Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
998 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
19.12.17, 10:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:00
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NIEDERSCHRIFT
über die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:25 Uhr
Am Dienstag, 12.12.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Breitbach, Werner
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Geißler, Ferdi
Heinrichs, Ralf
Hickert, Christiane
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Reuter, Karl
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsangestellte
Führungsstab Feuerwehr
Verwaltungsangestellte
Gemeindeoberinspektorin
Gemeindeinspektorin
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Züll, Andrea als Schriftführerin
Thelen, Rudolf – zeitw. Schreiber, René – zeitw. Mirgeler, Horst – zeitw. –
Dittebrandt, Sonja – zeitw. –
Pauls, Marion – zeitw. –
Kurth, Alina
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsfachangestellte
Verwaltungsfachwirt
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellter
Siever, Christina
Mühlstroh, Ute
Lambertz, Ernst
Breinig, Rainer
Schmieder, Wolfgang
Widdau, Barbara
Schönfeld, Gabriela
Starke, Joachim
Presse:
1 – zeitw. -
Entschuldigt fehlt Ratsmitglied Franz-Josef Zingsheim.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Der Bürgermeister schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung vor (Nachträge 13):
1. Erweiterungen:
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 7.4: Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat",
Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 508 /X.L. Z.2 Punkt 58: Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße
- Vorlage 869 /X.L. -
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 5.2
Grundstücksangelegenheiten
hier: Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
- Vorlage 864 /X.L. 5.2.1:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 451
- Vorlage 864 /X.L. Z.1 -
5.2.2:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 441
- Vorlage 864 /X.L. Z.2 -
5.2.3:
Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 439
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 2
- Vorlage 864 /X.L. Z.3 5.2.4:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 424
- Vorlage 864 /X.L. Z.4 -
5.2.5:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 432
- Vorlage 864 /X.L. Z.5 -
5.2.6:
Gemarkung Nettersheim, Flur 15, Nr. 448
- Vorlage 864 /X.L. Z.6 -
5.2.7:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 426
- Vorlage 864 /X.L. Z.7 -
5.2.8:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 430
- Vorlage 864 /X.L. Z.8 -
5.2.9:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 440
- Vorlage 864 /X.L. Z.9 -
5.2.10: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 465
- Vorlage 864 /X.L. Z.10 5.2.11: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nrn. 497, 498 und 499
- Vorlage 864 /X.L. Z.11 5.2.12: Gemarkung Marmagen Flur 10, Grundstücksnummer 20
- Vorlage 864 /X.L. Z.12 5.2.13: Gemarkung Marmagen Flur 10, Grundstücksnummer 23
- Vorlage 864 /X.L. Z.13 5.2.14: Gemarkung Marmagen Flur 10, Grundstücksnummer 32
- Vorlage 864 /X.L. Z.14 -
2. Absetzung:
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 7.5:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen";
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
Feststellungsbeschluss
- Vorlage 748 /X.L. Z.2 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 3
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass seine Fraktion form- und
fristgerecht für die heutige Sitzung einen Antrag auf Erteilung einer Rüge für den
Bürgermeister gestellt habe. Dass dieser Punkt nicht in die heutige Tagesordnung
aufgenommen worden sei, werde man nicht akzeptieren. Am Wochenende sei nun ein
Schreiben eingegangen, welches die Angelegenheit juristisch beurteile und eine
Nichtaufnahme in die Tagesordnung erklärt habe, in dem aber auch vorgeschlagen
worden sei, die Thematik in einem interfraktionellen Gespräch zu beraten. Dieses
Angebot werde die UNA-Fraktion annehmen und vorerst keine weiteren Schritte
unternehmen. Allerdings müsse dieses Gespräch zu einem konkreten Ergebnis führen.
Der Tagesordnung werde die UNA-Fraktion allerdings nicht zustimmen.
Nachstehende Tagesordnung wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
Seite
11
- Vorlage 763 /X.L. und Z.1 Punkt 2:
Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der
Gemeindefeuerwehr Nettersheim
11
- Vorlage 838 /X.L. Punkt 3:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
11
- Vorlage 786 /X.L. Punkt 4:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018
12
- Vorlage 788 /X.L. Punkt 5:
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der
forstlichen Betreuung
12
- Vorlage 831 /X.L. Punkt 6:
Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1
12
- Vorlage 834 /X.L. Punkt 7:
Bauleitplanung
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
12
Seite 4
7.1
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen,
Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im
Wiesengrund;
Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung und erneuten
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2
BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
13
- Vorlage 733 /X.L. Z.2 und Z.3 7.2
2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf,
Teilbereich Akazienstraße;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2
Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss
gem. § 10 BauGB
- Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2 -
13
7.3
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim,
Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
19
- Vorlage 862 /X.L. 7.4
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes
Pastorat", Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
20
- Vorlage 508 /X.L. Z.1 und Z.2 Punkt 8:
2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im
vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 810 /X.L. -
21
Punkt 9:
Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der
Bezirksregierung Köln
21
- Vorlage 795 /X.L. Punkt10:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
22
Seite 5
10.1
Bewilligung Einzelantrag 2017
22
- Vorlage 846 /X.L. 10.2
Maßnahmenprogramm 2018
22
- Vorlage 844 /X.L. 10.3
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule
Zingsheim zum Generationenplatz
23
- Vorlage 611 /X.L. Z.1 10.4
Entwicklung Sportzentrum Nettersheim
einschließlich Schallschutz
23
- Vorlage 641 /X.L. Z.1 10.5
Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen
23
- Vorlage 845 /X.L. 10.6
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
24
- Vorlage 764 /X.L. Z.1 Punkt11:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
24
- Vorlage 615 /X.L. Z.2 Punkt12:
Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für
Private und den öffentlichen Bereich
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 842 /X.L. -
24
Punkt13:
Städtebauliches Konzept Nettersheim
25
13.1
25
Teilbereich Begegnungsstätte
- Vorlage 781 /X.L. -
13.2
Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße
25
- Vorlage 780 /X.L. Punkt14:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
25
- Vorlage 803 /X.L., Z.1 und Z.2 Punkt15:
Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier: Brückenbauwerk
26
- Vorlage 832 /X.L. Punkt16:
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
26
- Vorlage 784 /X.L. Punkt17:
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
26
- Vorlage 796 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 6
Punkt18:
Beschaffung Abfallbehälter 2018
- Vorlage 797 /X.L. -
27
Punkt19:
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017
- Vorlage 801 /X.L. -
27
Punkt20:
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018
- Vorlage 827 /X.L. -
28
Punkt21:
Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet
- Vorlage 839 /X.L. -
28
Punkt22:
Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim
hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis
- Vorlage 841 /X.L. -
29
Punkt23:
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 812 /X.L. -
29
Punkt24:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017
- Vorlage 817 /X.L. -
29
Punkt25:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb
Abwasser
- Vorlage 820 /X.L. -
29
Punkt26:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 824 /X.L. -
30
Punkt27:
Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der
Kläranlage Nettersheim-Urft
- Vorlage 826 /X.L. -
30
Punkt28:
Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 814 /X.L. -
31
Punkt29:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017
- Vorlage 818 /X.L. -
31
Punkt30:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das
Gemeindewasserwerk
31
- Vorlage 821 /X.L. und Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 7
Punkt31:
Gebührenbedarfsberechnung für das
Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018
- Vorlage 825 /X.L. und Z.1 -
32
Punkt32:
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
- Vorlage 828 /X.L. und Z.1 -
32
Punkt33:
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern
Zingsheim, Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. -
33
Punkt34:
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 816 /X.L. -
33
Punkt35:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
zum 30.09.2017
- Vorlage 819 /X.L. -
33
Punkt36:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim
- Vorlage 822 /X.L. -
34
Punkt37:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018
- Vorlage 835 /X.L. -
34
Punkt38:
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde
Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005
- Vorlage 829 /X.L. -
34
Punkt39:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. -
35
Punkt40:
Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel"
- Vorlage 809 /X.L. -
35
Punkt41:
Erschließungsmaßnahmen
35
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 8
41.1
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim,
Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
- Vorlage 802 /X.L. -
36
41.1.1 Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim,
Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Versetzung des OD-Steines
- Vorlage 859 /X.L. -
36
41.2
Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes
Pastorat"
- Vorlage 805 /X.L. -
36
41.3
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht
Morgen"
- Vorlage 804 /X.L. -
37
41.3.1 Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht
Morgen"
hier: Glasfaseranbindung
- Vorlage 863 /X.L. -
37
Punkt42:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in
Frohngau
- Vorlage 806 /X.L. -
37
Punkt43:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 852 /X.L. -
38
Punkt44:
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr
2018/2019
- Vorlage 850 /X.L. -
38
Punkt45:
Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund
Nettersheim
- Vorlage 858 /X.L. und Z.1 -
38
Punkt46:
Gute Schule 2020
hier: Maßnahmen Grundschulverbund Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 851 /X.L. -
38
Punkt47:
Kindergartenbedarfsplanung
- Vorlage 776 /X.L. Z.1 -
39
Punkt48:
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm 2018
- Vorlage 854 /X.L. -
39
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 9
Punkt49:
Entwicklung Spielplatz Auf Aelenpesch, Tondorf zum
Dorfplatz
- Vorlage 853 /X.L. -
39
Punkt50:
Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße
- Vorlage 843 /X.L. -
40
Punkt51:
Offene Jugendarbeit
- Vorlage 855 /X.L. -
40
Punkt52:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
40
52.1
Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien
- Vorlage 856 /X.L. -
40
52.2
Jugendraum Roderath
- Vorlage 856 /X.L. Z.1 -
41
Punkt53:
Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche
Bibliothek der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 848 /X.L. -
41
Punkt54:
Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die
öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 849 /X.L. -
41
Punkt55:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim
für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß
§ 80 Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 860 /X.L. -
42
Punkt56:
Umbesetzung von Ausschusssitzen
- Vorlage 847 /X.L. -
44
Punkt57:
Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den
Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018
- Vorlage 865 /X.L. -
44
Punkt58:
Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen,
Mühlenstraße
- Vorlage 869 /X.L. -
45
Punkt59:
Mitteilungen und Informationen
45
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 10
A)
Punkt
Öffentliche Sitzung
1:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist auf den mit der Zusatzvorlage zugeleiteten Entwurf des
Brandschutzbedarfsplans hin. Eine Beschlussfassung sei für die nächste Ratssitzung
vorgesehen, so dass bis dahin für alle Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur
Beratung gegeben sei.
Beschluss:
Der
Rat
beschließt,
den
vorgelegten
Entwurf
zur
Fortschreibung
des
Brandschutzbedarfsplanes den Beteiligten zuzuleiten und das Verfahren für alle am
Abwägungsprozess Beteiligten einzuleiten, damit in der Sitzungsphase Februar/März
2018 die endgültige Beschlussfassung unter Berücksichtigung von Anregungen oder
Hinweisen der Beteiligten erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der
Gemeindefeuerwehr Nettersheim
- Vorlage 838 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, Herrn Brandoberinspektor Horst Mirgeler, geb. 21.09.1962,
wohnhaft in Zingsheim ab dem 13.12.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter zeitlich begrenzt bis zum 12.12.2023 zum stellvertretenden
Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
- Vorlage 786 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur jagdlichen
Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 11
Punkt
4:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018
- Vorlage 788 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Forstwirtschaftsplan 2018 in vorgelegter Form zu
genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen
Betreuung
- Vorlage 831 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kartell- und
beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop
im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1
- Vorlage 834 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Ausgleichsmaßnahme
Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A1 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7:
einstimmig ja
Bauleitplanung
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 12
Punkt 7.1:
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen,
Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2
BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10
BauGB
- Vorlage 733 /X.L. Z.2 und Z.3 -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung
sowie erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§
3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5,
Marmagen, Jahnstraße, Im Wiesengrund, Steinfelder Weg werden die Abwägungen
entsprechend Anlage 1 vorgenommen sowie die vorgeschlagenen Beschlüsse
gefasst.
b) Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F
5, Marmagen, wird gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7.2:
einstimmig ja
2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich
Akazienstraße;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2 -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.07.2017 wird dahingehend geändert, dass eine
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 (vorher: Nr. 187)
in einer Größe von rd. 350 qm in den Geltungsbereich des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, mit aufgenommen wird. Der Beschluss zur
Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB
gefasst.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 13
2. Es wird darüber hinaus beschlossen, zur Durchführung des Verfahrens § 13b
BauGB (beschleunigtes Verfahren) anzuwenden.
3. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Kommunen im
Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3
und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Teilbereich „Akazienstraße“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 b) BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen
vorgenommen
und
die
empfohlenen
Beschlüsse
gefasst.
Lfd.Nr.
Betroffener
Bürger/Be-hörde,
Träger
öffentlicher
Belange
Vorgebrachte
Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Gemeinde
Beschluss
1
Gemeinde
Schreiben
29.09.2017
Dahlem,
vom
Die Planung gilt als mit der Gemeinde
Dahlem abgestimmt.
Kenntnis nehmen
2
LVR-Dezernat
Gebäudeund
Liegenschaftsmanage
ment, Köln, Schreiben
vom 29.09.2017
Es liegt keine Betroffenheit bezogen
auf die Liegenschaften des LVR vor.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege,
Bonn.
Kenntnis nehmen
3
DB Immobilien, Köln,
Schreiben
vom
02.10.2017
e-regio,
Euskirchen,
Schreiben
vom
09.10.2017
Keine Anregungen und Bedenken.
Kenntnis nehmen
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben
vom 09.10.2017
Luftbilder aus den Jahren 1939 –
1945
und
andere
historische
Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln
im beantragten Bereich. Daher ist
eine Überprüfung des beantragten
Bereichs
auf
Kampfmittel
nicht
erforderlich.
Eine
Garantie
auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl
nicht
gewährt
werden.
Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind
die Bauarbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde
oder
eine
Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen
Belastungen
wie
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite
das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
4
5
Abwägung der Gemeinde:
Unter Nr. 7.2 der Begründung wurde
bereits
ein
Hinweis
zur
Kampfmittelbeseitigung
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Kenntnis nehmen
Seite 14
aufgenommen,
Stellungnahme
nehmen ist.
so
zur
dass
Kenntnis
die
zu
6
Kreis-EnergieVersorgung Schleiden,
Kall, Schreiben vom
10.10.2017
Keine Bedenken
7
Geologischer
NRW,
Schreiben
10.10.2017
Das Plangebiet befindet sich über
verkarstungsfähigem
Kalkund
Kalkmergelstein
(Givet
der
Eifelkalkmulden/Devon).
Bei
der
Baugrunduntersuchung
und
bei
Gründungsarbeiten
sind
folgende
Aspekte zu berücksichtigen:
Dienst
Krefeld,
vom
Kenntnis nehmen
1. Unterirdische
Hohlräume
sind
nicht auszuschließen.
2. Die den Kluftgrundwasserleiter
schützenden Deckschichten sind
innerhalb
des
Plangebiets
unterschiedlich mächtig.
3. Der Kluftgrundwasserleiter ist
sehr verschmutzungsempfindlich.
Bei den Bohr- und Bauarbeiten
sind
Verunreinigungen
des
FKarstkluftgrundwasserleiters
auszuschließen
(Grundwasserschutz).
Bei
Bohrarbeitten
im
Karstgrundwasserleiter
kommt
nur Trinkwasser als Spülmittel in
Frage.
Baugrundeigenschaften
Baugrunduntersuchung
Ich
empfehle,
die
Baugrundeigenschaften, insbesondere
hinsichtlich der Tragfähigkeit und des
Setzungsverhaltens,
objektbezogen
zu untersuchungen und zu bewerten.
8
Bezirksregierung
Arnsberg, Dortmund,
Schreiben
vom
12.10.2017
Abwägung der Gemeinde:
Betroffen von dieser 2. Änderung ist
lediglich das Grundstück Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Dem
Eigentümer ist zu empfehlen, die
vorgetragenen
Aspekte
des
Geologischen Dienstes im Rahmen
seiner weiteren Baumaßnahmen zu
berücksichtigen.
Aus bergbehördlicher Sicht werden
keine Bedenken oder Anregungen
vorgetragen. Hinweis:
Die o. g. Planfläche liegt über dem
auf
Branstein
und
Eisenerz
verliehenen, inzwischen erloschenen
Bergwerksfeld „Engelgau“, dessen
letzte Eigentümerin nach meinen
Erkenntnissen nicht mehr erreichbar
ist.
In den hier vorhandenen Unterlagen
ist im Bereich der Änderungsfläche
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Dem
Eigentümer
des
Grundstückes Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237
sind die vorgetragenen
Aspekte des Geologischen
Dienstes
NRW
zur
Beachtung vorzulegen.
Seite 15
kein Bergbau aus der Vergangenheit
dokumentiert.
Bearbeitungshinweis:
Diese Stellungnahme wurde bezüglich
der bergbaulichen Verhältnisse auf
Grundlage
des
aktuellen
Kenntnisstandes
erarbeitet.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat die
zugrundeliegenden Daten mit der zur
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben
erforderlichen Sorgfalt erhoben und
zusammengestellt.
Die
fortschreitende
Auswertung
und
Überprüfung
der
vorhandenen
Unterlagen sowie neue Erkenntnisse
können zur Folge haben, dass es im
Zeitverlauf
zu
abweichenden
Informationsgrundlagen
auch
in
Bezug auf den
heir geprüften
Vorhabens- oder Planbereich kommt.
Eine Gewähr für die Richtikeit,
Vollständigkeit und Genauigkeit der
Daten
kann
insoweit
nicht
übernommen werden. Soweit Sie als
berechtigte öffentliche Stelle Zugang
zur
Behördenversion
des
Fachinformationssystems
„Gefährdungspotentiale
des
Untergrundes in NRW“ (FIS GDU)
besitzen, haben Sie hierdurch die
Möglichkeit, den jeweils aktuellen
Stand der hiesigen Erkenntnis zur
bergbaulichen
Situation
zu
überprüfen. Details über die Zugangsund Informationsmöglichkeiten dieses
Auskunftssystems finden Sie auf der
Homepage
der
Bezirksregierung
Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe
des Suchbegriffs „Behördenversion
GDU“.
9
IHK
Schreiben
20.10.2017
Aachen,
vom
10
Kreis Euskirchen, Abt.
Kreisentwicklung und
Planung,
Schreiben
vom 27.10.2017
Abwägung der Gemeinde:
Betroffen von dieser 2. Änderung ist
lediglich das Grundstück Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Es wird
vorgeschlagen, den Eigentümer über
die den Hinweis der Bezirksregierung
Arnsberg zu unterrichten.
Keine Bedenken
Der
Eigentümer
des
Grundstückes Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237 ist
über den Hinweis der
Bezirksregierung Arnsberg
zu unterrichten.
Kenntnis nehmen.
Ich bitte, die nachfolgende Anregung
und
Stellungnahme
zu
berücksichtigen:
Untere Bodenschutzbehörde:
Unter
Berücksichtigung
der
festgelegten ökologischen Ausgleichsund
Ersatzmaßnahmen,
bestehen
gegen die mit der Realisierung des
Vorhabens einhergehende zusätzliche
Versiegelung
aus
bodenschutzrechtlicher Sicht keine
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 16
Bedenken.
Abwägung der Gemeinde:
Es wird empfohlen, den Umfang der
ergänzenden
ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens mit
der Unteren Naturschutzbehörde des
Kreises Euskirchen abzustimmen und
diese
auf
dem
Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237
vorzunehmen.
Die
textliche
Festsetzung sowie die Begründung
sind entsprechend zu ergänzen.
In
die
textliche
Festsetzung sowie in die
Begründung ist ergänzend
aufzunehmen, dass der
Umfang der ergänzenden
ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im
Rahmen
des
Baugenehmigungsverfahre
ns
mit
der
Unteren
Naturschutzbehörde
abzustimmen und diese
auf
dem
Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur
4 Nr. 237 vorzunehmen
ist.
Kenntnis nehmen.
11
Wasserverband EifelRur, Düren, Schreiben
vom 30.10.2017
Es werden keine Bedenken geäußert.
12
LVR-Amt
für
Bodendenkmalpflege,
Bonn, Schreiben vom
06.11.2017
Auf Basis der derzeit für das
Plangebiet verfügbaren Unterlagen
sind keine Konflikte zwischen der
Planung
und
den
öffentlichen
Interessen
des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand an
Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher
ist diesbezüglich nur eine Prognose
möglich.
Ich
verweise
daher
auf
die
Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW
(Meldepflichtund
Veränderungsverbot
bei
der
Entdeckung von Bodendenkmälern)
und bitte Sie, folgenden Hinweis in
die
Planungsunterlagen
aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende
archäologische Funde und Befunde
sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0,
Fax: 02425/9039-199,
unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Abwägung der Gemeinde:
In die Begründung zur 1. Änderung
des Einfachen Bebauungsplanes T 1,
Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“
wurde unter Nr. 7.3 bereits ein
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
In
die
textlichen
Festsetzungen wird der
Hinweis
wie
folgt
aufgenommen:
„Bei Bodenbewegungen
auftretende
archäologische Funde und
Seite 17
entsprechender
Hinweis
aufgenommen. Es wird angeregt,
diesen
auch
in
die
textlichen
Festsetzungen aufzunehmen.
13
PLEdoc GmbH, Essen,
Schreiben
vom
06.11.2017
Befunde sind der
Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder
dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle
Nideggen,
Zehnthofstraße 45,
52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199,
unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVRAmtes für
Bodendenkmalpflege für
den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.“
Achtung: Eine Ausdehnung oder
Erweiterung des Projektbereichs
bedarf immer einer erneuten
Abstimmung mit uns.
Von uns verwaltete
Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber sind von
der geplanten Maßnahme nicht
betroffen:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH,
Essen
• Ferngas Nordbayern GmbH
(FGN), Schwaig bei Nürnberg
• Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
• Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellscha
ft mbH (METG), Essen
• Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellscha
ft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
• GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellsch
aft deutscher
Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG,
Straelen (hier Solotrassen in
Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)
• Viatel GmbH, Frankfurt
Diese
Auskunft
bezieht
sich
ausschließlich
auf
die
Versorgungsanlagen
der
hier
aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte
zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber
sind bei den jeweiligen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 18
Versorgungsunternehmen
Konzerngesellschaften
Regionalcentern
einzuholen.
bzw.
oder
gesondert
Kenntnis nehmen.
Abwägung der Gemeinde:
Es
wird
vorgeschlagen,
die
Stellungnahme
zur
Kenntnis
zu
nehmen, da Leitungstrassen im
Projektbereich der PLEdoc GmbH
nicht betroffen sind.
14
15
Gemeinde
Blankenheim,
Schreiben
vom
06.11.2017
Landwirtschaftskammer NRW, Düren
Belange der Gemeinde Blankenheim
sind nicht betroffen.
Kenntnis nehmen.
Es werden keine Bedenken
vorgetragen.
Kenntnis nehmen
4. Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 2. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wird gefasst.
5. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplanes ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7.3:
einstimmig ja
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen:
1. Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des
Wendehammers auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82
festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück
Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben
und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im beigefügten Planauszug
(Anlage 1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche schraffiert dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes L 6 wird hiermit gefasst. Der beigefügte
Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist
gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren ist
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 19
ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung
beizufügen.
3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils
zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
4. Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper,
Gemünd, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7.4:
einstimmig ja
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat",
Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 508 /X.L. Z.1 und Z.2 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass auf Wunsch der Bezirksregierung eine
Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
in den Beschluss als Ziffer 4 aufgenommen worden sei.
Beschluss:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen,
1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim die
Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 bis 127 und Nr. 130 den
Bebauungsplan L 6-A „Altes Pastorat“ zu erlassen.
a. In dem beigefügten Planauszug (Anlage
1) ist die betroffene Fläche
gestrichelt umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil der Änderung des
Aufstellungsbeschlusses.
b. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird als Art und Maß der baulichen Nutzung ein
„Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt.
c. Die überbaubare Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur
17 Nrn. 118 – 126 und 130 wird in einer Tiefe von 18,0 m festgesetzt.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
neu gefasst. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
2. Darüber
hinaus
wird
beschlossen,
für
die
Einbeziehung
dieser
Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB
anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass
der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist im Aufstellungsverfahren dem
Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 20
3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils
zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
4. Der Flächennutzungsplan ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes L 6-A
zu berichtigen und der Bezirksregierung Köln nach Rechtskraft dieses
Bebauungsplanes anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten
Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 810 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die
förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im Bereich L 204 –
Ortseingang Nord gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren. Die
Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser
Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen.
Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine
Dauer von 15 Jahren beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung
Köln
- Vorlage 795 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der
Bezirksregierung Köln
a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete
Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein
entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen,
b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen
Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der
Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen,
c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 21
Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen,
d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“
auszuweisen,
e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden
10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der
Festsetzungen im LEP zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
Punkt10.1: Bewilligung Einzelantrag 2017
- Vorlage 846 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2017 im
Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) entsprechende
Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2018 ff. vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt10.2: Maßnahmenprogramm 2018
- Vorlage 844 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten
Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der
Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen.
Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im
Haushaltsplan 2018 ff. zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt10.3: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 611 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 22
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bauabschnitt (Spielfläche zwischen Grundschule
und Turn-/ehemaliger Schwimmhalle) des Generationenplatzes unter Beteiligung aller
Akteure (Schulleitung, Eltern, Schüler, Förderverein, Ortsvertreter, Nutzer)
umzusetzen und die notwendigen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt10.4: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich
Schallschutz
- Vorlage 641 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung des Sportzentrums in Nettersheim die im
Rahmen
der
Städtebauförderung
(Interkommunales
Entwicklungskonzept
Blankenheim-Nettersheim, Einzelantrag 2017) beantragten und zwischenzeitlich
bewilligten Maßnahmen in Kooperation mit dem TC Nettersheim und der SG
Sportfreunde 69 umzusetzen.
Notwendige
Auftragsvergaben
Vergabeverfahren zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
sind
im
Rahmen
der
vorgeschriebenen
einstimmig ja
Punkt10.5: Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen
- Vorlage 845 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Optimierung des Eiffelplatzes in Marmagen ein
Entwicklungs- und Gestaltungskonzept (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung)
unter Beteiligung aller Akteure zu erarbeiten, damit auf dieser Grundlage im Rahmen
des
Interkommunalen
Entwicklungskonzeptes
Blankenheim-Nettersheim
ein
Förderantrag (Städtebauförderung) gestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 23
Punkt10.6: Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1
Pfalzstraße 7, Zingsheim
2
Pfalzstraße
Zingsheim
3
Webergasse
2,
Marmagen
Urgasse 10, Marmagen
Überarbeitung und Anstrich
von
Fenstern
sowie
der
Einzäunung
Überarbeitung von Fenstern
mit Neuanstrich sowie Anstrich
der Fachwerkfassade
Instandsetzung der Stützmauer
4
13,
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Reinigung, Ausbesserung und
Anstrich der Fassadenflächen
Fördersumme,
€
1.645,70 €
820,00 €
3.702,44 €
1.850,00 €
7378,00 €
3.000,00 €
6.217,86 €
3.000,00 €
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen
Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der Fassade am Objekt
Kleingasse 30, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 6.051,18 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private
und den öffentlichen Bereich
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 842 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 24
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Dorfentwicklungsprozess im Jahr 2018 weiter
fortzuführen und mit den Dorfgemeinschaften Förderanträge für die Leitprojekte
vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Städtebauliches Konzept Nettersheim
Punkt13.1: Städtebauliches Konzept Nettersheim
hier:Teilbereich Begegnungsstätte
- Vorlage 781 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, für den Teilbereich der Begegnungsstätte einschließlich Umfeld der
Steinfelder Straße in Nettersheim ein städtebauliches Konzept durch ein Fachbüro zu
erstellen, welches mögliche zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt13.2: Städtebauliches Konzept Nettersheim
hier: Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße
- Vorlage 780 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für den
Teilbereich des Baugebietes G 2 – Nettersheim – durch ein Fachbüro mögliche
zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten und diese frühzeitig mit
angrenzenden Anliegern und Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und
abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 803 /X.L., Z.1 und Z.2 -
Wie in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vorgeschlagen, habe man mit Betreiber
u. Investor einen Besichtigungstermin für den 23.01.2018 abstimmen können,
informiert der Bürgermeister. Man werde sich eine Anlage im Bau sowie eine
Einrichtung im Betrieb ansehen können.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 25
Es wird vereinbart, dass die Bereisung nach Buschhoven und Weilerswist am Dienstag,
23.01.2018 ab 15.00 Uhr stattfinden soll.
Das Einladungsschreiben werde mit der Bitte um Rückmeldung an die Ratsmitglieder
und die Mitglieder des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
versandt werden, teilt der Bürgermeister abschließend mit.
Hinweis:
Treffpunkt für die Bereisung des Gemeinderates und der sachkundigen Bürger des
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses ist am Dienstag,
23.01.2018, 15.00 Uhr, Rathausvorplatz. Fahrgemeinschaften werden hierzu
organisiert.
Beschluss:
Der
Rat
nimmt
die
der
Zusatzvorlage
1
beigefügte
Expertise
„Entwicklungsperspektiven für Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim“ zur
Kenntnis.
Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau eines
Mehrfamilienhauses für „Wohnen zu zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim ein konkretes Planungskonzept von dem potenziellen Investor
anzufordern, auf dessen Grundlage die abschließende Gesamtkonzeption mit der
Verwaltung abgestimmt und die abschließende Beschlussfassung erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier: Brückenbauwerk
- Vorlage 832 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage eines Wartungsangebotes einer Fachfirma
notwendige Wartungsarbeiten am Brückenbauwerk der Holzbrücke am Bahnhof
Nettersheim durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 784 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 26
Beschluss:
Der Rat beschließt, der Errichtung von D1-Sendemasten durch die Deutsche Funkturm
GmbH innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zunächst nicht zuzustimmen und
über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen zu
verhandeln.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 796 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur
kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet
Zingsheim auch im Jahr 2018 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November
einzurichten und entsprechende Mittel im Haushalt 2018 bereitzustellen.
Für die mögliche Ersatzbeschaffung eines Müllfahrzeuges werden im Haushalt 2018
entsprechende Mittel veranschlagt.
Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen
2018 nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Beschaffung Abfallbehälter 2018
- Vorlage 797 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Müllgefäßen im Jahr 2018 eine
beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten
Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017
- Vorlage 801 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 27
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zur Verbesserung der
Parksituation im Ortsteil Nettersheim zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018
- Vorlage 827 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen
Landschaftsparks
und
des
Jugendgästehauses
sowie
der
angegliederten
Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der
Haushaltssatzung 2018 die Maßnahmen und Programme darzustellen.
Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter,
wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen
Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie
bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und
Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden.
Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem
Bildungswerk zu vergüten.
Zur Stärkung und Entwicklung des Naturzentrums wurde ein Antrag auf Zuwendung
zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel gestellt.
Sobald eine Bewilligung erfolgt, soll ein entsprechender Mitarbeiter zur Umsetzung der
geförderten Maßnahme eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet
- Vorlage 839 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Konzeptüberlegungen weiter zu entwickeln und auf dieser
Grundlage zunächst zu untersuchen, dass eine gänzliche Bedienung im Stundentakt
aller Haltestellen sichergestellt wird. Für den Ort Pesch (Linie 821) ist eine gesonderte
Lösung zu entwickeln.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 28
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim
hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis
- Vorlage 841 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Bemühungen im Sinne der Gewährleistung
der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde fortzuführen.
Darüber hinaus sind Bemühungen zur Erstellung eines Handlungskonzeptes, welches
der aktuellen Situation gerecht wird, zu unternehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 23:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 812 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage
dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich
des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum
31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen,
Kurth, Mayer, Poth, Schmitz u. Schruff sowie der
Bürgermeister
haben
an
der
Abstimmung
nicht
teilgenommen.)
Punkt 24:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017
- Vorlage 817 /X.L. -
Beschluss:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasser
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 29
- Vorlage 820 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 820 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 824 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
mit
dem
Wirtschaftsplan
2018
zum
01.01.2018
nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm
Frischwasserbezug.
b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und
damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des
Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger
innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar
wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der Kläranlage
Nettersheim-Urft
- Vorlage 826 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 30
Beschluss:
Der Rat beschließt, für das Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft
Abwassernetzuntersuchungen durchzuführen mit der Zielsetzung, dass zum jetzigen
Zeitpunkt Drosselorgane der Regenüberlaufbecken zunächst teilweise oder
ganzheitlich nicht geändert werden müssen. Weiterhin beschließt der Rat, mit den
Netzberechnungen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 814 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage
dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich
des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum
31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen,
Kurth, Mayer, Poth, Schmitz u. Schruff sowie der
Bürgermeister
haben
an
der
Abstimmung
nicht
teilgenommen.)
Punkt 29:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017
- Vorlage 818 /X.L. -
Beschluss:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk
- Vorlage 821 /X.L. und Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 31
Beschluss:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes
Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 821 Z. 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
für
das
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2018
- Vorlage 825 /X.L. und Z.1 -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des
Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr
unverändert beizubehalten.
