Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
19.12.17, 10:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 7.3:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen:
1. Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des
Wendehammers auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82
festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück
Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben
und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im beigefügten Planauszug
(Anlage 1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche schraffiert dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes L 6 wird hiermit gefasst. Der beigefügte
Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist
gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren ist
ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung
beizufügen.
3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils
zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
4. Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper,
Gemünd, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja