Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
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Datum
12.12.2017
Erstellt
19.12.17, 10:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:00
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Beschluss
aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
:
2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich
Akazienstraße;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 732 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.07.2017 wird dahingehend geändert, dass eine
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 (vorher: Nr. 187)
in einer Größe von rd. 350 qm in den Geltungsbereich des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, mit aufgenommen wird. Der Beschluss zur
Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB
gefasst.
2. Es wird darüber hinaus beschlossen, zur Durchführung des Verfahrens § 13b
BauGB (beschleunigtes Verfahren) anzuwenden.
3. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Kommunen im
Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3
und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Teilbereich „Akazienstraße“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 b) BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen
vorgenommen
und
die
empfohlenen
Beschlüsse
gefasst.
Lfd.Nr.
Betroffener
Bürger/Be-hörde,
Träger
öffentlicher
Belange
Vorgebrachte
Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Gemeinde
Beschluss
1
Gemeinde
Schreiben
Die Planung gilt als mit der Gemeinde
Dahlem abgestimmt.
Kenntnis nehmen
Dahlem,
vom
29.09.2017
2
LVR-Dezernat
Gebäudeund
Liegenschaftsmanage
ment, Köln, Schreiben
vom 29.09.2017
Es liegt keine Betroffenheit bezogen
auf die Liegenschaften des LVR vor.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege,
Bonn.
Kenntnis nehmen
3
DB Immobilien, Köln,
Schreiben
vom
02.10.2017
e-regio,
Euskirchen,
Schreiben
vom
09.10.2017
Keine Anregungen und Bedenken.
Kenntnis nehmen
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben
vom 09.10.2017
Luftbilder aus den Jahren 1939 –
1945
und
andere
historische
Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln
im beantragten Bereich. Daher ist
eine Überprüfung des beantragten
Bereichs
auf
Kampfmittel
nicht
erforderlich.
Eine
Garantie
auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl
nicht
gewährt
werden.
Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind
die Bauarbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde
oder
eine
Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen
Belastungen
wie
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite
das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
4
5
Abwägung der Gemeinde:
Unter Nr. 7.2 der Begründung wurde
bereits
ein
Hinweis
zur
Kampfmittelbeseitigung
aufgenommen,
so
dass
die
Stellungnahme
zur
Kenntnis
zu
nehmen ist.
6
Kreis-EnergieVersorgung Schleiden,
Kall, Schreiben vom
10.10.2017
Keine Bedenken
7
Geologischer
NRW,
Schreiben
10.10.2017
Das Plangebiet befindet sich über
verkarstungsfähigem
Kalkund
Kalkmergelstein
(Givet
der
Eifelkalkmulden/Devon).
Bei
der
Baugrunduntersuchung
und
bei
Gründungsarbeiten
sind
folgende
Aspekte zu berücksichtigen:
Dienst
Krefeld,
vom
1. Unterirdische
Hohlräume
nicht auszuschließen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Kenntnis nehmen
Kenntnis nehmen
sind
Seite 2
2. Die den Kluftgrundwasserleiter
schützenden Deckschichten sind
innerhalb
des
Plangebiets
unterschiedlich mächtig.
3. Der Kluftgrundwasserleiter ist
sehr verschmutzungsempfindlich.
Bei den Bohr- und Bauarbeiten
sind
Verunreinigungen
des
FKarstkluftgrundwasserleiters
auszuschließen
(Grundwasserschutz).
Bei
Bohrarbeitten
im
Karstgrundwasserleiter
kommt
nur Trinkwasser als Spülmittel in
Frage.
Baugrundeigenschaften
Baugrunduntersuchung
Ich
empfehle,
die
Baugrundeigenschaften, insbesondere
hinsichtlich der Tragfähigkeit und des
Setzungsverhaltens,
objektbezogen
zu untersuchungen und zu bewerten.
8
Bezirksregierung
Arnsberg, Dortmund,
Schreiben
vom
12.10.2017
Abwägung der Gemeinde:
Betroffen von dieser 2. Änderung ist
lediglich das Grundstück Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Dem
Eigentümer ist zu empfehlen, die
vorgetragenen
Aspekte
des
Geologischen Dienstes im Rahmen
seiner weiteren Baumaßnahmen zu
berücksichtigen.
Aus bergbehördlicher Sicht werden
keine Bedenken oder Anregungen
vorgetragen. Hinweis:
Die o. g. Planfläche liegt über dem
auf
Branstein
und
Eisenerz
verliehenen, inzwischen erloschenen
Bergwerksfeld „Engelgau“, dessen
letzte Eigentümerin nach meinen
Erkenntnissen nicht mehr erreichbar
ist.
In den hier vorhandenen Unterlagen
ist im Bereich der Änderungsfläche
kein Bergbau aus der Vergangenheit
dokumentiert.
Bearbeitungshinweis:
Diese Stellungnahme wurde bezüglich
der bergbaulichen Verhältnisse auf
Grundlage
des
aktuellen
Kenntnisstandes
erarbeitet.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat die
zugrundeliegenden Daten mit der zur
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben
erforderlichen Sorgfalt erhoben und
zusammengestellt.
Die
fortschreitende
Auswertung
und
Überprüfung
der
vorhandenen
Unterlagen sowie neue Erkenntnisse
können zur Folge haben, dass es im
Zeitverlauf
zu
abweichenden
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Dem
Eigentümer
des
Grundstückes Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237
sind die vorgetragenen
Aspekte des Geologischen
Dienstes
NRW
zur
Beachtung vorzulegen.
Seite 3
Informationsgrundlagen
auch
in
Bezug auf den
heir geprüften
Vorhabens- oder Planbereich kommt.
Eine Gewähr für die Richtikeit,
Vollständigkeit und Genauigkeit der
Daten
kann
insoweit
nicht
übernommen werden. Soweit Sie als
berechtigte öffentliche Stelle Zugang
zur
Behördenversion
des
Fachinformationssystems
„Gefährdungspotentiale
des
Untergrundes in NRW“ (FIS GDU)
besitzen, haben Sie hierdurch die
Möglichkeit, den jeweils aktuellen
Stand der hiesigen Erkenntnis zur
bergbaulichen
Situation
zu
überprüfen. Details über die Zugangsund Informationsmöglichkeiten dieses
Auskunftssystems finden Sie auf der
Homepage
der
Bezirksregierung
Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe
des Suchbegriffs „Behördenversion
GDU“.
9
IHK
Schreiben
20.10.2017
Aachen,
vom
10
Kreis Euskirchen, Abt.
Kreisentwicklung und
Planung,
Schreiben
vom 27.10.2017
Abwägung der Gemeinde:
Betroffen von dieser 2. Änderung ist
lediglich das Grundstück Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Es wird
vorgeschlagen, den Eigentümer über
die den Hinweis der Bezirksregierung
Arnsberg zu unterrichten.
Keine Bedenken
Der
Eigentümer
des
Grundstückes Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237 ist
über den Hinweis der
Bezirksregierung Arnsberg
zu unterrichten.
Kenntnis nehmen.
Ich bitte, die nachfolgende Anregung
und
Stellungnahme
zu
berücksichtigen:
Untere Bodenschutzbehörde:
Unter
Berücksichtigung
der
festgelegten ökologischen Ausgleichsund
Ersatzmaßnahmen,
bestehen
gegen die mit der Realisierung des
Vorhabens einhergehende zusätzliche
Versiegelung
aus
bodenschutzrechtlicher Sicht keine
Bedenken.
Abwägung der Gemeinde:
Es wird empfohlen, den Umfang der
ergänzenden
ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens mit
der Unteren Naturschutzbehörde des
Kreises Euskirchen abzustimmen und
diese
auf
dem
Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237
vorzunehmen.
Die
textliche
Festsetzung sowie die Begründung
sind entsprechend zu ergänzen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
In
die
textliche
Festsetzung sowie in die
Begründung ist ergänzend
aufzunehmen, dass der
Umfang der ergänzenden
ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im
Rahmen
des
Baugenehmigungsverfahre
ns
mit
der
Unteren
Naturschutzbehörde
abzustimmen und diese
auf
dem
Grundstück
Seite 4
Gemarkung Tondorf, Flur
4 Nr. 237 vorzunehmen
ist.
11
Wasserverband EifelRur, Düren, Schreiben
vom 30.10.2017
Es werden keine Bedenken geäußert.
12
LVR-Amt
für
Bodendenkmalpflege,
Bonn, Schreiben vom
06.11.2017
Auf Basis der derzeit für das
Plangebiet verfügbaren Unterlagen
sind keine Konflikte zwischen der
Planung
und
den
öffentlichen
Interessen
des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand an
Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher
ist diesbezüglich nur eine Prognose
möglich.
Ich
verweise
daher
auf
die
Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW
(Meldepflichtund
Veränderungsverbot
bei
der
Entdeckung von Bodendenkmälern)
und bitte Sie, folgenden Hinweis in
die
Planungsunterlagen
aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende
archäologische Funde und Befunde
sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0,
Fax: 02425/9039-199,
unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Abwägung der Gemeinde:
In die Begründung zur 1. Änderung
des Einfachen Bebauungsplanes T 1,
Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“
wurde unter Nr. 7.3 bereits ein
entsprechender
Hinweis
aufgenommen. Es wird angeregt,
diesen
auch
in
die
textlichen
Festsetzungen aufzunehmen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Kenntnis nehmen.
In
die
textlichen
Festsetzungen wird der
Hinweis
wie
folgt
aufgenommen:
„Bei Bodenbewegungen
auftretende
archäologische Funde und
Befunde sind der
Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder
dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle
Nideggen,
Zehnthofstraße 45,
52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199,
unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und
Seite 5
Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVRAmtes für
Bodendenkmalpflege für
den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.“
13
PLEdoc GmbH, Essen,
Schreiben
vom
06.11.2017
Achtung: Eine Ausdehnung oder
Erweiterung des Projektbereichs
bedarf immer einer erneuten
Abstimmung mit uns.
Von uns verwaltete
Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber sind von
der geplanten Maßnahme nicht
betroffen:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH,
Essen
• Ferngas Nordbayern GmbH
(FGN), Schwaig bei Nürnberg
• Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
• Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellscha
ft mbH (METG), Essen
• Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellscha
ft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
• GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellsch
aft deutscher
Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG,
Straelen (hier Solotrassen in
Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)
• Viatel GmbH, Frankfurt
Diese
Auskunft
bezieht
sich
ausschließlich
auf
die
Versorgungsanlagen
der
hier
aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte
zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber
sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen
bzw.
Konzerngesellschaften
oder
Regionalcentern
gesondert
einzuholen.
Kenntnis nehmen.
Abwägung der Gemeinde:
Es
wird
vorgeschlagen,
die
Stellungnahme
zur
Kenntnis
zu
nehmen, da Leitungstrassen im
Projektbereich der PLEdoc GmbH
nicht betroffen sind.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 6
14
15
Gemeinde
Blankenheim,
Schreiben
vom
06.11.2017
Landwirtschaftskammer NRW, Düren
Belange der Gemeinde Blankenheim
sind nicht betroffen.
Kenntnis nehmen.
Es werden keine Bedenken
vorgetragen.
Kenntnis nehmen
4. Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 2. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wird gefasst.
5. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplanes ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
Seite 7