Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 442/2012
Az.: 6740-00
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 6520 - Datum: 25.10.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
15.11.2012
BM / Dezernent
29.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Einrichtung von alternativen Bestattungsformen auf Erftstädter Friedhöfen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel i.H.v. 40.000 € werden in den WPL 2013 eingestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Bestattungsformen gemäß den
Vorschlägen des Büros PlanRat auf den Erftstädter Friedhöfen einzurichten.
In einem 1. Schritt soll der Platanenhain auf dem Friedhof Liblar angelegt werden.
Die Kosten von 40.000 € werden in den WPL 2013 eingestellt.
2. Auf die Einrichtung eines Bestattungswaldes neben dem Friedhof Kierdorf wird
verzichtet, ebenso auf die Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof
Bliesheim.
Begründung:
Zu 1.
Wie ich schon mehrfach dargestellt habe, hat sich die Bestattungskultur sehr geändert.
Dieser Umstand ist auf den Erftstädter Friedhöfen deutlich zu sehen. Gerade in den
letzten drei Jahren sind sehr viele Freiflächen durch aufgegebene Grabstellen entstanden.
Zudem werden vermehrt Urnengräber gekauft. Darüber hinaus wird häufig der Wunsch
nach pflegefreien Gräbern an mich heran getragen. Auch ist eine Tendenz zur
Abwanderung in sog. Friedwälder zu beobachten.
Um die Konkurrenzfähigkeit der Erftstädter Friedhöfe zu erhalten und evtl. zu erhöhen,
habe ich das Büro PlanRat mit der Entwicklung alternativer Bestattungsformen für sieben
der insg. 14 Friedhöfe beauftragt. Dieses Konzept wurde in der Sitzung des BA Straßen
am 11.09.2012 vorgestellt.
Die für die einzelnen Friedhöfe erarbeiteten Vorschläge sind meiner Auffassung nach sehr
gelungen. Die Gestaltungsvorschläge fügen sich harmonisch in das Gesamtbild des
jeweiligen Friedhofs ein. Neben den herkömmlichen Bestattungsformen, die auf alle Fälle
auch weiterhin angeboten werden sollen, haben die Bürger somit die Möglichkeit ein sog.
pflegefreies Grab zu erwerben.
Die vorgestellten Bestattungsformen können aus Kostengründen jedoch nicht auf allen
Friedhöfen gleichzeitig umgesetzt werden
Da auf dem Liblarer Friedhof die größte Anzahl an Bestattungen zu verzeichnen ist,
möchte ich zunächst dort den vom Büro PlanRat vorgeschlagenen Platanenhain
umsetzen. In diesem Platanenhain können 35 Erd – und 125 Urnengräber geschaffen
werden. Dazu müssen 40.000,00 € in den WPL 2013 des Eigenbetriebs Straßen
eingestellt werden. Die Kosten für die Pflege der Grabstellen, die von den
Nutzungsberechtigten im Vorfeld gezahlt werden müssen, werden je nach Grabstelle
300,00 € für Urnengräber (15,00 €/Jahr) bzw. 900,00 € für Erdgräber (45,00 €/Jahr) für die
gesamte Dauer der Ruhefrist betragen. Bei den Erdgräbern ist die Beseitigung von
Absackungen inbegriffen. Die Berechnung der Preise für die Pflege erfolgte nach dem
heutigen Stand.
Zusätzlich können auf dem Friedhof Liblar pflegeleichte Gräber angeboten werden. Dabei
haben die Angehörigen die Möglichkeit, einen Grabstein ihrer Wahl aufzustellen und die
Kopfseite des Grabes (einen Streifen von ca. 30 cm Breite) individuell zu bepflanzen. Der
Rest der Grabstelle besteht aus einer Rasenfläche, deren Pflege von den
Nutzungsberechtigten bezahlt werden muss. Die Kosten für die Pflege der Rasenfläche
betragen nach heutigem Stand ca. 500,00 € für die Dauer der 20–jährigen Ruhefrist
(25,00 €/Jahr). In diesem Preis ist ebenfalls die Beseitigung von Absackungen inbegriffen.
Die Kosten für die Pflege werden zusätzlich zu den Grabnutzungsgebühren erhoben.
Pflegeleichte Erdgräber können auch auf den Friedhöfen Lechenich, Bliesheim,
Friesheim, Erp, Kierdorf und Gymnich angeboten werden, da bei dieser Grabart keinerlei
Investitionen erforderlich sind.
Zudem plane ich, dass die Grabstellen im Platanenhain schon im Vorfeld gekauft werden
können. In diesem Fall ist zunächst nur der Anteil für die Pflege der Grabstelle zu zahlen.
Die eigentlichen Friedhofsgebühren werden erst zum Zeitpunkt einer Bestattung erhoben.
Diese frühzeitige Bindung potentieller Bestattungsflächen wäre der Problemlage sicher
dienlich und wünschenswert. Allerdings muss noch geprüft werden, ob und wie diese
Möglichkeit satzungsrechtlich in zulässiger Form umgesetzt werden kann.
Die alternativen Bestattungsarten sollen selbstverständlich in die Neufassung der
Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung einfließen.
Ich gehe davon aus, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen auf den einzelnen
Friedhöfen zum Einen der Nachfrage der Bürger nach pflegefreien Gräben Rechnung
getragen werden kann und zum Anderen eine deutliche Attraktivitätssteigerung zu
verzeichnen sein wird.
Zu den Gebühren für die einzelnen Bestattungsarten kann ich erst nach Neukalkulation
der Friedhofsgebühren eine Aussage treffen.
-2-
Zu 2
Auf allen Erftstädter Friedhöfen existiert ein großes Angebot von freien Grabstellen. Es ist
daher oberste Priorität, freie Grabstellen zu belegen.
Die Einführung von Bestattungsarten, die dieser Gegebenheit nicht entsprechen, ist als
unwirtschaftlich zu betrachten, da sie die finanzielle Situation auf den Friedhöfen
verschärfen.
Das Büro PlanRat hat bereits ausgeführt, dass das Mammutwäldchen in Kierdorf nicht zur
Bestattung geeignet ist (kein Wald im üblichen Sinn, nicht als Friedhof gewidmet,
Erschließung einer zusätzlichen Friedhofsfläche, ausreichend Fläche auf dem Kierdorfer
Friedhof vorhanden).
Waldbestattungsflächen können nur dann als solche angeboten werden, wenn es sich um
einen ursprünglich gewachsenen Wald handelt. Einer Waldbestattung liegt sicherlich der
Wunsch nach einer Bestattung in einer natürlichen Umgebung zu Grunde. Diesem
Wunsch kann im Kierdorfer Mammutwäldchen nicht entsprochen werden.
Auch die Errichtung eine Urnenwand auf dem Friedhof Bliesheim ist finanziell nicht
tragbar. Die Anschaffungskosten für eine solche Urnenwand werden nicht speziell für
diesen einen Friedhof oder dem Jahr des Kaufes angesetzt. Vielmehr fließen diese
Kosten über die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) in die Kalkulation
der Friedhofsgebühren insgesamt ein.
Zudem werden auch die Kosten für die Friedhofspflege eingerechnet. Dies führt zu einer
weiteren finanziellen Schieflage, da dann mehr Flächen auf dem Friedhof nicht mit
Gräbern belegt aber weiterhin gepflegt werden müssen.
Abschließend möchte ich noch anführen, dass ein gepflegtes Umfeld ein wesentliches
Kriterium für die Auswahl einer Grabstelle darstellt. Daher sollte der derzeitige
Pflegezustand der Friedhöfe zumindest beibehalten werden.
(Dr. Rips)
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