Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
15.06.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
13.12.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 164/2011
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 14.04.2011
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
18.05.2011
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
15.06.2011
vorberatend
Betrifft:
12.12.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Jugendhilfeplanung II.7 - Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Entwurf der Jugendhilfeplanung II.7 – Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe – wird zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.06.2010 wurde der Verwaltung des
Jugendamtes ein Planungsauftrag für die Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe erteilt.
Die Jugendberufshilfe ist Bestandteil der Arbeit der Jugendberatung Mobilé und insofern im
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt aufgenommen (V 533/2010). Bisher lag eine
dezidierte Beplanung des Arbeitsfeldes nicht vor. Der vorliegende Entwurf wurde mit den
Vertreter/innen der unterschiedlichsten im Arbeitsgebiet tätigen Träger entwickelt.
Die Planung kommt zu dem Ergebnis, dass jugendhilferechtlich keine weiteren Maßnahmen
erforderlich sind. Das bestehende Regelangebot der Jugendberufshilfe ist ausreichend.
Die vorhandenen Dienste und Maßnahmen zeigen ein vielschichtiges und dichtes System,
welches beginnend mit der Schule die allermeisten jungen Menschen erreicht. Es gibt jedoch
schulschwache, in prekären Lebensverhältnissen lebende oder in Krisensituationen geratene
Hilfebedürftige, die durch die verschiedenen aufgespannten Netze fallen. Wie in der Planung
dargestellt, ist diese Zahl nicht groß. Für die einzelnen Betroffenen selbst ist jedoch ihre Situation
deprimierend, und für die Gesellschaft insgesamt ist sie langfristig sehr teuer.
Wünschenswert
Maßnahmen:
wäre
eine
Realisierung
der
in
der
Planungsgruppe
Aufwandsentschädigung für die uTe-Patenschaften und
wohnortnahes berufsintegrierendes Werkstattangebot.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch nicht Aufgabe der Jugendhilfe.
()
-2-
vorgeschlagenen