Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
14.12.12, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 26/2012
Az.:
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 23.01.2012
gez. Overhoff
Amtsleiter
BM / Dezernent
13.12.2012
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
12.06.2012
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
14.02.2013
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Denkmalschutz für das Grab Derichs/Müller auf dem Friedhof
Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Antragsberechtigt zur Unterschutzstellung von Baudenkmalen sind gemäß Denkmalschutzgesetz
NRW die Gemeinde, die Landschaftsverbände oder der Eigentümer. Damit ist gesetzlich kein
Raum für einen formellen Bürgerantrag.
Die Stadt Erftstadt hat die Anregung aber zum Anlass genommen, den Landschaftsverband um
fachliche Stellungnahme zum Denkmalwert des Objektes zu bitten. Sobald von dort eine
Äußerung vorliegt, kann entschieden werden, ob das Eintragungsverfahren eingeleitet werden
soll, oder nicht. Dann wird der Ausschuss wieder mit der Angelegenheit befasst werden.
(Dr. Rips)