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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
19.12.17, 10:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:00
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.12.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 26: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 824 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2018 zum 01.01.2018 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Frischwasserbezug. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja