Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
19.12.17, 10:00
Aktualisiert
19.12.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
:
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat",
Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 508 /X.L. Z.2 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass auf Wunsch der Bezirksregierung eine
Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
in den Beschluss als Ziffer 4 aufgenommen worden sei.
Beschluss:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen,
1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim die
Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 bis 127 und Nr. 130 den
Bebauungsplan L 6-A „Altes Pastorat“ zu erlassen.
a. In dem beigefügten Planauszug (Anlage
1) ist die betroffene Fläche
gestrichelt umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil der Änderung des
Aufstellungsbeschlusses.
b. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird als Art und Maß der baulichen Nutzung ein
„Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt.
c. Die überbaubare Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur
17 Nrn. 118 – 126 und 130 wird in einer Tiefe von 18,0 m festgesetzt.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
neu gefasst. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
2. Darüber
hinaus
wird
beschlossen,
für
die
Einbeziehung
dieser
Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB
anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass
der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist im Aufstellungsverfahren dem
Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen.
3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils
zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
4. Der Flächennutzungsplan ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes L 6-A
zu berichtigen und der Bezirksregierung Köln nach Rechtskraft dieses
Bebauungsplanes anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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