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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Denkmalschutz für das Grab Derichs/Müller auf dem Friedhof Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
14.12.12, 06:07
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Denkmalschutz für das Grab Derichs/Müller auf dem Friedhof Gymnich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 26/2012 Az.: Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 23.01.2012 gez. Overhoff Amtsleiter BM / Dezernent 13.12.2012 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 12.06.2012 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung 14.02.2013 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Denkmalschutz für das Grab Derichs/Müller auf dem Friedhof Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Antragsberechtigt zur Unterschutzstellung von Baudenkmalen sind gemäß Denkmalschutzgesetz NRW die Gemeinde, die Landschaftsverbände oder der Eigentümer. Damit ist gesetzlich kein Raum für einen formellen Bürgerantrag. Die Stadt Erftstadt hat die Anregung aber zum Anlass genommen, den Landschaftsverband um fachliche Stellungnahme zum Denkmalwert des Objektes zu bitten. Sobald von dort eine Äußerung vorliegt, kann entschieden werden, ob das Eintragungsverfahren eingeleitet werden soll, oder nicht. Dann wird der Ausschuss wieder mit der Angelegenheit befasst werden. (Dr. Rips)