Des Weiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den
Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,95 € (netto) und die übrigen
Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
5
12
20
30
50 – 80
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
maximale
Durchflussmenge
Grundgebühr pro Monat
netto
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
7,95
19,08
31,80
47,70
79,50
€
€
€
€
€
einstimmig ja
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
- Vorlage 828 /X.L. und Z.1 -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der
Beitragsund
Gebührensatzung
der
Gemeinde
Nettersheim
für
die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 32
Abstimmungsergebnis:
Punkt 33:
einstimmig ja
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim,
Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, für die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an den
Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und
auf dieser Grundlage im Jahre 2018 die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Gleichzeitig beschließt der Rat, das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, mit
den notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 34:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 816 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage
dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich
des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen,
Kurth, Mayer, Poth, Schmitz u. Schruff sowie der
Bürgermeister
haben
an
der
Abstimmung
nicht
teilgenommen.)
Punkt 35:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
30.09.2017
- Vorlage 819 /X.L. -
Beschluss:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum
31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 33
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 822 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für
das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 822 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018
- Vorlage 835 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage beigefügten
Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von
2.774,50 kW ab 01.01.2018 um 4,00 € pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt:
Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018
alt
in €
von 0 kW bis 30 kW
von 31 kW bis 70 kW
von 71 kW bis 300 kW
über 300 kW
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
neu
in €
47,00
37,00
27,00
23,00
51,00
41,00
31,00
27,00
einstimmig ja
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der
Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom
16.03.2005
- Vorlage 829 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 34
Beschluss:
Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von
Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) gemäß der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 39:
einstimmig ja
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW
sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der
Satzung
über
die
Fernwärmeversorgung
in
der
Gemeinde
Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen
Trägermodelle zu untersuchen.
Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Vermarktung der Grundstücke zu analysieren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 40:
einstimmig ja
Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel"
- Vorlage 809 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt das beabsichtigte interkommunale Pilotprojekt „Nachhaltige
Gewässerlandschaft Eifel“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin,
entsprechende Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser 2018 zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 41:
einstimmig ja
Erschließungsmaßnahmen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 35
Punkt41.1: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
- Vorlage 802 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf
Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches
„Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
vergeben.
Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches
„Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der
Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
41.1.1:
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Versetzung des OD-Steines
- Vorlage 859 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes G 14,
Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“, die Versetzung des OD-Steins im Bereich
der K 59, Bahnhofstraße OD-Nettersheim beim Kreis Euskirchen zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt41.2: Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat"
- Vorlage 805 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, mit der Erschließung des Baugebietes L 6-A Zingsheim (Altes
Pastorat) im Jahre 2018 zu beginnen und entsprechende Mittel im Haushaltsplan
sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 zu berücksichtigen.
Weiterhin
beschließt
der
Rat,
die
notwendigen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Ingenieurleistungen
an
das
Seite 36
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt41.3: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"
- Vorlage 804 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das
Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im
Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu
berücksichtigen.
Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
41.3.1:
das
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"
hier: Glasfaseranbindung
- Vorlage 863 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt die beabsichtigte Glasfaseranbindung der Deutschen Telekom von
Nettersheim nach Marmagen zur Versorgung des Baugebietes F7 Marmagen, „Die Acht
Morgen“ zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Rat, mit der Deutschen
Telekom zu verhandeln, dass die Anbindung von Nettersheim über den gemeindlichen
Wirtschaftsweg nicht über eine Freileitung sondern über Erdkabelverlegung erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 42:
einstimmig ja
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 806 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom 21.11.2017
des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau - den Auftrag für die
Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst
bietende Firma zu erteilen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 37
Abstimmungsergebnis:
Punkt 43:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 852 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt den Sachstandsbericht zum
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 44:
einstimmig ja
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2018/2019
- Vorlage 850 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die
Bildung von drei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
zum Schuljahr 2018/19 mit folgender Verteilung:
- am Hauptstandort Zingsheim werden zwei Klassen
- am Teilstandort Marmagen wird eine Klasse
eingeschult.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 45:
einstimmig ja
Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund Nettersheim
- Vorlage 858 /X.L. und Z.1 -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und
beauftragt
die
Verwaltung,
die
Schulentwicklungsplanung
für
den
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zeitnah fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 46:
einstimmig ja
Gute Schule 2020
hier: Maßnahmen Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 851 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 38
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt
der Übertragung des Kontingents aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“, das
für 2017 vorgesehen war, in das Haushaltsjahr 2018 zu.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 47:
einstimmig ja
Kindergartenbedarfsplanung
- Vorlage 776 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur
Einrichtung von 30 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung
Nettersheim
sowie
von
20
zusätzlichen
Betreuungsplätzen
in
der
Kindertageseinrichtung in Zingsheim zu. Die Finanzierung ist über das
Investitionsprogramm 2017 bis 2020 des Landes sicherzustellen.
Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, ein Planungsbüro mit den Planungen für die
Erweiterungsmaßnahmen an den Kindergärten Nettersheim und Zingsheim und den
Vorbereitungen der erforderlichen Ausschreibungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 48:
einstimmig ja
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm 2018
- Vorlage 854 /X.L. -
Beschluss:
Der
Gemeinderat
ermächtigt
die
Verwaltung,
das
Jahresprogramm des
Familienzentrums 2018 entsprechend der Erläuterungen zu planen und die Umsetzung
wie beschrieben anzugehen. Die Finanzierung ist im Rahmen des Haushalts 2018
vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 49:
einstimmig ja
Entwicklung Spielplatz Auf Aelenpesch, Tondorf zum Dorfplatz
- Vorlage 853 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 39
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Planungen zur Entwicklung des Spielplatz Aelenpesch zum
Dorfplatz unter Beteiligung aller Akteure weiter zu vertiefen, damit auf dieser
Grundlage ein Förderantrag im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung
gestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 50:
einstimmig ja
Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße
- Vorlage 843 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, auf dem Spielplatz Genfbachstraße die in der Begründung zur
Vorlage
dargestellten
Verbesserungsmaßnahmen
bis
zum
Frühjahr
2018
durchzuführen und die hierfür notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren durchzuführen.
Weiterhin beschließt der Rat, zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel
im Haushaltsplan 2018 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 51:
einstimmig ja
Offene Jugendarbeit
- Vorlage 855 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Sachlage zur „Offenen Jugendarbeit“ in der
Gemeinde zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 52:
einstimmig ja
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
Punkt52.1: Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien
- Vorlage 856 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit die Leitprojekte im
Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung unter Beteiligung aller Akteure im
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 40
Jahr 2018 zu vertiefen und auf dieser Grundlage nach Bedarf Förderanträge zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt52.2: Jugendraum Roderath
- Vorlage 856 /X.L. Z.1 Beschluss:
Der Rat beschließt, die Entwicklung eines Jugendraumes im Ort Roderath planerisch
und bautechnisch im Jahr 2018 seitens der Gemeinde zu unterstützen und zur
Realisierung der Maßnahmen entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 über das
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 53:
einstimmig ja
Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek
der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 848 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Benutzerordnung der Gemeindebücherei Nettersheim
in der beigefügten Fassung neu zu erlassen und im Gemeindeblatt der Gemeinde
Nettersheim öffentlich bekannt zu geben. Gleichzeitig tritt die Benutzerordnung vom
22.12.2009 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 54:
einstimmig ja
Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die öffentliche
Bibliothek der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 849 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Jahresgebühr für die
Gemeindebücherei Nettersheim in Höhe von 12 € für Erwachsene, 8 € für Schüler,
Studenten, Auszubildende, Rentner, Freiwilligendienstleistende und Mitglieder des
Freundeskreises Literaturhaus und 17 € für Familien, entsprechend der anliegenden
Entgeltordnung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 41
Punkt 55:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das
Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80
Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 860 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass er bereits in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses in der vergangenen Woche ausführliche Erläuterungen zum
vorgelegten
Haushaltsplanentwurf
gemacht
und
die
wesentlichen
Punkte
herausgestellt habe.
Zusammenfassend wolle er noch darlegen, dass die aktuelle Haushaltslage der
Gemeinde es zulasse, dass die Realsteuerhebesätze für Grundsteuer A und B sowie für
die Gewerbesteuer unverändert belassen werden könnten und damit auch in 2018 mit
der Grundsteuer A bei 342 v. H., bei der Grundsteuer B mit 450 v. H. und bei der
Gewerbesteuer mit 433 v. H. liegen werden.
Auch bei den kostenrechnenden Einrichtungen des Haushalts könnten die Gebühren in
2018 konstant gehalten werden. Lediglich – wie soeben beschlossen – müssten vor
dem Hintergrund des Fixkostenbereiches im Gemeindewasserwerk die Grundgebühr
für die Wasserzähler und im Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim ebenfalls die
Grundgebühr in einem verträglichen Umfang erhöht werden.
Diese im Vergleich zu anderen Nachbarkommunen glückselige Haushaltssituation sei
in der Vergangenheit wie auch im kommenden Jahr stark geprägt von einer Vielzahl
ausgeschöpfter Fördermöglichkeiten, über die die Investitionstätigkeit der Gemeinde
und damit deren gemeindliche Entwicklung vorangetrieben worden sei.
Die Gemeinde sei damit nicht nur abhängig von den Zuweisungen aus den
Verbundsteuern wie dem Anteil an der Einkommensteuer bzw. der Umsatzsteuer und
den Landeszuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz wie der jährlichen
Schlüsselzuweisung und der Allgemeinen Investitionspauschale. Erfreulich sei
allerdings, dass letztere in 2018 nach der aktuellen Hochrechnung bei zwischenzeitlich
knapp 1 Mio. € liege. Positiv sei auch, dass mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz
2018 die Bildungs- bzw. Schulpauschale von 200.000 € auf 300.000 € und die
Sportpauschale von 40.000 € auf 60.000 € erhöht worden sei, was auch als
dauerhafte Erhöhung angekündigt sei. Neben der Förderung aus der integrierten
ländlichen Entwicklung im Städtebau und der Dorferneuerung könnten auch
Zuschüsse aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und aus dem Förderkredit
Gute Schule 2020 in Anspruch genommen werden. Mit dem hohen Zuschuss für das
Forum Nettersheim sei eine für die Gemeinde sehr positive Förderquote erreicht
worden, so dass der Haushalt erheblich weniger belastet werde. Auch für das Projekt
Dorfsaal Tondorf im Rahmen der dörflichen Entwicklung sei zwischenzeitlich der
Förderbescheid erteilt worden. Mit der beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung und
der hiermit verbundenen Schaffung weiterer Kindergartenplätze werde eine äußerst
positive Entwicklung für junge Familien in der Gemeinde Nettersheim erzielt.
Die Sanierungsmaßnahme am Kloster in Nettersheim sei ebenfalls sehr positiv für die
Entwicklung in der Gemeinde, wenngleich sich die Fertigstellung der Maßnahme
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 42
hinauszögern werde, da die gute Konjunkturlage eine Verfügbarkeit der Fachfirmen
erschwere. Es müsse deshalb mit dem Fördergeber geklärt werden, dass das
Maßnahmenende nach hinten verschoben werden dürfe und auch versucht werden,
eine Bewilligung zusätzlicher Mittel wegen höherer Aufwendungen gegenüber der
ursprünglichen Kostenkalkulation zu erreichen.
Im Bereich der Baudenkmäler sei mit dem Haushalt 2018 wieder die Möglichkeit von
Pauschalzuweisungen vorgesehen.
Auch im Straßenbau sehe der Investitionsplan 2018 Mittel vor, und zwar für die
Erneuerung der Helterstraße in Frohngau, zu dem im nichtöffentlichen Teil der
heutigen Sitzung noch eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen werde.
Im Hinblick auf die im Haushalt veranschlagten Grundstückserlöse zeige der aktuelle
Stand der Grundstücksverhandlungen - die zum großen Teil bereits in der heutigen
Sitzung zur Beschlussfassung vorlägen - aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass im
Frühjahr sich weitere konkrete Verkäufer anbahnten, dass der angesetzte Erlös
vermutlich bereits in der ersten Jahreshälfte erzielt werden könne und sich
gegebenenfalls sogar bis Jahresende ein Mehrertrag erreichen lasse. Bei der
Planveranschlagung sei nach dem Vorsichtsprinzip verfahren worden.
Für die mit der Aufstellung dieses Haushalts verbundene geleistete Arbeit gelte sein
besonderer Dank der Finanzabteilung der Verwaltung aber auch dem ganzen Haus, die
entsprechende Unterstützung für ihre Zuständigkeitsbereiche erbracht hätten.
Der Fraktionsvorsitzende der UNA-Fraktion, Hilger, legt dar, dass er nicht seine
Haushaltsrede von vergangener Woche wiederholen, sondern nur die wesentlichen
Anmerkungen kurz anreißen wolle. So stelle die Liquiditätslage der Gemeinde und der
negative Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan der Gemeinde
nach wie vor eine besorgniserregende Situation dar. Auch die Gesamtsumme der im
Rahmen der Investitionsmaßnahmen von der Gemeinde zu tragenden Eigenanteile sei
eine nicht zu verkennende hohe Summe, die die Gemeinde schultern müsse. Auch
beinhalte der Haushalt gewisse Unwägbarkeiten wie fehlende Kostenansätze für die
Durchführung von Wahlen – wenngleich noch offen sei, ob die Bundestagswahl
gegebenenfalls erneut stattfinden müsse -, die tatsächliche Entwicklung im Bereich
der Flüchtlingsversorgung und die tatsächliche Entwicklung der Kreisumlage. Auch
müsse für die Zukunft die Beauftragung von Gutachten und Beraterverträgen wegen
ihrer Kostenintensität kritisch betrachtet werden.
Im Gesamten könne sich die Gemeinde allerdings glücklich schätzen, einen
ausgeglichenen Haushalt verabschieden zu können ohne der Notwendigkeit einer
Erhöhung der Realsteuerhebesätze ausgesetzt zu sein. Nicht zu vergessen sei auch
der hohe Anteil, den der Forstbetrieb mit seinen Erträgen an der guten Haushaltslage
der Gemeinde beisteuere. Die in der Haupt- und Finanzausschusssitzung erfolgte
Anmerkung zum Aufrechnungsfehler im Stellenplan sei korrigiert und die Fragen zum
Kulturbahnhof Nettersheim beantwortet worden, so dass seine Fraktion dem
Haushaltsentwurf zustimmen werde. Es handele sich um einen Haushalt, der die
Gemeinde zukunftsfähig mache.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Mayer, führt aus, dass seine Fraktion dem
vorgelegten Haushaltsentwurf vollumfänglich zustimmen werde, wenngleich es für die
Zukunft wünschenswert wäre, wenn der Planentwurf künftig nicht erst 14 Tage vor
dem eigentlichen Sitzungstermin zur Verfügung stünde und die Fraktionen damit mehr
Zeit hätten, sich mit dem umfassenden Werk zu beschäftigen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Kurth, erklärt, dass seitens seiner
Fraktion keine zusätzlichen Ausführungen mehr erforderlich seien und seine Fraktion
dem Haushaltsentwurf in vollem Umfange zustimmen werde.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2018
nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der
Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des
eingebrachten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 56:
einstimmig ja
Umbesetzung von Ausschusssitzen
- Vorlage 847 /X.L. -
Beschluss:
Anstelle von Herrn Ralf Esser wird Herr Frank Wienecke aus Engelgau gem. § 58 Abs.
3 GO NRW zum stellvertretenden sachkundigen Bürger im Betriebsausschuss bestellt.
Weiterhin beschließt der Rat, Herrn Peter Hück aus Engelgau als stellvertretenden
sachkundigen Bürger im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu
bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 57:
einstimmig ja
Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den Deutschen
Nachhaltigkeitspreis 2018
- Vorlage 865 /X.L. -
Seit vergangenen Freitag dürfe sich Nettersheim nun nachhaltigste Gemeinde
Deutschlands 2018 nennen, verkündet der Bürgermeister. Nach der Nominierung
unter die TOP 3 habe man sich gegen die beiden anderen Kommunen Saerbeck und
Eltville durchsetzen können. Über diesen Preis dürften sich Rat, Verwaltung
Bürgerschaft u. Vereine sehr freuen und zurecht stolz darauf sein, da hiermit die
jahrzehntelangen Bemühungen der Gemeinde rund um Natur und Umwelt belohnt
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 44
worden seien. Die Auszeichnung sei auch mit einer Geldzuwendung in Höhe von
35.000 Euro der Allianz-Förderstiftung zur Umsetzung eines innovativen
Nachhaltigkeitsprojektes verbunden.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass zum Thema Nachhaltigkeit
auch die Beratung bzgl. Gülleproblematik und der Kriterien der Verpachtung der
landwirtschaftlichen Flächen – wie sie in der Forstausschusssitzung der aktuellen
Sitzungsphase geführt worden sei - passe. Man habe vereinbart, zur nächsten
Fachausschusssitzung Experten einzuladen, um deren Fachmeinung vor einer weiteren
Beratung des Themas einzuholen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Gemeinde Nettersheim in
der Kategorie „Kleinstädte und Gemeinden“ den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018
gewonnen hat.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 58:
einstimmig ja
Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße
- Vorlage 869 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein entsprechender Bauantrag vorliege und
die Gemeinde gebeten worden sei, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Es
sei mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt worden, vorab im Rahmen eines
Anwohnertermins die Anlieger über das Vorhaben zu informieren. Sollten keine
Bedenken seitens der Anwohner bestehen, könne das Einvernehmen erteilt werden.
Ergänzend werde die Gemeinde allerdings im Rahmen einer Stellungnahme mitteilen,
dass man nicht in der Lage sei, einen Winterdienst über 24 Stunden im betreffenden
Straßenzug dieses Bauvorhabens zu gewährleisten. Er gehe allerdings davon aus,
dass der Kreis hierfür auch keine Notwendigkeit sehen werde.
Beschluss:
Der Rat beschließt, zum Bauantrag auf „Nutzungsänderung der Wohnungen 8 und 9 in
eine Rettungswache sowie Errichtung eines Carports für ein Rettungsfahrzeug“ auf
dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 199, Mühlenstraße 13, das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass Bedenken
seitens der Anwohner nicht vorgebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 59:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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a) Kommunalwahl 2020: Fristen für Verkleinerung der Räte
Der Bürgermeister informiert, dass der Städte- und Gemeindebund mitgeteilt habe,
dass mit Ablauf von 45 Monaten nach Beginn der Wahlperiode die Räte spätestens
entscheiden müssten, ob die Zahl der zu wählenden Vertreter verringert werden soll.
Die Zahl von 20 Vertretern dürfe hierbei nicht unterschritten werden. Der Rat der
Gemeinde Nettersheim habe 1998 mit der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die
Zahl der zu wählenden Vertreter in der Gemeinde Nettersheim eine Verringerung der
zu wählenden Vertreter auf 20 beschlossen. Im Jahr 2008 folgte dann der Beschluss,
diese 1. Änderungssatzung über die laufende Legislaturperiode des Rates hinaus
unbefristet beizubehalten.
Sollte eine Fraktion also die Absicht haben, die Zahl wieder zu erhöhen, müsste zur
Fristwahrung (28.02.2018 – 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode) über eine
etwaige Satzungsänderung in einer Sondersitzung Anfang Februar beraten werden,
informiert der Bürgermeister weiter. Sofern es also entsprechende Überlegungen in
den Fraktionen gebe, bitte er darum, die Verwaltung bis Anfang Januar zu
informieren, damit die Vorbereitungen für eine etwaige Sondersitzung getroffen
werden können.
b) Schöffenwahl 2018
Der Präsident des Landgerichtes Aachen habe mitgeteilt, dass seitens der Kommunen
die Vorschlagslisten für die im kommenden Jahr anstehende Wahl der Haupt-, Hilfsund Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 aufzustellen seien, informiert
der Bürgermeister. Ähnlich wie bei der Neuwahl der Schiedsleute, schlage er vor, im
Gemeindeblatt eine Information zur Bewerbersuche zu veröffentlichen. Vorschläge
durch die Fraktionen würden ebenfalls weiterhin im Verfahren Berücksichtigung
finden. Ein Textentwurf für die Ausschreibung werde der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
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