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Beschlussvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - (1. Quartal))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
10.05.12, 18:26
Aktualisiert
10.05.12, 18:26
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.05.2012 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 799-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 23.05.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - (1. Quartal) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 1 SW 2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 799-IX 1. Sachverhalt: Gem. § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus diesem Grunde werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplans mit den Geschäftszahlen zum 31.03.2012 (1. Quartal) überreicht. a) Erfolgsplan Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich 3 Monate lassen sich verlässliche Prognosen für das Geschäftsjahr nicht ableiten. Deshalb wird erst mit dem 2. Quartalsbericht eine Hochrechnung auf das Gesamtjahr vorgelegt. b) Vermögensplan Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß vorrangig im 2. Halbjahr. 2. Rechtliche Würdigung Rechtliche Grundlage ist § 20 EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Zwischenbericht des Betriebszweiges Wasser zum 31.03.2012 (1. Quartal) wird zur Kenntnis genommen.