Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
808 kB
Datum
15.06.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
13.12.12, 06:10
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Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Amt für Jugend, Familie und Soziales
Jugendhilfeplanung
JSA / JBH
JBH / JSA
JSA / JBH
JBH / JSA
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz
Teilplanung II.7
Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe
V 164/2011; JHA vom 15.06.2011
Entwurf
Stand: 14.04.2011
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Die zentrale integrations- und identitätsstiftende Bedeutung
von Ausbildung und Beruf als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe
geht über die persönliche und materielle Existenzsicherung weit hinaus.1
Vorwort
Die 16. Shell Jugendstudie stellt fest, dass die Zuversicht der Jugend in die Zukunft
überwiegend positiv ist. Dies trifft nach Aussage der aktuellen Studie allerdings nicht
für die sozial benachteiligten Jugendlichen zu. Hier sank die Zuversicht. Junge Leute
ohne Schulabschluss finden seltener eine qualifizierte Arbeit oder eine Ausbildung.
Nur 41 Prozent der Jugendlichen aus sozial schwierigen Verhältnissen sind überzeugt, dass sich ihre beruflichen Wünsche erfüllen können. Der berufliche Erfolg, so
ein weiteres Ergebnis der Jugendstudie, hänge nach wie vor vom Schulabschluss
ab. Für den Schulerfolg entscheidend ist in Deutschland aber die soziale Herkunft.
Vor dem Hintergrund des sich für die Zukunft abzeichnenden Fachkräftemangels ist
nach Aussage des 9. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NW (S. 110 ff.)
deshalb die gezielte Förderung der sozial benachteiligten Jugendlichen nicht nur jugendpolitisch, sondern auch ökonomisch mehr als sinnvoll. Die Lage der Arbeit suchenden jungen Menschen wird sich verbessern. Künftig werden Menschen fehlen,
die Häuser bauen, Maschinen reparieren und Brot backen. Die demografische Lage
wird also günstig für die jungen Menschen sein.2 Daher gilt es für die Zukunft an den
guten Erfahrungen der Benachteiligtenförderung anzuknüpfen und ein System des
Übergangs von der Schule in den Beruf zu entwickeln, das schon frühzeitig Sorge
dafür trägt, dass alle Zielgruppen eine Perspektive erhalten. Im Kern bedeutet dies,
ein flexibles, auf unterschiedliche Bildungsanforderungen reaktionsfähiges Übergangsmanagement zu gestalten. Dies ist eine Aufgabe sowohl von Unternehmen,
Schulen aber auch der Jugendhilfe. Die Abschlussorientierung muss hierbei zugunsten einer Anschlussorientierung aufgegeben werden.
Auch wenn z.B. das Jahr 2007 das beste Ausbildungsjahr seit 1991 war und es mit
Unterstützung der öffentlichen Hand gelungen ist, die Zahl der neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträge um über 16.000 auf insgesamt 132.000 Lehrverträge zu steigern, bleibt der Übergang von der Schule in den Beruf weiterhin eine besonders unterstützungswürdige Zeitspanne. Der positive Trend der nordrhein-westfälischen
Ausbildungsplatzzahlen verbessert zwar auch die Integrationschancen benachteiligter Jugendlicher. Voraussetzung hierfür ist aber, dass diese von den Unternehmen
geforderte Qualifikationen und persönliche Voraussetzungen aufweisen. Hierzu benötigen viele Jugendliche die Unterstützung und Förderung der Jugendsozialarbeit.
Die Jugendsozialarbeit mit den Arbeitsfeldern „Jugendberufshilfe“, „Integrations/Migrationshilfen“, „Schulbezogene Sozialarbeit“, „Wohnhilfen“ sowie „Aufsuchende
Sozialarbeit“ wurde in Erftstadt bisher planerisch nicht erfasst. Die Jugendhilfeplanung zur Jugendberufshilfe ist eine zielgruppenorientierte Planung. Ein Nachteil dieses Ansatzes ist seine Defizitorientierung (vgl. V 353/2008 - Planungskonzeption).
Wie alle Teilplanungen basiert auch diese Planung auf den Vorlagen 683/2009 – Be1
2
2
Aus: 11. Kinder- und Jugendbericht, S. 17
Vgl. DIE ZEIT Nr. 21 vom 20. Mai 2010
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Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
völkerungsentwicklung, 673/2009 – Sozialraumanalyse sowie 595/2009 - Sozialraumbeschreibung.
Die vorliegende Jugendhilfeplanung will u. a. zwei Fragestellungen beantworten, die
sich in der Hauptsache auf die Notwendigkeit der Jugendberufshilfe beziehen:
Werden Schüler/innen mit schlechten Noten ausreichend von Maßnahmen
erreicht?
Werden Schulabbrecher/innen ausreichend von Maßnahmen erreicht?
Dazu ist es notwendig, dass zunächst alle Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen
benannt werden. Aus diesem Grund ist eine komprimierte Darstellung des Sachverhaltes nur eingeschränkt möglich. Erschwert wird die Situation auch dadurch, dass
nicht nur individuelle, sondern auch strukturelle Bedingungsfaktoren auf die Einzelschicksale einwirken.
So sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 13 Prozent der Bevölkerung
in Deutschland von Armut bedroht. Besonders betroffen sind junge Menschen, Arbeitslose sowie Menschen ohne Schulabschluss. Die Arbeitslosenquote bei den unter 25-Jährigen beträgt 9,9 Prozent und bei den unter 20-Jährigen 4,5 Prozent. Demnach sind also nicht nur die einzelnen Individuen für ihre Lage verantwortlich zu machen. Es stellt sich damit die Frage, ob ein System, dass Schüler/innen mit schlechten Noten produziert, gleichzeitig in der Lage ist, dieselben für ein erfolgreiches Berufsleben vorzubereiten.
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3
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Inhalt
Vorwort ............................................................................................................. 2
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Einleitung ............................................................................................. 6
Definition ...................................................................................... 6
Historie .......................................................................................... 7
Planungsziele ................................................................................ 7
Planzielkontrolle ............................................................................ 9
Planungsauftrag ............................................................................ 9
Beteiligungsverfahren .................................................................... 9
2
Gesetzliche Grundlagen ................................................................... 10
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Bedarfsermittlung .............................................................................. 11
Allgemeine Grunddaten ............................................................... 11
Daten spezieller Institutionen ...................................................... 13
Ergebnis der Betroffenenbeteiligung .......................................... 16
Ergebnis der Trägerbeteiligung ................................................... 17
Zusammengefasstes Ergebnis der Bedarfsermittlung ................. 17
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
Bestandsaufnahme ............................................................................ 19
Agentur für Arbeit ........................................................................ 19
Beschäftigungsförderung............................................................. 22
Schulsozialarbeit ......................................................................... 23
Überörtliche Jugendsozialarbeit .................................................. 24
Angebote des Amtes für Jugend, Familie und Soziales .............. 25
Hilfen durch die ARGE ................................................................ 27
Finanzielle Förderung ................................................................. 27
5
Maßnahmeplanung ........................................................................... 28
4
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Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Abbildungen
1
2
3
4
Veränderung in den versch. Altersgruppen bis zum Jahr 2015 ........... 11
Veränderung der Anzahl der Schüler/innen mit und ohne
Hauptschulabschluss (Rhein-Erft-Kreis) bis zum Jahr 2017 ................ 12
Verteilung der Absolventinnen und Absolventen der SEK I
in Ausbildung und Maßnahmen ........................................................... 13
Maßnahmen des Helios gGmbH im südlichen Rhein-Erft-Kreis .......... 16
Tabellen
1
2
3
4
5
6
JHA-Vorlagen bzgl. Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe ab 2000 .... 7
Ziele der Jugendsozialarbeit bis 2009.................................................... 8
Ablauf der Planung zur Jugendberufshilfe ............................................. 9
Aufgaben der Berufsberatung .............................................................. 19
Instrumente und Maßnahmen der Berufsberatung .............................. 20
Jugendberufshilfe der Stadt Erftstadt ................................................... 26
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Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
1
Einleitung
Der 9. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NW (S. 28) führt aus, dass
sich in den vergangenen Jahren der Übergang von der Schule in den Beruf stetig
verändert hat. Vielen jungen Menschen gelingt der Übergang von der Sekundarstufe
I in die duale Ausbildung nur noch mit Hilfe von dazwischen geschalteten Qualifizierungsmaßnahmen. Die unterschiedlichen Maßnahmen weisen eine hohe Heterogenität auf. Zukünftig muss es gelingen, den Übergang von der Schule in den Beruf so zu
begleiten, dass möglichst wenige und die richtigen Qualifizierungsmaßnahmen dazwischen geschaltet werden. Um dies zu gewährleisten, bedarf es eines Systems
des Übergangs.
Vor allem für sozial benachteiligte Jugendliche verringern sich vor diesem Hintergrund die Zugangschancen zum Beruf. Es gilt auch weiterhin, diese Jugendlichen an
formale Bildungsabschlüsse heranzuführen, damit ihnen nicht die lebenslange Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen droht.
Im Folgenden werden die Jugendsozialarbeit im Allgemeinen und die Jugendberufshilfe im Besonderen als Gegenstand der Jugendhilfeplanung beschrieben. Ein historischer Abriss geht auf diese Themen generell und ihre Bedeutung für Erftstadt ein.
Welche jugendpolitische Bedeutung das Arbeitsfeld in Erftstadt hatte und hat, wird in
einer JHA-Vorlagen-Übersicht beschrieben. Die Einleitung schließt mit einer Beschreibung der Planungsziele.
1.1
Definitionen
Der Übergang von der Schule in Ausbildung, Beschäftigung oder Studium ist für jeden jungen Menschen eine große Herausforderung. Für sozial benachteiligte Jugendliche, die meist erhebliche Schwierigkeiten innerhalb der Schule haben bzw.
hatten und häufig über keinen Schulabschluss verfügen, ist dieser Übergang ohne
individuelle Förderung und Unterstützung durch die zusätzlichen Angebote der Jugendsozialarbeit kaum zu bewältigen. Damit ist die Jugendsozialarbeit eine wichtige
Unterstützung für diese Zielgruppe auf dem Weg von der Schule in die berufliche
Integration.
Die Jugendsozialarbeit zielt darauf ab, jungen Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen Hilfe benötigen, bei der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie bei der Integration in die Arbeitswelt die
notwendige Förderung und Unterstützung zuteil werden zu lassen (§13 KJHG). Die
Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an diejenigen Jugendlichen, die von
den arbeitsmarktpolitischen Angeboten nicht erfasst werden oder bereits an diesen
Angeboten gescheitert sind.
Jugendberufshilfe zielt als Angebot auf die Vermittlung von Kompetenzen zur Teilhabe am Berufs- und sozialen Leben entsprechend der jeweiligen persönlichen Möglichkeiten und strukturellen Rahmenbedingungen. Die Angebote sind umso wirksamer, je früher sie angeboten werden (vgl. Teilplanung III – Familienförderung, S. 36).
6
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Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
1.2
Historie
Schon mit Begründung des Jugendamtes der Stadt Erftstadt wurden Maßnahmen für
arbeitslose Jugendliche ergriffen. Für benachteiligte arbeitslose Jugendliche wurde z.
B. ein Modellprojekt „Arbeiten und Lernen“ initiiert. Eine Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche wurde für zwei Jahre eingerichtet.
Die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen ist ein Dauerthema seit Jahrzehnten. Obwohl
in der Hauptsache eine Aufgabe der Arbeitsverwaltung, wurden sozialpädagogische
Hilfestellungen nicht weniger wichtig. Dies wurde auch durch einen Vortrag der Arbeitsverwaltung im Jugendhilfeausschuss am 24.08.2000 dokumentiert. Auch die
Schulsozialarbeit war Gegenstand der Beratungen in Ausschuss.
Bis zur Vorlage des Kinder- und Jugendförderplans im Jahr 2007 erfolgte eine Betreuung der Zielgruppe in Einzelfallhilfe durch die Mitarbeiter/innen der städtischen
Jugendarbeit (vgl. V 375/2007). Hilfe für Jugendliche im Übergang von der Schule in
den Beruf ist konzeptionelles Ziel von Mobilé und dem Kinder- und Jugendzentrum
(vgl. V 7/2800, Teilplanung II.2 – Kommunale Jugendarbeit). Es erfolgte eine Akzentsetzung auf die Mädchenförderung (Gender). Sowohl das Kinderschutz-Konzept (V
31/2010) als auch das Integrationskonzept hat die Zielgruppe der benachteiligten
Jugendlichen im Fokus.
Folgende politische Vorlagen, die die Jugendberufshilfe direkt bzw. indirekt betreffen,
wurden seit dem Jahr 2000 erstellt:
Tabelle 1
JHA-Vorlagen bzgl. Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe ab 2000
Datum
Nr.
Bezeichnung
24.08.2000
o. N.
Jugendarbeitslosigkeit in Erftstadt
30.08.2001
A 7/1356 Antrag bzgl. Erstellung eines jährlichen Sachstandsberichts zum
Thema „Arbeit statt Sozialhilfe“
14.11.2002
V 7/2283 Betreuungs- und Beratungstätigkeit mit jugendlichen Aussiedlerinnen und Aussiedlern durch die Jugendberatung Mobilé
05.06.2003
A 7/2576 Antrag bzgl. schulbezogener Jugendsozialarbeit mit Personal des
Jugendamtes
22.08.2007 V 375/2007 Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009
15.04.2010
V 31/2010 Kinderschutz-Konzept
23.06.2010 V 238/2010 Planungsauftrag für die Jugendhilfeplanungen „Kindertageseinrichtungen / Tagespflege“, „Familienförderung“ sowie „Jugendberufshilfe“
V 239/2010 Bildung von Planungsgruppen für die Teilplanungen „Kindertageseinrichtungen / Tagespflege“, „Familienförderung“ sowie
„Jugendberufshilfe“
17.11.2010 V 533/2010 Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 – 1. Fortschreibung
Quelle: JHP 08.2010
1.3
Planungsziele
Die Jugendsozialarbeit NRW hatte laut 9. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NW (S. 77 ff.) für den Zeitraum 2007 bis 2010 eine Vereinbarung über Zielperspektiven unterschiedlicher Themengebiete geschlossen. Die Zielvereinbarung,
an der sich auch die Stadt Erftstadt orientiert, sieht im Einzelnen vor, Ausgrenzungsprozesse junger Menschen in Schule, Ausbildung sowie auf dem Arbeitsmarkt im
Rahmen von Familie, Armut und Gewalterfahrung zu identifizieren, sozialpolitisch zu
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7
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
bewerten und Impulse für die weitere Entwicklung geeigneter Angebote zu geben.
Ein weiterer Schwerpunkt der Zielvereinbarung liegt in der Entwicklung von Lösungsansätzen aus Sicht der Träger für zukünftig relevante Problemlagen junger
Menschen. Unter Beteiligung von Jugendlichen und Trägern werden mögliche Problemfelder näher betrachtet und die Ergebnisse dokumentiert.
Die konkreten Ziele für die Jugendsozialarbeit der Stadt Erftstadt können dem Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 entnommen werden. Im Wesentlichen sollten zwei Ziele erreicht werden:
Unterstützung gering qualifizierter Jugendlicher bei Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
Vermittlung von Kompetenzen zur Teilhabe am Berufsleben
Tabelle 2
Ziele der Jugendsozialarbeit 2007 bis 2009
Nr.
Teilplanung
JHA vom…
Ziele
II.7 Jugendsozialarbeit/
V 375/2007 Gering qualifizierte JuJugendberufshilfe
22.08.2007 gendliche bei Arbeitsoder Ausbildungsplatzsuche unterstützen;
Vermittlung von Kompetenzen zur Teilhabe am
Siehe auch BAG
Berufsleben
Jugendsozialarbeit
Maßnahmen zur Zielerreichung
- Info-Veranstaltungen
- Berufs- und Ausbildungsmesse
- Projekte (gegendert)
- Maßnahmenkatalog (kreisweit)
- Einzelberatung und -betreuung
- Gruppenangebote
- Bewerbungstraining
- Girls-Day
Quelle: V 375/2007; JHA vom 22.08.2007
1.4
Planzielkontrolle
Im Jahr 2009 wurden folgende Aktivitäten im Rahmen der Jugendberufshilfe durch
die Jugendberatung Mobilé durchgeführt.
Es haben insgesamt 60 Jugendliche, davon 36 weibliche und 24 männliche, ein Beratungsgespräch bezüglich ihrer beruflichen Perspektiven in Anspruch genommen.
Durchschnittlich wurden pro Monat fünf bis sechs Jugendliche durch eine regelmäßige Beratung begleitet. Hier war das Verhältnis weiblich zu männlich 2 : 1. Hinzu kamen 13 Kontakte persönlicher oder telefonischer Art mit Eltern.
In fünf Abgangsklassen wurden Infoveranstaltungen über jeweils eine Schulstunde
abgehalten. An einer Schule wurde an einer Ausbildungs-Infoveranstaltung teilgenommen.
Drei Projekte zum Thema „Berufs- und Lebensplanung für Mädchen“ wurden über
jeweils drei Tage mit 35 Schülerinnen der Hauptschule und 34 Schülerinnen der Realschule in Lechenich sowie erstmalig auch mit sechs Schüler/innen der Don-BoscoSchule durchgeführt. Insgesamt nahmen 75 Mädchen des 8. Jahrgangs teil. Ergänzt
wurde dieses Angebot durch entsprechende Maßnahme für Jungen, bei denen die
Verantwortlichkeit jedoch bei den Schulen lag.
8
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Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
1.5
Planungsauftrag
Während der JHA-Tagung am 17.04.2010 wurde die Erstellung eines Planungsentwurfs für die Jugendberufshilfe erstmals angeregt. Im Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde die Themenstellung am 09.06.2010 und im Jugendhilfeausschuss am
23.06.2010 beraten (V 238/2010). Die Planung der Jugendberufshilfe in Erftstadt soll
zukünftig u. a. von der Fragestellung ausgehen, ob Schüler/innen mit schlechten Noten bzw. Schulabbrecher/innen ausreichend von Maßnahmen erfasst werden.
1.6
Beteiligungsverfahren
Gleichzeitig erfolgte die Festlegung der Teilnehmer/innen von freien Trägern und
sonstigen einschlägigen Institutionen an der Planungsgruppe (V 239/2010). Folgende Stellen sollten beteiligt werden:
Agentur für Arbeit
ARGE
Förderschule
Hauptschulen, Realschulen
Schulsozialarbeit
Volkshochschule
HELIOS
Mobilé
Die Planungsgruppe traf sich insgesamt drei Mal (siehe Anlage). An der Erstellung
der vorliegenden Entwurfsplanung waren die Mitglieder dieses Gremiums im erheblichen Maße beteiligt. Als Arbeitsunterlage wurde den Mitgliedern der Planungsgruppe
ein Planungsreader bereitgestellt, der eine erste Bestandsaufnahme der Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen im Bereich der Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe
enthielt. Der Planungsablauf war wie folgt:
Tabelle 3
Ablauf der Planung zur Jugendberufshilfe
Datum
Gremium
Thema
17.04.2010
Jugendhilfeausschuss Tagung zur JHP
09.06.2010
Unterausschuss JHP Planungsauftrag, Planungsgruppe
23.06.2010
Jugendhilfeausschuss Planungsauftrag (V 238/2010)
Planungsgruppe (V 239/2010)
09.09.2010
Planungsgruppe
Planungsauftakt
27.09.2010
Planungsgruppe
Bedarfsermittlung, Bestandserhebung
08.11.2010
Planungsgruppe
Maßnahmeplanung
18.05.2011
Unterausschuss JHP Beratung (V xxx/201x)
15.06.2011
Jugendhilfeausschuss Beschuss
Quelle: JHP 11.2010
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9
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
2
Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsmarktpolitische Angebote
Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen basieren auf den Regelungen des SGB II
„Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sowie des SGB III „Arbeitsförderung“. Zur Erreichung des arbeitsmarktpolitischen Ziels, der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, enthält das SGB II spezielle Ansprüche, aber auch Sanktionsmöglichkeiten für
junge Menschen unter 25 Jahren. Laut § 1 (1) SGB II soll die Grundsicherung für
Arbeitssuchende „ …erwerbsfähige Hilfsbedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen.“
Die Berufsorientierung, die berufliche Beratung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sind für die Bundesagentur für Arbeit Pflichtaufgaben nach dem SGB
III. Das SGB III sieht ein umfangreiches Instrumentarium insbesondere für die Förderung von sozial benachteiligten und lernbeeinträchtigten Jugendlichen und jungen
Erwachsenen vor. Hierzu gehören Maßnahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung.
Die arbeitsmarktpolitischen Angebote für Jugendliche sind gemäß § 3 Abs. 1 und 2
SGB II auf erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, ausgelegt. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.
Angebote der Jugendsozialarbeit
Gegenüber dem SGB III verfolgt das SGB VIII „Kinder und Jugendhilfe“ vor allem die
sozialpädagogische Förderung und ist insoweit dem SGB II und dem SGB III nachgeordnet. Vorrangig stehen in der Kinder- und Jugendhilfe sozialpädagogisch orientierte Maßnahmen im Vordergrund, die eine gelingende soziale Integration zum Ziel
haben. Dabei spielt die Förderung im Hinblick auf die Themen „Beruf" und „Beschäftigung" eine große Rolle.
Die gesetzliche Grundlage der Jugendsozialarbeit bildet der § 13 SGB VIII. Gemäß §
13 Abs. 1 SGB VIII sind Zielgruppe und Arbeitsinhalt der Jugendsozialarbeit wie folgt
definiert: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur
Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung
angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die
Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“. Jugendsozialarbeit definiert sich
danach als selbstständiger Leistungsbereich der Jugendhilfe und bietet zusätzliche
Hilfe in der Erziehung und Bildung benachteiligter Jugendlicher.
10
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Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
3
Bedarfsermittlung
Der Bedarf ist feststellbar über die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen (Anzahl, Dauer). Die Anzahl von gering qualifizierten Jugendlichen mit Schwierigkeiten nach dem
Verlassen der Schule einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden, ist ein weiterer
Indikator. Zielgruppe sind somit Jugendliche der Sekundarstufe I (vornehmlich
Haupt- und Förderschule) sowie jugendliche Schulabgänger/innen. Erfasst werden
sollen in erster Linie die benachteiligten und von Benachteiligung bedrohten Jugendlichen. Eine genaue Anzahl der Betroffenen kann aber nur annäherungsweise bestimmt werden, da entsprechende amtliche Statistiken und Verbleibstudien für ehemalige Schüler/innen aus Erftstadt nicht vorliegen.
3.1
Allgemeine Grunddaten
Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind Personen mit einem sozialpädagogischen
Bedarf im Alter von 12- bis < 27 Jahren. Für die Jugendberufshilfe kann dieser Personenkreis auf benachteiligte Schüler/innen der jeweils zwei letzten Klassen der Sekundarstufe I und alle Jugendlichen mit Ausbildungsproblemen sowie auf Jugendliche ohne Ausbildungsmöglichkeit und Erwerbstätigkeit eingegrenzt werden. Um sich
ein Bild von der Ausdehnung des Problems zu machen, muss zunächst die Grundgesamtheit bestimmt werden.
Es gab im Oktober 2009 in Erftstadt etwa 7.850 junge Menschen zwischen 12 und
unter 27 Jahren. Dies waren rund 16 Prozent der Bevölkerung Erftstadts. Nach
Prognosen soll bis zum Jahr 2015 die Anzahl der 14- bis < 18-Jährigen um 4 Prozent
und die der 18- bis < 21-Jährigen um 5 Prozent sinken (vgl. V 683/2009). Die Prognose weist für die Anzahl der 21- bis < 27-Jährigen dagegen eine Steigerung um 17
Prozent aus. Die folgende Abbildung kann dazu dienen, diese Prognose mit den ISTDaten der kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) zu vergleichen.
2800
2300
1800
1300
800
2010
2011
2012
2013
2014
2015
15-17 J.
1709
1648
1620
1659
1677
1648
18-20 J.
1687
1732
1741
1709
1648
1620
21-25 J.
2321
2420
2553
2643
2769
2851
26-27 J.
886
894
878
918
952
956
Abbildung 1
Veränderung in den verschiedenen Altersgruppen bis zum Jahr 2015
Quelle: KDVZ 08.2010; eigene Berechnungen
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
11
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Der Vergleich mit der IT-NRW-Prognose3 ergibt tendenzielle Übereinstimmungen in
allen Altergruppen. Während die Anzahl der 15- bis 20-Jährigen bis zum Jahr 2015
abnimmt, steigt die Zahl 20- bis 27-Jährigen im gleichen Zeitraum an.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene eine Prognose der
Schulabgänger/innen bis zum Jahr 2017 vor.4 Jährlich verlassen demnach 128
Hauptschüler/innen ohne Abschluss, 870 mit Abschluss, 1.946 Schüler/innen mit
Fachoberschulreife und 156 mit Fachhochschulreife die jeweiligen Schulen. Bis zum
Jahr 2017 sinken alle Schüler/innenzahlen bis auf die Zahl der Absolventinnen und
Absolventen mit Fachhochschulqualifikation.
1000
900
870
785
800
700
600
mit HS-Abschluss
500
ohne HS-Abschluss
400
300
128
111
200
100
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Abbildung 2
Veränderung der Anzahl der Schüler/innen mit und ohne Hauptschulabschluss (Rhein-ErftKreis) bis zum Jahr 2017
Quelle: Agentur für Arbeit 2010
In Erftstadt wohnt etwa ein Zehntel der Bevölkerung des Rhein-Erft-Kreises. Demnach gäbe es nach Statistik der Agentur für Arbeit in Erftstadt jährlich etwa 100
Hauptschüler/innen mit und ohne Abschluss, die potentiell stark gefährdet sind. Die
Arbeitsagentur prognostiziert für den Erftkreis einen Rückgang der Schüler/innen mit
Hauptschulabschluss bis zum Jahr 2017 um 10 Prozent und der Schüler/innen ohne
Hauptschulabschluss um 13 Prozent. Dies stimmt mit den KDVZ-Daten und Prognose weitgehend überein.
Im Jahr 2010 wurden in Erftstadt laut Schülerstatistik 15 (= 3 %) Schüler/innen aus
der Förderschule, 100 (= 19 %) aus den Hauptschulen, 179 (= 35 %) aus den Realschulen sowie 217 (= 42 %) aus den Gymnasien entlassen (vgl. V 19/2010). Dies
waren zusammen 511 Schüler/innen. Die folgenden Ausführungen gehen von der
Grundannahme aus, dass sich die Zahl der auspendelnden und einpendelnden
Schüler/innen gegenseitig aufheben.
3
Landesamt für Information und Technologie NRW; früher: Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik (LDS)
4
Agentur für Arbeit Brühl, Arbeits- und Ausbildungssituation – Perspektiven für den Rhein-Erft-Kreis,
15.04.2010
12
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3.2
Daten spezieller Institutionen
Die folgende Abbildung zeigt die Wege auf, wie sich die Absolventinnen und Absolventen der SEK I in Erftstadt auf die Anschlussmaßnahmen verteilen. Für eine genaue zahlenmäßige Zuordnung müsste eine dezidierte Erhebung (Verbleibstudie)
durchgeführt werden.
Arbeitswelt
Amt für
Jugend,
Familie u.
Soziales
- Arbeit suchend
- Ausbildungsplatz
suchend
- Motivation fehlt
- Aktivierungshilfe
Fachdienst
Migration
und Integration
8 %*
Agentur
für Arbeit
- Berufsvorb. Maßnhmen
- überbetriebliche Ausbildung
- ausbildungsbegleitende Hilfe
- usw.
Träger: Sprungbrett, Christl.
Jugenddorf, Internationaler
Bund, Helios etc.
Einzelfallhilfe
Aussiedler/innen
2 %*
ASD
- Gymnasium
- Gesamtschule
- Berufsausbildung
- Berufskolleg
Rhein-ErftKreis
Arbeitsvermittlung
Berufsberatung
Alle Absolventinnen
und Absolventen
Fachdienst
5 %*
Sekundarstufe II
Schulmüde
Abs. = 10
Sekundarstufe I **
Schule
Ehrenamt
Patinnen
1€-Job
Maßnahmen
Mobilé 11h
Potenzialcheck
ARGE
Abs. = 50
Arbeitslosigkeit
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Berufskolleg
Ges.
Anzahl
Schüler/
Innen
15 (3%)
100 (19%)
179 (35%)
217 (42%)
511
Schulsozialarbeiter
38,5h
Berufseinstiegsbegleiter/in
Legende:
* = Grundannahme
** = Die Zahl der Ausund Einpendler/innen
hebt sich auf
Abbildung 3
Verteilung der Absolventinnen und Absolventen der SEK I in Ausbildung und Maßnahmen
Quelle: JHP 2010
Die Zielgruppen Migrantinnen und Migranten (8 %), behinderte Jugendliche (5%)
sowie ausgesiedelte Jugendliche (2%) werden von speziellen Sozialdiensten betreut.
Wenn also nach diesen relativ ungenauen Statistiken etwa zusammen 15 Prozent
aller Absolventinnen und Absolventen betroffen sind, ergibt dies für Erftstadt bei einer Jahrgangsstärke von 500 absolut 77 Schüler/innen mit einem besonderen Bedarf
in Bezug auf den Übergang von der Schule zum Beruf.
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13
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Drei Viertel der Förderschüler/innen und zwei Drittel der Schulabbrecher/innen sind
männlich. Die Ausbildungsfähigkeit ist bei vielen Schüler/innen eingeschränkt. 8,5
Prozent der Jungen und 5,5 Prozent der Mädchen verlassen die Hauptschule ohne
Abschluss.
Berufsvorbereitung in den Schulen
Hinsichtlich des Bedarfs an Beratungen und Beratungspersonal im außerschulischen
Sektor muss berücksichtigt werden, dass die Schulen zur Berufsvorbereitung diverse
Hilfestellungen für die Schüler/innen erbringen. Hierzu zählt die Berufsorientierung
ab Klasse 8, die neben Bewerbungsübungen auch Praktika beinhaltet. Es werden
Berufsorientierungstage und Projekte durchgeführt (Berufsfindungstage, „Eintopf“,
Potentialcheck etc.)5. Der Anteil der berufsweltbezogenen Bildung am gesamten Unterricht kann bis zu 25 Prozent der Wochenstunden betragen. Ein Schulsozialarbeiter
bietet Unterstützung in den Hauptschulen über den Bereich der Jugendberufshilfe
und Schulverweigerung hinaus an (vgl. Kap. 4.3).
Die Förderschule wählt als Möglichkeit für die Berufsvorbereitung die Tätigkeit im
schuleigenen Kiosk, die Arbeit bei der „Erftstädter Tafel“ und im Umweltzentrum
„Friesheimer Busch“. Die Schüler/innen können auch am Berufsorientierungscamp
des Internationalen Bundes teilnehmen. Auf benachteiligte Schüler/innen besonders
eingehen können Schulmodelle, die praktische Arbeitsfelder und handlungsorientierten Unterricht beinhalten (Arbeitsschule).
Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe I können eine weiterführende
Schule besuchen oder eine Berufsausbildung anstreben. Die Abbrecher/innen aus
diesen Bildungsgängen, aber auch aus den anderen Qualifikationsmöglichkeiten,
suchen nicht selten Beratungsangebote der Arbeitsagentur oder auch der Jugendberufshilfe auf.
Qualifikationsmöglichkeiten für Schüler/innen ohne Ausbildungsstelle
Das Christliche Jugenddorf in Frechen ist für Förderschüler/innen eine Möglichkeit,
Grundkenntnisse aus der praktischen Berufsausbildung zu erwerben. Schüler/innen
der Hauptschulen mit einem entsprechenden Abschluss können sich an einem Berufskolleg in Bergheim, Brühl, Frechen, Hürth, Kerpen und Wesseling weiterbilden.
Wege der Qualifizierung sind auch das Berufsvorbereitungsjahr in Trägerschaft des
Internationalen Bundes (IB) und das Werkstattjahr. Aktivierungshilfe für den Weg in
den Beruf leistet auch der Verein „ASH Sprungbrett“. Viele der o. a. Maßnahmen
werden oft nicht aus Berufung, sondern aus einer Notlage heraus ergriffen.
Ergänzende Hilfesysteme, die originären Leistungen der Bundesagentur aber auch
Ausbildungs- und weiterbildende Angebote sind überwiegend überörtlich angesiedelt.
Dies ist oft ein Problem für die Motivation der jungen Menschen, die zudem oft auch
aus bildungsfernen Familien kommen. Wenn möglicherweise dann noch die Höhe
der Hartz-IV-Bezüge über der Summe liegt, die in einem Ausbildungs- oder Anlernverhältnis gezahlt wird, senkt sich die Motivation für eine Tätigkeit gegen Null.
Die genaue Anzahl derjenigen, die durch das Netz dieser folgenden Institutionen fallen und damit potentielle Zielgruppe der sozialpädagogischen Jugendberufshilfe
werden, kann nur annäherungsweise bestimmt werden. Am verlässlichsten sind die
Zahlen der ARGE. Da ARGE-Leistungen aber nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden,
ist der Anteil der jungen Menschen ohne Beruf / Arbeit höher als die ARGE-Daten es
belegen.
5
Die einzelnen Projekte werden in Kapitel 4 näher erläutert.
14
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Bundesagentur
Die Berufsberatung gibt die Anzahl der Nichtschüler/innen aus Erftstadt, die mit der
Arbeitsagentur in Beratungskontakten stehen, mit 200 an. Die Gesamtzahl der Auszubildenden mit Wohnsitz Erftstadt wird nach einer Statistik der Agentur mit 730 angegeben. Wird eine Ausbildungszeit von durchschnittlich drei Jahren berücksichtigt,
wären dies pro Jahrgang 243 Auszubildende. Dies bedeutet, dass sich fast 50 Prozent eines Jahrganges in einer Ausbildung befinden. Ein Viertel der Auszubildenden
haben einen Ausbildungsplatz in Erftstadt.
ARGE
Die Anzahl der jungen Menschen und der unter 25-Jährigen mit ARGE-Leistungsbezug nach Stadtteilen können der Rahmenplanung Sozialstrukturanalyse entnommen werden (V 473/2009). In das Vermittlungsprogramm der ARGE konnten im Jahr
2006 insgesamt 25 junge Menschen im Alter von 15 bis 18 Jahren und 163 im Alter
von 19 bis 24 Jahren vermittelt werden. Leistungen bezogen im Jahr 2009 insgesamt
698 unter 25-Jährige.6 Dies waren 5,7 Prozent der Altersgruppe. Am 30. September
2010 war die Zahl der Bezieher/innen von ARGE-Leistung auf etwa 500 gesunken.
Dies sind etwa 50 pro Jahrgang. Wird diese Zahl auf den Personenkreis umgerechnet, der ARGE-Leistungen beziehen kann, waren es etwa 12,9 Prozent der 15- bis
<25-Jährigen.
Abteilung Jugend und Familie
Das Amt für Jugend, Familie und Soziales wird bei Schulverweigerung im Rahmen
der Hilfen für Familien und junge Menschen tätig. Das „Konzept zum Kinderschutz“
gibt die Anzahl der 12- bis 16-jährigen Schüler/innen mit beginnenden Verweigerungskarrieren im Zeitraum von 2002 bis 2007 mit 43 Fällen an (V 31/2010; JHA
15.04.2010). Dies sind etwa neun Fälle pro Jahr. Mehrheitlich betroffen sind 14- bis
16-jährige Schüler. Die Statistik der Abteilung Jugend und Familie weist für die Jahre
2007 bis 2009 nach, dass von 27 Fällen sich 12 positiv entwickelt haben. In neun
Fällen wurde eine intensive Hilfe (HzE, KiJu) eingeleitet und in sechs Fällen (davon 4
= >16 Jahre) gab es keine Veränderung.
Jugendberufshilfe Mobilé (vgl. auch Kap. 1.4)
Der Bereich der Jugendberufshilfe wurde bis zum Jahr 2006 von der Jugendberatung
Mobilé insofern abgedeckt, als einzelne Beratungen auf Anfrage stattfanden und Projekte zur „Berufs- und Lebensplanung für Mädchen“ mit verschiedenen weiterführenden Schulen durchgeführt wurden. Ab dem Jahr 2007 verstärkte die Jugendberatung
Mobilé ihr Wirken in diesem Bereich, um den betroffenen Jugendlichen adäquate
Hilfen anbieten zu können (vgl. V 375/2007 - Kinder- und Jugendförderplan 2007 –
2010). Zunächst wurden 15 Stunden pro Woche (0,39 Planstelle) diesem Arbeitsfeld
zur Verfügung gestellt.
Aus den Erfahrungen der Jugendgerichtshilfe ist bekannt, dass zwischen Arbeitslosigkeit und Delinquenz ein hoher statistischer Zusammenhang besteht. Hiervon sind
Intensivstraftäter/innen besonders häufig betroffen. Die Zahl kann mit 10 bis 15 beziffert werden (vgl. 7/2169, VI.2 – Jugendgerichtshilfe).
Helios gGmbH
Die Beschäftigungsförderungsgesellschaft Helios legt eine aktuelle Bilanz aus vier
Jahren GemeinwohlArbeit (GWA) bzw. Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II im
südlichen Rhein-Erft-Kreis vor.
6
Die ARGE berechnet den Personenkreis ab einem Alter von 15 Jahren.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
15
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
In der folgenden Abbildung ist statistisch erfasst, wie viele Teilnehmende an Maßnahmen Mehraufwandsentschädigung in den GWA´s Erftstadt, Wesseling, Brühl,
Hürth sowie der GWA Südkreis (U25) erhielten.7
GWA Erftstadt 2005-2009
GWA Wesseling 2005-2009
GWA Brühl 2005-2009 (ZB)
in Arbeit
Ausb
Qualifiz.
Existenzg
Abbruch
TN
Plätze
GWA Hürth 2006-2009 (ZB)
Schlosspark 2008-2009 (ZB)
U 25 2006-2009 (ZB)
sIbIS 2008-2009
sIbIS² 2009
Integration plus 2006-2008
City Team 2008
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Anzahl
Abbildung 4
Maßnahmen des Helios gGmbH im südlichen Rhein-Erft-Kreis
Quelle: Kurzdarstellung Helios gGmbH 10.2010
Von 2005/2006 bis Ende 2009 standen demzufolge 1.240 Maßnahmeplätze zur Verfügung. Insgesamt durchliefen 2.252 Personen die Maßnahmen. Hiervon konnten
273 in Arbeit, 17 in Ausbildung und 203 in weiterführende Maßnahmen vermittelt
werden. Sieben erhielten Unterstützung bei einer Existenzgründung.
218 langzeitarbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren wurden in den zurückliegenden fünf Jahren aus dem südlichen Rhein-Erft-Kreis betreut (davon ca. 50 aus
Erftstadt). Dies sind pro Jahr ca. 10.
3.3
Ergebnis der Betroffenenbeteiligung
Bereits im Jahr 1998 wurde mit Schüler/innen der 9. Klasse eine Jugendbefragung
durchgeführt. Es beteiligten sich 389 der insgesamt 501 Schüler/innen. Die Beteiligungsquote betrug somit etwa 77 Prozent. Das Verhältnis der männlichen zu den
weiblichen Teilnehmer/innen war 53,2 zu 46,8 Prozent.
Die meisten Hilfestellungen, dies äußerten 60 Prozent der auf die Frage antwortenden Jungen und 54 Prozent der Mädchen, wurden im Bereich der Berufswahl und
der Lehrstellensuche erwartet. Als Ansprechpartner/in für Probleme wählten die Jugendlichen nach Ergebnissen der Erhebung allerdings nicht in erster Linie die einschlägigen Organisationen, sondern Familienmitglieder oder Freundinnen und
Freunde.
Der Schulabschluss bleibt nach Ergebnissen der 16. Shell Jugendstudie (2010) der
Schlüssel zum Erfolg. Junge Leute ohne Schulabschluss finden seltener eine qualifizierte Arbeit oder eine Ausbildung. Jugendliche aus sozial schwierigen Verhältnissen
sind nach den Befunden der Jugendstudie weniger davon überzeugt, dass sie sich
ihre beruflichen Wünsche erfüllen können. Sie sind mit ihrem Leben weniger zufrieden als Jugendliche aus privilegierten Verhältnissen.
7
Die Maßnahmen „sIbIS“, „Integration plus“ sowie „City Team“ sind beendet bzw. werden nicht in
Erftstadt angeboten („Schlosspark Brühl“, „sIbIS²“).
16
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
3.4
Ergebnis der Trägerbeteiligung
Bei der Auftaktveranstaltung der Planungsgruppe „Jugendberufshilfe“ am 09.09.2010
wurde der Wunsch geäußert, dass die Patinnen des Unternehmerinnen-Treffs Erftstadt (uTe) in ihrer freiwilligen Unterstützungsarbeit für die Schüler/innen der TheodorHeuß-Hauptschule in Lechenich finanziell gefördert werden sollten. Begründet wurde
die Maßnahme mit der Tatsache, dass von 57 betreuten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2010 insgesamt 18 in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden
konnten.8
Bei weiteren Treffen am 27.09.2010 und 08.10.2010 wurde festgestellt, dass die Informationen über die bereitstehenden Hilfen zu verbessern sind. Auch müsse eine
frühe Unterstützung von sozial schwachen Familien ermöglicht werden. Wenn die
Jugendlichen bereits in der Pubertät sind, sei es schwieriger, entsprechende Hilfen
wirksam anzubringen. Darüber hinaus ist eine Verbesserung des ÖPNV notwendig,
um die oft nur wenig vorhandene Motivation der jungen Menschen nicht durch strukturelle Probleme noch zu erschweren.
Einzelne Betroffene, wie junge Mütter mit kleinen Kindern, könne durch mehr Plätze
in Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege in erheblichem Maße geholfen werden. Eine Veränderung des schulischen Angebotes in Bezug auf eine größere Orientierung an die Arbeitswelt (Arbeitsschule) wurde ebenso erläutert.
Mobilé sieht einen Bedarf für ein niederschwelliges Angebot vor Ort. Dies könnte z.B.
eine Jugendwerkstatt für diejenigen Jugendlichen sein, die auf Grund ihrer fehlenden
Ausbildungsfähigkeit sowie ihrer persönlichen Defizite eine Anlaufstelle und Unterstützung ihrer praktischen Fähigkeiten in ihrem sozialen Umfeld erhalten sollten, da
dieser Personenkreis es aus unterschiedlichen Gründen noch nicht schafft, die Angebote der Agentur bzw. der ARGE in den angrenzenden Kommunen aufzusuchen.
3.5
Zusammengefasstes Ergebnis der Bedarfsermittlung
Nicht unerwähnt bleiben soll hier die allgemeine Erkenntnis, dass die Übergangszeit
Schule – Beruf generell krisenbelastend ist. Dies ist aber nicht als ein Nachteil, sondern auch als eine Chance für die jungen Menschen zu werten.
Arbeitslose junge Menschen können wie folgt kategorisiert werden:
Intensiv nach einer Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung Suchende, bzw. die eine Stelle
verloren haben und eine neue suchen (Sucharbeitslosigkeit)
Ausbildungsplatz und Arbeit Suchende, die keine entsprechende Stelle in ihrem Umkreis bzw. mit ihren Fähigkeiten finden
Junge Menschen mit Motivationsproblemen und negativen Erfahrungen hinsichtlich
der Arbeitswelt.
Das Hauptproblem sind offensichtlich un- und demotivierte Jugendliche, die keine
Unterstützung haben. Schätzungsweise etwa 10 Prozent (= ca. 50) der Jugendlichen
eines Jahrgangs haben ein hohes Risiko hinsichtlich der Ausbildungsaufnahme und
benötigen weitergehende sozialpädagogische Hilfe. Weitere 30 Prozent sind potentiell gefährdet sein. Da Geringqualifizierte und Schulabbrecher/innen ohne Lese- und
8
Dies ist eine Quote von 32 Prozent. In Bergheim war die Quote 10 Prozent.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
17
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Schreibkenntisse auch in einem entspannteren Arbeitsmarkt kaum Chancen haben,
ist eine besondere Förderung dieser Personengruppe notwendig.
Neben der Jugendberufshilfe ist ein Schwerpunkt des Mobilé-Konzepts die Betreuung von Aussiedlerjugendlichen mit 19,25 Std./Woche. Hierzu zählen auch Hilfen im
Bereich Schule – Ausbildung – Beruf. Dieser Personenkreis bleibt hier wegen der
Betreuung durch spezielles Personal unberücksichtigt. Auch behinderte Jugendliche
werden durch Fachdienste der Agentur für Arbeit betreut. Die Anzahl besonders betroffener Jugendlicher reduziert sich entsprechend.
Als Ergebnis aus dem Beteiligungsverfahren kann festgehalten werden, dass eine
verbesserte Information und Kooperation sowie die Unterstützung von Patenmodellen gewünscht wird. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, das „Werkstattjahr“9 auch
in Erftstadt anzusiedeln. Hierdurch werde den Betroffenen die Teilnahme erleichtert,
weil Fahrprobleme entfallen. Ein Problem in der Umsetzung wurde in den mangelnden Teilnahmezahlen gesehen.
9
Erläuterung hierzu siehe Kapitel 4
18
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Nichts ist schlimmer, als schnell was Neues zu machen,
bevor das Bestehende ausgeleuchtet wurde.10
4
Bestandsaufnahme
Der Bestand an Personal und Maßnahmen im Bereich der Jugendberufshilfe wird im
Folgenden beschrieben. Im Rahmen der kommunalen Jugendhilfe werden die Aufgaben der Jugendsozialarbeit in Erftstadt von der Jugendberatung Mobilé wahrgenommen. Schulsozialarbeiter/innen wirken ergänzend in den Schulen. Weitere regionale und überregionale Träger und Zuständige sind u. a. Agentur für Arbeit, ARGE,
usw. In Nordrhein-Westfalen gibt es zur Förderung und Unterstützung der arbeitsuchenden und sozial benachteiligten Jugendlichen sowohl zahlreiche arbeitsmarktpolitische Programme als auch Angebote der Jugendsozialarbeit.
4.1
Agentur für Arbeit
Berufsberatung
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit findet ihre Grundlage im SGB III. Konkret
beschäftigt sie sich mit der Erteilung von Auskünften zur Berufswahl, beruflichen
Entwicklungen und Berufswechseln. Zudem hilft sie Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren bei der Suche nach adäquaten Ausbildungsstellen und
Schul- bzw. Studienmöglichkeiten. Die Berufsberatung betreut Schüler und Schülerinnen schon in der Schulzeit ab dem Besuch der Jahrgangsstufe 9. In den Klassen
finden ab diesem Zeitpunkt Berufsorientierungen statt. Im Anschluss besucht der
Klassenverband das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit, um sich
hier in ersten Schritten mit der Berufswahl zu beschäftigen. Im Laufe der kommenden zwei Jahre – bis hin zum Erwerb des Schulabschlusses – haben jede Schülerin
und jeder Schüler die Möglichkeit, die Beraterin bzw. den Berater ihrer/seiner Schule
zu konsultieren, die/der ihr/ihm sowohl bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
behilflich ist, als auch Wege und Möglichkeiten nach der Schule aufweist. Die Aufgaben der Berufsberatung sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Tabelle 4
Aufgaben der Berufsberatung (Zusammenfassung)
Personenbezogen
Schulbezogen
Beratungsgespräche im Amt
Berufsorientierung in der 9.
(1-stündig) bzgl. Berufswahl
und 10. Klasse
Gespräche im Amt (45-minütig)
Berufsorientierung im
bzgl. Berufswahlveränderung
Berufsinformationszentrum
(BIZ)
Erstellung von Bewerberprofilen
Teilnahme an „Tagen der offeund Zusendung von Stellenangenen Tür“ an weiterführenden
boten (Vermittlung)
Schulen
Zuweisung in Maßnahmen
Monatliche Schulsprechstunde
Einschaltung der Fachdienste
Teilnahme an Elternabenden
Betreuung bei der Erstellung von
Teilnahme an ElternsprechtaBewerbungsmappen
gen
Aushändigung von InformationsAushändigung von Informatimaterial
onsmaterial
Veranstaltungen
Veranstaltung von Arbeitsplatzbörsen
Teilnahme an Messen
Aushändigung von Informationsmaterial
Quelle: Agentur für Arbeit 2010; Zusammenstellung JHP
10
Huster, Universität Bochum (2006 Investiert in die Kinder. In: DIE ZEIT Nr. 43, S. 27.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
19
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Bei Schwierigkeiten gesundheitlicher oder schulischer Art haben die Beraterin bzw.
der Berater die Möglichkeit, Fachdienste der Agentur für Arbeit einzuschalten, die
eine genaue Analyse vorliegender Hemmnisse ermöglichen. In der Konsequenz
können dann kundenspezifische Hilfestellungen erfolgen.
Bei Jugendlichen, die sich nicht mit der Berufswahl beschäftigen, keinen Schulabschluss erworben oder zum Teil jahrelang erfolglos einen Ausbildungsplatz gesucht
haben, nutzt die Berufsberatung ihre Instrumentarien, wie z. B. eine Berufsvorbereitung oder eine überbetriebliche Ausbildung, die Schüler/innen in die Ausbildungsund Arbeitswelt integriert. Die Zusammenarbeit mit Maßnahmeträgern und Kooperationen mit weiterführenden Schulen und Arbeitgebern stellt daher ebenfalls einen
wichtigen Aufgabenbereich der Berufsberatung dar. Die Instrumente und Maßnahmen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Tabelle 5
Instrumente und Maßnahmen der Berufsberatung
KurzbeBezeichnung
Beginn
zeichnung
BerEB
Berufseinstiegsbegleitung ab 8. Kl.
Werkstattjahr
BvB
Voraussetzung
Schulische Defizite
ASH Sprungbrett
01.08.
Erfüllung der Schulzeitpflicht
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme / IB
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Einstiegsqualifizierung
06.09.
abH
Ausbildungsbegleitende
Hilfen (IB)
sofort
Erfüllung der Schulzeitpflicht
Vermittlungshemmnisse (schulische Defizite,
Migrationshintergrund)
Konkret bestehender
Berufswunsch
Schulische Defizite
BWT
Berufswahltest (Psychologischer Dienst der AfA)
sofort
Keine Anhaltspunkte
für Berufswahl
PSU
Psychologische Untersuchung (PD der AfA)
sofort
i. d. R. ab dem 18.
Lebensjahr
ÄD
Untersuchung des ärztlichen Dienstes der AfA
sofort
Gesundheitliche Einschränkung
BaE
EQ
variiert
01.10.
Ziel
Erreichen des HSAbschlusses
Nachholen des HSA
Kl. 9, Berufswahl
Nachholen des HSA
Kl. 10, Berufswahl
Aufnahme einer
Ausbildung
Integration in Ausbildung im Folgejahr
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung
Darstellung von Fähigkeiten / Talenten /
Defiziten
Darstellung von Fähigkeiten / Talenten /
Defiziten
Darstellung von Fähigkeiten / Einschränkungen
Quelle: Agentur für Arbeit 2010
Ansätze auf dem Arbeitsmarkt11
Im Folgenden werden die möglichen Maßnahmen vorgestellt, die Jugendlichen im
Übergang von Schule zum Beruf helfen können. Wie viele Teilnehmer/innen aus Erftstadt an den jeweiligen Maßnahmen teilnehmen, ist nicht bekannt. Eine Evaluation
der Maßnahmen findet nicht immer statt.
Jugend in Arbeit plus
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre, die sich auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer tun und länger als ein halbes Jahr arbeitslos sind, ist die
11
Die folgenden gekürzten Ausführungen sind dem 9. Jugendbericht der Landesregierung NRW entnommen (S. 112 bis 119).
20
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Initiative „Jugend in Arbeit plus" geschaffen worden. Die Jugendlichen werden in Betriebe vermittelt, sammeln dort praktische Erfahrungen und bekommen so Hilfe beim
Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben. Die aufnehmenden Betriebe werden von Fachkräften der Kammern begleitet und erhalten einen Qualifizierungs- oder
Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent zu den Lohnkosten.
Teilzeitberufsausbildung
Das Berufsbildungsgesetz (BBIG) sieht seit 2005 in § 8 die betriebliche Ausbildung in
Teilzeit vor. Die zuständigen Stellen können auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden eine Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen
Arbeitszeit vornehmen, wenn ein berechtigtes Interesse auf Seiten der/des Auszubildenden vorliegt. Dies ist in der Regel bei der Versorgung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen gegeben.
Ein-Topf
Für Jugendliche ab der 8. Klasse, die die Ausbildungsreife voraussichtlich nicht erreichen, ist das Modellprojekt „Ein-Topf“ entwickelt worden. Ziel ist eine Verbesserung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Berufsvorbereitung in einer Region.
Derzeit wird in Bielefeld, im Kreis Siegen-Wittgenstein, im Kreis Viersen, im RheinErft-Kreis, in Leverkusen und ab Mitte 2010 auch im Rheinisch-Bergischen Kreis erprobt, wie Schülerinnen und Schüler durch individuelle Hilfen aus einer Hand gezielt
schon in der allgemein bildenden Schule und beim Übergang in eine Ausbildung unterstützt werden können.
Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen
Generell besteht ein großes Interesse der Kinder und Jugendlichen, sich mit der Berufswelt und den Zusammenhängen des Wirtschaftslebens vertraut zu machen. Das
bürgerschaftliche Engagement der Unternehmen für Bildung ist daher ein die Schulpolitik sinnvoll ergänzendes Instrument. Partnerschaften von Schulen und Unternehmen unterstützen das ökonomische Wissen, fördern berufsbezogene Fähigkeiten
wie auch die Entwicklung der Persönlichkeit.
BUS
Mit dem vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem
Ministerium für Schule und Weiterbildung durchgeführten Projekt „Betrieb und Schule
(BUS)“ wird Schülerinnen und Schülern im letzten Schulbesuchsjahr an Haupt-, Gesamt- und Förderschulen, die voraussichtlich keinen Schulabschluss erreichen können, mittels Förderklasse und Langzeitpraktikum die Perspektive einer Ausbildung
oder Beschäftigung eröffnet, um so der drohenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. In Schulen, die an dem Programm teilnehmen, wird für ausgewählte Jugendliche der Schulunterricht mit praktischer Arbeit in einem Unternehmen gekoppelt.
Werkstattjahr
Mit dem Programm Werkstattjahr (WJ), das das Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales seit 2005 mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung umsetzt,
wird eine spezielle Zielgruppe gefördert, die vergleichbaren Risiken wie die Zielgruppe des BUS-Projektes unterliegt (siehe auch: Berufsberatung). Die Jugendlichen im
Werkstattjahr besuchen die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis am Berufskolleg, es ist aber keine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Arbeitsagenturen für sie vorgesehen, da sie diese voraussichtlich nicht erfolgreich durchlaufen könnten.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
21
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Die Jugendlichen erhalten während des Werkstattjahres eine Aufwandsentschädigung von 120 € monatlich. In den Schuljahren 2008/09 und 2009/2010 standen jeweils über 5.000 Plätze zur Verfügung.
Dritter Weg in der Berufsausbildung
Das Pilotprojekt der Landesregierung wendet sich gezielt an motivierte Jugendliche,
denen aufgrund ihrer persönlichen oder schulischen Voraussetzungen bislang der
Weg in eine Berufsausbildung verschlossen blieb und absehbar bleiben würde. Sie
können einen anerkannten Berufsabschluss in einem von 14 ausgewählten Ausbildungsberufen erwerben. Dabei haben auch diejenigen, die keinen Abschluss machen, auf dem Arbeitsmarkt etwas vorzuweisen: Ihnen werden die erworbenen Teilqualifikationen bzw. Ausbildungsbausteine durch die Kammern bestätigt.
Ausbildungspaten
Neben zahlreichen institutionalisierten Unterstützungs- und Hilfsangeboten begleiten
aktuell in 17 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens Ausbildungspaten oder
Berufsmentoren Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in den
Beruf.12 Die Idee dahinter ist einfach und zielführend: berufserfahrene Ruheständler
oder Berufstätige stellen einem jungen Menschen ihr Erfahrungswissen und ihre
Kompetenzen zur Verfügung, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt möglichst erfolgreich zu gestalten. Die Paten und Mentoren bringen sich freiwillig und unentgeltlich in
die oft mehrjährigen Patenschaften ein. In Erftstadt übernimmt uTe die Patenschaften für die HS-Lechenich.
4.2
Beschäftigungsförderung
Die Helios gGmbH wurde im Juli 1999 von der AWO Kreisverband Euskirchen, der
AWO Kreisverband Rhein-Erft und dem Verein Lichtblick Wesselinger Selbsthilfe als
Beschäftigungsförderungsgesellschaft gegründet. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsstelle in Euskirchen und ist korporatives Mitglied der AWO Kreisverband
Rhein-Erft e. V. in Bergheim. Die Gesellschaft ist durch die DQS nach AZWV zertifiziert.
In den Kommunen Brühl, Erftstadt, Hürth, Wesseling, Euskirchen, Kall und Gemünd
werden u. a. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) angeboten. Das Angebotsspektrum umfasst
Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, z. B. im
Rahmen der GemeinwohlArbeit
Angebote für Menschen mit Behinderungen zur Wiedereingliederung ins Berufsleben
Angebot Für Menschen mit Suchterkrankungen
Angebote für Migrantinnen und Migranten
Berufsvorbereitung und Ausbildung für junge Menschen
Das Angebot für junge Menschen umfasst:
Berufsvorbereitende Lehrgänge für junge Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht zur Berufsorientierung und Nachholen des Hauptschulabschlusses
12
Weitere Informationen unter der Internetadresse: www.ausbildungspaten.de. Im Programm „Stark!“
der Hertie-Stiftung werden Kinder von Migrantinnen und Migranten an Berliner Hauptschulen von
Mentoren zwei Jahre während der letzten Schuljahre und ein Jahr in der Ausbildung intensiv betreut.
22
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Ausbildung zum Werker in der Forstwirtschaft, Wald- und Landschaftspflege,
dreijährige Ausbildung nach § 102 SGB III (Reha-Ausbildung). In Gemünd bildet die
Helios gGmbH in Forstwirschaft, Wald- und Landschaftspflege aus, in Kall werden ein
Möbellager und eine Kleiderstube unterhalten. In Erftstadt ist im August 2008 ein Möbellager eröffnet worden.
„STARTKLAR! Mit Praxis fit für die Ausbildung“ ist ein Angebot für Haupt-, Gesamt- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen. Es zielt ab auf eine systematische
Stärkung der Lernkompetenz und damit der Ausbildungs- und Berufswahlreife von
Jugendlichen in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10. Im Fokus stehen insbesondere
Schülerinnen und Schüler, die den direkten Übergang in eine Ausbildung anstreben
und zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Die besonderen Bedingungen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden dabei Berücksichtigung.
GemeinwohlArbeit „Südkreis U25“ für langzeitarbeitslose junge Menschen aus den
Kommunen Wesseling, Brühl, Hürth und Erftstadt.
Werkstattjahr für Jugendliche nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht, die besonderer persönlicher Förderung und einer beruflichen Orientierung bedürfen.
Die Helios gGmbH handelt nach eigener Darstellung in sozialer Verantwortung unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse der Menschen. Hierbei orientiert sie sich auch an
der finanziellen Tragbarkeit und den Ressourcen. Der Aspekt der Nachhaltigkeit ist in
jeder Form der täglichen Arbeit implementiert und wird für unsere teilnehmenden
Kunden täglich erfahrbar.
So werden wertvolle Erfahrungen aus kurzzeitig geförderten Projekten (bspw. ESF)
auch nach deren Ende in den Arbeitsalltag übernommen. Ebenso wird ein nachhaltiger Umgang mit verschiedenen Rohstoffen gefördert. Im Rahmen dessen gelang es
eine Möbelbörse für ehemals „ausrangierte Alltagsgegenstände“ sowie eine Kleiderstube für die „abgelegte Garderobe“ zu etablieren. Das aus „Altem“ Gefertigte ermöglicht u. a. Menschen mit geringem Einkommen, gute Möbel, Haushaltwaren,
Kleidung, Bücher, Spielwaren etc. zu erwerben und unterstützt die Teilhabe am alltäglichen Leben.
4.3
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit soll wie die Jugendsozialarbeit insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen.13 Schulsozialarbeit zielt u. a. darauf ab, schulische
Angebote zu entwickeln, die geeignet sind, beginnende Schulverweigerung aufzufangen und präventiv innerhalb der Schule zu bearbeiten (vgl. auch Kap. 4.4). Sie ist
insbesondere ausgerichtet auf
Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf,
sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, in der Regel in Form offener
Freizeitangebote oder Projektarbeit,
in Einzelfällen spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem
Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern,
13
„Mann-Beruf-Zukunft“ ist ein durch das Land gefördertes künstlerisches Projekt eine Gemeischaftshauptschule in Düsseldorf. Angesprochen werden benachteiligte Schüler/innen, die zusätzliche Unterstützung im Übergang Schule / Beruf benötigen. Studentinnen und Studenten bringt die Initiative
„Rock your Life“ (RYL) der Zeppelin University in Friedrichshafen mit Hauptschüler/innen zusammen.
Zwei Jahre lang werden sie gecoacht, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
23
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Entfaltung der Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Kontext,
Gemeinwesenarbeit für Kinder und Jugendliche und mit ihnen,
Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz von
Schülerinnen und Schülern.
Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung
von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen.
Schulsozialarbeit versucht somit innerschulische Konflikte besser zu bearbeiten und
soziale Problemlagen durch eine sozialräumlich orientierte soziale Arbeit (vgl. Kinder- und Jugendförderplan) auszugleichen. Die Nachfrage nach Angeboten der
Schulsozialarbeit ist dabei in den letzten Jahren stetig gestiegen. Um die im Rahmen
der schulbezogenen Jugendsozialarbeit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereits angebotenen Maßnahmen und die bereits bestehenden Angebote
der Kommunen im Bereich der Schulsozialarbeit im Bedarfsfall noch zu verstärken,
können die Schulen in Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2007/2008 auch
Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerplanstellen und -stellen
befristet oder unbefristet beschäftigen.
4.4
Überörtliche Jugendsozialarbeit
Für Jugendliche, die von keiner Maßnahme mehr erfasst werden, wurde auf Landesebene ein Netz von Hilfemaßnahmen konstruiert. Dies sind insbesondere Jugendwerkstätten, Jugendberatungsstellen sowie Schulmüdenprojekte. Ein derartiges vom
Land gefördertes Angebot gibt es in Erftstadt nicht. Ebenso ist unbekannt, wie viele
Jugendliche aus Erftstadt an den Angeboten teilnehmen.
Jugendwerkstätten
Die Jugendwerkstätten bilden auf Landesebene ein klassisches und besonders niederschwelliges werkpädagogisches Angebot. Ihr Ziel ist es, Jugendliche, die ansonsten keine Chance auf eine berufliche und soziale Integration haben, an diese heranzuführen. Sie zeichnen sich insbesondere durch ihre jahrelangen Erfahrungen im
Umgang mit Jugendlichen aus, die eine nur geringe formale Qualifikation aufweisen,
über nicht ausreichende soziale Kompetenzen verfügen und im Einzelfall auch gewalttätige Konfliktstrategien verfolgen.
Beratungsstellen
Die Beratungsstellen unterstützen benachteiligte Jugendliche bei der Suche nach
geeigneten beruflichen Perspektiven. Es geht hier insbesondere darum, in Einzelgesprächen die persönlichen Ressourcen sowie formelle und informelle Kompetenzen
der Jugendlichen zu erschließen und ihre Stärken für sich und andere sichtbar zu
machen. Die Beratungsstellen umfassen neben der Orientierung auf schulische Bildungsangebote und Ausbildung die Angebote kommunaler Beschäftigungsmaßnahmen, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitsmarktpolitik. Sie tragen zur persönlichen
Stabilisierung der Jugendlichen bei, um sie zu befähigen, eigenständig Entscheidungen zu treffen und ihr Leben selbst organisieren zu können. Wesentlich in der Arbeit
der Beratungsstellen ist dabei die enge Kooperation mit den Schulen vor Ort. Ein
Schwerpunkt ihrer Arbeit ist das Angebot sog. Assessment- und Profilingverfahren,
die zur Berufsfindung entscheidend beitragen können. Es handelt sich dabei um di24
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
agnostische Verfahren zur Potenzialerfassung und individuellen Entwicklungsförderung junger benachteiligter Menschen im Übergang von Schule und Beruf.14
Rund um die Themen Berufswahl und Ausbildung bietet das Arbeitsministerium
NRW eine zweisprachige Service-Telefonnummer für türkischstämmige Jugendliche
an. Eine weitere Hilfe bietet das Internetportal „Jugend, Arbeit und Ausbildung in
NRW“ (www.jaau.nrw.de).
Schulmüdenprojekte
Die Schulmüdenprojekte wenden sich an noch vollzeitschulpflichtige Jugendliche, die
den Unterricht nicht mehr oder nur noch sporadisch besuchen (vgl. auch Kap. 4.4).
Schulverweigerung führt in der Regel zu sinkenden Schulleistungen und häufig zu
fehlenden Schulabschlüssen. Soziale Integration und Teilhabe durch Erwerbsarbeit
sind insofern hoch gefährdet. Die Folgen beharrlicher Abwesenheit von der Schule
sind also gravierend mit Blick auf die ökonomische und gesellschaftliche Stellung.
Erfahrungen zeigen, dass die Schulen allein überfordert sind, wenn der Kontakt zur
Schule abgerissen ist oder bei massiven Störungen nur der Schulverweis als Option
vorhanden und die Familie schwer einzubinden ist.15
4.5
Angebote des Amtes für Jugend, Familie und Soziales
Jugendberatung Mobilé
Die Jugendberufshilfe der Jugendberatung Mobilé soll, wie bereits in Tabelle 3 beschrieben, junge Menschen auf ihrem Weg begleiten und Hilfestellungen geben, sich
selbst zu erkennen. Das erfordert, ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, ihnen Anregungen zu bieten, ihnen Fertigkeiten zu vermitteln, ihnen auch aufzuzeigen, welche Türen es gibt. Die Entscheidung, die Türen zu öffnen, hineinzuschauen oder gar hindurch zu gehen, liegt jedoch immer bei ihnen selber. Ziel dieses Angebotes ist die
Vermittlung von Kompetenzen zur Teilhabe am Berufs- und sozialen Leben entsprechend der jeweiligen persönlichen Möglichkeiten und strukturellen Rahmenbedingungen. Jugendsozialarbeit erfolgt zunächst präventiv in Zusammenarbeit mit Schulen und hat zum Ziel, Jugendliche unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer
Aspekte zu informieren und zu begleiten bei der Entwicklung einer passenden Berufs- und Lebensperspektive. Des Weiteren wird sie tätig im Übergang von der Schule in den Beruf, bei der Suche eines geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatzes mit
dem Ziel der Verselbstständigung und Entwicklungen einer beruflichen Identität. Sie
ist jedoch ebenso für die jungen Menschen zuständig, die bedingt durch schlechte
schulische Leistungen und/oder soziale Benachteiligungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zunächst nicht Fuß fassen können. Hier wird neben der Auswahl geeigneter
Maßnahmen sowie der Kooperation mit den entsprechenden Trägern, Ämtern sowie
den Kostenträgern auch die Begleitung und Beratung in weiteren Lebens- und Problembereichen sinnvoll sein.
Mobilé bietet persönliche Beratung bei der Entwicklung einer individuellen Berufsund Lebensplanung sowie Unterstützung
14
15
beim Finden geeigneter Berufsmöglichkeiten,
bei der Suche eines Ausbildungsplatzes,
bei der Erstellung von qualifizierten Bewerbungsunterlagen,
beim Training von Einstellungstests,
Das Verfahren bietet die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises allen Schulen im Kreisgebiet an.
Landschaftsverbände Westfalen-Lippe sowie Rheinland (Hrsg.) (2009), S. 8.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
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Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
-
zur Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch,
bei Behördengängen wie Arbeitsagentur oder ARGE,
bei Schwierigkeiten während der Ausbildung in Betrieb oder Schule,
bei Krisen vor, während oder nach einer Ausbildung.
Die Jugendberufshilfe in Erftstadt ist mit 0,29 Planstellen (11 h) auf vier Säulen gestellt:
Tabelle 6
Jugendberufshilfe der Stadt Erftstadt
Säule
Thema
Zielgruppe
Maßnahmen
Berufs- und Lebens- Hauptschulen, Förderschule
Info-Veranstaltungen und Projekte
I
planung
sowie Realschulen
(gegendert)
8. Klassen (13-15 J.)
Übergang
Hauptschulen, Förderschule
Einzelberatung und -betreuung
II
Schule - Beruf
sowie Realschulen
9. und 10. Klassen (15-17 J
Arbeitslose junge
17 – 27 Jahre
Einzelberatung und -betreuung, GrupIII
Erwachsene
penangebote und Bewerbungstraining
Netzwerk
kommunal:
Vernetzung
IV
Maßnahmeträger, Betriebe,
ARGE, Ämter und Schulen
Kreis- bzw. Landesebene:
Kolleginnen und Kollegen der
Jugendsozialarbeit,
Landesjugendamt
Quelle: Kinder- und Jugendförderplan 2010 – 2014; V 533/2010; JHA vom 17.11.2011
Der Personenkreis der ausgesiedelten jungen Menschen und jungen Migrantinnen
und Migranten wird durch besondere Dienste betreut. Junge Migrantinnen und Migranten können ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bzw. die Fachoberschulreife internatsmäßig in der Akademie Klausenhof erwerben. Hilfestellung hierzu gibt der
Fachdienst Migration und Integration im Amt für Jugend, Familie und Soziales.
Abteilung Jugend und Familie
Zum Thema „Kinderschutz in Erftstadt“ wurde im Jahr 2007 ein Handlungskonzept
mit den Haupt- und Förderschulen, der Schulaufsicht, dem Ordnungs- u. Jugendamt
vereinbart (vgl. V 31/2010). Ziel ist hierbei die Vermeidung chronischer „Verweigerungskarrieren“. Folgende Punkte wurden für die Zielgruppe der 12- bis 16-jährigen
Schüler/innen geregelt:
•
•
•
•
•
Frühzeitiges Einberufen einer Fallkonferenz durch die Schule
Einbeziehung der Eltern, Schulsozialarbeit, Ordnungsbehörde
Unterbreitung von Hilfsangeboten nach sorgfältiger Anamnese
Abgestufter Maßnahmenkatalog (Attest, Bußgeld etc.)
Notfalls: Zuführung bzw. familiengerichtliche Klärung
Das Konzept greift aber noch nicht konsequent genug. Es wird deshalb in Kürze evaluiert.
Fachstelle für Migration und Integration
Das neue Projekt der ehrenamtlichen Bildungsbetreuer/innen unterstützt Kinder und
Eltern während der gesamten Bildungslaufbahn und steht ihnen beratend zur Seite
(vgl. A 234/2010). Darüber hinaus helfen die Betreuer/innen den Kindern beim Erlernen der deutschen Sprache oder bei den Hausaufgaben. Ihr Einsatz erfolgt in den
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Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Familien, in den Institutionen (Schulen, OGS Familienzentren) oder privat bei den
Betreuer/innen. Zurzeit sind 20 Bildungsbetreuer/innen ehrenamtlich tätig.
4.6
Hilfen durch die ARGE
Die Aufgaben des Fallmanagers (FM) / persönlichen Ansprechpartners (pAp) für den
Personenkreis der Jugendlichen von 15 bis 24 Jahren in der ARGE sind:
-
-
-
4.7
Beratung und Vermittlung jugendlicher Leistungsempfänger: Aktivierung und Motivierung junger Menschen zum eigenverantwortlichen Handeln
Anbieten vermittlerischer Hilfsangebote, z. B. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten (so genannte 1- Euro-Jobs)
Anbieten von Orientierungshilfen zur beruflichen Integration, hier Aktivierungshilfen z.
B. der ASH Sprungbrett
Hinweis auf schulische Abschlüsse (in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung)
Zusammenarbeit mit Berufsberatung bei Zuweisung in das Werkstattjahr, berufsvorbereitende Lehrgänge, Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE),
Vermittlung in Ausbildungsstellen (ist nicht Aufgabe der ARGE)
Netzwerkarbeit mit Sozialeinrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände, Jugendamt,
Schuldnerberatung, Drogenberatung, Jugendgerichtshilfe, Stellen der Wohnungsfürsorge
nach SGB II muss eine verbindliche Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei Nichteinhalten drohen Sanktionen, etwa Leistungskürzungen.
Aussprechen und Umsetzen von Sanktionen
Finanzielle Förderung
Das Land Nordrhein-Westfalen förderte im Jahr 2009 aus den Mitteln des Kinderund Jugendförderplans 47 Jugendwerkstätten, 62 Beratungsstellen sowie 59 Schulmüdenprojekte mit rd. 11,3 Mio. € pro Jahr; diese Summe wurde 2009 auf mehr als
12 Mio. € erhöht. Insgesamt werden von diesen Angeboten rd. 43.000 Jugendliche
erreicht.
Derzeit werden 59 Schulmüdenprojekte mit rd. 2,1 Mio. € aus Mitteln des Kinder- und
Jugendförderplans Nordrhein-Westfalen gefördert. Erreicht werden ca. 4.000 Jugendliche.
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
27
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Den Königsweg zur Integration möglichst
aller Jugendlichen in die Arbeitswelt gibt es nicht.16
5
Maßnahmeplanung
Die vorhandenen Dienste und Maßnahmen zeigen ein vielschichtiges und dichtes
System, welches beginnend mit der Schule die allermeisten jungen Menschen erreicht. Es gibt jedoch schulschwache, in prekären Lebensverhältnissen lebende oder
in Krisensituationen geratene Hilfebedürftige, die durch die verschiedenen aufgespannten Netze fallen. Wie in der vorliegenden Planung dargestellt, ist diese Zahl
klein. Für die einzelnen Betroffenen selbst ist jedoch das Schicksal groß und für die
Gesellschaft insgesamt langfristig teuer.
Es sind im Rahmen der Jugendhilfe keine zusätzlichen neuen Maßnahmen erforderlich. Das bestehende Regelangebot der Jugendberufshilfe ist ausreichend.
Wünschenswert wäre eine Realisierung der in der Planungsgruppe vorgeschlagenen
Maßnahmen:
Aufwandsentschädigung für die uTe-Patenschaften; jeder hier investierte Euro zahlt
sich aus, wenn die Vermittlungsquote von jugendlichen Hauptschüler/innen erfolgreicher ist als vergleichsweise in anderen Kommunen.
Wohnortnahes berufsintegrierendes Werkstattangebot; die kürzere Anfahrt im sozialen Nahraum und die erlebbare „Sozialkontrolle“ ermöglicht den Teilnehmer/innen
eine kontinuierliche, mit weniger Hürden behaftete Teilnahme.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch nicht Aufgabe der Jugendhilfe, die diese Interventionen nur anregen kann.
Die im Vorwort gestellten Fragen, können demnach wie folgt beantwortet werden:
Werden Schüler/innen mit schlechten Noten ausreichend von Maßnahmen
erreicht?
Offensichtlich sind Maßnahmen in ausreichender Zahl vorhanden. Sie werden aber
z. T. aus motivationalen Gründen nicht in Anspruch genommen. Hinzu kommt die
mangelnde Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, wenn Schüler/innen an auswärtigen Praxisstellen vermittelt werden. Ein ortsnahes Beratungsangebot ist installiert (Mobilé).
Werden Schulabbrecher/innen ausreichend von Maßnahmen erreicht?
Auch in diesem Bereich scheinen Maßnahmen in ausreichender Zahl und Heterogenität vorhanden. Die mangelnde Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erschwert die Akzeptanz. Ein ortsnahes Beratungsangebot ist installiert (Mobilé).
Maßnahmen auf örtlicher Ebene sind wünschenswert.
Es gibt in Deutschland einen Überschuss von 7 bis 8 Millionen Arbeitskräften. Es
fehlen demzufolge 7 bis 8 Millionen Arbeitsstellen. Dieses Unterangebot führte dazu,
dass Jugendliche ohne HS-Abschluss, die in den 60er Jahren noch eine Lehrstelle
bekamen, heute mit Abiturientinnen und Abiturienten um diese konkurrieren. Diese
strukturellen Bedingungen in der Jugendhilfeplanung nicht zu bedenken, hieße, die
16
Aus: Wegweiser demografischer Wandel (2006) S. 151
28
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Folgen dieser Arbeitslosigkeit nur einseitig dem Einzelnen aufzulasten. Viele Ebenen
sind angesprochen, die Jugendarbeitslosigkeit zu mildern:
persönliche / familiäre Ebene
Schulebene
Unternehmensebene
Ebene der Öffentlichkeitsarbeit
Das Berufsübergangssystem ist, wie Jan-Martin Wiarda17 schreibt, ein Missstand. Er
existiert seit vielen Jahren. Aus einem gewissen Selbstinteresse heraus ist es wichtig, sich um die Gruppe der betroffenen Jugendlichen zu kümmern, auch um nicht
selbst als Gesellschaft Probleme zu bekommen. Zu dieser Erkenntnis kommt auch
eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bertelsmann Stiftung.
17
Am Ende der Schleife – Lernschwache Jugendliche abzuschieben ist der falsche Weg. In: DIE ZEIT
Nr. 4 vom 20.01.2011, S. 61
Amt für Jugend, Familie und Soziales Erftstadt - Jugendhilfeplanung
29
Teilfachplanung Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe - Entwurf
Anhang
Planungsgruppe für die Teilfachplanung „Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe“ (V 239/2010; JHA vom 23.06.2010)
ARGE Rhein-Erft
ARGE Rhein-Erft
Am Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
Ansprechpartner/in: Herr Hermann
Tel.
0 22 35 / 68 46 92 05
Fax.
0 22 35 / 68 46 91 00
Hauptschule Lechenich
Theodor-Heuss-Schule
Dr.-Josef-Fieger-Str. 1, 50374 Erftstadt
Ansprechpartner/in: Frau Henneböhl, Konrektorin
Tel.
0 22 35 / 92 22 95
Fax.
0 22 35 / 7 39 00
Hauptschule Liblar
Carl-Schurz-Schule
Bahnhofstr. 7, 50374 Erftstadt
Ansprechpartner/in: Frau Schäfer, Konrektorin
Tel.
0 22 35 / 92 22 46
Fax.
0 22 35 / 92 22 47
Förderschule Friesheim
Don-Bosco-Schule
Franz-Stryck-Str. 1-3, 50374 Erftstadt
Ansprechpartner/in: Frau Pscherer; Frau Broska
Tel.
0 22 35 / 95 22 19
Fax.
0 22 35 / 95 22 20
florian.cremer@gmx.net
verwaltung@hs-lechenich.de
141288@schule.nrw.de
nc-donbosku@netcologne.de
Stadt Erftstadt
Jugendberatung Mobilé
Herriger Str. 20, 50374 Erftstadt
Ansprechpartner/in: Frau Strack
Tel.
0 22 35 / 95 22 56
Fax.
0 22 35 / 95 22 57
30
toennes@helios-rheinland.de
Weiterführende Schulen / Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeiter Herr Cremer
für die Hauptschulen
stephanie.over@arbeitsagentur.de
HELIOS gGmbH
GemeinWohlZentren Erftstadt
Bliesheimer Str.3, 50374 Erftstadt
Ansprechpartner/in: Frau Toennes
Tel.
0 22 35 / 41 37 20
Fax
0 22 35 / 43 07 06
joachim.hermann@arge-sgb2.de
Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit
Ubierstraße 7-11, 50321 Brühl
Ansprechpartner/in: Frau Over
Tel.
0 22 32 / 9 46 12 28
www.arge-rhein-erft.de
www.jugendberatung-mobile.de
team@jugendberatung-mobile.de
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