis ist ebenfalls die Beseitigung von Absackungen inbegriffen. Die Kosten für die Pflege werden zusätzlich zu den Grabnutzungsgebühren erhoben. Pflegeleichte Erdgräber können auch auf den Friedhöfen Lechenich, Bliesheim, Friesheim, Erp, Kierdorf und Gymnich angeboten werden, da bei dieser Grabart keinerlei Investitionen erforderlich sind. Zudem plane ich, dass die Grabstellen im Platanenhain schon im Vorfeld gekauft werden können. In diesem Fall ist zunächst nur der Anteil für die Pflege der Grabstelle zu zahlen. Die eigentlichen Friedhofsgebühren werden erst zum Zeitpunkt einer Bestattung erhoben. Diese frühzeitige Bindung potentieller Bestattungsflächen wäre der Problemlage sicher dienlich und wünschenswert. Allerdings muss noch geprüft werden, ob und wie diese Möglichkeit satzungsrechtlich in zulässiger Form umgesetzt werden kann. Die alternativen Bestattungsarten sollen selbstverständlich in die Neufassung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung einfließen. Ich gehe davon aus, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen auf den einzelnen Friedhöfen zum Einen der Nachfrage der Bürger nach pflegefreien Gräben Rechnung getragen werden kann und zum Anderen eine deutliche Attraktivitätssteigerung zu verzeichnen sein wird. Zu den Gebühren für die einzelnen Bestattungsarten kann ich erst nach Neukalkulation der Friedhofsgebühren eine Aussage treffen. -2- Zu 2 Auf allen Erftstädter Friedhöfen existiert ein großes Angebot von freien Grabstellen. Es ist daher oberste Priorität, freie Grabstellen zu belegen. Die Einführung von Bestattungsarten, die dieser Gegebenheit nicht entsprechen, ist als unwirtschaftlich zu betrachten, da sie die finanzielle Situation auf den Friedhöfen verschärfen. Das Büro PlanRat hat bereits ausgeführt, dass das Mammutwäldchen in Kierdorf nicht zur Bestattung geeignet ist (kein Wald im üblichen Sinn, nicht als Friedhof gewidmet, Erschließung einer zusätzlichen Friedhofsfläche, ausreichend Fläche auf dem Kierdorfer Friedhof vorhanden). Waldbestattungsflächen können nur dann als solche angeboten werden, wenn es sich um einen ursprünglich gewachsenen Wald handelt. Einer Waldbestattung liegt sicherlich der Wunsch nach einer Bestattung in einer natürlichen Umgebung zu Grunde. Diesem Wunsch kann im Kierdorfer Mammutwäldchen nicht entsprochen werden. Auch die Errichtung eine Urnenwand auf dem Friedhof Bliesheim ist finanziell nicht tragbar. Die Anschaffungskosten für eine solche Urnenwand werden nicht speziell für diesen einen Friedhof oder dem Jahr des Kaufes angesetzt. Vielmehr fließen diese Kosten über die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) in die Kalkulation der Friedhofsgebühren insgesamt ein. Zudem werden auch die Kosten für die Friedhofspflege eingerechnet. Dies führt zu einer weiteren finanziellen Schieflage, da dann mehr Flächen auf dem Friedhof nicht mit Gräbern belegt aber weiterhin gepflegt werden müssen. Abschließend möchte ich noch anführen, dass ein gepflegtes Umfeld ein wesentliches Kriterium für die Auswahl einer Grabstelle darstellt. Daher sollte der derzeitige Pflegezustand der Friedhöfe zumindest beibehalten werden. (Dr. Rips) -3-