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Beschlussvorlage (Jugendhilfeplanung II.7 - Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
808 kB
Datum
15.06.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
13.12.12, 06:10

Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Amt für Jugend, Familie und Soziales Jugendhilfeplanung JSA / JBH JBH / JSA JSA / JBH JBH / JSA Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz Teilplanung II.7 Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe V 164/2011; JHA vom 15.06.2011 Entwurf Stand: 14.04.2011 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Die zentrale integrations- und identitätsstiftende Bedeutung von Ausbildung und Beruf als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe geht über die persönliche und materielle Existenzsicherung weit hinaus.1 Vorwort Die 16. Shell Jugendstudie stellt fest, dass die Zuversicht der Jugend in die Zukunft überwiegend positiv ist. Dies trifft nach Aussage der aktuellen Studie allerdings nicht für die sozial benachteiligten Jugendlichen zu. Hier sank die Zuversicht. Junge Leute ohne Schulabschluss finden seltener eine qualifizierte Arbeit oder eine Ausbildung. Nur 41 Prozent der Jugendlichen aus sozial schwierigen Verhältnissen sind überzeugt, dass sich ihre beruflichen Wünsche erfüllen können. Der berufliche Erfolg, so ein weiteres Ergebnis der Jugendstudie, hänge nach wie vor vom Schulabschluss ab. Für den Schulerfolg entscheidend ist in Deutschland aber die soziale Herkunft. Vor dem Hintergrund des sich für die Zukunft abzeichnenden Fachkräftemangels ist nach Aussage des 9. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NW (S. 110 ff.) deshalb die gezielte Förderung der sozial benachteiligten Jugendlichen nicht nur jugendpolitisch, sondern auch ökonomisch mehr als sinnvoll. Die Lage der Arbeit suchenden jungen Menschen wird sich verbessern. Künftig werden Menschen fehlen, die Häuser bauen, Maschinen reparieren und Brot backen. Die demografische Lage wird also günstig für die jungen Menschen sein.2 Daher gilt es für die Zukunft an den guten Erfahrungen der Benachteiligtenförderung anzuknüpfen und ein System des Übergangs von der Schule in den Beruf zu entwickeln, das schon frühzeitig Sorge dafür trägt, dass alle Zielgruppen eine Perspektive erhalten. Im Kern bedeutet dies, ein flexibles, auf unterschiedliche Bildungsanforderungen reaktionsfähiges Übergangsmanagement zu gestalten. Dies ist eine Aufgabe sowohl von Unternehmen, Schulen aber auch der Jugendhilfe. Die Abschlussorientierung muss hierbei zugunsten einer Anschlussorientierung aufgegeben werden. Auch wenn z.B. das Jahr 2007 das beste Ausbildungsjahr seit 1991 war und es mit Unterstützung der öffentlichen Hand gelungen ist, die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um über 16.000 auf insgesamt 132.000 Lehrverträge zu steigern, bleibt der Übergang von der Schule in den Beruf weiterhin eine besonders unterstützungswürdige Zeitspanne. Der positive Trend der nordrhein-westfälischen Ausbildungsplatzzahlen verbessert zwar auch die Integrationschancen benachteiligter Jugendlicher. Voraussetzung hierfür ist aber, dass diese von den Unternehmen geforderte Qualifikationen und persönliche Voraussetzungen aufweisen. Hierzu benötigen viele Jugendliche die Unterstützung und Förderung der Jugendsozialarbeit. Die Jugendsozialarbeit mit den Arbeitsfeldern „Jugendberufshilfe“, „Integrations/Migrationshilfen“, „Schulbezogene Sozialarbeit“, „Wohnhilfen“ sowie „Aufsuchende Sozialarbeit“ wurde in Erftstadt bisher planerisch nicht erfasst. Die Jugendhilfeplanung zur Jugendberufshilfe ist eine zielgruppenorientierte Planung. Ein Nachteil dieses Ansatzes ist seine Defizitorientierung (vgl. V 353/2008 - Planungskonzeption). Wie alle Teilplanungen basiert auch diese Planung auf den Vorlagen 683/2009 – Be1 2 2 Aus: 11. Kinder- und Jugendbericht, S. 17 Vgl. DIE ZEIT Nr. 21 vom 20. Mai 2010 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf völkerungsentwicklung, 673/2009 – Sozialraumanalyse sowie 595/2009 - Sozialraumbeschreibung. Die vorliegende Jugendhilfeplanung will u. a. zwei Fragestellungen beantworten, die sich in der Hauptsache auf die Notwendigkeit der Jugendberufshilfe beziehen:  Werden Schüler/innen mit schlechten Noten ausreichend von Maßnahmen erreicht?  Werden Schulabbrecher/innen ausreichend von Maßnahmen erreicht? Dazu ist es notwendig, dass zunächst alle Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen benannt werden. Aus diesem Grund ist eine komprimierte Darstellung des Sachverhaltes nur eingeschränkt möglich. Erschwert wird die Situation auch dadurch, dass nicht nur individuelle, sondern auch strukturelle Bedingungsfaktoren auf die Einzelschicksale einwirken. So sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 13 Prozent der Bevölkerung in Deutschland von Armut bedroht. Besonders betroffen sind junge Menschen, Arbeitslose sowie Menschen ohne Schulabschluss. Die Arbeitslosenquote bei den unter 25-Jährigen beträgt 9,9 Prozent und bei den unter 20-Jährigen 4,5 Prozent. Demnach sind also nicht nur die einzelnen Individuen für ihre Lage verantwortlich zu machen. Es stellt sich damit die Frage, ob ein System, dass Schüler/innen mit schlechten Noten produziert, gleichzeitig in der Lage ist, dieselben für ein erfolgreiches Berufsleben vorzubereiten. Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 3 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Inhalt Vorwort ............................................................................................................. 2 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Einleitung ............................................................................................. 6 Definition ...................................................................................... 6 Historie .......................................................................................... 7 Planungsziele ................................................................................ 7 Planzielkontrolle ............................................................................ 9 Planungsauftrag ............................................................................ 9 Beteiligungsverfahren .................................................................... 9 2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................... 10 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Bedarfsermittlung .............................................................................. 11 Allgemeine Grunddaten ............................................................... 11 Daten spezieller Institutionen ...................................................... 13 Ergebnis der Betroffenenbeteiligung .......................................... 16 Ergebnis der Trägerbeteiligung ................................................... 17 Zusammengefasstes Ergebnis der Bedarfsermittlung ................. 17 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 Bestandsaufnahme ............................................................................ 19 Agentur für Arbeit ........................................................................ 19 Beschäftigungsförderung............................................................. 22 Schulsozialarbeit ......................................................................... 23 Überörtliche Jugendsozialarbeit .................................................. 24 Angebote des Amtes für Jugend, Familie und Soziales .............. 25 Hilfen durch die ARGE ................................................................ 27 Finanzielle Förderung ................................................................. 27 5 Maßnahmeplanung ........................................................................... 28 4 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Abbildungen 1 2 3 4 Veränderung in den versch. Altersgruppen bis zum Jahr 2015 ........... 11 Veränderung der Anzahl der Schüler/innen mit und ohne Hauptschulabschluss (Rhein-Erft-Kreis) bis zum Jahr 2017 ................ 12 Verteilung der Absolventinnen und Absolventen der SEK I in Ausbildung und Maßnahmen ........................................................... 13 Maßnahmen des Helios gGmbH im südlichen Rhein-Erft-Kreis .......... 16 Tabellen 1 2 3 4 5 6 JHA-Vorlagen bzgl. Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe ab 2000 .... 7 Ziele der Jugendsozialarbeit bis 2009.................................................... 8 Ablauf der Planung zur Jugendberufshilfe ............................................. 9 Aufgaben der Berufsberatung .............................................................. 19 Instrumente und Maßnahmen der Berufsberatung .............................. 20 Jugendberufshilfe der Stadt Erftstadt ................................................... 26 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 5 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf 1 Einleitung Der 9. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NW (S. 28) führt aus, dass sich in den vergangenen Jahren der Übergang von der Schule in den Beruf stetig verändert hat. Vielen jungen Menschen gelingt der Übergang von der Sekundarstufe I in die duale Ausbildung nur noch mit Hilfe von dazwischen geschalteten Qualifizierungsmaßnahmen. Die unterschiedlichen Maßnahmen weisen eine hohe Heterogenität auf. Zukünftig muss es gelingen, den Übergang von der Schule in den Beruf so zu begleiten, dass möglichst wenige und die richtigen Qualifizierungsmaßnahmen dazwischen geschaltet werden. Um dies zu gewährleisten, bedarf es eines Systems des Übergangs. Vor allem für sozial benachteiligte Jugendliche verringern sich vor diesem Hintergrund die Zugangschancen zum Beruf. Es gilt auch weiterhin, diese Jugendlichen an formale Bildungsabschlüsse heranzuführen, damit ihnen nicht die lebenslange Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen droht. Im Folgenden werden die Jugendsozialarbeit im Allgemeinen und die Jugendberufshilfe im Besonderen als Gegenstand der Jugendhilfeplanung beschrieben. Ein historischer Abriss geht auf diese Themen generell und ihre Bedeutung für Erftstadt ein. Welche jugendpolitische Bedeutung das Arbeitsfeld in Erftstadt hatte und hat, wird in einer JHA-Vorlagen-Übersicht beschrieben. Die Einleitung schließt mit einer Beschreibung der Planungsziele. 1.1 Definitionen Der Übergang von der Schule in Ausbildung, Beschäftigung oder Studium ist für jeden jungen Menschen eine große Herausforderung. Für sozial benachteiligte Jugendliche, die meist erhebliche Schwierigkeiten innerhalb der Schule haben bzw. hatten und häufig über keinen Schulabschluss verfügen, ist dieser Übergang ohne individuelle Förderung und Unterstützung durch die zusätzlichen Angebote der Jugendsozialarbeit kaum zu bewältigen. Damit ist die Jugendsozialarbeit eine wichtige Unterstützung für diese Zielgruppe auf dem Weg von der Schule in die berufliche Integration. Die Jugendsozialarbeit zielt darauf ab, jungen Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen Hilfe benötigen, bei der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie bei der Integration in die Arbeitswelt die notwendige Förderung und Unterstützung zuteil werden zu lassen (§13 KJHG). Die Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an diejenigen Jugendlichen, die von den arbeitsmarktpolitischen Angeboten nicht erfasst werden oder bereits an diesen Angeboten gescheitert sind. Jugendberufshilfe zielt als Angebot auf die Vermittlung von Kompetenzen zur Teilhabe am Berufs- und sozialen Leben entsprechend der jeweiligen persönlichen Möglichkeiten und strukturellen Rahmenbedingungen. Die Angebote sind umso wirksamer, je früher sie angeboten werden (vgl. Teilplanung III – Familienförderung, S. 36). 6 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf 1.2 Historie Schon mit Begründung des Jugendamtes der Stadt Erftstadt wurden Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche ergriffen. Für benachteiligte arbeitslose Jugendliche wurde z. B. ein Modellprojekt „Arbeiten und Lernen“ initiiert. Eine Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche wurde für zwei Jahre eingerichtet. Die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen ist ein Dauerthema seit Jahrzehnten. Obwohl in der Hauptsache eine Aufgabe der Arbeitsverwaltung, wurden sozialpädagogische Hilfestellungen nicht weniger wichtig. Dies wurde auch durch einen Vortrag der Arbeitsverwaltung im Jugendhilfeausschuss am 24.08.2000 dokumentiert. Auch die Schulsozialarbeit war Gegenstand der Beratungen in Ausschuss. Bis zur Vorlage des Kinder- und Jugendförderplans im Jahr 2007 erfolgte eine Betreuung der Zielgruppe in Einzelfallhilfe durch die Mitarbeiter/innen der städtischen Jugendarbeit (vgl. V 375/2007). Hilfe für Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf ist konzeptionelles Ziel von Mobilé und dem Kinder- und Jugendzentrum (vgl. V 7/2800, Teilplanung II.2 – Kommunale Jugendarbeit). Es erfolgte eine Akzentsetzung auf die Mädchenförderung (Gender). Sowohl das Kinderschutz-Konzept (V 31/2010) als auch das Integrationskonzept hat die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen im Fokus. Folgende politische Vorlagen, die die Jugendberufshilfe direkt bzw. indirekt betreffen, wurden seit dem Jahr 2000 erstellt: Tabelle 1 JHA-Vorlagen bzgl. Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe ab 2000 Datum Nr. Bezeichnung 24.08.2000 o. N. Jugendarbeitslosigkeit in Erftstadt 30.08.2001 A 7/1356 Antrag bzgl. Erstellung eines jährlichen Sachstandsberichts zum Thema „Arbeit statt Sozialhilfe“ 14.11.2002 V 7/2283 Betreuungs- und Beratungstätigkeit mit jugendlichen Aussiedlerinnen und Aussiedlern durch die Jugendberatung Mobilé 05.06.2003 A 7/2576 Antrag bzgl. schulbezogener Jugendsozialarbeit mit Personal des Jugendamtes 22.08.2007 V 375/2007 Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 15.04.2010 V 31/2010 Kinderschutz-Konzept 23.06.2010 V 238/2010 Planungsauftrag für die Jugendhilfeplanungen „Kindertageseinrichtungen / Tagespflege“, „Familienförderung“ sowie „Jugendberufshilfe“ V 239/2010 Bildung von Planungsgruppen für die Teilplanungen „Kindertageseinrichtungen / Tagespflege“, „Familienförderung“ sowie „Jugendberufshilfe“ 17.11.2010 V 533/2010 Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 – 1. Fortschreibung Quelle: JHP 08.2010 1.3 Planungsziele Die Jugendsozialarbeit NRW hatte laut 9. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NW (S. 77 ff.) für den Zeitraum 2007 bis 2010 eine Vereinbarung über Zielperspektiven unterschiedlicher Themengebiete geschlossen. Die Zielvereinbarung, an der sich auch die Stadt Erftstadt orientiert, sieht im Einzelnen vor, Ausgrenzungsprozesse junger Menschen in Schule, Ausbildung sowie auf dem Arbeitsmarkt im Rahmen von Familie, Armut und Gewalterfahrung zu identifizieren, sozialpolitisch zu Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 7 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf bewerten und Impulse für die weitere Entwicklung geeigneter Angebote zu geben. Ein weiterer Schwerpunkt der Zielvereinbarung liegt in der Entwicklung von Lösungsansätzen aus Sicht der Träger für zukünftig relevante Problemlagen junger Menschen. Unter Beteiligung von Jugendlichen und Trägern werden mögliche Problemfelder näher betrachtet und die Ergebnisse dokumentiert. Die konkreten Ziele für die Jugendsozialarbeit der Stadt Erftstadt können dem Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 entnommen werden. Im Wesentlichen sollten zwei Ziele erreicht werden:  Unterstützung gering qualifizierter Jugendlicher bei Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche  Vermittlung von Kompetenzen zur Teilhabe am Berufsleben Tabelle 2 Ziele der Jugendsozialarbeit 2007 bis 2009 Nr. Teilplanung JHA vom… Ziele II.7 Jugendsozialarbeit/ V 375/2007 Gering qualifizierte JuJugendberufshilfe 22.08.2007 gendliche bei Arbeitsoder Ausbildungsplatzsuche unterstützen; Vermittlung von Kompetenzen zur Teilhabe am Siehe auch BAG Berufsleben Jugendsozialarbeit Maßnahmen zur Zielerreichung - Info-Veranstaltungen - Berufs- und Ausbildungsmesse - Projekte (gegendert) - Maßnahmenkatalog (kreisweit) - Einzelberatung und -betreuung - Gruppenangebote - Bewerbungstraining - Girls-Day Quelle: V 375/2007; JHA vom 22.08.2007 1.4 Planzielkontrolle Im Jahr 2009 wurden folgende Aktivitäten im Rahmen der Jugendberufshilfe durch die Jugendberatung Mobilé durchgeführt. Es haben insgesamt 60 Jugendliche, davon 36 weibliche und 24 männliche, ein Beratungsgespräch bezüglich ihrer beruflichen Perspektiven in Anspruch genommen. Durchschnittlich wurden pro Monat fünf bis sechs Jugendliche durch eine regelmäßige Beratung begleitet. Hier war das Verhältnis weiblich zu männlich 2 : 1. Hinzu kamen 13 Kontakte persönlicher oder telefonischer Art mit Eltern. In fünf Abgangsklassen wurden Infoveranstaltungen über jeweils eine Schulstunde abgehalten. An einer Schule wurde an einer Ausbildungs-Infoveranstaltung teilgenommen. Drei Projekte zum Thema „Berufs- und Lebensplanung für Mädchen“ wurden über jeweils drei Tage mit 35 Schülerinnen der Hauptschule und 34 Schülerinnen der Realschule in Lechenich sowie erstmalig auch mit sechs Schüler/innen der Don-BoscoSchule durchgeführt. Insgesamt nahmen 75 Mädchen des 8. Jahrgangs teil. Ergänzt wurde dieses Angebot durch entsprechende Maßnahme für Jungen, bei denen die Verantwortlichkeit jedoch bei den Schulen lag. 8 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf 1.5 Planungsauftrag Während der JHA-Tagung am 17.04.2010 wurde die Erstellung eines Planungsentwurfs für die Jugendberufshilfe erstmals angeregt. Im Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde die Themenstellung am 09.06.2010 und im Jugendhilfeausschuss am 23.06.2010 beraten (V 238/2010). Die Planung der Jugendberufshilfe in Erftstadt soll zukünftig u. a. von der Fragestellung ausgehen, ob Schüler/innen mit schlechten Noten bzw. Schulabbrecher/innen ausreichend von Maßnahmen erfasst werden. 1.6 Beteiligungsverfahren Gleichzeitig erfolgte die Festlegung der Teilnehmer/innen von freien Trägern und sonstigen einschlägigen Institutionen an der Planungsgruppe (V 239/2010). Folgende Stellen sollten beteiligt werden:         Agentur für Arbeit ARGE Förderschule Hauptschulen, Realschulen Schulsozialarbeit Volkshochschule HELIOS Mobilé Die Planungsgruppe traf sich insgesamt drei Mal (siehe Anlage). An der Erstellung der vorliegenden Entwurfsplanung waren die Mitglieder dieses Gremiums im erheblichen Maße beteiligt. Als Arbeitsunterlage wurde den Mitgliedern der Planungsgruppe ein Planungsreader bereitgestellt, der eine erste Bestandsaufnahme der Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen im Bereich der Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe enthielt. Der Planungsablauf war wie folgt: Tabelle 3 Ablauf der Planung zur Jugendberufshilfe Datum Gremium Thema 17.04.2010 Jugendhilfeausschuss Tagung zur JHP 09.06.2010 Unterausschuss JHP Planungsauftrag, Planungsgruppe 23.06.2010 Jugendhilfeausschuss Planungsauftrag (V 238/2010) Planungsgruppe (V 239/2010) 09.09.2010 Planungsgruppe Planungsauftakt 27.09.2010 Planungsgruppe Bedarfsermittlung, Bestandserhebung 08.11.2010 Planungsgruppe Maßnahmeplanung 18.05.2011 Unterausschuss JHP Beratung (V xxx/201x) 15.06.2011 Jugendhilfeausschuss Beschuss Quelle: JHP 11.2010 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 9 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf 2 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsmarktpolitische Angebote Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen basieren auf den Regelungen des SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sowie des SGB III „Arbeitsförderung“. Zur Erreichung des arbeitsmarktpolitischen Ziels, der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, enthält das SGB II spezielle Ansprüche, aber auch Sanktionsmöglichkeiten für junge Menschen unter 25 Jahren. Laut § 1 (1) SGB II soll die Grundsicherung für Arbeitssuchende „ …erwerbsfähige Hilfsbedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen.“ Die Berufsorientierung, die berufliche Beratung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sind für die Bundesagentur für Arbeit Pflichtaufgaben nach dem SGB III. Das SGB III sieht ein umfangreiches Instrumentarium insbesondere für die Förderung von sozial benachteiligten und lernbeeinträchtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor. Hierzu gehören Maßnahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung. Die arbeitsmarktpolitischen Angebote für Jugendliche sind gemäß § 3 Abs. 1 und 2 SGB II auf erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ausgelegt. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt. Angebote der Jugendsozialarbeit Gegenüber dem SGB III verfolgt das SGB VIII „Kinder und Jugendhilfe“ vor allem die sozialpädagogische Förderung und ist insoweit dem SGB II und dem SGB III nachgeordnet. Vorrangig stehen in der Kinder- und Jugendhilfe sozialpädagogisch orientierte Maßnahmen im Vordergrund, die eine gelingende soziale Integration zum Ziel haben. Dabei spielt die Förderung im Hinblick auf die Themen „Beruf" und „Beschäftigung" eine große Rolle. Die gesetzliche Grundlage der Jugendsozialarbeit bildet der § 13 SGB VIII. Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sind Zielgruppe und Arbeitsinhalt der Jugendsozialarbeit wie folgt definiert: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“. Jugendsozialarbeit definiert sich danach als selbstständiger Leistungsbereich der Jugendhilfe und bietet zusätzliche Hilfe in der Erziehung und Bildung benachteiligter Jugendlicher. 10 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf 3 Bedarfsermittlung Der Bedarf ist feststellbar über die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen (Anzahl, Dauer). Die Anzahl von gering qualifizierten Jugendlichen mit Schwierigkeiten nach dem Verlassen der Schule einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden, ist ein weiterer Indikator. Zielgruppe sind somit Jugendliche der Sekundarstufe I (vornehmlich Haupt- und Förderschule) sowie jugendliche Schulabgänger/innen. Erfasst werden sollen in erster Linie die benachteiligten und von Benachteiligung bedrohten Jugendlichen. Eine genaue Anzahl der Betroffenen kann aber nur annäherungsweise bestimmt werden, da entsprechende amtliche Statistiken und Verbleibstudien für ehemalige Schüler/innen aus Erftstadt nicht vorliegen. 3.1 Allgemeine Grunddaten Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind Personen mit einem sozialpädagogischen Bedarf im Alter von 12- bis < 27 Jahren. Für die Jugendberufshilfe kann dieser Personenkreis auf benachteiligte Schüler/innen der jeweils zwei letzten Klassen der Sekundarstufe I und alle Jugendlichen mit Ausbildungsproblemen sowie auf Jugendliche ohne Ausbildungsmöglichkeit und Erwerbstätigkeit eingegrenzt werden. Um sich ein Bild von der Ausdehnung des Problems zu machen, muss zunächst die Grundgesamtheit bestimmt werden. Es gab im Oktober 2009 in Erftstadt etwa 7.850 junge Menschen zwischen 12 und unter 27 Jahren. Dies waren rund 16 Prozent der Bevölkerung Erftstadts. Nach Prognosen soll bis zum Jahr 2015 die Anzahl der 14- bis < 18-Jährigen um 4 Prozent und die der 18- bis < 21-Jährigen um 5 Prozent sinken (vgl. V 683/2009). Die Prognose weist für die Anzahl der 21- bis < 27-Jährigen dagegen eine Steigerung um 17 Prozent aus. Die folgende Abbildung kann dazu dienen, diese Prognose mit den ISTDaten der kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) zu vergleichen. 2800 2300 1800 1300 800 2010 2011 2012 2013 2014 2015 15-17 J. 1709 1648 1620 1659 1677 1648 18-20 J. 1687 1732 1741 1709 1648 1620 21-25 J. 2321 2420 2553 2643 2769 2851 26-27 J. 886 894 878 918 952 956 Abbildung 1 Veränderung in den verschiedenen Altersgruppen bis zum Jahr 2015 Quelle: KDVZ 08.2010; eigene Berechnungen Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 11 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Der Vergleich mit der IT-NRW-Prognose3 ergibt tendenzielle Übereinstimmungen in allen Altergruppen. Während die Anzahl der 15- bis 20-Jährigen bis zum Jahr 2015 abnimmt, steigt die Zahl 20- bis 27-Jährigen im gleichen Zeitraum an. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene eine Prognose der Schulabgänger/innen bis zum Jahr 2017 vor.4 Jährlich verlassen demnach 128 Hauptschüler/innen ohne Abschluss, 870 mit Abschluss, 1.946 Schüler/innen mit Fachoberschulreife und 156 mit Fachhochschulreife die jeweiligen Schulen. Bis zum Jahr 2017 sinken alle Schüler/innenzahlen bis auf die Zahl der Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulqualifikation. 1000 900 870 785 800 700 600 mit HS-Abschluss 500 ohne HS-Abschluss 400 300 128 111 200 100 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Abbildung 2 Veränderung der Anzahl der Schüler/innen mit und ohne Hauptschulabschluss (Rhein-ErftKreis) bis zum Jahr 2017 Quelle: Agentur für Arbeit 2010 In Erftstadt wohnt etwa ein Zehntel der Bevölkerung des Rhein-Erft-Kreises. Demnach gäbe es nach Statistik der Agentur für Arbeit in Erftstadt jährlich etwa 100 Hauptschüler/innen mit und ohne Abschluss, die potentiell stark gefährdet sind. Die Arbeitsagentur prognostiziert für den Erftkreis einen Rückgang der Schüler/innen mit Hauptschulabschluss bis zum Jahr 2017 um 10 Prozent und der Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss um 13 Prozent. Dies stimmt mit den KDVZ-Daten und Prognose weitgehend überein. Im Jahr 2010 wurden in Erftstadt laut Schülerstatistik 15 (= 3 %) Schüler/innen aus der Förderschule, 100 (= 19 %) aus den Hauptschulen, 179 (= 35 %) aus den Realschulen sowie 217 (= 42 %) aus den Gymnasien entlassen (vgl. V 19/2010). Dies waren zusammen 511 Schüler/innen. Die folgenden Ausführungen gehen von der Grundannahme aus, dass sich die Zahl der auspendelnden und einpendelnden Schüler/innen gegenseitig aufheben. 3 Landesamt für Information und Technologie NRW; früher: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) 4 Agentur für Arbeit Brühl, Arbeits- und Ausbildungssituation – Perspektiven für den Rhein-Erft-Kreis, 15.04.2010 12 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf 3.2 Daten spezieller Institutionen Die folgende Abbildung zeigt die Wege auf, wie sich die Absolventinnen und Absolventen der SEK I in Erftstadt auf die Anschlussmaßnahmen verteilen. Für eine genaue zahlenmäßige Zuordnung müsste eine dezidierte Erhebung (Verbleibstudie) durchgeführt werden. Arbeitswelt Amt für Jugend, Familie u. Soziales - Arbeit suchend - Ausbildungsplatz suchend - Motivation fehlt - Aktivierungshilfe Fachdienst Migration und Integration 8 %* Agentur für Arbeit - Berufsvorb. Maßnhmen - überbetriebliche Ausbildung - ausbildungsbegleitende Hilfe - usw. Träger: Sprungbrett, Christl. Jugenddorf, Internationaler Bund, Helios etc. Einzelfallhilfe Aussiedler/innen 2 %* ASD - Gymnasium - Gesamtschule - Berufsausbildung - Berufskolleg Rhein-ErftKreis Arbeitsvermittlung Berufsberatung Alle Absolventinnen und Absolventen Fachdienst 5 %* Sekundarstufe II Schulmüde Abs. = 10 Sekundarstufe I ** Schule Ehrenamt Patinnen 1€-Job Maßnahmen Mobilé 11h Potenzialcheck ARGE Abs. = 50 Arbeitslosigkeit Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Berufskolleg Ges. Anzahl Schüler/ Innen 15 (3%) 100 (19%) 179 (35%) 217 (42%) 511 Schulsozialarbeiter 38,5h Berufseinstiegsbegleiter/in Legende: * = Grundannahme ** = Die Zahl der Ausund Einpendler/innen hebt sich auf Abbildung 3 Verteilung der Absolventinnen und Absolventen der SEK I in Ausbildung und Maßnahmen Quelle: JHP 2010 Die Zielgruppen Migrantinnen und Migranten (8 %), behinderte Jugendliche (5%) sowie ausgesiedelte Jugendliche (2%) werden von speziellen Sozialdiensten betreut. Wenn also nach diesen relativ ungenauen Statistiken etwa zusammen 15 Prozent aller Absolventinnen und Absolventen betroffen sind, ergibt dies für Erftstadt bei einer Jahrgangsstärke von 500 absolut 77 Schüler/innen mit einem besonderen Bedarf in Bezug auf den Übergang von der Schule zum Beruf. Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 13 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Drei Viertel der Förderschüler/innen und zwei Drittel der Schulabbrecher/innen sind männlich. Die Ausbildungsfähigkeit ist bei vielen Schüler/innen eingeschränkt. 8,5 Prozent der Jungen und 5,5 Prozent der Mädchen verlassen die Hauptschule ohne Abschluss. Berufsvorbereitung in den Schulen Hinsichtlich des Bedarfs an Beratungen und Beratungspersonal im außerschulischen Sektor muss berücksichtigt werden, dass die Schulen zur Berufsvorbereitung diverse Hilfestellungen für die Schüler/innen erbringen. Hierzu zählt die Berufsorientierung ab Klasse 8, die neben Bewerbungsübungen auch Praktika beinhaltet. Es werden Berufsorientierungstage und Projekte durchgeführt (Berufsfindungstage, „Eintopf“, Potentialcheck etc.)5. Der Anteil der berufsweltbezogenen Bildung am gesamten Unterricht kann bis zu 25 Prozent der Wochenstunden betragen. Ein Schulsozialarbeiter bietet Unterstützung in den Hauptschulen über den Bereich der Jugendberufshilfe und Schulverweigerung hinaus an (vgl. Kap. 4.3). Die Förderschule wählt als Möglichkeit für die Berufsvorbereitung die Tätigkeit im schuleigenen Kiosk, die Arbeit bei der „Erftstädter Tafel“ und im Umweltzentrum „Friesheimer Busch“. Die Schüler/innen können auch am Berufsorientierungscamp des Internationalen Bundes teilnehmen. Auf benachteiligte Schüler/innen besonders eingehen können Schulmodelle, die praktische Arbeitsfelder und handlungsorientierten Unterricht beinhalten (Arbeitsschule). Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe I können eine weiterführende Schule besuchen oder eine Berufsausbildung anstreben. Die Abbrecher/innen aus diesen Bildungsgängen, aber auch aus den anderen Qualifikationsmöglichkeiten, suchen nicht selten Beratungsangebote der Arbeitsagentur oder auch der Jugendberufshilfe auf. Qualifikationsmöglichkeiten für Schüler/innen ohne Ausbildungsstelle Das Christliche Jugenddorf in Frechen ist für Förderschüler/innen eine Möglichkeit, Grundkenntnisse aus der praktischen Berufsausbildung zu erwerben. Schüler/innen der Hauptschulen mit einem entsprechenden Abschluss können sich an einem Berufskolleg in Bergheim, Brühl, Frechen, Hürth, Kerpen und Wesseling weiterbilden. Wege der Qualifizierung sind auch das Berufsvorbereitungsjahr in Trägerschaft des Internationalen Bundes (IB) und das Werkstattjahr. Aktivierungshilfe für den Weg in den Beruf leistet auch der Verein „ASH Sprungbrett“. Viele der o. a. Maßnahmen werden oft nicht aus Berufung, sondern aus einer Notlage heraus ergriffen. Ergänzende Hilfesysteme, die originären Leistungen der Bundesagentur aber auch Ausbildungs- und weiterbildende Angebote sind überwiegend überörtlich angesiedelt. Dies ist oft ein Problem für die Motivation der jungen Menschen, die zudem oft auch aus bildungsfernen Familien kommen. Wenn möglicherweise dann noch die Höhe der Hartz-IV-Bezüge über der Summe liegt, die in einem Ausbildungs- oder Anlernverhältnis gezahlt wird, senkt sich die Motivation für eine Tätigkeit gegen Null. Die genaue Anzahl derjenigen, die durch das Netz dieser folgenden Institutionen fallen und damit potentielle Zielgruppe der sozialpädagogischen Jugendberufshilfe werden, kann nur annäherungsweise bestimmt werden. Am verlässlichsten sind die Zahlen der ARGE. Da ARGE-Leistungen aber nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden, ist der Anteil der jungen Menschen ohne Beruf / Arbeit höher als die ARGE-Daten es belegen. 5 Die einzelnen Projekte werden in Kapitel 4 näher erläutert. 14 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Bundesagentur Die Berufsberatung gibt die Anzahl der Nichtschüler/innen aus Erftstadt, die mit der Arbeitsagentur in Beratungskontakten stehen, mit 200 an. Die Gesamtzahl der Auszubildenden mit Wohnsitz Erftstadt wird nach einer Statistik der Agentur mit 730 angegeben. Wird eine Ausbildungszeit von durchschnittlich drei Jahren berücksichtigt, wären dies pro Jahrgang 243 Auszubildende. Dies bedeutet, dass sich fast 50 Prozent eines Jahrganges in einer Ausbildung befinden. Ein Viertel der Auszubildenden haben einen Ausbildungsplatz in Erftstadt. ARGE Die Anzahl der jungen Menschen und der unter 25-Jährigen mit ARGE-Leistungsbezug nach Stadtteilen können der Rahmenplanung Sozialstrukturanalyse entnommen werden (V 473/2009). In das Vermittlungsprogramm der ARGE konnten im Jahr 2006 insgesamt 25 junge Menschen im Alter von 15 bis 18 Jahren und 163 im Alter von 19 bis 24 Jahren vermittelt werden. Leistungen bezogen im Jahr 2009 insgesamt 698 unter 25-Jährige.6 Dies waren 5,7 Prozent der Altersgruppe. Am 30. September 2010 war die Zahl der Bezieher/innen von ARGE-Leistung auf etwa 500 gesunken. Dies sind etwa 50 pro Jahrgang. Wird diese Zahl auf den Personenkreis umgerechnet, der ARGE-Leistungen beziehen kann, waren es etwa 12,9 Prozent der 15- bis <25-Jährigen. Abteilung Jugend und Familie Das Amt für Jugend, Familie und Soziales wird bei Schulverweigerung im Rahmen der Hilfen für Familien und junge Menschen tätig. Das „Konzept zum Kinderschutz“ gibt die Anzahl der 12- bis 16-jährigen Schüler/innen mit beginnenden Verweigerungskarrieren im Zeitraum von 2002 bis 2007 mit 43 Fällen an (V 31/2010; JHA 15.04.2010). Dies sind etwa neun Fälle pro Jahr. Mehrheitlich betroffen sind 14- bis 16-jährige Schüler. Die Statistik der Abteilung Jugend und Familie weist für die Jahre 2007 bis 2009 nach, dass von 27 Fällen sich 12 positiv entwickelt haben. In neun Fällen wurde eine intensive Hilfe (HzE, KiJu) eingeleitet und in sechs Fällen (davon 4 = >16 Jahre) gab es keine Veränderung. Jugendberufshilfe Mobilé (vgl. auch Kap. 1.4) Der Bereich der Jugendberufshilfe wurde bis zum Jahr 2006 von der Jugendberatung Mobilé insofern abgedeckt, als einzelne Beratungen auf Anfrage stattfanden und Projekte zur „Berufs- und Lebensplanung für Mädchen“ mit verschiedenen weiterführenden Schulen durchgeführt wurden. Ab dem Jahr 2007 verstärkte die Jugendberatung Mobilé ihr Wirken in diesem Bereich, um den betroffenen Jugendlichen adäquate Hilfen anbieten zu können (vgl. V 375/2007 - Kinder- und Jugendförderplan 2007 – 2010). Zunächst wurden 15 Stunden pro Woche (0,39 Planstelle) diesem Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Aus den Erfahrungen der Jugendgerichtshilfe ist bekannt, dass zwischen Arbeitslosigkeit und Delinquenz ein hoher statistischer Zusammenhang besteht. Hiervon sind Intensivstraftäter/innen besonders häufig betroffen. Die Zahl kann mit 10 bis 15 beziffert werden (vgl. 7/2169, VI.2 – Jugendgerichtshilfe). Helios gGmbH Die Beschäftigungsförderungsgesellschaft Helios legt eine aktuelle Bilanz aus vier Jahren GemeinwohlArbeit (GWA) bzw. Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II im südlichen Rhein-Erft-Kreis vor. 6 Die ARGE berechnet den Personenkreis ab einem Alter von 15 Jahren. Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 15 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf In der folgenden Abbildung ist statistisch erfasst, wie viele Teilnehmende an Maßnahmen Mehraufwandsentschädigung in den GWA´s Erftstadt, Wesseling, Brühl, Hürth sowie der GWA Südkreis (U25) erhielten.7 GWA Erftstadt 2005-2009 GWA Wesseling 2005-2009 GWA Brühl 2005-2009 (ZB) in Arbeit Ausb Qualifiz. Existenzg Abbruch TN Plätze GWA Hürth 2006-2009 (ZB) Schlosspark 2008-2009 (ZB) U 25 2006-2009 (ZB) sIbIS 2008-2009 sIbIS² 2009 Integration plus 2006-2008 City Team 2008 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Anzahl Abbildung 4 Maßnahmen des Helios gGmbH im südlichen Rhein-Erft-Kreis Quelle: Kurzdarstellung Helios gGmbH 10.2010 Von 2005/2006 bis Ende 2009 standen demzufolge 1.240 Maßnahmeplätze zur Verfügung. Insgesamt durchliefen 2.252 Personen die Maßnahmen. Hiervon konnten 273 in Arbeit, 17 in Ausbildung und 203 in weiterführende Maßnahmen vermittelt werden. Sieben erhielten Unterstützung bei einer Existenzgründung. 218 langzeitarbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren wurden in den zurückliegenden fünf Jahren aus dem südlichen Rhein-Erft-Kreis betreut (davon ca. 50 aus Erftstadt). Dies sind pro Jahr ca. 10. 3.3 Ergebnis der Betroffenenbeteiligung Bereits im Jahr 1998 wurde mit Schüler/innen der 9. Klasse eine Jugendbefragung durchgeführt. Es beteiligten sich 389 der insgesamt 501 Schüler/innen. Die Beteiligungsquote betrug somit etwa 77 Prozent. Das Verhältnis der männlichen zu den weiblichen Teilnehmer/innen war 53,2 zu 46,8 Prozent. Die meisten Hilfestellungen, dies äußerten 60 Prozent der auf die Frage antwortenden Jungen und 54 Prozent der Mädchen, wurden im Bereich der Berufswahl und der Lehrstellensuche erwartet. Als Ansprechpartner/in für Probleme wählten die Jugendlichen nach Ergebnissen der Erhebung allerdings nicht in erster Linie die einschlägigen Organisationen, sondern Familienmitglieder oder Freundinnen und Freunde. Der Schulabschluss bleibt nach Ergebnissen der 16. Shell Jugendstudie (2010) der Schlüssel zum Erfolg. Junge Leute ohne Schulabschluss finden seltener eine qualifizierte Arbeit oder eine Ausbildung. Jugendliche aus sozial schwierigen Verhältnissen sind nach den Befunden der Jugendstudie weniger davon überzeugt, dass sie sich ihre beruflichen Wünsche erfüllen können. Sie sind mit ihrem Leben weniger zufrieden als Jugendliche aus privilegierten Verhältnissen. 7 Die Maßnahmen „sIbIS“, „Integration plus“ sowie „City Team“ sind beendet bzw. werden nicht in Erftstadt angeboten („Schlosspark Brühl“, „sIbIS²“). 16 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf 3.4 Ergebnis der Trägerbeteiligung Bei der Auftaktveranstaltung der Planungsgruppe „Jugendberufshilfe“ am 09.09.2010 wurde der Wunsch geäußert, dass die Patinnen des Unternehmerinnen-Treffs Erftstadt (uTe) in ihrer freiwilligen Unterstützungsarbeit für die Schüler/innen der TheodorHeuß-Hauptschule in Lechenich finanziell gefördert werden sollten. Begründet wurde die Maßnahme mit der Tatsache, dass von 57 betreuten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2010 insgesamt 18 in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden konnten.8 Bei weiteren Treffen am 27.09.2010 und 08.10.2010 wurde festgestellt, dass die Informationen über die bereitstehenden Hilfen zu verbessern sind. Auch müsse eine frühe Unterstützung von sozial schwachen Familien ermöglicht werden. Wenn die Jugendlichen bereits in der Pubertät sind, sei es schwieriger, entsprechende Hilfen wirksam anzubringen. Darüber hinaus ist eine Verbesserung des ÖPNV notwendig, um die oft nur wenig vorhandene Motivation der jungen Menschen nicht durch strukturelle Probleme noch zu erschweren. Einzelne Betroffene, wie junge Mütter mit kleinen Kindern, könne durch mehr Plätze in Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege in erheblichem Maße geholfen werden. Eine Veränderung des schulischen Angebotes in Bezug auf eine größere Orientierung an die Arbeitswelt (Arbeitsschule) wurde ebenso erläutert. Mobilé sieht einen Bedarf für ein niederschwelliges Angebot vor Ort. Dies könnte z.B. eine Jugendwerkstatt für diejenigen Jugendlichen sein, die auf Grund ihrer fehlenden Ausbildungsfähigkeit sowie ihrer persönlichen Defizite eine Anlaufstelle und Unterstützung ihrer praktischen Fähigkeiten in ihrem sozialen Umfeld erhalten sollten, da dieser Personenkreis es aus unterschiedlichen Gründen noch nicht schafft, die Angebote der Agentur bzw. der ARGE in den angrenzenden Kommunen aufzusuchen. 3.5 Zusammengefasstes Ergebnis der Bedarfsermittlung Nicht unerwähnt bleiben soll hier die allgemeine Erkenntnis, dass die Übergangszeit Schule – Beruf generell krisenbelastend ist. Dies ist aber nicht als ein Nachteil, sondern auch als eine Chance für die jungen Menschen zu werten. Arbeitslose junge Menschen können wie folgt kategorisiert werden:    Intensiv nach einer Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung Suchende, bzw. die eine Stelle verloren haben und eine neue suchen (Sucharbeitslosigkeit) Ausbildungsplatz und Arbeit Suchende, die keine entsprechende Stelle in ihrem Umkreis bzw. mit ihren Fähigkeiten finden Junge Menschen mit Motivationsproblemen und negativen Erfahrungen hinsichtlich der Arbeitswelt. Das Hauptproblem sind offensichtlich un- und demotivierte Jugendliche, die keine Unterstützung haben. Schätzungsweise etwa 10 Prozent (= ca. 50) der Jugendlichen eines Jahrgangs haben ein hohes Risiko hinsichtlich der Ausbildungsaufnahme und benötigen weitergehende sozialpädagogische Hilfe. Weitere 30 Prozent sind potentiell gefährdet sein. Da Geringqualifizierte und Schulabbrecher/innen ohne Lese- und 8 Dies ist eine Quote von 32 Prozent. In Bergheim war die Quote 10 Prozent. Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 17 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Schreibkenntisse auch in einem entspannteren Arbeitsmarkt kaum Chancen haben, ist eine besondere Förderung dieser Personengruppe notwendig. Neben der Jugendberufshilfe ist ein Schwerpunkt des Mobilé-Konzepts die Betreuung von Aussiedlerjugendlichen mit 19,25 Std./Woche. Hierzu zählen auch Hilfen im Bereich Schule – Ausbildung – Beruf. Dieser Personenkreis bleibt hier wegen der Betreuung durch spezielles Personal unberücksichtigt. Auch behinderte Jugendliche werden durch Fachdienste der Agentur für Arbeit betreut. Die Anzahl besonders betroffener Jugendlicher reduziert sich entsprechend. Als Ergebnis aus dem Beteiligungsverfahren kann festgehalten werden, dass eine verbesserte Information und Kooperation sowie die Unterstützung von Patenmodellen gewünscht wird. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, das „Werkstattjahr“9 auch in Erftstadt anzusiedeln. Hierdurch werde den Betroffenen die Teilnahme erleichtert, weil Fahrprobleme entfallen. Ein Problem in der Umsetzung wurde in den mangelnden Teilnahmezahlen gesehen. 9 Erläuterung hierzu siehe Kapitel 4 18 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Nichts ist schlimmer, als schnell was Neues zu machen, bevor das Bestehende ausgeleuchtet wurde.10 4 Bestandsaufnahme Der Bestand an Personal und Maßnahmen im Bereich der Jugendberufshilfe wird im Folgenden beschrieben. Im Rahmen der kommunalen Jugendhilfe werden die Aufgaben der Jugendsozialarbeit in Erftstadt von der Jugendberatung Mobilé wahrgenommen. Schulsozialarbeiter/innen wirken ergänzend in den Schulen. Weitere regionale und überregionale Träger und Zuständige sind u. a. Agentur für Arbeit, ARGE, usw. In Nordrhein-Westfalen gibt es zur Förderung und Unterstützung der arbeitsuchenden und sozial benachteiligten Jugendlichen sowohl zahlreiche arbeitsmarktpolitische Programme als auch Angebote der Jugendsozialarbeit. 4.1 Agentur für Arbeit Berufsberatung Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit findet ihre Grundlage im SGB III. Konkret beschäftigt sie sich mit der Erteilung von Auskünften zur Berufswahl, beruflichen Entwicklungen und Berufswechseln. Zudem hilft sie Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren bei der Suche nach adäquaten Ausbildungsstellen und Schul- bzw. Studienmöglichkeiten. Die Berufsberatung betreut Schüler und Schülerinnen schon in der Schulzeit ab dem Besuch der Jahrgangsstufe 9. In den Klassen finden ab diesem Zeitpunkt Berufsorientierungen statt. Im Anschluss besucht der Klassenverband das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit, um sich hier in ersten Schritten mit der Berufswahl zu beschäftigen. Im Laufe der kommenden zwei Jahre – bis hin zum Erwerb des Schulabschlusses – haben jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit, die Beraterin bzw. den Berater ihrer/seiner Schule zu konsultieren, die/der ihr/ihm sowohl bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen behilflich ist, als auch Wege und Möglichkeiten nach der Schule aufweist. Die Aufgaben der Berufsberatung sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 4 Aufgaben der Berufsberatung (Zusammenfassung) Personenbezogen Schulbezogen Beratungsgespräche im Amt Berufsorientierung in der 9. (1-stündig) bzgl. Berufswahl und 10. Klasse Gespräche im Amt (45-minütig) Berufsorientierung im bzgl. Berufswahlveränderung Berufsinformationszentrum (BIZ) Erstellung von Bewerberprofilen Teilnahme an „Tagen der offeund Zusendung von Stellenangenen Tür“ an weiterführenden boten (Vermittlung) Schulen Zuweisung in Maßnahmen Monatliche Schulsprechstunde Einschaltung der Fachdienste Teilnahme an Elternabenden Betreuung bei der Erstellung von Teilnahme an ElternsprechtaBewerbungsmappen gen Aushändigung von InformationsAushändigung von Informatimaterial onsmaterial Veranstaltungen Veranstaltung von Arbeitsplatzbörsen Teilnahme an Messen Aushändigung von Informationsmaterial Quelle: Agentur für Arbeit 2010; Zusammenstellung JHP 10 Huster, Universität Bochum (2006 Investiert in die Kinder. In: DIE ZEIT Nr. 43, S. 27. Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 19 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Bei Schwierigkeiten gesundheitlicher oder schulischer Art haben die Beraterin bzw. der Berater die Möglichkeit, Fachdienste der Agentur für Arbeit einzuschalten, die eine genaue Analyse vorliegender Hemmnisse ermöglichen. In der Konsequenz können dann kundenspezifische Hilfestellungen erfolgen. Bei Jugendlichen, die sich nicht mit der Berufswahl beschäftigen, keinen Schulabschluss erworben oder zum Teil jahrelang erfolglos einen Ausbildungsplatz gesucht haben, nutzt die Berufsberatung ihre Instrumentarien, wie z. B. eine Berufsvorbereitung oder eine überbetriebliche Ausbildung, die Schüler/innen in die Ausbildungsund Arbeitswelt integriert. Die Zusammenarbeit mit Maßnahmeträgern und Kooperationen mit weiterführenden Schulen und Arbeitgebern stellt daher ebenfalls einen wichtigen Aufgabenbereich der Berufsberatung dar. Die Instrumente und Maßnahmen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 5 Instrumente und Maßnahmen der Berufsberatung KurzbeBezeichnung Beginn zeichnung BerEB Berufseinstiegsbegleitung ab 8. Kl. Werkstattjahr BvB Voraussetzung Schulische Defizite ASH Sprungbrett 01.08. Erfüllung der Schulzeitpflicht Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme / IB Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Einstiegsqualifizierung 06.09. abH Ausbildungsbegleitende Hilfen (IB) sofort Erfüllung der Schulzeitpflicht Vermittlungshemmnisse (schulische Defizite, Migrationshintergrund) Konkret bestehender Berufswunsch Schulische Defizite BWT Berufswahltest (Psychologischer Dienst der AfA) sofort Keine Anhaltspunkte für Berufswahl PSU Psychologische Untersuchung (PD der AfA) sofort i. d. R. ab dem 18. Lebensjahr ÄD Untersuchung des ärztlichen Dienstes der AfA sofort Gesundheitliche Einschränkung BaE EQ variiert 01.10. Ziel Erreichen des HSAbschlusses Nachholen des HSA Kl. 9, Berufswahl Nachholen des HSA Kl. 10, Berufswahl Aufnahme einer Ausbildung Integration in Ausbildung im Folgejahr Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung Darstellung von Fähigkeiten / Talenten / Defiziten Darstellung von Fähigkeiten / Talenten / Defiziten Darstellung von Fähigkeiten / Einschränkungen Quelle: Agentur für Arbeit 2010 Ansätze auf dem Arbeitsmarkt11 Im Folgenden werden die möglichen Maßnahmen vorgestellt, die Jugendlichen im Übergang von Schule zum Beruf helfen können. Wie viele Teilnehmer/innen aus Erftstadt an den jeweiligen Maßnahmen teilnehmen, ist nicht bekannt. Eine Evaluation der Maßnahmen findet nicht immer statt. Jugend in Arbeit plus Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre, die sich auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer tun und länger als ein halbes Jahr arbeitslos sind, ist die 11 Die folgenden gekürzten Ausführungen sind dem 9. Jugendbericht der Landesregierung NRW entnommen (S. 112 bis 119). 20 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Initiative „Jugend in Arbeit plus" geschaffen worden. Die Jugendlichen werden in Betriebe vermittelt, sammeln dort praktische Erfahrungen und bekommen so Hilfe beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben. Die aufnehmenden Betriebe werden von Fachkräften der Kammern begleitet und erhalten einen Qualifizierungs- oder Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent zu den Lohnkosten. Teilzeitberufsausbildung Das Berufsbildungsgesetz (BBIG) sieht seit 2005 in § 8 die betriebliche Ausbildung in Teilzeit vor. Die zuständigen Stellen können auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden eine Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Arbeitszeit vornehmen, wenn ein berechtigtes Interesse auf Seiten der/des Auszubildenden vorliegt. Dies ist in der Regel bei der Versorgung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen gegeben. Ein-Topf Für Jugendliche ab der 8. Klasse, die die Ausbildungsreife voraussichtlich nicht erreichen, ist das Modellprojekt „Ein-Topf“ entwickelt worden. Ziel ist eine Verbesserung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Berufsvorbereitung in einer Region. Derzeit wird in Bielefeld, im Kreis Siegen-Wittgenstein, im Kreis Viersen, im RheinErft-Kreis, in Leverkusen und ab Mitte 2010 auch im Rheinisch-Bergischen Kreis erprobt, wie Schülerinnen und Schüler durch individuelle Hilfen aus einer Hand gezielt schon in der allgemein bildenden Schule und beim Übergang in eine Ausbildung unterstützt werden können. Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen Generell besteht ein großes Interesse der Kinder und Jugendlichen, sich mit der Berufswelt und den Zusammenhängen des Wirtschaftslebens vertraut zu machen. Das bürgerschaftliche Engagement der Unternehmen für Bildung ist daher ein die Schulpolitik sinnvoll ergänzendes Instrument. Partnerschaften von Schulen und Unternehmen unterstützen das ökonomische Wissen, fördern berufsbezogene Fähigkeiten wie auch die Entwicklung der Persönlichkeit. BUS Mit dem vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung durchgeführten Projekt „Betrieb und Schule (BUS)“ wird Schülerinnen und Schülern im letzten Schulbesuchsjahr an Haupt-, Gesamt- und Förderschulen, die voraussichtlich keinen Schulabschluss erreichen können, mittels Förderklasse und Langzeitpraktikum die Perspektive einer Ausbildung oder Beschäftigung eröffnet, um so der drohenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. In Schulen, die an dem Programm teilnehmen, wird für ausgewählte Jugendliche der Schulunterricht mit praktischer Arbeit in einem Unternehmen gekoppelt. Werkstattjahr Mit dem Programm Werkstattjahr (WJ), das das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales seit 2005 mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung umsetzt, wird eine spezielle Zielgruppe gefördert, die vergleichbaren Risiken wie die Zielgruppe des BUS-Projektes unterliegt (siehe auch: Berufsberatung). Die Jugendlichen im Werkstattjahr besuchen die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis am Berufskolleg, es ist aber keine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Arbeitsagenturen für sie vorgesehen, da sie diese voraussichtlich nicht erfolgreich durchlaufen könnten. Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 21 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Die Jugendlichen erhalten während des Werkstattjahres eine Aufwandsentschädigung von 120 € monatlich. In den Schuljahren 2008/09 und 2009/2010 standen jeweils über 5.000 Plätze zur Verfügung. Dritter Weg in der Berufsausbildung Das Pilotprojekt der Landesregierung wendet sich gezielt an motivierte Jugendliche, denen aufgrund ihrer persönlichen oder schulischen Voraussetzungen bislang der Weg in eine Berufsausbildung verschlossen blieb und absehbar bleiben würde. Sie können einen anerkannten Berufsabschluss in einem von 14 ausgewählten Ausbildungsberufen erwerben. Dabei haben auch diejenigen, die keinen Abschluss machen, auf dem Arbeitsmarkt etwas vorzuweisen: Ihnen werden die erworbenen Teilqualifikationen bzw. Ausbildungsbausteine durch die Kammern bestätigt. Ausbildungspaten Neben zahlreichen institutionalisierten Unterstützungs- und Hilfsangeboten begleiten aktuell in 17 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens Ausbildungspaten oder Berufsmentoren Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in den Beruf.12 Die Idee dahinter ist einfach und zielführend: berufserfahrene Ruheständler oder Berufstätige stellen einem jungen Menschen ihr Erfahrungswissen und ihre Kompetenzen zur Verfügung, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt möglichst erfolgreich zu gestalten. Die Paten und Mentoren bringen sich freiwillig und unentgeltlich in die oft mehrjährigen Patenschaften ein. In Erftstadt übernimmt uTe die Patenschaften für die HS-Lechenich. 4.2 Beschäftigungsförderung Die Helios gGmbH wurde im Juli 1999 von der AWO Kreisverband Euskirchen, der AWO Kreisverband Rhein-Erft und dem Verein Lichtblick Wesselinger Selbsthilfe als Beschäftigungsförderungsgesellschaft gegründet. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsstelle in Euskirchen und ist korporatives Mitglied der AWO Kreisverband Rhein-Erft e. V. in Bergheim. Die Gesellschaft ist durch die DQS nach AZWV zertifiziert. In den Kommunen Brühl, Erftstadt, Hürth, Wesseling, Euskirchen, Kall und Gemünd werden u. a. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) angeboten. Das Angebotsspektrum umfasst      Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, z. B. im Rahmen der GemeinwohlArbeit Angebote für Menschen mit Behinderungen zur Wiedereingliederung ins Berufsleben Angebot Für Menschen mit Suchterkrankungen Angebote für Migrantinnen und Migranten Berufsvorbereitung und Ausbildung für junge Menschen Das Angebot für junge Menschen umfasst:  Berufsvorbereitende Lehrgänge für junge Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht zur Berufsorientierung und Nachholen des Hauptschulabschlusses 12 Weitere Informationen unter der Internetadresse: www.ausbildungspaten.de. Im Programm „Stark!“ der Hertie-Stiftung werden Kinder von Migrantinnen und Migranten an Berliner Hauptschulen von Mentoren zwei Jahre während der letzten Schuljahre und ein Jahr in der Ausbildung intensiv betreut. 22 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf  Ausbildung zum Werker in der Forstwirtschaft, Wald- und Landschaftspflege, dreijährige Ausbildung nach § 102 SGB III (Reha-Ausbildung). In Gemünd bildet die Helios gGmbH in Forstwirschaft, Wald- und Landschaftspflege aus, in Kall werden ein Möbellager und eine Kleiderstube unterhalten. In Erftstadt ist im August 2008 ein Möbellager eröffnet worden.  „STARTKLAR! Mit Praxis fit für die Ausbildung“ ist ein Angebot für Haupt-, Gesamt- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen. Es zielt ab auf eine systematische Stärkung der Lernkompetenz und damit der Ausbildungs- und Berufswahlreife von Jugendlichen in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10. Im Fokus stehen insbesondere Schülerinnen und Schüler, die den direkten Übergang in eine Ausbildung anstreben und zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Die besonderen Bedingungen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden dabei Berücksichtigung.  GemeinwohlArbeit „Südkreis U25“ für langzeitarbeitslose junge Menschen aus den Kommunen Wesseling, Brühl, Hürth und Erftstadt.  Werkstattjahr für Jugendliche nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht, die besonderer persönlicher Förderung und einer beruflichen Orientierung bedürfen. Die Helios gGmbH handelt nach eigener Darstellung in sozialer Verantwortung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Menschen. Hierbei orientiert sie sich auch an der finanziellen Tragbarkeit und den Ressourcen. Der Aspekt der Nachhaltigkeit ist in jeder Form der täglichen Arbeit implementiert und wird für unsere teilnehmenden Kunden täglich erfahrbar. So werden wertvolle Erfahrungen aus kurzzeitig geförderten Projekten (bspw. ESF) auch nach deren Ende in den Arbeitsalltag übernommen. Ebenso wird ein nachhaltiger Umgang mit verschiedenen Rohstoffen gefördert. Im Rahmen dessen gelang es eine Möbelbörse für ehemals „ausrangierte Alltagsgegenstände“ sowie eine Kleiderstube für die „abgelegte Garderobe“ zu etablieren. Das aus „Altem“ Gefertigte ermöglicht u. a. Menschen mit geringem Einkommen, gute Möbel, Haushaltwaren, Kleidung, Bücher, Spielwaren etc. zu erwerben und unterstützt die Teilhabe am alltäglichen Leben. 4.3 Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit soll wie die Jugendsozialarbeit insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen.13 Schulsozialarbeit zielt u. a. darauf ab, schulische Angebote zu entwickeln, die geeignet sind, beginnende Schulverweigerung aufzufangen und präventiv innerhalb der Schule zu bearbeiten (vgl. auch Kap. 4.4). Sie ist insbesondere ausgerichtet auf  Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf,  sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, in der Regel in Form offener Freizeitangebote oder Projektarbeit,  in Einzelfällen spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern, 13 „Mann-Beruf-Zukunft“ ist ein durch das Land gefördertes künstlerisches Projekt eine Gemeischaftshauptschule in Düsseldorf. Angesprochen werden benachteiligte Schüler/innen, die zusätzliche Unterstützung im Übergang Schule / Beruf benötigen. Studentinnen und Studenten bringt die Initiative „Rock your Life“ (RYL) der Zeppelin University in Friedrichshafen mit Hauptschüler/innen zusammen. Zwei Jahre lang werden sie gecoacht, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 23 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf  Entfaltung der Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Kontext,  Gemeinwesenarbeit für Kinder und Jugendliche und mit ihnen,  Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern.  Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen. Schulsozialarbeit versucht somit innerschulische Konflikte besser zu bearbeiten und soziale Problemlagen durch eine sozialräumlich orientierte soziale Arbeit (vgl. Kinder- und Jugendförderplan) auszugleichen. Die Nachfrage nach Angeboten der Schulsozialarbeit ist dabei in den letzten Jahren stetig gestiegen. Um die im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereits angebotenen Maßnahmen und die bereits bestehenden Angebote der Kommunen im Bereich der Schulsozialarbeit im Bedarfsfall noch zu verstärken, können die Schulen in Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2007/2008 auch Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerplanstellen und -stellen befristet oder unbefristet beschäftigen. 4.4 Überörtliche Jugendsozialarbeit Für Jugendliche, die von keiner Maßnahme mehr erfasst werden, wurde auf Landesebene ein Netz von Hilfemaßnahmen konstruiert. Dies sind insbesondere Jugendwerkstätten, Jugendberatungsstellen sowie Schulmüdenprojekte. Ein derartiges vom Land gefördertes Angebot gibt es in Erftstadt nicht. Ebenso ist unbekannt, wie viele Jugendliche aus Erftstadt an den Angeboten teilnehmen. Jugendwerkstätten Die Jugendwerkstätten bilden auf Landesebene ein klassisches und besonders niederschwelliges werkpädagogisches Angebot. Ihr Ziel ist es, Jugendliche, die ansonsten keine Chance auf eine berufliche und soziale Integration haben, an diese heranzuführen. Sie zeichnen sich insbesondere durch ihre jahrelangen Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen aus, die eine nur geringe formale Qualifikation aufweisen, über nicht ausreichende soziale Kompetenzen verfügen und im Einzelfall auch gewalttätige Konfliktstrategien verfolgen. Beratungsstellen Die Beratungsstellen unterstützen benachteiligte Jugendliche bei der Suche nach geeigneten beruflichen Perspektiven. Es geht hier insbesondere darum, in Einzelgesprächen die persönlichen Ressourcen sowie formelle und informelle Kompetenzen der Jugendlichen zu erschließen und ihre Stärken für sich und andere sichtbar zu machen. Die Beratungsstellen umfassen neben der Orientierung auf schulische Bildungsangebote und Ausbildung die Angebote kommunaler Beschäftigungsmaßnahmen, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitsmarktpolitik. Sie tragen zur persönlichen Stabilisierung der Jugendlichen bei, um sie zu befähigen, eigenständig Entscheidungen zu treffen und ihr Leben selbst organisieren zu können. Wesentlich in der Arbeit der Beratungsstellen ist dabei die enge Kooperation mit den Schulen vor Ort. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist das Angebot sog. Assessment- und Profilingverfahren, die zur Berufsfindung entscheidend beitragen können. Es handelt sich dabei um di24 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf agnostische Verfahren zur Potenzialerfassung und individuellen Entwicklungsförderung junger benachteiligter Menschen im Übergang von Schule und Beruf.14 Rund um die Themen Berufswahl und Ausbildung bietet das Arbeitsministerium NRW eine zweisprachige Service-Telefonnummer für türkischstämmige Jugendliche an. Eine weitere Hilfe bietet das Internetportal „Jugend, Arbeit und Ausbildung in NRW“ (www.jaau.nrw.de). Schulmüdenprojekte Die Schulmüdenprojekte wenden sich an noch vollzeitschulpflichtige Jugendliche, die den Unterricht nicht mehr oder nur noch sporadisch besuchen (vgl. auch Kap. 4.4). Schulverweigerung führt in der Regel zu sinkenden Schulleistungen und häufig zu fehlenden Schulabschlüssen. Soziale Integration und Teilhabe durch Erwerbsarbeit sind insofern hoch gefährdet. Die Folgen beharrlicher Abwesenheit von der Schule sind also gravierend mit Blick auf die ökonomische und gesellschaftliche Stellung. Erfahrungen zeigen, dass die Schulen allein überfordert sind, wenn der Kontakt zur Schule abgerissen ist oder bei massiven Störungen nur der Schulverweis als Option vorhanden und die Familie schwer einzubinden ist.15 4.5 Angebote des Amtes für Jugend, Familie und Soziales Jugendberatung Mobilé Die Jugendberufshilfe der Jugendberatung Mobilé soll, wie bereits in Tabelle 3 beschrieben, junge Menschen auf ihrem Weg begleiten und Hilfestellungen geben, sich selbst zu erkennen. Das erfordert, ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, ihnen Anregungen zu bieten, ihnen Fertigkeiten zu vermitteln, ihnen auch aufzuzeigen, welche Türen es gibt. Die Entscheidung, die Türen zu öffnen, hineinzuschauen oder gar hindurch zu gehen, liegt jedoch immer bei ihnen selber. Ziel dieses Angebotes ist die Vermittlung von Kompetenzen zur Teilhabe am Berufs- und sozialen Leben entsprechend der jeweiligen persönlichen Möglichkeiten und strukturellen Rahmenbedingungen. Jugendsozialarbeit erfolgt zunächst präventiv in Zusammenarbeit mit Schulen und hat zum Ziel, Jugendliche unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte zu informieren und zu begleiten bei der Entwicklung einer passenden Berufs- und Lebensperspektive. Des Weiteren wird sie tätig im Übergang von der Schule in den Beruf, bei der Suche eines geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatzes mit dem Ziel der Verselbstständigung und Entwicklungen einer beruflichen Identität. Sie ist jedoch ebenso für die jungen Menschen zuständig, die bedingt durch schlechte schulische Leistungen und/oder soziale Benachteiligungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zunächst nicht Fuß fassen können. Hier wird neben der Auswahl geeigneter Maßnahmen sowie der Kooperation mit den entsprechenden Trägern, Ämtern sowie den Kostenträgern auch die Begleitung und Beratung in weiteren Lebens- und Problembereichen sinnvoll sein. Mobilé bietet persönliche Beratung bei der Entwicklung einer individuellen Berufsund Lebensplanung sowie Unterstützung 14 15 beim Finden geeigneter Berufsmöglichkeiten, bei der Suche eines Ausbildungsplatzes, bei der Erstellung von qualifizierten Bewerbungsunterlagen, beim Training von Einstellungstests, Das Verfahren bietet die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises allen Schulen im Kreisgebiet an. Landschaftsverbände Westfalen-Lippe sowie Rheinland (Hrsg.) (2009), S. 8. Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 25 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf - zur Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch, bei Behördengängen wie Arbeitsagentur oder ARGE, bei Schwierigkeiten während der Ausbildung in Betrieb oder Schule, bei Krisen vor, während oder nach einer Ausbildung. Die Jugendberufshilfe in Erftstadt ist mit 0,29 Planstellen (11 h) auf vier Säulen gestellt: Tabelle 6 Jugendberufshilfe der Stadt Erftstadt Säule Thema Zielgruppe Maßnahmen Berufs- und Lebens- Hauptschulen, Förderschule Info-Veranstaltungen und Projekte I planung sowie Realschulen (gegendert) 8. Klassen (13-15 J.) Übergang Hauptschulen, Förderschule Einzelberatung und -betreuung II Schule - Beruf sowie Realschulen 9. und 10. Klassen (15-17 J Arbeitslose junge 17 – 27 Jahre Einzelberatung und -betreuung, GrupIII Erwachsene penangebote und Bewerbungstraining Netzwerk kommunal: Vernetzung IV Maßnahmeträger, Betriebe, ARGE, Ämter und Schulen Kreis- bzw. Landesebene: Kolleginnen und Kollegen der Jugendsozialarbeit, Landesjugendamt Quelle: Kinder- und Jugendförderplan 2010 – 2014; V 533/2010; JHA vom 17.11.2011 Der Personenkreis der ausgesiedelten jungen Menschen und jungen Migrantinnen und Migranten wird durch besondere Dienste betreut. Junge Migrantinnen und Migranten können ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bzw. die Fachoberschulreife internatsmäßig in der Akademie Klausenhof erwerben. Hilfestellung hierzu gibt der Fachdienst Migration und Integration im Amt für Jugend, Familie und Soziales. Abteilung Jugend und Familie Zum Thema „Kinderschutz in Erftstadt“ wurde im Jahr 2007 ein Handlungskonzept mit den Haupt- und Förderschulen, der Schulaufsicht, dem Ordnungs- u. Jugendamt vereinbart (vgl. V 31/2010). Ziel ist hierbei die Vermeidung chronischer „Verweigerungskarrieren“. Folgende Punkte wurden für die Zielgruppe der 12- bis 16-jährigen Schüler/innen geregelt: • • • • • Frühzeitiges Einberufen einer Fallkonferenz durch die Schule Einbeziehung der Eltern, Schulsozialarbeit, Ordnungsbehörde Unterbreitung von Hilfsangeboten nach sorgfältiger Anamnese Abgestufter Maßnahmenkatalog (Attest, Bußgeld etc.) Notfalls: Zuführung bzw. familiengerichtliche Klärung Das Konzept greift aber noch nicht konsequent genug. Es wird deshalb in Kürze evaluiert. Fachstelle für Migration und Integration Das neue Projekt der ehrenamtlichen Bildungsbetreuer/innen unterstützt Kinder und Eltern während der gesamten Bildungslaufbahn und steht ihnen beratend zur Seite (vgl. A 234/2010). Darüber hinaus helfen die Betreuer/innen den Kindern beim Erlernen der deutschen Sprache oder bei den Hausaufgaben. Ihr Einsatz erfolgt in den 26 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Familien, in den Institutionen (Schulen, OGS Familienzentren) oder privat bei den Betreuer/innen. Zurzeit sind 20 Bildungsbetreuer/innen ehrenamtlich tätig. 4.6 Hilfen durch die ARGE Die Aufgaben des Fallmanagers (FM) / persönlichen Ansprechpartners (pAp) für den Personenkreis der Jugendlichen von 15 bis 24 Jahren in der ARGE sind: - - - 4.7 Beratung und Vermittlung jugendlicher Leistungsempfänger: Aktivierung und Motivierung junger Menschen zum eigenverantwortlichen Handeln Anbieten vermittlerischer Hilfsangebote, z. B. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten (so genannte 1- Euro-Jobs) Anbieten von Orientierungshilfen zur beruflichen Integration, hier Aktivierungshilfen z. B. der ASH Sprungbrett Hinweis auf schulische Abschlüsse (in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung) Zusammenarbeit mit Berufsberatung bei Zuweisung in das Werkstattjahr, berufsvorbereitende Lehrgänge, Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE), Vermittlung in Ausbildungsstellen (ist nicht Aufgabe der ARGE) Netzwerkarbeit mit Sozialeinrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände, Jugendamt, Schuldnerberatung, Drogenberatung, Jugendgerichtshilfe, Stellen der Wohnungsfürsorge nach SGB II muss eine verbindliche Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei Nichteinhalten drohen Sanktionen, etwa Leistungskürzungen. Aussprechen und Umsetzen von Sanktionen Finanzielle Förderung Das Land Nordrhein-Westfalen förderte im Jahr 2009 aus den Mitteln des Kinderund Jugendförderplans 47 Jugendwerkstätten, 62 Beratungsstellen sowie 59 Schulmüdenprojekte mit rd. 11,3 Mio. € pro Jahr; diese Summe wurde 2009 auf mehr als 12 Mio. € erhöht. Insgesamt werden von diesen Angeboten rd. 43.000 Jugendliche erreicht. Derzeit werden 59 Schulmüdenprojekte mit rd. 2,1 Mio. € aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans Nordrhein-Westfalen gefördert. Erreicht werden ca. 4.000 Jugendliche. Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 27 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Den Königsweg zur Integration möglichst aller Jugendlichen in die Arbeitswelt gibt es nicht.16 5 Maßnahmeplanung Die vorhandenen Dienste und Maßnahmen zeigen ein vielschichtiges und dichtes System, welches beginnend mit der Schule die allermeisten jungen Menschen erreicht. Es gibt jedoch schulschwache, in prekären Lebensverhältnissen lebende oder in Krisensituationen geratene Hilfebedürftige, die durch die verschiedenen aufgespannten Netze fallen. Wie in der vorliegenden Planung dargestellt, ist diese Zahl klein. Für die einzelnen Betroffenen selbst ist jedoch das Schicksal groß und für die Gesellschaft insgesamt langfristig teuer. Es sind im Rahmen der Jugendhilfe keine zusätzlichen neuen Maßnahmen erforderlich. Das bestehende Regelangebot der Jugendberufshilfe ist ausreichend. Wünschenswert wäre eine Realisierung der in der Planungsgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen:  Aufwandsentschädigung für die uTe-Patenschaften; jeder hier investierte Euro zahlt sich aus, wenn die Vermittlungsquote von jugendlichen Hauptschüler/innen erfolgreicher ist als vergleichsweise in anderen Kommunen.  Wohnortnahes berufsintegrierendes Werkstattangebot; die kürzere Anfahrt im sozialen Nahraum und die erlebbare „Sozialkontrolle“ ermöglicht den Teilnehmer/innen eine kontinuierliche, mit weniger Hürden behaftete Teilnahme. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch nicht Aufgabe der Jugendhilfe, die diese Interventionen nur anregen kann. Die im Vorwort gestellten Fragen, können demnach wie folgt beantwortet werden:  Werden Schüler/innen mit schlechten Noten ausreichend von Maßnahmen erreicht? Offensichtlich sind Maßnahmen in ausreichender Zahl vorhanden. Sie werden aber z. T. aus motivationalen Gründen nicht in Anspruch genommen. Hinzu kommt die mangelnde Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, wenn Schüler/innen an auswärtigen Praxisstellen vermittelt werden. Ein ortsnahes Beratungsangebot ist installiert (Mobilé).  Werden Schulabbrecher/innen ausreichend von Maßnahmen erreicht? Auch in diesem Bereich scheinen Maßnahmen in ausreichender Zahl und Heterogenität vorhanden. Die mangelnde Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erschwert die Akzeptanz. Ein ortsnahes Beratungsangebot ist installiert (Mobilé). Maßnahmen auf örtlicher Ebene sind wünschenswert. Es gibt in Deutschland einen Überschuss von 7 bis 8 Millionen Arbeitskräften. Es fehlen demzufolge 7 bis 8 Millionen Arbeitsstellen. Dieses Unterangebot führte dazu, dass Jugendliche ohne HS-Abschluss, die in den 60er Jahren noch eine Lehrstelle bekamen, heute mit Abiturientinnen und Abiturienten um diese konkurrieren. Diese strukturellen Bedingungen in der Jugendhilfeplanung nicht zu bedenken, hieße, die 16 Aus: Wegweiser demografischer Wandel (2006) S. 151 28 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Folgen dieser Arbeitslosigkeit nur einseitig dem Einzelnen aufzulasten. Viele Ebenen sind angesprochen, die Jugendarbeitslosigkeit zu mildern:     persönliche / familiäre Ebene Schulebene Unternehmensebene Ebene der Öffentlichkeitsarbeit Das Berufsübergangssystem ist, wie Jan-Martin Wiarda17 schreibt, ein Missstand. Er existiert seit vielen Jahren. Aus einem gewissen Selbstinteresse heraus ist es wichtig, sich um die Gruppe der betroffenen Jugendlichen zu kümmern, auch um nicht selbst als Gesellschaft Probleme zu bekommen. Zu dieser Erkenntnis kommt auch eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bertelsmann Stiftung. 17 Am Ende der Schleife – Lernschwache Jugendliche abzuschieben ist der falsche Weg. In: DIE ZEIT Nr. 4 vom 20.01.2011, S. 61 Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung 29 Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf Anhang Planungsgruppe für die Teilfachplanung „Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe“ (V 239/2010; JHA vom 23.06.2010)  ARGE Rhein-Erft ARGE Rhein-Erft Am Holzdamm 10, 50374 Erftstadt Ansprechpartner/in: Herr Hermann Tel. 0 22 35 / 68 46 92 05 Fax. 0 22 35 / 68 46 91 00  Hauptschule Lechenich Theodor-Heuss-Schule Dr.-Josef-Fieger-Str. 1, 50374 Erftstadt Ansprechpartner/in: Frau Henneböhl, Konrektorin Tel. 0 22 35 / 92 22 95 Fax. 0 22 35 / 7 39 00 Hauptschule Liblar Carl-Schurz-Schule Bahnhofstr. 7, 50374 Erftstadt Ansprechpartner/in: Frau Schäfer, Konrektorin Tel. 0 22 35 / 92 22 46 Fax. 0 22 35 / 92 22 47 Förderschule Friesheim Don-Bosco-Schule Franz-Stryck-Str. 1-3, 50374 Erftstadt Ansprechpartner/in: Frau Pscherer; Frau Broska Tel. 0 22 35 / 95 22 19 Fax. 0 22 35 / 95 22 20 florian.cremer@gmx.net verwaltung@hs-lechenich.de 141288@schule.nrw.de nc-donbosku@netcologne.de Stadt Erftstadt Jugendberatung Mobilé Herriger Str. 20, 50374 Erftstadt Ansprechpartner/in: Frau Strack Tel. 0 22 35 / 95 22 56 Fax. 0 22 35 / 95 22 57 30 toennes@helios-rheinland.de Weiterführende Schulen / Schulsozialarbeit Schulsozialarbeiter Herr Cremer für die Hauptschulen  stephanie.over@arbeitsagentur.de HELIOS gGmbH GemeinWohlZentren Erftstadt Bliesheimer Str.3, 50374 Erftstadt Ansprechpartner/in: Frau Toennes Tel. 0 22 35 / 41 37 20 Fax 0 22 35 / 43 07 06  joachim.hermann@arge-sgb2.de Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Ubierstraße 7-11, 50321 Brühl Ansprechpartner/in: Frau Over Tel. 0 22 32 / 9 46 12 28  www.arge-rhein-erft.de www.jugendberatung-mobile.de team@jugendberatung-mobile.de Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung