Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
23.08.12, 18:17
Aktualisiert
23.08.12, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.08.2012
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 771-IX/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
04.09.2012
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5260 - Bad
Münstereifel, Kölner Straße 39 - Netto-Markt sowie Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes nach § 31 BauGB
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Für den Lebensmitteldiscounter Netto liegt eine Bauvoranfrage auf Umbau des SB-DiscountMarktes durch Vergrößerung der Verkaufsfläche von 796,75 qm auf 875,42 qm vor, verbunden mit
dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. §31 BauGB .
Das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5260 liegt im Bebauungsplan Nr. 5 b „Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt – Bereich Flaches Feld/Steinsmühle“, der folgende Festsetzungen enthält: SO Lebensmitteldiscountmarkt – max. 800 qm VK, g, I, GRZ 0,8, SD.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 bereits über eine Verkaufsflächenerweiterung von 800 qm auf 1.080 qm sowie einer Vergrößerung des Bauflächenfensters
um 12 m in Richtung Norden beraten. Gegen dieses Vorhaben bestanden seitens des Ausschus-
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ses keine Bedenken, so dass der Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes
zugestimmt wurde.
Abweichend hiervon wurde nun ein neuer Antrag vorgelegt. Hierin ist durch Umbau innerhalb des
bestehenden Gebäudes eine Vergrößerung der Verkaufsfläche auf 875,42 qm geplant. Die festgesetzte Verkaufsfläche wird um 75,42 qm überschritten.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen den Umbau und die damit verbundene Verkaufsflächenüberschreitung von 9,5 % keine Bedenken.
Einer Befreiung hierfür wurde gem. § 31 Abs. 2 BauGB verwaltungsseitig zugestimmt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauONW genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt