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Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
14.11.12, 06:06
Aktualisiert
14.11.12, 06:06
Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 460/2012 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.11.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 22.11.2012 BM / Dezernent 13.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft-Kreis Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Bereits im Jahr 2010 gab es Bestrebungen im Rhein-Erft-Kreis zur Erarbeitung eines Gewerbeflächenkonzeptes. Anlass waren u.a. Hinweise des Landes bzw. der Bezirksregierung, dass Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen (GIB-Flächen) im Regionalplan in relevantem Umfang aus landesplanerischer Sicht nur auf der Basis eines regionalen Konzeptes und einer fundierten Bestandserhebung der vorhandenen Reserveflächen beurteilbar und somit unterstützbar seien. Ein interkommunales Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist daher notwendig, weil in Zukunft neue Flächenausweisungen voraussichtlich noch restriktiver behandeln werden. Die EU, der Bund und das Land NRW (Landesentwicklungsplan 2025 / LEP NRW ) haben dem Freiraumschutz in Zukunft eine noch höhere Bedeutung zugewiesen, sodass die Bezirksregierung schon heute zusätzliche Gewerbeflächenausweisung restriktiv handhabt. Nun hat sich in Absprache mit dem Rhein-Erft-Kreis die IHK Köln /Rhein-Erft dieses Themas angenommen und eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises gebildet. Das Büro Stadt- und Regionalplanung Jansen wurde von der IHK beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen ein solches Gewerbeflächenkonzept zu erarbeiten. Derzeit befasst sich das Büro mit der Ermittlung des allgemeinen Gewerbeflächenbedarfes des Planungsraumes; konzeptionelle Planungen stehen noch nicht im Raum. Abschließend sollen - unter Einbindung der Bezirksregierung Köln - die gemeinsamen Entwicklungsziele des Rhein-ErftKreises formuliert werden. Die Verwaltung wird die zuständigen Fachausschüsse und den Rat näher informieren, sobald erste Vorergebnisse vorliegen und relevante inhaltliche Entscheidungen zu treffen sind. (Dr. Rips) -2-