Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
14.11.12, 06:06
Aktualisiert
14.11.12, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 460/2012
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.11.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
22.11.2012
BM / Dezernent
13.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft-Kreis
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bereits im Jahr 2010 gab es Bestrebungen im Rhein-Erft-Kreis zur Erarbeitung eines
Gewerbeflächenkonzeptes. Anlass waren u.a. Hinweise des Landes bzw. der Bezirksregierung,
dass Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen (GIB-Flächen) im Regionalplan in
relevantem Umfang aus landesplanerischer Sicht nur auf der Basis eines regionalen Konzeptes
und einer fundierten Bestandserhebung der vorhandenen Reserveflächen beurteilbar und somit
unterstützbar seien.
Ein interkommunales Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist daher notwendig, weil in Zukunft
neue Flächenausweisungen voraussichtlich noch restriktiver behandeln werden. Die EU, der Bund
und das Land NRW (Landesentwicklungsplan 2025 / LEP NRW ) haben dem Freiraumschutz in
Zukunft eine noch höhere Bedeutung zugewiesen, sodass die Bezirksregierung schon heute
zusätzliche Gewerbeflächenausweisung restriktiv handhabt.
Nun hat sich in Absprache mit dem Rhein-Erft-Kreis die IHK Köln /Rhein-Erft dieses Themas
angenommen und eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises
gebildet. Das Büro Stadt- und Regionalplanung Jansen wurde von der IHK beauftragt, in
Zusammenarbeit mit den Verwaltungen ein solches Gewerbeflächenkonzept zu erarbeiten. Derzeit
befasst sich das Büro mit der Ermittlung des allgemeinen Gewerbeflächenbedarfes des Planungsraumes; konzeptionelle Planungen stehen noch nicht im Raum. Abschließend sollen - unter
Einbindung der Bezirksregierung Köln - die gemeinsamen Entwicklungsziele des Rhein-ErftKreises formuliert werden.
Die Verwaltung wird die zuständigen Fachausschüsse und den Rat näher informieren, sobald
erste Vorergebnisse vorliegen und relevante inhaltliche Entscheidungen zu treffen sind.
(Dr. Rips)
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