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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
998 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
19.12.17, 10:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:00

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.12.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:25 Uhr Am Dienstag, 12.12.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Breitbach, Werner Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Geißler, Ferdi Heinrichs, Ralf Hickert, Christiane Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Reuter, Karl Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrätin Verwaltungsangestellte Führungsstab Feuerwehr Verwaltungsangestellte Gemeindeoberinspektorin Gemeindeinspektorin Crump, Norbert Glehn, Daniela Züll, Andrea als Schriftführerin Thelen, Rudolf – zeitw. Schreiber, René – zeitw. Mirgeler, Horst – zeitw. – Dittebrandt, Sonja – zeitw. – Pauls, Marion – zeitw. – Kurth, Alina Verwaltungsangestellte Verwaltungsfachangestellte Verwaltungsfachwirt Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrat Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellter Siever, Christina Mühlstroh, Ute Lambertz, Ernst Breinig, Rainer Schmieder, Wolfgang Widdau, Barbara Schönfeld, Gabriela Starke, Joachim Presse: 1 – zeitw. - Entschuldigt fehlt Ratsmitglied Franz-Josef Zingsheim. Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Der Bürgermeister schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung vor (Nachträge 13): 1. Erweiterungen: A) Öffentliche Sitzung Punkt 7.4: Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 508 /X.L. Z.2 Punkt 58: Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße - Vorlage 869 /X.L. - B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 5.2 Grundstücksangelegenheiten hier: Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten - Vorlage 864 /X.L. 5.2.1: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 451 - Vorlage 864 /X.L. Z.1 - 5.2.2: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 441 - Vorlage 864 /X.L. Z.2 - 5.2.3: Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 439 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 2 - Vorlage 864 /X.L. Z.3 5.2.4: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 424 - Vorlage 864 /X.L. Z.4 - 5.2.5: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 432 - Vorlage 864 /X.L. Z.5 - 5.2.6: Gemarkung Nettersheim, Flur 15, Nr. 448 - Vorlage 864 /X.L. Z.6 - 5.2.7: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 426 - Vorlage 864 /X.L. Z.7 - 5.2.8: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 430 - Vorlage 864 /X.L. Z.8 - 5.2.9: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 440 - Vorlage 864 /X.L. Z.9 - 5.2.10: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 465 - Vorlage 864 /X.L. Z.10 5.2.11: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nrn. 497, 498 und 499 - Vorlage 864 /X.L. Z.11 5.2.12: Gemarkung Marmagen Flur 10, Grundstücksnummer 20 - Vorlage 864 /X.L. Z.12 5.2.13: Gemarkung Marmagen Flur 10, Grundstücksnummer 23 - Vorlage 864 /X.L. Z.13 5.2.14: Gemarkung Marmagen Flur 10, Grundstücksnummer 32 - Vorlage 864 /X.L. Z.14 - 2. Absetzung: A) Öffentliche Sitzung Punkt 7.5: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen"; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht Feststellungsbeschluss - Vorlage 748 /X.L. Z.2 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 3 UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass seine Fraktion form- und fristgerecht für die heutige Sitzung einen Antrag auf Erteilung einer Rüge für den Bürgermeister gestellt habe. Dass dieser Punkt nicht in die heutige Tagesordnung aufgenommen worden sei, werde man nicht akzeptieren. Am Wochenende sei nun ein Schreiben eingegangen, welches die Angelegenheit juristisch beurteile und eine Nichtaufnahme in die Tagesordnung erklärt habe, in dem aber auch vorgeschlagen worden sei, die Thematik in einem interfraktionellen Gespräch zu beraten. Dieses Angebot werde die UNA-Fraktion annehmen und vorerst keine weiteren Schritte unternehmen. Allerdings müsse dieses Gespräch zu einem konkreten Ergebnis führen. Der Tagesordnung werde die UNA-Fraktion allerdings nicht zustimmen. Nachstehende Tagesordnung wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan Seite 11 - Vorlage 763 /X.L. und Z.1 Punkt 2: Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim 11 - Vorlage 838 /X.L. Punkt 3: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes 11 - Vorlage 786 /X.L. Punkt 4: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018 12 - Vorlage 788 /X.L. Punkt 5: Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung 12 - Vorlage 831 /X.L. Punkt 6: Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1 12 - Vorlage 834 /X.L. Punkt 7: Bauleitplanung Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 12 Seite 4 7.1 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 13 - Vorlage 733 /X.L. Z.2 und Z.3 7.2 2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2 - 13 7.3 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 19 - Vorlage 862 /X.L. 7.4 Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 20 - Vorlage 508 /X.L. Z.1 und Z.2 Punkt 8: 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 810 /X.L. - 21 Punkt 9: Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln 21 - Vorlage 795 /X.L. Punkt10: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 22 Seite 5 10.1 Bewilligung Einzelantrag 2017 22 - Vorlage 846 /X.L. 10.2 Maßnahmenprogramm 2018 22 - Vorlage 844 /X.L. 10.3 Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz 23 - Vorlage 611 /X.L. Z.1 10.4 Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz 23 - Vorlage 641 /X.L. Z.1 10.5 Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen 23 - Vorlage 845 /X.L. 10.6 Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) 24 - Vorlage 764 /X.L. Z.1 Punkt11: Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm 24 - Vorlage 615 /X.L. Z.2 Punkt12: Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private und den öffentlichen Bereich hier: Sachstandsbericht - Vorlage 842 /X.L. - 24 Punkt13: Städtebauliches Konzept Nettersheim 25 13.1 25 Teilbereich Begegnungsstätte - Vorlage 781 /X.L. - 13.2 Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße 25 - Vorlage 780 /X.L. Punkt14: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim 25 - Vorlage 803 /X.L., Z.1 und Z.2 Punkt15: Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Brückenbauwerk 26 - Vorlage 832 /X.L. Punkt16: Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes 26 - Vorlage 784 /X.L. Punkt17: Entwicklung Regiebetrieb Abfall 26 - Vorlage 796 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 6 Punkt18: Beschaffung Abfallbehälter 2018 - Vorlage 797 /X.L. - 27 Punkt19: Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 - Vorlage 801 /X.L. - 27 Punkt20: Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018 - Vorlage 827 /X.L. - 28 Punkt21: Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet - Vorlage 839 /X.L. - 28 Punkt22: Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis - Vorlage 841 /X.L. - 29 Punkt23: Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsausschusses - Vorlage 812 /X.L. - 29 Punkt24: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017 - Vorlage 817 /X.L. - 29 Punkt25: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 820 /X.L. - 29 Punkt26: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 824 /X.L. - 30 Punkt27: Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft - Vorlage 826 /X.L. - 30 Punkt28: Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsausschusses - Vorlage 814 /X.L. - 31 Punkt29: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017 - Vorlage 818 /X.L. - 31 Punkt30: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk 31 - Vorlage 821 /X.L. und Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 7 Punkt31: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018 - Vorlage 825 /X.L. und Z.1 - 32 Punkt32: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 - Vorlage 828 /X.L. und Z.1 - 32 Punkt33: Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir - Vorlage 808 /X.L. - 33 Punkt34: Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsausschusses - Vorlage 816 /X.L. - 33 Punkt35: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2017 - Vorlage 819 /X.L. - 33 Punkt36: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 822 /X.L. - 34 Punkt37: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 - Vorlage 835 /X.L. - 34 Punkt38: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von BiomasseBrennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005 - Vorlage 829 /X.L. - 34 Punkt39: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. - 35 Punkt40: Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel" - Vorlage 809 /X.L. - 35 Punkt41: Erschließungsmaßnahmen 35 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 8 41.1 Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Vorlage 802 /X.L. - 36 41.1.1 Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" hier: Versetzung des OD-Steines - Vorlage 859 /X.L. - 36 41.2 Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat" - Vorlage 805 /X.L. - 36 41.3 Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" - Vorlage 804 /X.L. - 37 41.3.1 Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" hier: Glasfaseranbindung - Vorlage 863 /X.L. - 37 Punkt42: Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 806 /X.L. - 37 Punkt43: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 852 /X.L. - 38 Punkt44: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2018/2019 - Vorlage 850 /X.L. - 38 Punkt45: Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund Nettersheim - Vorlage 858 /X.L. und Z.1 - 38 Punkt46: Gute Schule 2020 hier: Maßnahmen Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim - Vorlage 851 /X.L. - 38 Punkt47: Kindergartenbedarfsplanung - Vorlage 776 /X.L. Z.1 - 39 Punkt48: Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm 2018 - Vorlage 854 /X.L. - 39 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 9 Punkt49: Entwicklung Spielplatz Auf Aelenpesch, Tondorf zum Dorfplatz - Vorlage 853 /X.L. - 39 Punkt50: Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße - Vorlage 843 /X.L. - 40 Punkt51: Offene Jugendarbeit - Vorlage 855 /X.L. - 40 Punkt52: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim 40 52.1 Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien - Vorlage 856 /X.L. - 40 52.2 Jugendraum Roderath - Vorlage 856 /X.L. Z.1 - 41 Punkt53: Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 848 /X.L. - 41 Punkt54: Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 849 /X.L. - 41 Punkt55: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 860 /X.L. - 42 Punkt56: Umbesetzung von Ausschusssitzen - Vorlage 847 /X.L. - 44 Punkt57: Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 - Vorlage 865 /X.L. - 44 Punkt58: Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße - Vorlage 869 /X.L. - 45 Punkt59: Mitteilungen und Informationen 45 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 10 A) Punkt Öffentliche Sitzung 1: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 763 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist auf den mit der Zusatzvorlage zugeleiteten Entwurf des Brandschutzbedarfsplans hin. Eine Beschlussfassung sei für die nächste Ratssitzung vorgesehen, so dass bis dahin für alle Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Beratung gegeben sei. Beschluss: Der Rat beschließt, den vorgelegten Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Beteiligten zuzuleiten und das Verfahren für alle am Abwägungsprozess Beteiligten einzuleiten, damit in der Sitzungsphase Februar/März 2018 die endgültige Beschlussfassung unter Berücksichtigung von Anregungen oder Hinweisen der Beteiligten erfolgen kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim - Vorlage 838 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, Herrn Brandoberinspektor Horst Mirgeler, geb. 21.09.1962, wohnhaft in Zingsheim ab dem 13.12.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zeitlich begrenzt bis zum 12.12.2023 zum stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur jagdlichen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 11 Punkt 4: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018 - Vorlage 788 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Forstwirtschaftsplan 2018 in vorgelegter Form zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung - Vorlage 831 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1 - Vorlage 834 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A1 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Bauleitplanung Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 12 Punkt 7.1: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 733 /X.L. Z.2 und Z.3 - Beschluss: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung sowie erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße, Im Wiesengrund, Steinfelder Weg werden die Abwägungen entsprechend Anlage 1 vorgenommen sowie die vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst. b) Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, wird gefasst. Abstimmungsergebnis: Punkt 7.2: einstimmig ja 2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2 - Beschluss: Es wird beschlossen: 1. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.07.2017 wird dahingehend geändert, dass eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 (vorher: Nr. 187) in einer Größe von rd. 350 qm in den Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, mit aufgenommen wird. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 13 2. Es wird darüber hinaus beschlossen, zur Durchführung des Verfahrens § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren) anzuwenden. 3. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Kommunen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Teilbereich „Akazienstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b) BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen vorgenommen und die empfohlenen Beschlüsse gefasst. Lfd.Nr. Betroffener Bürger/Be-hörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Gemeinde Beschluss 1 Gemeinde Schreiben 29.09.2017 Dahlem, vom Die Planung gilt als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt. Kenntnis nehmen 2 LVR-Dezernat Gebäudeund Liegenschaftsmanage ment, Köln, Schreiben vom 29.09.2017 Es liegt keine Betroffenheit bezogen auf die Liegenschaften des LVR vor. Diese Stellungnahme gilt nicht für das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn. Kenntnis nehmen 3 DB Immobilien, Köln, Schreiben vom 02.10.2017 e-regio, Euskirchen, Schreiben vom 09.10.2017 Keine Anregungen und Bedenken. Kenntnis nehmen Keine Bedenken Kenntnis nehmen Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 09.10.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. 4 5 Abwägung der Gemeinde: Unter Nr. 7.2 der Begründung wurde bereits ein Hinweis zur Kampfmittelbeseitigung Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Kenntnis nehmen Seite 14 aufgenommen, Stellungnahme nehmen ist. so zur dass Kenntnis die zu 6 Kreis-EnergieVersorgung Schleiden, Kall, Schreiben vom 10.10.2017 Keine Bedenken 7 Geologischer NRW, Schreiben 10.10.2017 Das Plangebiet befindet sich über verkarstungsfähigem Kalkund Kalkmergelstein (Givet der Eifelkalkmulden/Devon). Bei der Baugrunduntersuchung und bei Gründungsarbeiten sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Dienst Krefeld, vom Kenntnis nehmen 1. Unterirdische Hohlräume sind nicht auszuschließen. 2. Die den Kluftgrundwasserleiter schützenden Deckschichten sind innerhalb des Plangebiets unterschiedlich mächtig. 3. Der Kluftgrundwasserleiter ist sehr verschmutzungsempfindlich. Bei den Bohr- und Bauarbeiten sind Verunreinigungen des FKarstkluftgrundwasserleiters auszuschließen (Grundwasserschutz). Bei Bohrarbeitten im Karstgrundwasserleiter kommt nur Trinkwasser als Spülmittel in Frage. Baugrundeigenschaften Baugrunduntersuchung Ich empfehle, die Baugrundeigenschaften, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Setzungsverhaltens, objektbezogen zu untersuchungen und zu bewerten. 8 Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, Schreiben vom 12.10.2017 Abwägung der Gemeinde: Betroffen von dieser 2. Änderung ist lediglich das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Dem Eigentümer ist zu empfehlen, die vorgetragenen Aspekte des Geologischen Dienstes im Rahmen seiner weiteren Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Aus bergbehördlicher Sicht werden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Hinweis: Die o. g. Planfläche liegt über dem auf Branstein und Eisenerz verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Engelgau“, dessen letzte Eigentümerin nach meinen Erkenntnissen nicht mehr erreichbar ist. In den hier vorhandenen Unterlagen ist im Bereich der Änderungsfläche Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Dem Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 sind die vorgetragenen Aspekte des Geologischen Dienstes NRW zur Beachtung vorzulegen. Seite 15 kein Bergbau aus der Vergangenheit dokumentiert. Bearbeitungshinweis: Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrundeliegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den heir geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtikeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems „Gefährdungspotentiale des Untergrundes in NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnis zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über die Zugangsund Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“. 9 IHK Schreiben 20.10.2017 Aachen, vom 10 Kreis Euskirchen, Abt. Kreisentwicklung und Planung, Schreiben vom 27.10.2017 Abwägung der Gemeinde: Betroffen von dieser 2. Änderung ist lediglich das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Es wird vorgeschlagen, den Eigentümer über die den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg zu unterrichten. Keine Bedenken Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 ist über den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg zu unterrichten. Kenntnis nehmen. Ich bitte, die nachfolgende Anregung und Stellungnahme zu berücksichtigen: Untere Bodenschutzbehörde: Unter Berücksichtigung der festgelegten ökologischen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen, bestehen gegen die mit der Realisierung des Vorhabens einhergehende zusätzliche Versiegelung aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 16 Bedenken. Abwägung der Gemeinde: Es wird empfohlen, den Umfang der ergänzenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abzustimmen und diese auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 vorzunehmen. Die textliche Festsetzung sowie die Begründung sind entsprechend zu ergänzen. In die textliche Festsetzung sowie in die Begründung ist ergänzend aufzunehmen, dass der Umfang der ergänzenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahre ns mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und diese auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 vorzunehmen ist. Kenntnis nehmen. 11 Wasserverband EifelRur, Düren, Schreiben vom 30.10.2017 Es werden keine Bedenken geäußert. 12 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, Schreiben vom 06.11.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflichtund Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Abwägung der Gemeinde: In die Begründung zur 1. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wurde unter Nr. 7.3 bereits ein Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 In die textlichen Festsetzungen wird der Hinweis wie folgt aufgenommen: „Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Seite 17 entsprechender Hinweis aufgenommen. Es wird angeregt, diesen auch in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. 13 PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 06.11.2017 Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellscha ft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellscha ft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellsch aft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,  Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) • Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 18 Versorgungsunternehmen Konzerngesellschaften Regionalcentern einzuholen. bzw. oder gesondert Kenntnis nehmen. Abwägung der Gemeinde: Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen, da Leitungstrassen im Projektbereich der PLEdoc GmbH nicht betroffen sind. 14 15 Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 06.11.2017 Landwirtschaftskammer NRW, Düren Belange der Gemeinde Blankenheim sind nicht betroffen. Kenntnis nehmen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Kenntnis nehmen 4. Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 2. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wird gefasst. 5. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7.3: einstimmig ja 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage 862 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen: 1. Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des Wendehammers auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82 festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 wird hiermit gefasst. Der beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren ist Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 19 ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 4. Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7.4: einstimmig ja Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 508 /X.L. Z.1 und Z.2 - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass auf Wunsch der Bezirksregierung eine Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes in den Beschluss als Ziffer 4 aufgenommen worden sei. Beschluss: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen, 1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim die Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 bis 127 und Nr. 130 den Bebauungsplan L 6-A „Altes Pastorat“ zu erlassen. a. In dem beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die betroffene Fläche gestrichelt umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil der Änderung des Aufstellungsbeschlusses. b. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird als Art und Maß der baulichen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt. c. Die überbaubare Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 – 126 und 130 wird in einer Tiefe von 18,0 m festgesetzt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, für die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 20 3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 4. Der Flächennutzungsplan ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes L 6-A zu berichtigen und der Bezirksregierung Köln nach Rechtskraft dieses Bebauungsplanes anzuzeigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 810 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt eine 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im Bereich L 204 – Ortseingang Nord gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen. Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln - Vorlage 795 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen, b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen, c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 21 Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen, d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen, e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden 10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der Festsetzungen im LEP zu erreichen. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim Punkt10.1: Bewilligung Einzelantrag 2017 - Vorlage 846 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, für die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2017 im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2018 ff. vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt10.2: Maßnahmenprogramm 2018 - Vorlage 844 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 ff. zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt10.3: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 611 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 22 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bauabschnitt (Spielfläche zwischen Grundschule und Turn-/ehemaliger Schwimmhalle) des Generationenplatzes unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Schüler, Förderverein, Ortsvertreter, Nutzer) umzusetzen und die notwendigen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt10.4: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz - Vorlage 641 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung des Sportzentrums in Nettersheim die im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim, Einzelantrag 2017) beantragten und zwischenzeitlich bewilligten Maßnahmen in Kooperation mit dem TC Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 umzusetzen. Notwendige Auftragsvergaben Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: sind im Rahmen der vorgeschriebenen einstimmig ja Punkt10.5: Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen - Vorlage 845 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, für die Optimierung des Eiffelplatzes in Marmagen ein Entwicklungs- und Gestaltungskonzept (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) unter Beteiligung aller Akteure zu erarbeiten, damit auf dieser Grundlage im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim ein Förderantrag (Städtebauförderung) gestellt werden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 23 Punkt10.6: Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1 Pfalzstraße 7, Zingsheim 2 Pfalzstraße Zingsheim 3 Webergasse 2, Marmagen Urgasse 10, Marmagen Überarbeitung und Anstrich von Fenstern sowie der Einzäunung Überarbeitung von Fenstern mit Neuanstrich sowie Anstrich der Fachwerkfassade Instandsetzung der Stützmauer 4 13, Abstimmungsergebnis: Punkt 11: Gesamtkosten der Maßnahme, € Reinigung, Ausbesserung und Anstrich der Fassadenflächen Fördersumme, € 1.645,70 € 820,00 € 3.702,44 € 1.850,00 € 7378,00 € 3.000,00 € 6.217,86 € 3.000,00 € einstimmig ja Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 615 /X.L. Z.2 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der Fassade am Objekt Kleingasse 30, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 6.051,18 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private und den öffentlichen Bereich hier: Sachstandsbericht - Vorlage 842 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 24 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Dorfentwicklungsprozess im Jahr 2018 weiter fortzuführen und mit den Dorfgemeinschaften Förderanträge für die Leitprojekte vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Städtebauliches Konzept Nettersheim Punkt13.1: Städtebauliches Konzept Nettersheim hier:Teilbereich Begegnungsstätte - Vorlage 781 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, für den Teilbereich der Begegnungsstätte einschließlich Umfeld der Steinfelder Straße in Nettersheim ein städtebauliches Konzept durch ein Fachbüro zu erstellen, welches mögliche zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt13.2: Städtebauliches Konzept Nettersheim hier: Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße - Vorlage 780 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für den Teilbereich des Baugebietes G 2 – Nettersheim – durch ein Fachbüro mögliche zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten und diese frühzeitig mit angrenzenden Anliegern und Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim - Vorlage 803 /X.L., Z.1 und Z.2 - Wie in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vorgeschlagen, habe man mit Betreiber u. Investor einen Besichtigungstermin für den 23.01.2018 abstimmen können, informiert der Bürgermeister. Man werde sich eine Anlage im Bau sowie eine Einrichtung im Betrieb ansehen können. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 25 Es wird vereinbart, dass die Bereisung nach Buschhoven und Weilerswist am Dienstag, 23.01.2018 ab 15.00 Uhr stattfinden soll. Das Einladungsschreiben werde mit der Bitte um Rückmeldung an die Ratsmitglieder und die Mitglieder des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses versandt werden, teilt der Bürgermeister abschließend mit. Hinweis: Treffpunkt für die Bereisung des Gemeinderates und der sachkundigen Bürger des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses ist am Dienstag, 23.01.2018, 15.00 Uhr, Rathausvorplatz. Fahrgemeinschaften werden hierzu organisiert. Beschluss: Der Rat nimmt die der Zusatzvorlage 1 beigefügte Expertise „Entwicklungsperspektiven für Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim“ zur Kenntnis. Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau eines Mehrfamilienhauses für „Wohnen zu zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in Nettersheim ein konkretes Planungskonzept von dem potenziellen Investor anzufordern, auf dessen Grundlage die abschließende Gesamtkonzeption mit der Verwaltung abgestimmt und die abschließende Beschlussfassung erfolgen kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Brückenbauwerk - Vorlage 832 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, auf der Grundlage eines Wartungsangebotes einer Fachfirma notwendige Wartungsarbeiten am Brückenbauwerk der Holzbrücke am Bahnhof Nettersheim durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 784 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 26 Beschluss: Der Rat beschließt, der Errichtung von D1-Sendemasten durch die Deutsche Funkturm GmbH innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zunächst nicht zuzustimmen und über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen zu verhandeln. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Entwicklung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 796 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim auch im Jahr 2018 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November einzurichten und entsprechende Mittel im Haushalt 2018 bereitzustellen. Für die mögliche Ersatzbeschaffung eines Müllfahrzeuges werden im Haushalt 2018 entsprechende Mittel veranschlagt. Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen 2018 nicht erforderlich. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Beschaffung Abfallbehälter 2018 - Vorlage 797 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Müllgefäßen im Jahr 2018 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 - Vorlage 801 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 27 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 StVO umzusetzen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zur Verbesserung der Parksituation im Ortsteil Nettersheim zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018 - Vorlage 827 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen Landschaftsparks und des Jugendgästehauses sowie der angegliederten Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 die Maßnahmen und Programme darzustellen. Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter, wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden. Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem Bildungswerk zu vergüten. Zur Stärkung und Entwicklung des Naturzentrums wurde ein Antrag auf Zuwendung zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel gestellt. Sobald eine Bewilligung erfolgt, soll ein entsprechender Mitarbeiter zur Umsetzung der geförderten Maßnahme eingesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet - Vorlage 839 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, die Konzeptüberlegungen weiter zu entwickeln und auf dieser Grundlage zunächst zu untersuchen, dass eine gänzliche Bedienung im Stundentakt aller Haltestellen sichergestellt wird. Für den Ort Pesch (Linie 821) ist eine gesonderte Lösung zu entwickeln. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 28 Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis - Vorlage 841 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Bemühungen im Sinne der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde fortzuführen. Darüber hinaus sind Bemühungen zur Erstellung eines Handlungskonzeptes, welches der aktuellen Situation gerecht wird, zu unternehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 23: einstimmig ja Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsausschusses - Vorlage 812 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen, Kurth, Mayer, Poth, Schmitz u. Schruff sowie der Bürgermeister haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 24: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017 - Vorlage 817 /X.L. - Beschluss: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasser Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 29 - Vorlage 820 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 820 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 26: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 824 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2018 zum 01.01.2018 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Frischwasserbezug. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft - Vorlage 826 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 30 Beschluss: Der Rat beschließt, für das Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft Abwassernetzuntersuchungen durchzuführen mit der Zielsetzung, dass zum jetzigen Zeitpunkt Drosselorgane der Regenüberlaufbecken zunächst teilweise oder ganzheitlich nicht geändert werden müssen. Weiterhin beschließt der Rat, mit den Netzberechnungen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 28: einstimmig ja Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsausschusses - Vorlage 814 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen, Kurth, Mayer, Poth, Schmitz u. Schruff sowie der Bürgermeister haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 29: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017 - Vorlage 818 /X.L. - Beschluss: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 30: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 821 /X.L. und Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 31 Beschluss: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 821 Z. 1 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 31: für das einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018 - Vorlage 825 /X.L. und Z.1 - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr unverändert beizubehalten. Des Weiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,95 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 5 12 20 30 50 – 80 Abstimmungsergebnis: Punkt 32: maximale Durchflussmenge Grundgebühr pro Monat netto cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde 7,95 19,08 31,80 47,70 79,50 € € € € € einstimmig ja Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 - Vorlage 828 /X.L. und Z.1 - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 32 Abstimmungsergebnis: Punkt 33: einstimmig ja Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir - Vorlage 808 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, für die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und auf dieser Grundlage im Jahre 2018 die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig beschließt der Rat, das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, mit den notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 34: einstimmig ja Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsausschusses - Vorlage 816 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen, Kurth, Mayer, Poth, Schmitz u. Schruff sowie der Bürgermeister haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 35: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2017 - Vorlage 819 /X.L. - Beschluss: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 33 Abstimmungsergebnis: Punkt 36: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 822 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 822 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 37: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 - Vorlage 835 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 2.774,50 kW ab 01.01.2018 um 4,00 € pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt: Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018 alt in € von 0 kW bis 30 kW von 31 kW bis 70 kW von 71 kW bis 300 kW über 300 kW Abstimmungsergebnis: Punkt 38: neu in € 47,00 37,00 27,00 23,00 51,00 41,00 31,00 27,00 einstimmig ja Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005 - Vorlage 829 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 34 Beschluss: Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) gemäß der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 39: einstimmig ja 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke zu analysieren. Abstimmungsergebnis: Punkt 40: einstimmig ja Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel" - Vorlage 809 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt das beabsichtigte interkommunale Pilotprojekt „Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin, entsprechende Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser 2018 zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 41: einstimmig ja Erschließungsmaßnahmen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 35 Punkt41.1: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Vorlage 802 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches „Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt. Abstimmungsergebnis: Punkt 41.1.1: einstimmig ja Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" hier: Versetzung des OD-Steines - Vorlage 859 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes G 14, Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“, die Versetzung des OD-Steins im Bereich der K 59, Bahnhofstraße OD-Nettersheim beim Kreis Euskirchen zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt41.2: Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat" - Vorlage 805 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, mit der Erschließung des Baugebietes L 6-A Zingsheim (Altes Pastorat) im Jahre 2018 zu beginnen und entsprechende Mittel im Haushaltsplan sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Ingenieurleistungen an das Seite 36 Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt41.3: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" - Vorlage 804 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 41.3.1: das einstimmig ja Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" hier: Glasfaseranbindung - Vorlage 863 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt die beabsichtigte Glasfaseranbindung der Deutschen Telekom von Nettersheim nach Marmagen zur Versorgung des Baugebietes F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Rat, mit der Deutschen Telekom zu verhandeln, dass die Anbindung von Nettersheim über den gemeindlichen Wirtschaftsweg nicht über eine Freileitung sondern über Erdkabelverlegung erfolgt. Abstimmungsergebnis: Punkt 42: einstimmig ja Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 806 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom 21.11.2017 des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau - den Auftrag für die Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst bietende Firma zu erteilen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 37 Abstimmungsergebnis: Punkt 43: einstimmig ja Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 852 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 44: einstimmig ja Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2018/2019 - Vorlage 850 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die Bildung von drei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2018/19 mit folgender Verteilung: - am Hauptstandort Zingsheim werden zwei Klassen - am Teilstandort Marmagen wird eine Klasse eingeschult. Abstimmungsergebnis: Punkt 45: einstimmig ja Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund Nettersheim - Vorlage 858 /X.L. und Z.1 - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Schulentwicklungsplanung für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zeitnah fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: Punkt 46: einstimmig ja Gute Schule 2020 hier: Maßnahmen Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim - Vorlage 851 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 38 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Übertragung des Kontingents aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“, das für 2017 vorgesehen war, in das Haushaltsjahr 2018 zu. Abstimmungsergebnis: Punkt 47: einstimmig ja Kindergartenbedarfsplanung - Vorlage 776 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Einrichtung von 30 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung Nettersheim sowie von 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung in Zingsheim zu. Die Finanzierung ist über das Investitionsprogramm 2017 bis 2020 des Landes sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, ein Planungsbüro mit den Planungen für die Erweiterungsmaßnahmen an den Kindergärten Nettersheim und Zingsheim und den Vorbereitungen der erforderlichen Ausschreibungen zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 48: einstimmig ja Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm 2018 - Vorlage 854 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Jahresprogramm des Familienzentrums 2018 entsprechend der Erläuterungen zu planen und die Umsetzung wie beschrieben anzugehen. Die Finanzierung ist im Rahmen des Haushalts 2018 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 49: einstimmig ja Entwicklung Spielplatz Auf Aelenpesch, Tondorf zum Dorfplatz - Vorlage 853 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 39 Beschluss: Der Rat beschließt, die Planungen zur Entwicklung des Spielplatz Aelenpesch zum Dorfplatz unter Beteiligung aller Akteure weiter zu vertiefen, damit auf dieser Grundlage ein Förderantrag im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung gestellt werden kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 50: einstimmig ja Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße - Vorlage 843 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, auf dem Spielplatz Genfbachstraße die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Verbesserungsmaßnahmen bis zum Frühjahr 2018 durchzuführen und die hierfür notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren durchzuführen. Weiterhin beschließt der Rat, zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 51: einstimmig ja Offene Jugendarbeit - Vorlage 855 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Sachlage zur „Offenen Jugendarbeit“ in der Gemeinde zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 52: einstimmig ja Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim Punkt52.1: Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien - Vorlage 856 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit die Leitprojekte im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung unter Beteiligung aller Akteure im Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 40 Jahr 2018 zu vertiefen und auf dieser Grundlage nach Bedarf Förderanträge zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt52.2: Jugendraum Roderath - Vorlage 856 /X.L. Z.1 Beschluss: Der Rat beschließt, die Entwicklung eines Jugendraumes im Ort Roderath planerisch und bautechnisch im Jahr 2018 seitens der Gemeinde zu unterstützen und zur Realisierung der Maßnahmen entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 53: einstimmig ja Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 848 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Benutzerordnung der Gemeindebücherei Nettersheim in der beigefügten Fassung neu zu erlassen und im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim öffentlich bekannt zu geben. Gleichzeitig tritt die Benutzerordnung vom 22.12.2009 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Punkt 54: einstimmig ja Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 849 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Jahresgebühr für die Gemeindebücherei Nettersheim in Höhe von 12 € für Erwachsene, 8 € für Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Freiwilligendienstleistende und Mitglieder des Freundeskreises Literaturhaus und 17 € für Familien, entsprechend der anliegenden Entgeltordnung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 41 Punkt 55: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 860 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass er bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der vergangenen Woche ausführliche Erläuterungen zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemacht und die wesentlichen Punkte herausgestellt habe. Zusammenfassend wolle er noch darlegen, dass die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde es zulasse, dass die Realsteuerhebesätze für Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer unverändert belassen werden könnten und damit auch in 2018 mit der Grundsteuer A bei 342 v. H., bei der Grundsteuer B mit 450 v. H. und bei der Gewerbesteuer mit 433 v. H. liegen werden. Auch bei den kostenrechnenden Einrichtungen des Haushalts könnten die Gebühren in 2018 konstant gehalten werden. Lediglich – wie soeben beschlossen – müssten vor dem Hintergrund des Fixkostenbereiches im Gemeindewasserwerk die Grundgebühr für die Wasserzähler und im Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim ebenfalls die Grundgebühr in einem verträglichen Umfang erhöht werden. Diese im Vergleich zu anderen Nachbarkommunen glückselige Haushaltssituation sei in der Vergangenheit wie auch im kommenden Jahr stark geprägt von einer Vielzahl ausgeschöpfter Fördermöglichkeiten, über die die Investitionstätigkeit der Gemeinde und damit deren gemeindliche Entwicklung vorangetrieben worden sei. Die Gemeinde sei damit nicht nur abhängig von den Zuweisungen aus den Verbundsteuern wie dem Anteil an der Einkommensteuer bzw. der Umsatzsteuer und den Landeszuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz wie der jährlichen Schlüsselzuweisung und der Allgemeinen Investitionspauschale. Erfreulich sei allerdings, dass letztere in 2018 nach der aktuellen Hochrechnung bei zwischenzeitlich knapp 1 Mio. € liege. Positiv sei auch, dass mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 die Bildungs- bzw. Schulpauschale von 200.000 € auf 300.000 € und die Sportpauschale von 40.000 € auf 60.000 € erhöht worden sei, was auch als dauerhafte Erhöhung angekündigt sei. Neben der Förderung aus der integrierten ländlichen Entwicklung im Städtebau und der Dorferneuerung könnten auch Zuschüsse aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und aus dem Förderkredit Gute Schule 2020 in Anspruch genommen werden. Mit dem hohen Zuschuss für das Forum Nettersheim sei eine für die Gemeinde sehr positive Förderquote erreicht worden, so dass der Haushalt erheblich weniger belastet werde. Auch für das Projekt Dorfsaal Tondorf im Rahmen der dörflichen Entwicklung sei zwischenzeitlich der Förderbescheid erteilt worden. Mit der beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung und der hiermit verbundenen Schaffung weiterer Kindergartenplätze werde eine äußerst positive Entwicklung für junge Familien in der Gemeinde Nettersheim erzielt. Die Sanierungsmaßnahme am Kloster in Nettersheim sei ebenfalls sehr positiv für die Entwicklung in der Gemeinde, wenngleich sich die Fertigstellung der Maßnahme Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 42 hinauszögern werde, da die gute Konjunkturlage eine Verfügbarkeit der Fachfirmen erschwere. Es müsse deshalb mit dem Fördergeber geklärt werden, dass das Maßnahmenende nach hinten verschoben werden dürfe und auch versucht werden, eine Bewilligung zusätzlicher Mittel wegen höherer Aufwendungen gegenüber der ursprünglichen Kostenkalkulation zu erreichen. Im Bereich der Baudenkmäler sei mit dem Haushalt 2018 wieder die Möglichkeit von Pauschalzuweisungen vorgesehen. Auch im Straßenbau sehe der Investitionsplan 2018 Mittel vor, und zwar für die Erneuerung der Helterstraße in Frohngau, zu dem im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung noch eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen werde. Im Hinblick auf die im Haushalt veranschlagten Grundstückserlöse zeige der aktuelle Stand der Grundstücksverhandlungen - die zum großen Teil bereits in der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung vorlägen - aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass im Frühjahr sich weitere konkrete Verkäufer anbahnten, dass der angesetzte Erlös vermutlich bereits in der ersten Jahreshälfte erzielt werden könne und sich gegebenenfalls sogar bis Jahresende ein Mehrertrag erreichen lasse. Bei der Planveranschlagung sei nach dem Vorsichtsprinzip verfahren worden. Für die mit der Aufstellung dieses Haushalts verbundene geleistete Arbeit gelte sein besonderer Dank der Finanzabteilung der Verwaltung aber auch dem ganzen Haus, die entsprechende Unterstützung für ihre Zuständigkeitsbereiche erbracht hätten. Der Fraktionsvorsitzende der UNA-Fraktion, Hilger, legt dar, dass er nicht seine Haushaltsrede von vergangener Woche wiederholen, sondern nur die wesentlichen Anmerkungen kurz anreißen wolle. So stelle die Liquiditätslage der Gemeinde und der negative Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan der Gemeinde nach wie vor eine besorgniserregende Situation dar. Auch die Gesamtsumme der im Rahmen der Investitionsmaßnahmen von der Gemeinde zu tragenden Eigenanteile sei eine nicht zu verkennende hohe Summe, die die Gemeinde schultern müsse. Auch beinhalte der Haushalt gewisse Unwägbarkeiten wie fehlende Kostenansätze für die Durchführung von Wahlen – wenngleich noch offen sei, ob die Bundestagswahl gegebenenfalls erneut stattfinden müsse -, die tatsächliche Entwicklung im Bereich der Flüchtlingsversorgung und die tatsächliche Entwicklung der Kreisumlage. Auch müsse für die Zukunft die Beauftragung von Gutachten und Beraterverträgen wegen ihrer Kostenintensität kritisch betrachtet werden. Im Gesamten könne sich die Gemeinde allerdings glücklich schätzen, einen ausgeglichenen Haushalt verabschieden zu können ohne der Notwendigkeit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze ausgesetzt zu sein. Nicht zu vergessen sei auch der hohe Anteil, den der Forstbetrieb mit seinen Erträgen an der guten Haushaltslage der Gemeinde beisteuere. Die in der Haupt- und Finanzausschusssitzung erfolgte Anmerkung zum Aufrechnungsfehler im Stellenplan sei korrigiert und die Fragen zum Kulturbahnhof Nettersheim beantwortet worden, so dass seine Fraktion dem Haushaltsentwurf zustimmen werde. Es handele sich um einen Haushalt, der die Gemeinde zukunftsfähig mache. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 43 Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Mayer, führt aus, dass seine Fraktion dem vorgelegten Haushaltsentwurf vollumfänglich zustimmen werde, wenngleich es für die Zukunft wünschenswert wäre, wenn der Planentwurf künftig nicht erst 14 Tage vor dem eigentlichen Sitzungstermin zur Verfügung stünde und die Fraktionen damit mehr Zeit hätten, sich mit dem umfassenden Werk zu beschäftigen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Kurth, erklärt, dass seitens seiner Fraktion keine zusätzlichen Ausführungen mehr erforderlich seien und seine Fraktion dem Haushaltsentwurf in vollem Umfange zustimmen werde. Beschluss: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2018 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Punkt 56: einstimmig ja Umbesetzung von Ausschusssitzen - Vorlage 847 /X.L. - Beschluss: Anstelle von Herrn Ralf Esser wird Herr Frank Wienecke aus Engelgau gem. § 58 Abs. 3 GO NRW zum stellvertretenden sachkundigen Bürger im Betriebsausschuss bestellt. Weiterhin beschließt der Rat, Herrn Peter Hück aus Engelgau als stellvertretenden sachkundigen Bürger im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu bestellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 57: einstimmig ja Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 - Vorlage 865 /X.L. - Seit vergangenen Freitag dürfe sich Nettersheim nun nachhaltigste Gemeinde Deutschlands 2018 nennen, verkündet der Bürgermeister. Nach der Nominierung unter die TOP 3 habe man sich gegen die beiden anderen Kommunen Saerbeck und Eltville durchsetzen können. Über diesen Preis dürften sich Rat, Verwaltung Bürgerschaft u. Vereine sehr freuen und zurecht stolz darauf sein, da hiermit die jahrzehntelangen Bemühungen der Gemeinde rund um Natur und Umwelt belohnt Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 44 worden seien. Die Auszeichnung sei auch mit einer Geldzuwendung in Höhe von 35.000 Euro der Allianz-Förderstiftung zur Umsetzung eines innovativen Nachhaltigkeitsprojektes verbunden. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass zum Thema Nachhaltigkeit auch die Beratung bzgl. Gülleproblematik und der Kriterien der Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen – wie sie in der Forstausschusssitzung der aktuellen Sitzungsphase geführt worden sei - passe. Man habe vereinbart, zur nächsten Fachausschusssitzung Experten einzuladen, um deren Fachmeinung vor einer weiteren Beratung des Themas einzuholen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Gemeinde Nettersheim in der Kategorie „Kleinstädte und Gemeinden“ den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 gewonnen hat. Abstimmungsergebnis: Punkt 58: einstimmig ja Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße - Vorlage 869 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein entsprechender Bauantrag vorliege und die Gemeinde gebeten worden sei, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Es sei mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt worden, vorab im Rahmen eines Anwohnertermins die Anlieger über das Vorhaben zu informieren. Sollten keine Bedenken seitens der Anwohner bestehen, könne das Einvernehmen erteilt werden. Ergänzend werde die Gemeinde allerdings im Rahmen einer Stellungnahme mitteilen, dass man nicht in der Lage sei, einen Winterdienst über 24 Stunden im betreffenden Straßenzug dieses Bauvorhabens zu gewährleisten. Er gehe allerdings davon aus, dass der Kreis hierfür auch keine Notwendigkeit sehen werde. Beschluss: Der Rat beschließt, zum Bauantrag auf „Nutzungsänderung der Wohnungen 8 und 9 in eine Rettungswache sowie Errichtung eines Carports für ein Rettungsfahrzeug“ auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 199, Mühlenstraße 13, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass Bedenken seitens der Anwohner nicht vorgebracht werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 59: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 45 a) Kommunalwahl 2020: Fristen für Verkleinerung der Räte Der Bürgermeister informiert, dass der Städte- und Gemeindebund mitgeteilt habe, dass mit Ablauf von 45 Monaten nach Beginn der Wahlperiode die Räte spätestens entscheiden müssten, ob die Zahl der zu wählenden Vertreter verringert werden soll. Die Zahl von 20 Vertretern dürfe hierbei nicht unterschritten werden. Der Rat der Gemeinde Nettersheim habe 1998 mit der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Zahl der zu wählenden Vertreter in der Gemeinde Nettersheim eine Verringerung der zu wählenden Vertreter auf 20 beschlossen. Im Jahr 2008 folgte dann der Beschluss, diese 1. Änderungssatzung über die laufende Legislaturperiode des Rates hinaus unbefristet beizubehalten. Sollte eine Fraktion also die Absicht haben, die Zahl wieder zu erhöhen, müsste zur Fristwahrung (28.02.2018 – 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode) über eine etwaige Satzungsänderung in einer Sondersitzung Anfang Februar beraten werden, informiert der Bürgermeister weiter. Sofern es also entsprechende Überlegungen in den Fraktionen gebe, bitte er darum, die Verwaltung bis Anfang Januar zu informieren, damit die Vorbereitungen für eine etwaige Sondersitzung getroffen werden können. b) Schöffenwahl 2018 Der Präsident des Landgerichtes Aachen habe mitgeteilt, dass seitens der Kommunen die Vorschlagslisten für die im kommenden Jahr anstehende Wahl der Haupt-, Hilfsund Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 aufzustellen seien, informiert der Bürgermeister. Ähnlich wie bei der Neuwahl der Schiedsleute, schlage er vor, im Gemeindeblatt eine Information zur Bewerbersuche zu veröffentlichen. Vorschläge durch die Fraktionen würden ebenfalls weiterhin im Verfahren Berücksichtigung finden. Ein Textentwurf für die Ausschreibung werde der Niederschrift als Anlage beigefügt. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 46