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Beschlusstext (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
125 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
19.12.17, 10:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:00
Beschlusstext (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln )

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Beschluss aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.12.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 9: Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln - Vorlage 795 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen, b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen, c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen, d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen, e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden 10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der Festsetzungen im LEP zu erreichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja